Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB V § 165 Abwickl... / 2.1 Abwicklung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Geschäfte einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse werden durch den Vorstand abgewickelt (Satz 1). Die Funktion wird über das Ende der Amtszeit (§ 35a Abs. 3 Satz 2 SGB IV) hinaus ausgeführt. Bis zur finalen Abwicklung gilt die Krankenkasse als fortbestehend und ist rechtsfähig, soweit die Abwicklungsgeschäfte die Handlungsfähigkeit erfordern (Satz 2). Daz...mehr

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Sommer, SGB V § 168 Personal / 2.2 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 2)

Rz. 5 Die dienstordnungsmäßig Angestellten (DO-Angestellte) mit einem beamtenähnlichen Status sind verpflichtet, eine von einer anderen Krankenkasse nachgewiesene DO-Stelle anzutreten (Satz 1). DO-Angestellte sind nur verpflichtet, wenn die Stelle nicht in auffälligem Missverhältnis zu ihren Fähigkeiten steht. Geringere Besoldungs- und Versorgungsansprüche sind auszugleichen...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.1 Anzeigegründe

Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5.2 Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers. Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf 600 EUR jährlich.[1] Grundlage für die steuerliche Förderung sind die arbeitgebergeförderten Präventions- und betrieblic...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.2 Finanzreserven der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 5 Haftungsverpflichtungen bis zu einem Betrag von 350 Mio. EUR innerhalb eines Kalenderjahres werden nach Abs. 1 aufgeteilt. Für höhere Verpflichtungen sind die Finanzreserven der Krankenkassen nach § 260 Abs. 2 Satz 1 heranzuziehen (Satz 1). Berücksichtigt werden nur Finanzreserven oberhalb des 0,5-fachen einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Damit werden zunächst die...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Erklärt ein Bundesland das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig, können nach § 12 Abs. 2 InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person deren Arbeitnehmer von dem Land die Leistungen verlangen, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit und nac...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.5 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 37 Die Leistungserbringung durch die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste muss der zuständige Rehabilitationsträger bezahlen. Meist wird die Vergütung zwischen den Vertragspartnern im Vorfeld in Form einer sog. Preisvereinbarung (Honorar-/Vergütungssatz) ausgehandelt. Durch den Hinweis in § 36 Abs. 2 Satz 3 auf § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 werden die Rehabilitationsdiens...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.3 Forderungs- und Vermögensübergang (Abs. 3)

Rz. 31 Hat der GKV-Spitzenverband im Insolvenzfall Leistungen an ehemalige Beschäftigte der insolventen Krankenkasse zu erbringen, gehen die entsprechenden Forderungen auf den GKV-Spitzenverband über (Satz 1). Entsprechendes gilt für das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten einer Unterstützungskasse, wenn diese die Leistungen zu erbringen gehabt hätte. Dieser gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.4 Ansprüche der Versicherten und der Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 32 Die Vorschrift regelt für bestimmte Ansprüche der Gläubiger eine Haftung aller Krankenkassen (Satz 1). Eine Haftung des GKV-Spitzenverbandes besteht hier nicht; er hat allerdings die organisatorische Abwicklung zu übernehmen (Satz 2). Rz. 33 Betroffen sind von der Haftung die Ansprüche der Leistungserbringer sowie der Versicherten, einschließlich Forderungen aus zwisch...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege / Zusammenfassung

Begriff Können Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 zu Hause vorübergehend nicht versorgt bzw. betreut werden, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies kann z. B. während einer Krankheit/Urlaub der Pflegeperson oder kurzfristigen erhöhten Pflegebedürftigkeit der Fall sein. Die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson (z. B. Urlaub oder Krankheit) Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie kann zu Hause oder in einer Einrichtung geleistet werden. Die Verhinderungspflege wird auch "Ersatzpflege" genannt. Die Aufwendungen können mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden – dieser kann flexibel für die Leistungen der K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenführhundpauschale / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenführhund aus medizinischen Gründen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte. Zu den Kosten gehören die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Tieres. Dessen Unterhaltskosten (z. B. für Futter oder Versicherung) werden durch eine monatliche Pauschale abgegolten. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband finanziert die Förderung durch eine Umlage, die er von den Krankenkassen erhebt (Satz 1). Der Anteil der einzelnen Krankenkasse richtet sich nach dem Anteil der Versicherten an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen. Umlagefinanziert ist nur die anteilige Förderung, die von der GKV zu tragen ist. Das Nähere zum Umlageverfahren besti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.7 Besondere Schiedsämter für zahntechnische Leistungen

Rz. 45 Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband bilden nach Abs. 12 der Vorschrift ein weiteres Bundesschiedsamt (kurz: Bundesschiedsamt-Zahntechnik), welches im Konfliktfall über das bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach § 88 Abs. 1 entscheidet. Die KZBV zählt nicht zu diesen Vertragspartei...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 7 Gefördert werden ambulante KBS soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychosoziale Beratung und Unterstützung anbieten (Satz 1). Förderfähig sind somit solche Beratungsstellen, bei denen die Beratungskonzeption klar auf psychologischen und sozialen Schwerpunkten beruht. Insoweit wird seitens der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ein ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 4)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 1.4., wie und in welchem Umfang die Krankenkassen Versorgungsinnovationen fördern und welche Auswirkungen die geförderten Versorgungsinnovationen auf die Versorgung haben (Satz 1). Der Bericht ist erstmals bis zum 31.12.2021 abzugeben. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Rz. 9 Der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.4 Branchenarbeitskreis (Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenkassen wirken verpflichtend in einem gemeinsamen bestehenden oder zu schaffenden Branchenarbeitskreis an der Entwicklung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die informationstechnische Sicherheit der Krankenkassen (Abs. 3) mit (Satz 1). Sie werden im Arbeitskreis durch ihre Verbände und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverba...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.1 Einheitliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 1)

Rz. 8 Der MD Bund koordiniert und fördert die Arbeit der MD (Satz 1). Dazu gehört es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste sowohl in medizinischen als auch in organisatorischen Angelegenheiten zu fördern und zu unterstützen. Der MD Bund sorgt dafür, dass die MD kassenarten- und länderübergreifend nach gleichen Kriterien und Verfahren vorgehen. Rz. 9 Der MD Bund berät ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.2 Bildung der Bundesschiedsämter

Rz. 17 Nach Abs. 2 bilden die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die KBV bzw. die KZBV, und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene jeweils ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch diesen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen s...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.2 Besonderheit in der Krankenversicherung: Muster Vordruck 61

Rz. 38 Insbesondere in der Krankenversicherung wird eine ärztliche Verordnung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung über Rehabilitations-/Teilhabeleistungen als Antrag i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 bewertet – und zwar auch dann, wenn der Versicherte in seiner Person unmittelbar gegenüber der Krankenkasse aktiv keinen konkreten Wunsch nach einer Teilhabeleistung geäußert hat (konklu...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.3 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund

Rz. 41 Zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung hat der GKV-Spitzenverband online abrufbare Richtlinien erlassen.mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.1 Förderung (Abs. 1)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband fördert ambulante KBS mit einem Gesamtbetrag von jährlich bis zu 21 Mio. EUR (Satz 1). Die Förderung beginnt am 1.7.2020. Gefördert wird bereits mit Wirkung für das Jahr 2020. Die Fördersumme wird ab dem 1.7.2021 rückwirkend zum 1.1.2021 auf einen Gesamtbetrag von jährlich bis zu 42 Mio. EUR erhöht. Die Erhöhung erzielt eine nachhaltig gesicherte...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband ist verantwortlich, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31.12.2022 über die Erfahrungen mit der Förderung zu berichten. Er hat sich dazu mit dem Verband der PKV ins Benehmen zu setzen. In den Bericht fließen die Erfahrungen aus dem ersten 3-jährigen Förderzeitraum ein.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.6 Rechtsstellung und Entschädigung der Mitglieder der Schiedsämter

Rz. 22 Nach Abs. 7 Satz 1 führen die Mitglieder des Schiedsamtes ihr Amt als Ehrenamt. Das Ehrenamt eines Schiedsamtsmitgliedes ist nach der Definition ein unbesoldetes, vornehmlich gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt. Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Schiedsämter richtet sich nach der Schiedsamtsverordnung. Dies ergibt sich aus Abs. 11 der Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Der MD Bund wird beauftragt, gemeinsam mit den Medizinischen Diensten (MD) auf der Ebene der Länder für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zu sorgen. Diese Aufgabe nimmt der MD Bund gemeinsam mit den MD wahr. Hierfür kann auf bestehende bewährte Strukturen wie z. B. den Kooperationsvertrag zurückgegriffen werden. Der Erlass von Richtlinien wird aufgrund des Umfangs ...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingeführt. Den Krankenkassen wird ermöglicht, Versorgungsinnovationen zu fördern. Rz. 1a Art. 1 Nr. 6a des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.2 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Bundesebene

Rz. 9 Nach Abs. 2 der Vorschrift bilden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium auf Bundesebene. "Bilden" verpflichtet die 3 Vertragsparteien, das Schiedsgremium nach den gesetzlichen Vorgaben gemeinsam zu erri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine der wenigen Vorschriften, deren Gültigkeit weitgehend konstant geblieben ist. Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. Sie wendet sich nicht nur an die Selbstverwaltung...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.4 Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 18 Der MD Bund koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MD in pflegefachlichen und organisatorischen Fragen und berät den GKV-Spitzenverband (§ 53d SGB XI; Satz 1). Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des SGB XI (Satz 2). Die Richtlinien (§ 53d Abs. 2 SGB XI) werden vom Vorstand beschlossen, der sich dazu mit dem Verwa...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.5 Berichtswesen (Abs. 4)

Rz. 19 Die MD in den Ländern berichten dem MD Bund im Abstand von jeweils 2 Jahren zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 275 und der Prüfungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, Personalausstattung der MD und Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen der MD für d...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 42 Fahlbusch, Aktuelle Fragen der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln, NDV 2004, 5. Gaßner/Schottky, Falschbuchungen von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung in der ambulanten Versorgung – zu SG München, Urteil v. 12.5.2004, S 3 P 50/01, NZS 2005, 523. Udsching, Schnittstellen von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung, Festschri...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit entfallen lässt. (vgl. Udsching...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3.2 Antragsverfahren

Rz. 12 Die Amtsgeschäfte der sektorenübergreifenden Landesschiedsgremien werden wie bei den Landesschiedsämtern i. d. R. auch bei den Landesverbänden der Ortskrankenkassen geführt, wie die des sektorenübergreifenden Bundesschiedsamtes beim GKV-Spitzenverband (§ 11 Schiedsamtsverordnung). In § 115 Abs. 3 i. d. F. des TSVG ist z. B. ausgeführt, dass das zuständige sektorenüberg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.3 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 18 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.6 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 19 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 3 Materialien

Rz. 13 Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 19.12.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Finanzierung der KBS beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambul...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.1 Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und anderer Leistungsträger (Subsidiarität)

Rz. 9 Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen gemäß § 40 nur zur Verfügung gestellt, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Primär hat eine Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu den von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 23 und § 33 SGB V zur Verfügung zu st...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 2.2 Inhalt des Entlastungsbetrages

Rz. 5 Der Entlastungsbetrag ist auf bis zu 125,00 EUR monatlich begrenzt. Dieser Betrag wird i. d. R. nicht auskömmlich sein, um die gewählten Leistungen vollständig zu finanzieren und ist daher im Sinne eines Zuschusses zu verstehen. Rz. 6 Es handelt sich bei der Leistung nach § 45b auch ab dem 1.1.2017 unverändert um einen Kostenerstattungsanspruch, der zum Ersatz von Aufwen...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.1 Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Für diejenigen Hilfsmittel, die dem Behinderungsausgleich dienen oder die zur Vorbeugung einer Behinderung eingesetzt werden und die damit als Leistungen zur Teilhabe anzusehen sind, gelten grundsätzlich die Vorschriften im Teil I des SGB IX, soweit sich aus dem für die Krankenkassen geltenden Leistungsgesetz nichts Abweichendes ergibt. Aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / Zusammenfassung

Begriff Empfängnisverhütung (auch Antikonzeption oder Kontrazeption) bezeichnet Methoden zur Vermeidung der Empfängnis bzw. einer Schwangerschaft trotz Geschlechtsverkehrs. Die häufigsten Methoden sind die Nutzung von Kondomen oder die Einnahme der Antibabypille. Die Krankenkassen übernehmen die ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Versicherte bis zum volle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr