Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.7 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes eGemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes Gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Einheitliche Durchführung (Abs. 1)

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband schließt bis zum 1.4.2024 mit den Leistungserbringern einen einheitlichen Vertrag zur Durchführung eines Modellvorhabens (Satz 1). Vertragspartner kann nur ein Leistungserbringer sein, der berechtigt ist, am Modellvorhaben teilzunehmen. Die Berechtigung wird durch einen Verwaltungsakt des GKV-Spitzenverbandes festgestellt (Abs. 4 Satz 2). Der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 93 Übersicht über die klinischen Krebsregister: www.adt-netzwerk.de/Forschung_mit_Krebsregisterdaten/Krebsregistrierung. Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65 c Abs. 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) v. 15.12.2014, veröffentlicht auf der Website des GKV-Spitzenverbandes iu...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Teilnahmeberechtigte Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 14 Teilnahmeberechtigte Leistungserbringer sind Krankenhäuser oder in Netzwerken organisierte onkologische Zentren (Satz 1). Es ist erforderlich, dass die Leistungserbringer eine ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der interdisziplinären Versorgung, standardisierten Phänotypisierung, Genomsequenzierung, bioinformatischen Auswertung, klinischen Interpretation und genetisch...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.4 Modellvorhaben innovative Versorgungsansätze (Abs. 3a)

Rz. 56 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 3 Mio. EUR im Kalenderjahr Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen d...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.12 Bericht über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung (Abs. 10)

Rz. 90 Der GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden veranlassen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine wissenschaftliche Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung (Satz 1). Mit der Neuregelung der Berichterstattung durch das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) in § 11 BKRG und der Au...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Teilnahme von Leistungserbringern (Abs. 4)

Rz. 19 Die Teilnahme am Modellvorhaben ist von den Leistungserbringern zu beantragen (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband prüft die Voraussetzungen (Abs. 3) und entscheidet durch einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt über die Berechtigung des antragstellenden Leistungserbringers, am Modellvorhaben teilzuhaben (Satz 2). Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen sind vom...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.8 Richtlinie und Orientierungshilfe

Rz. 106 Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. auf Grundlage des § 8 Abs. 8 am 8.4.2019 die Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen v. 8.4.2019 (geändert durch Beschluss v. 12.7.2023) erlassen, die online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.4 Informationspflicht nach Antragseingang (Satz 3)

Rz. 70 Die zuständige Pflegekasse informiert die Versicherten unverzüglich nach Eingang eines Antrags auf Leistungen nach diesem Buch insbesondere über ihren Anspruch auf die unentgeltliche Pflegeberatung nach § 7a, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt nach § 7c sowie die Leistungs- und Preisvergleichsliste nach Abs. 3 Satz 3. Rz. 71 Sinn der unverzüglichen Aufklärung/Auskunf...mehr

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.4 Branchenarbeitskreis (Abs. 4)

Rz. 6 Die Krankenkassen wirken verpflichtend in einem gemeinsamen bestehenden oder zu schaffenden Branchenarbeitskreis an der Entwicklung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die informationstechnische Sicherheit der Krankenkassen (Abs. 3) mit (Satz 1). Sie werden im Arbeitskreis durch ihre Verbände und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverba...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.5 Eignungskriterien (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Nach der Präambel der vorgenannten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes werden die im Gesetz allgemein beschriebenen Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer konkretisiert, d. h., es werden Eignungskriterien für die einzelnen Versorgungsbereiche festgelegt. Diese sind von den Krankenkassen vor einem Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.4 Art und Weise (verständliche Weise) und Beratungsinhalt

Rz. 44 Die Art und Weise des Beratungsanspruchs gibt die Norm selbst vor. Die Beratung und Information hat in verständlicher Weise zu erfolgen, was auch eine verständliche Sprache – also eine einfache Sprache – voraussetzt. Erfasst ist damit auch die Pflicht der Pflegekassen, Beratung und Information nicht deutschen Muttersprachlern in geeigneter Weise zugänglich zu machen (...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.10 Datengrundlage (Satz 13)

Rz. 55c Die erforderlichen Daten für die Überprüfung der fallbezogenen Krebsregisterpauschale nach Satz 9 werden von den Krebsregistern übermittelt (Satz 13). Die Daten sind vom GKV-Spitzenverband anzufordern und spätestens zum 31.7. des Folgejahres des jeweiligen Bezugsjahres der Prüfung anonymisiert zu übermitteln. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist für die Überp...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.7 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Rz. 27 Der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzinstrument der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet wird. Er dient primär dazu, finanzielle Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen auszugleichen und deren Liquidität sicherzustellen. Rz. 28 Der Ausgleichsfonds in der Pflegeve...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.4 Empfehlungen

Rz. 14 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. De...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.7 Anpassung der Krebsregisterpauschale (Satz 9)

Rz. 54 Die gesetzliche Krankenversicherung soll 90 % der Betriebskosten klinischer Krebsregister übernehmen (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, muss die Pauschale in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden. Andernfalls passt der GKV-Spitzenverband die in Satz 2 genannte Pauschale an (vgl. Rz. 48 f.). Der Maßstab der Überprüfung sind di...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.4 Beteiligung der Gesundheitsministerkonferenz (Satz 4)

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband entscheidet über die Fördervoraussetzungen und ihre Änderungen. Er setzt sich darüber mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern ins Benehmen. Die Wirksamkeit eines Beschlusses des Spitzenverbandes ist von der Beteiligung der Vertreter abhängig. Ein Stimmrecht bei der Beschlussfassung durch den Spitzenverband ist...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.21 Evaluation (Abs. 13)

Rz. 64 Das Modellvorhaben ist nach § 65 zu evaluieren, wobei der Evaluationsbericht einen Vorschlag zur Übernahme in die Regelversorgung enthalten muss (Satz 1). Zuständig ist der GKV-Spitzenverband. Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung erfolgt im Einvernehmen mit dem BMG. Bis zur Vorlage des Evaluationsberichtes oder bei entsprechendem Votum bis zum Inkrafttreten...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Förderung (Satz 2)

Rz. 27 Der GKV-Spitzenverband beschließt einheitliche Voraussetzungen für die Förderung. Dieser Verpflichtung ist der Spitzenverband mit Beschluss vom 20.12.2013 nachgekommen (Förderkriterien). Die Fördervoraussetzungen sind für die Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten verbindlich (§ 217 e Abs. 2). Die Voraussetz...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.9 Anpassung der Pauschale (Satz 11, 12)

Rz. 55b Wenn die Pauschale nach Satz 9 anzupassen ist, legt der GKV-Spitzenverband deren Höhe fest (Satz 11). Dazu ist Einvernehmen mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern herzustellen. Ist Einvernehmen nicht zu erzielen, legt das Bundesministerium für Gesundheit auf Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes oder der Länder die Höhe der Pauschale...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 17 Aufklärung, Auskunft und Beratung sind allgemeine Aufgaben, die seit dem Inkrafttreten des SGB I – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 für alle Sozialleistungsträger, deren Verbände und sonstige soziale öffentlich-rechtliche Vereinigungen verbindlich geregelt sind (§§ 13, 14 SGB I). Rz. 18 Von den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13, 14 SGB I sowie de...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.5 Modellvorhaben einheitliche Bemessung des Personalbedarfs; § 113c Satz 1 (Abs. 3b)

Rz. 63 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen stellt weiter durch die Finanzierung von Studien, Modellprojekten und wissenschaftlichen Expertisen die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.13 Regelungsbefugnis (Abs. 10)

Rz. 112 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und das Bundesversicherungsamt regeln das Nähere über das Verfahren zur Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung der Maßnahmen nach den Abs. 6 bis 8 aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Rz. 113 Eine Vereinbarung nach Abs. 10 zwischen dem GKV-Spit...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.3 Pflichtinhalt der Fördervoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 28 Die Vorschrift benennt wesentliche Inhalte, zu denen der GKV-Spitzenverband in den Fördervoraussetzungen in jedem Fall Spezifikationen zu treffen hat (insbesondere). Weitere Fördervoraussetzungen können beschlossen werden. Das muss auch für die Zukunft gelten, um die Fördervoraussetzungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die Fördervoraussetzungen haben Folgendes ...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.5 Hilfen bei der Haushaltsführung

Rz. 24 Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen die Unterstützung bei den in § 18a Abs. 3 SGB XI genannten Handlungen (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025, zu § 4 SGB XI).mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.2 Adressatenkreis – Einbeziehung des Pflegebedürftigen, seiner Angehörigen und des Lebenspartners

Rz. 37 Zum anspruchsberechtigte Personenkreis zählen nicht nur die Versicherten, sondern auch deren Angehörige und Lebenspartner. Rz. 38 Bei der Information i. S. d. § 7 Abs. 2 sind die Angehörigen und beteiligte Dritte im Bedarfsfall einzubeziehen. Damit ist beabsichtigt, neben dem Pflegebedürftigen auch den vertrauten Personen in seiner Umgebung alle Möglichkeiten der Leist...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.3 Körperbezogenen Pflegemaßnahmen

Rz. 22 Zu den körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehören die notwendigen pflegerischen, nicht-medizinischen Hilfe- und Unterstützungsleistungen in den in § 14 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 SGB XI aufgeführten Bereichen sowie die Anleitung der Ausführung dieser Aktivitäten oder die Anleitung zur Selbstvornahme. Ziel der Hilfe ist die Beseitigung und Minderung der Beeinträchtigung der Selb...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.3 Nicht-melanotische Hautkrebsarten (Satz 3, 4)

Rz. 48b Meldungen von nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Pauschale aus. Rz. 49 Nicht-melanotische Hautkrebsarten erfordern regelmäßig keine längerfristige Behandlung (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Der Tatbestand wurde bei der Kalkulation der Pauschale für das Jahr 2014 berücksichtigt. Außerdem wurde berücksichtigt, ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.8 Schiedsverfahren (Abs. 8)

Rz. 30 Kommt ein Vertrag nach Abs. 1 Satz 1 ganz oder teilweise nicht fristgerecht bis zum 1.4.2024 zustande, wird der Vertragsinhalt von einer unabhängigen Schiedsperson innerhalb von 3 Monaten festgelegt (Satz 1). Die Schiedsperson ist von den Vertragsparteien gemeinsam zu benennen. Ist bereits vor dem Ende der Frist absehbar, dass ein Vertrag nicht zustande kommen wird, k...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.1 Beteiligte (Satz 1)

Rz. 34 Bei der Festlegung der Fördervoraussetzungen hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen folgende Organisationen und Personen zu beteiligen: die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Gesellschaft...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.2 Häusliche Pflege

Rz. 52 Der Begriff der häuslichen Pflege(hilfe) ist legaldefiniert in § 36 Abs. 1 Satz 1; danach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Rz. 53 Die häusliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die Betreuu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.5 Auskunftspflicht integrierte Versorgung (Satz 4)

Rz. 77 Der Informationsanspruch nach Satz 3 erstreckt sich nach Satz 4 auch auf die Pflicht der Pflegekasse, Auskunft zu geben über die in ihren Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b Abs. 2 getroffenen Festlegungen, insbesondere zu Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der für die Versicherten entstehenden Kosten. Rz. 78 Die in Satz 4 weitergehe...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.1.2 Zwingender Inhalt der Leistungs- und Preisvergleichsliste (HS 2)

Rz. 87 Den zwingenden Inhalt der Leistungs- und Preisvergleichsliste legt Satz 1 HS 2 ausdrücklich und verbindlich selbst fest (vgl. auch BT-Drs. 18/5926 S. 83 f. = BR-Drs. 354/15 S. 84; vgl. ausdrücklich auch schon die Gesetzesmotive zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz v. 9.9.2001, BGBl. I S. 2320, vgl. BR-Drs. 731/00 S. 3, 43 f. = BT-Drs. 14/5395 S. 7, 27; vgl. hierzu auc...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.22 Genehmigung des Vertrages (Abs. 14)

Rz. 65 Der Vertrag nach Abs. 1 ist dem BMG zur Genehmigung vorzulegen (Satz 1). Wir die Genehmigung innerhalb dieser Frist nicht versagt, gilt der Vertrag als genehmigt (Satz 2). Die Genehmigung kann ganz oder teilweise versagt werden. Die Genehmigungsfiktion gilt bei einer teilweisen Versagung für den unbeanstandeten Teil des Vertrages. Das Modellvorhaben kann erst beginnen...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Büttner/Söhlke/Wolf/Kron/Kalle, Vom Potenzial eines lernenden Gesundheitssystems – Nationales Netzwerk Genomische Medizin – Lungenkrebs, DÄ 2025, A 944. GKV-Spitzenverband, Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V. Gießelmann, Genomsequenzierung: Deutschland steht im Abseits, Deutsches Ärzteblatt 2019, 116(25). Richter-Kuhlmann, Deutsche Genomdatenbank gestarte...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90Prozent 2021, Nr. 22, 6; und bei Eifer...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.2 Aufklärung über die Übermittlungsansprüche (Satz 1 HS 2)

Rz. 50 Zwecks Sicherstellung der Ansprüche des Versicherten begründet Satz 1 HS 2 zwei konkrete Aufklärungspflichten der Pflegekassen hinsichtlich von Übermittlungsansprüchen, die den Versicherten, ihren Angehörigen und Lebenspartnern zustehen (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025, zu §...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.7 Übergangsphase (Abs. 5a)

Rz. 56 Für eine Übergangsphase in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wird abweichend von Abs. 5 Satz 1 die Förderpauschale abgestuft weitergezahlt (Satz 1). Die Krankenkasse zahlt in der Übergangsphase an ein Krebsregister die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 i. H. v. 85 %, wenn nach Abs. 4 Satz 1 festgestellt wird, dass das Krebsregister mindestens 95 % der Fördervor...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.4 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Rz. 23 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- oder Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstruktur, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. S...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.9 Finanzierung von zusätzlichen Pflegefachkräften bis 31.12.2025 (Abs. 6 a. F.)

Rz. 79 Abs. 6 regelte bis zum 31.12.2025 die Finanzierung von zusätzlichen Pflegefachkräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch Vergütungszuschläge (vgl. hierzu stellvertretend etwa noch bei Wipp, Altenpflege 2021, Nr. 3, 36, und bei Rothgang/Heinze/Kalwitzki, GSP 2021, Nr. 4/5, 19). Rz. 80 Wie die Abs. 7 und 8, so diente auch Abs. 6 der Schaffung von Verbesserungen...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.1 Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 3. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu den Leistungserbringern von Hilfsmitteln" getitelt ist. Zum 6. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 127 (Verträge) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Überschrift stellt klar, dass es um die Beziehungen zu Leistungs...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Ganz allgemein ist es Sinn und Zweck von Beratung und Aufklärung durch Sozialleistungsträger, sicherzustellen, dass jeder Einzelne seine gesetzlich verankerten sozialen Rechte tatsächlich verwirklichen kann. Da das soziale Leistungssystem zunehmend komplexer wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist, dienen diese Pflichten dazu, die Bedingungen für ein zweckmäßige...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Norm hat die Funktion einer vor die Klammer gezogenen allgemeinen Umschreibung des pflegeversicherungsrechtlichen Leistungsspektrums (vgl. auch Bay LSG, Urteil v. 13.11.2019, L 19 R 25/19, Rz. 47). Damit hat § 4 SGB XI – wie die §§ 2 bis 6 SGB XI im ersten Kapitel insgesamt – den Charakter einer Einweisungsvorschrift (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 20.9.20...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 115 Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, 55. Deutscher Verein für Öffentliche und ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.2 Aktualisierung und Erweiterung des onkologischen Basisdatensatzes (Abs. 1a)

Rz. 25b Die ADT und die GEKID stellen sicher, dass der einheitliche onkologische Basisdatensatz nach Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit den Krebsregistern regelmäßig aktualisiert wird (Satz 1). Die regelmäßige Aktualisierung des Datensatzes ist unabdingbar, um ein hohes wissenschaftliches Niveau für die Forschung mit diesen Daten zu ermöglichen (BT-Drs. 19/28185 S. 55). Die Aktuali...mehr