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Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden.

Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch:

  • Erfahrung, Kompetenz und Know-how,
  • Investitionen in Aus- und Weiterbildung,
  • evtl. Aufträge und Kunden.

Zusätzlich entstehen Kosten für:

  • Entgeltfortzahlung während der Fehlzeiten,
  • Überbrückung durch Überstunden oder Aushilfen,
  • Einarbeitung und Anleitung von Aushilfen,
  • Suche nach adäquatem dauerhaftem Ersatz,
  • Vorstellungsgespräche, Entscheidungsfindung,
  • Ausbildung und Einarbeitung der neuen Kraft,
  • zusätzlichen Aufwand für Personalverwaltung.

Ein BEM hilft Kosten zu senken. Fehlzeiten können verringert und eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden. Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit dem Unternehmen und sind motiviert. Das Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber wirkt nach innen und außen. Für die Einführung eines BEM können Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger bzw. dem Integrationsamt (für schwerbehinderte Beschäftigte) eine Prämie oder einen Bonus erhalten (§ 167 Abs. 3 SGB IX).

Arbeitnehmer haben durch ein BEM die Chance,

  • ihre Erwerbsfähigkeit und ihre Beschäftigung zu erhalten,
  • weiter am Arbeitsleben teilzuhaben,
  • ihren Lebensunterhalt weiter durch Arbeit zu sichern,
  • auch künftig berufliches Know-how anzuwenden und neues zu erwerben,
  • bei länger andauernden gesundheitlichen Problemen betreut zu werden,
  • den Arbeitsplatz und die Arbeitsinhalte an mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen anpassen zu lassen,
  • attraktiv für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu bleiben, auf dem ältere Arbeitnehmer ...

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