Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.3 Nicht-melanotische Hautkrebsarten (Satz 3, 4)

Rz. 48b Meldungen von nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Pauschale aus. Rz. 49 Nicht-melanotische Hautkrebsarten erfordern regelmäßig keine längerfristige Behandlung (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Der Tatbestand wurde bei der Kalkulation der Pauschale für das Jahr 2014 berücksichtigt. Außerdem wurde berücksichtigt, ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.8 Schiedsverfahren (Abs. 8)

Rz. 30 Kommt ein Vertrag nach Abs. 1 Satz 1 ganz oder teilweise nicht fristgerecht bis zum 1.4.2024 zustande, wird der Vertragsinhalt von einer unabhängigen Schiedsperson innerhalb von 3 Monaten festgelegt (Satz 1). Die Schiedsperson ist von den Vertragsparteien gemeinsam zu benennen. Ist bereits vor dem Ende der Frist absehbar, dass ein Vertrag nicht zustande kommen wird, k...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.5 Auskunftspflicht integrierte Versorgung (Satz 4)

Rz. 77 Der Informationsanspruch nach Satz 3 erstreckt sich nach Satz 4 auch auf die Pflicht der Pflegekasse, Auskunft zu geben über die in ihren Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b Abs. 2 getroffenen Festlegungen, insbesondere zu Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der für die Versicherten entstehenden Kosten. Rz. 78 Die in Satz 4 weitergehe...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.1.2 Zwingender Inhalt der Leistungs- und Preisvergleichsliste (HS 2)

Rz. 87 Den zwingenden Inhalt der Leistungs- und Preisvergleichsliste legt Satz 1 HS 2 ausdrücklich und verbindlich selbst fest (vgl. auch BT-Drs. 18/5926 S. 83 f. = BR-Drs. 354/15 S. 84; vgl. ausdrücklich auch schon die Gesetzesmotive zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz v. 9.9.2001, BGBl. I S. 2320, vgl. BR-Drs. 731/00 S. 3, 43 f. = BT-Drs. 14/5395 S. 7, 27; vgl. hierzu auc...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.22 Genehmigung des Vertrages (Abs. 14)

Rz. 65 Der Vertrag nach Abs. 1 ist dem BMG zur Genehmigung vorzulegen (Satz 1). Wir die Genehmigung innerhalb dieser Frist nicht versagt, gilt der Vertrag als genehmigt (Satz 2). Die Genehmigung kann ganz oder teilweise versagt werden. Die Genehmigungsfiktion gilt bei einer teilweisen Versagung für den unbeanstandeten Teil des Vertrages. Das Modellvorhaben kann erst beginnen...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Büttner/Söhlke/Wolf/Kron/Kalle, Vom Potenzial eines lernenden Gesundheitssystems – Nationales Netzwerk Genomische Medizin – Lungenkrebs, DÄ 2025, A 944. GKV-Spitzenverband, Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V. Gießelmann, Genomsequenzierung: Deutschland steht im Abseits, Deutsches Ärzteblatt 2019, 116(25). Richter-Kuhlmann, Deutsche Genomdatenbank gestarte...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.3 Pflichtinhalt der Fördervoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 28 Die Vorschrift benennt wesentliche Inhalte, zu denen der GKV-Spitzenverband in den Fördervoraussetzungen in jedem Fall Spezifikationen zu treffen hat (insbesondere). Weitere Fördervoraussetzungen können beschlossen werden. Das muss auch für die Zukunft gelten, um die Fördervoraussetzungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die Fördervoraussetzungen haben Folgendes ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.2 Aufklärung über die Übermittlungsansprüche (Satz 1 HS 2)

Rz. 50 Zwecks Sicherstellung der Ansprüche des Versicherten begründet Satz 1 HS 2 zwei konkrete Aufklärungspflichten der Pflegekassen hinsichtlich von Übermittlungsansprüchen, die den Versicherten, ihren Angehörigen und Lebenspartnern zustehen (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025, zu §...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.4 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Rz. 23 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- oder Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstruktur, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. S...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.1 Beteiligte (Satz 1)

Rz. 34 Bei der Festlegung der Fördervoraussetzungen hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen folgende Organisationen und Personen zu beteiligen: die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Gesellschaft...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.2 Häusliche Pflege

Rz. 52 Der Begriff der häuslichen Pflege(hilfe) ist legaldefiniert in § 36 Abs. 1 Satz 1; danach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Rz. 53 Die häusliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die Betreuu...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.1 Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 3. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu den Leistungserbringern von Hilfsmitteln" getitelt ist. Zum 6. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 127 (Verträge) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Überschrift stellt klar, dass es um die Beziehungen zu Leistungs...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.2 Aktualisierung und Erweiterung des onkologischen Basisdatensatzes (Abs. 1a)

Rz. 25b Die ADT und die GEKID stellen sicher, dass der einheitliche onkologische Basisdatensatz nach Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit den Krebsregistern regelmäßig aktualisiert wird (Satz 1). Die regelmäßige Aktualisierung des Datensatzes ist unabdingbar, um ein hohes wissenschaftliches Niveau für die Forschung mit diesen Daten zu ermöglichen (BT-Drs. 19/28185 S. 55). Die Aktuali...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Ganz allgemein ist es Sinn und Zweck von Beratung und Aufklärung durch Sozialleistungsträger, sicherzustellen, dass jeder Einzelne seine gesetzlich verankerten sozialen Rechte tatsächlich verwirklichen kann. Da das soziale Leistungssystem zunehmend komplexer wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist, dienen diese Pflichten dazu, die Bedingungen für ein zweckmäßige...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Norm hat die Funktion einer vor die Klammer gezogenen allgemeinen Umschreibung des pflegeversicherungsrechtlichen Leistungsspektrums (vgl. auch Bay LSG, Urteil v. 13.11.2019, L 19 R 25/19, Rz. 47). Damit hat § 4 SGB XI – wie die §§ 2 bis 6 SGB XI im ersten Kapitel insgesamt – den Charakter einer Einweisungsvorschrift (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 20.9.20...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Axer, Unabhängige Patientenberatung durch eine Stiftung und kommunale Gesundheitskioske – Zu verfassungsrechtlichen Fragen der Patientenberatung im Gesundheitswesen, SGb 2024, 689. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, S. 40. Holtstraeter, Aufklärungs- und Beratungspflicht im Entlassmanagement – Urteil des Bundessozialgeri...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

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Pauschalleistung für die Pf... / Zusammenfassung

Begriff Eine Pauschalleistung für die Pflege erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationären Einrichtungen, in denen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Vordergrund steht, zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Aufwendungen für Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Es besteht ein Anspruch auf 15...mehr

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GKV–Spitzenverband

Zusammenfassung Begriff Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV–Spitzenverband) vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und arbeitet dabei wettbewerbs- und damit kassenartenneutral. Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der GKV-Spitzenverband gestaltet die Rahmenbedingungen für die gesundheitli...mehr

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GKV–Spitzenverband / 7.1 Rechtsaufsicht

Der GKV-Spitzenverband steht unter der Aufsicht des Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Trifft der GKV-Spitzenverband in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge,[1] steht er unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Aufsicht über die Arbeit der D...mehr

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GKV–Spitzenverband / 3 Organe

Für den GKV-Spitzenverband handeln dessen Organe mit abgegrenzten Zuständigkeiten.[1] Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat. Außerdem gibt es eine Mitgliederversammlung und einen hauptamtlichen Vorstand. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ab. Hinweis Mitgliederversammlung Die Mitg...mehr

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GKV–Spitzenverband / 6 Haushalt

Der GKV-Spitzenverband stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf.[1] Zuständig ist der Vorstand. Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan fest. Der Haushaltsplan ist dem BMG vorzulegen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Nach dem Abschluss des Haushaltsjahres wird die Jahresrechnung aufgestellt.[2] Auf dieser Grundlage ...mehr

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GKV–Spitzenverband / Zusammenfassung

Begriff Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV–Spitzenverband) vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und arbeitet dabei wettbewerbs- und damit kassenartenneutral. Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der GKV-Spitzenverband gestaltet die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung ...mehr

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GKV–Spitzenverband / 1 Errichtung

Der GKV–Spitzenverband wird durch die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung und die Ersatzkassen gebildet.[1] Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentliche...mehr

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GKV–Spitzenverband / 3.3 Vorstand

Der Vorstand ist das hauptamtliche Organ des GKV-Spitzenverbandes und besteht aus höchstens 3 Personen (Organwalter). Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes entspricht dem und legt die Zahl auf 3 Personen fest. Der Vorstand muss geschlechtergerecht mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein. Die Organwalter sowie der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter...mehr

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GKV–Spitzenverband / 4 Lenkung-/Koordinierungsausschuss

Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet.[1] Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstands. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie je einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.2 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das einzige Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbands. Die Mitglieder des Verwaltungsrats gehören der Selbstverwaltung der Mitgliedskassen an (Verwaltungsrat, Vertreterversammlung oder ehrenamtlicher Vorstand). Der Verwaltungsrat hat höchstens 52 Mitglieder. Das Organ ist grundsätzlich paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie geschlech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 2 Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband nimmt die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr.[1] Dazu gehören u. a. Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung, Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (insbesondere durch die Entwicklung von und Abstimmung zu Datendefinitionen – Formate, Stru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 7 Aufsicht

7.1 Rechtsaufsicht Der GKV-Spitzenverband steht unter der Aufsicht des Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Trifft der GKV-Spitzenverband in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge,[1] steht er unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Aufsicht übe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 5 Satzung

Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung des GKV-Spitzenverbandes sowie ihre Änderungen oder Ergänzungen.[1] Sie enthält: Bestimmungen über die Wahl des Verwaltungsrats und des Vorstands sowie die Ergänzung des Verwaltungsrats bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds, die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats, die Aufbringung und Verwaltung der Mittel, die Beurkund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 7.2 Aufsichtsmittel in besonderen Fällen

Der Aufsichtsbehörde stehen Aufsichtsmittel in besonderen Fällen zu (z. B. bei einer rechtswidrigen Satzungsbestimmung oder einem rechtswidrigen Beschluss des Verwaltungsrats).[1] Die Aufsichtsmittel können in einer Anordnung und ggf. einer anschließenden Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde bestehen. Wird angeordnet, dass ein rechtswidriger Beschluss aufzuheben ist, da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird von den Mitgliedskassen gebildet.[1] Dazu entsendet jede Mitgliedskasse jeweils einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter aus ihrem Verwaltungsrat, ihrer Vertreterversammlung oder ihrem ehrenamtlichen Vorstand. Eine Ersatzkasse, deren Verwaltungsrat nicht zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern besteht, entsendet jeweils 2 Vertreter der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Begriff Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte aus Deutschland in einem der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich direkt einen Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt) aufsuchen, um medizinische Leistungen zu bean...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende

Begriff Unter dem Begriff Organspende ist das zur Verfügung stellen von Organen des menschlichen Körpers für eine Transplantation zu verstehen. In den meisten Fällen erfolgt die Organspende von einem hirntoten Patienten. Dazu ist es erforderlich, dass der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung in die Möglichkeit der Organspende gegeben hat. Daneben besteht aber innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organisation der Krankenver... / 1 Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)" wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen verändert. Seit 1.7.2008 vertritt der GKV Spitzenverband die Interessen der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 3 Vergabe der Fördermittel

Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 3 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Ist eine Ausnahmevereinbarung zustande gekommen, informiert der GKV-Spitzenverband, DVKA, den Arbeitgeber über das Ergebnis. Bei Beschäftigung in den EU-, EWR-Staaten, der Schweiz, Albanien, Australien, Indien, Korea oder Mazedonien stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus und informiert die zuständige Krankenkasse ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organisation der Krankenver... / Zusammenfassung

Begriff Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vertritt allein und einheitlich alle Krankenkassen auf Bundesebene. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217a SGB V).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsmethoden

Begriff Eine Behandlungsmethode umfasst das diagnostische bzw. therapeutische Vorgehen als Ganzes.[1] Sie enthält damit neben der ärztlichen Leistung auch die durch den Arzt veranlassten Sach- und Dienstleistungen Dritter. Die Krankenkassen dürfen nur die Behandlungsmethoden übernehmen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 2.2 Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Bereich der Sozialversicherungsabkommen können nicht elektronisch übermittelt werden. Für die Beantragung werden verschiedene Angaben benötigt, die unterschiedlich sein können. Daher sollten für die Beantragung der Ausnahmevereinbarung die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, zur Verfügung stehenden Anträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Apothekeneinkaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbefreite Arzneimi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser), Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / Zusammenfassung

Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Krankenbehandlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 4 Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Dabei werden auch bundeseinheitliche Preise vereinbart.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.3 Information der Aufsichtsbehörde

Stellt die Krankenkasse ein Systemversagen fest und trifft sie eine positive Entscheidung über die beantragte Leistung, kann sie die Aufsichtsbehörde informieren. Außerdem ist der GKV-Spitzenverband zu benachrichtigen, damit dieser sein Antragsrecht gegenüber dem G-BA geltend machen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 3.3 Leistungserbringer

Der GKV-Spitzenverband hat in den Empfehlungen vom 1.7.2005, i. d. F. v. 30.6.2008, die Anforderungen an die Leistungserbringer festgelegt. Die Leistungserbringer müssen ein verbindliches sozialmedizinisches Nachsorgekonzept nachweisen und bestimmte personelle und räumlich-technische Voraussetzungen erfüllen. Folgende Berufsgruppen können zum sozialmedizinischen Nachsorgetea...mehr