Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater-Checkliste 2023 (ErbStB 2023, Heft 12, S. 364)

Jahresrückblick zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres 2023 in Erinnerung. Wie gewohnt enthäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / I. Gesetzgebung

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Der Ertragsteuer-Check 2023 (estb 2023, Heft 11, S. 435)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2023 (USTB 2023, Heft 11, S. 364)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG Einführung zu... / 5 Fortentwicklung des AsylbLG

Rz. 8 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde der Kreis der Leistungsberechtigten auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und andere ausreisepflichtige Personen, bei denen Abschiebungshindernisse bestehen, erweitert. Dabei wurden die sog. Flughafenfälle einbezogen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 25.8.1998 (BGBl....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsquellen im Steuerrecht / 2.2 Materielles Gesetz

Ein Gesetz im materiellen Sinne ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die sich an eine Vielzahl von Personen richtet und eine Vielzahl von Fällen regelt also grundsätzlich jeder positive Rechtssatz. Insoweit ist auch natürlich ein formelles Gesetz auch eine materielle Rechtsnorm. Rechtsverordnung Wichtigstes materielles (und nicht formelles) Gesetz ist die Rechtsverordnung. ...mehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 5: §§ 1922-2385, CISG, IPR, EGBGB

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLVIII, 2.713 S., 189,00 EUR Das Gesamtwerk bestehend aus fünf Bänden überzeugt mit seinen Neuerungen und seiner Aktualität auf knapp 15.000 Seiten. Die Neuaufl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: §§ 481-704, AGG

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. XXXVIII, 2.877 S., 189,00 EUR Das gesamte Werk umfasst fünf Bände, die auf rund 15.000 Seiten das bürgerliche Recht kommentieren. Der neue Band 2 kommentiert die Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.3 Arbeitsklima

Das Arbeitsklima muss frei von Herabwürdigungen und Erniedrigungen sein. Das AGG erfasst speziell solche, die entweder an eines der Merkmale des § 1 AGG (bspw. Geschlecht und sexuelle Identität) anknüpfen oder sexuelle Belästigungen sind. Für Verstöße seitens der Mitarbeiter haftet der Arbeitgeber, da § 278 BGB ihm das Verhalten der Mitarbeiter zurechnet. Belästigungen i. S. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Übermittlungsermächtigung (§ 24 Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift ist eine Ermächtigung an das Statistische Bundesamt. Diesem wird die Übermittlung von Tabellen gestattet, auch wenn in Tabellenfeldern nur ein einziger Fall ausgewiesen ist (§ 16 Abs. 4 Satz 2 BStatG). Tabellen mit einem oder mehreren Einzelfällen dürfen an die in der Vorschrift genannten Stellen und für die gesetzlich bestimmten Zwecke weitergege...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssicherheitsverordnu... / 2.1 Werbemittel ohne Herstellerangaben

Ein Fallstrick, der in der europäischen Gesetzgebung lauert und kaum beachtet wird, ist die allgemeine Produktsicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Wenn also die werbende Firma nicht den Hersteller des Werbemittels gemäß den Regularien auf dem Produkt sehen möchte, sondern ausschließlich ihr eigenes Firmenzeichen, ihre Marke etc., ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 8.1 Überblick

Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück.[1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss dem Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsratings für ... / 2.1 EcoVadis

EcoVadis ist eine führende Plattform für Nachhaltigkeitsratings, die Unternehmen in über 160 Ländern abdeckt. Bewertet werden die Themenbereiche: Umweltpraktiken und Klimaschutz, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Ethik. Das Ergebnis der EcoVadis-Bewertung wird in Form einer "Medaille" (Bronze, Silber, Gold, Platin) sowie einer Rückmeldung zu Stärken und Verbesserungspotenzi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 5

Auf einen Blick Das neue Betreuungsrecht hat einige Auswirkungen auf die Gestaltung von und den Umgang mit Vorsorgevollmachten. Bei der Gestaltung ist zunächst die neue Normenzählung zu’beachten. Anregungen können aus dem neuen Recht zur individuellen Regelung von Umgangs-, Aufenthalts- und Schenkungsregeln entnommen werden. Das Ehegattenvertretungsrecht wird eher in der Ber...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / Schrifttum:

Rittner, Die sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 1975; Lange, Bilanzrecht und Ökonomische Theorie des Rechts, 1999; Icking, Die Rechtnatur des Handelsbilanzrechts – zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht, 2000; Hennrichs/Schubert, EG-Rechtswidrigkeit übermäßiger Angabepflichten nach IFRS,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 95 [Autor/Zitation] Als tatsächliche Gegebenheiten, welche einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, kommen in erster Linie wirtschaftliche Schwierigkeiten in Betracht (Lück, DB 2001, 1945, 1947; Störk/Büssow in Beck BilKomm.13, § 252 HGB Rz. 21). Diese müssen voraussichtlich zu einer Einstellung der Unternehmenstätigkeit oder einer Veräußerung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Der elektronisc... / a) § 14b FamFG

Im Anwendungsbereich von § 14b FamFG wird zwischen bei Gericht schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 1 FamFG) und sonstigen Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 2 FamFG) differenziert. Während für bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen eine aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr besteht (§ 14b Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beurteilung der Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung

Rz. 336 [Autor/Zitation] Für die Fortführungsannahme sind keine besonderen Nachweise zu führen, wenn ein grundsätzlicher Fortführungswille des Unternehmers besteht und insbes. unter Berücksichtigung einer Gesamtschau aus Ereignissen und Gegebenheiten (zB nachhaltige Gewinnsituation, leichter Zugriff auf finanzielle Mittel und positives Eigenkapital) der Fortführungsannahme ke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 243 Abs. 1 verlangt die Aufstellung des JA nach den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Die GoB sind ein Zentralbegriff des Dritten Buchs des HGB, welche neben § 238 als Maßstab für die kaufmännische Buchführung (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 25) auch zahlreiche weitere Vorschriften voraussetzen. Der Begriff der GoB wird auch außerhalb d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechnungslegung öffentlicher Unternehmen

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die landesrechtlichen Sondervorschriften hervorgehend aus den Eigenbetriebsrechten sowie deren Anwendungsvorrang durch § 263 stellen lediglich einen Teilbereich der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland dar. Allerdings verdeutlicht die Gesamtsumme an Sondervorschriften die Zersplitterung der öffentlichen Rechnungslegung und demonstriert bereits a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die verschiedenen GoB stehen nach einhelliger Meinung nicht unverbunden nebeneinander, sondern weisen einen Systemcharakter auf (Beisse, BFuP 1990, 499, 500; Beisse, GS Knobbe-Keuk, 401; Kupsch/Achtert, BB 1997, 1403, 1405; Marx, FR 2016, 389, 391; Müller, BB 1987, 1629, 1633; Plaumann, Auslegungshierarchie des HGB, 106; Prinz, Handbuch Bilanzsteuerrech...mehr

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FF 09/2023, Der neue Väterreport und das Familienrecht

Jochem Schausten Das Familienministerium hat kürzlich den neuen Väterreport veröffentlicht, der einen umfassenden Einblick in die aktuelle Situation der Väter in Deutschland bietet. Dieser Bericht ist auch für uns Familienrechtler von Bedeutung, da er das Thema Väterbeteiligung im Familienrecht in den Fokus rückt und die Notwendigkeit betont, die Rechte und Verantwortlichkeite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Elektronische ... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

Auch der persönliche Anwendungsbereich des § 14b Abs. 1 FamFG war nach Ansicht des BGH eröffnet. In der Rspr. des BGH sei mittlerweile geklärt, dass für Rechtsanwälte die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG auch dann bestehe, wenn sie – wie hier als anwaltlicher Berufsbetreuer – berufsmäßig im eigenen Namen auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 31....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Vergütungspfli... / II. Vergütungsanspruch der Rechtsanwältin X

1. Gesetzliche Regelung a) BRAO Rechtsanwältin X hat die Gutachten – im Verfahren vor dem OLG Brandenburg ging es lediglich um deren Tätigkeit im Rahmen der Berufungshauptverhandlung – in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg erteilt. Gem. § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO obliegt dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer insbesondere, Gu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.3 Praxiseinblick: Nachhaltigkeit und Unternehmenssteuerung bei TRUMPF

1. Grundlagen und Nachhaltigkeitsstrategie Die Produktionstechnik weiterzuentwickeln und digital zu vernetzen, sie noch wirtschaftlicher, präziser und zukunftssicherer zu machen – das hat sich das Hochtechnologieunternehmen TRUMPF zur Aufgabe gemacht. Die digitale Vernetzung der fertigenden Industrie treibt TRUMPF durch Beratung, Plattform- und Softwareangebote voran und baue...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Beratungshilfe... / III. Aktuelles in der Gesetzgebung

Der Gesetzgeber scheint diese Überlegungen aufgenommen zu haben. Aktuell liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vor.[8] Diese sieht u.a. eine Änderung der Beratungshilfegesetzgebung, aber auch des Beratungshilfeformulars vor. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelungen ist es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 1. Änderungen des BerHG

§ 4 BerHG vom 18.6.1980,[9] das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25.6.2021[10] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Änderungen der BerHFV

In § 1 Nr. 1 BerHFV vom 2.1.2014,[11] die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2022[12] geändert worden ist, werden die Wörter "mündlich stellt" durch die Wörter "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt. Die Änderungen im Beratungshilfegesetz – i.Ü. auch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) – beruhen auf den Überlegungen, die Justiz zu modernisieren....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Virtuelle Rechtsantragstelle

Die Vorteile der Videokonferenztechnik sollen neben der Beratungshilfe und der PKH-Prüfung auch für die Rechtsantragstellen nutzbar gemacht. Eine "virtuelle" Rechtsantragstelle soll die Zukunft sein. Die Abgabe von Anträgen oder Erklärungen vor der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sollen danach künftig auch per Bild- und Tonübertragung erfolgen. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 4. Beantragung von Beratungshilfe (und PKH)

Besondere Relevanz sollen die virtuellen Möglichkeiten für die Beantragung von PKH und Beratungshilfe haben, die zukünftig vollständig per Bild- und Tonübertragung möglich sein soll. In § 117 Abs. 4 ZPO-E wird zu diesem Zweck klargestellt, dass über den Antrag auf Bewilligung der PKH hinaus auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in geeigne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Product Carbon Footprint (P... / 3 Methodik und Normen zur Erstellung eines PCFs

Mit Blick auf die kommenden Gesetzgebungen zu "Green Claims" auf EU-Ebene, die vielfältigen juristischen Auseinandersetzungen zu irreführender Werbung[1] und den öffentlichen Kampagnen zum "Greenwashing" ist es von besonderer Bedeutung, dass Werbeversprechen bzgl. klimafreundlicher Herstellungsweisen einem robusten Fundament unterliegen. Hierfür gibt es eine Reihe von Standa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verhältnis zu landesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1783 Mit dem Inkrafttreten des BUrlG sind alle landesrechtlichen Vorschriften über den Erholungsurlaub außer Kraft getreten (§ 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG), denn durch die Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung verloren (Art. 72 Abs. 1, 74 Nr. 12 GG). In Kraft blieben jedoch die landesgesetzlichen Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2023, Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG - Kommentar

Begründet und bis zur 3. Aufl. bearbeitet von Prof. Dr. Reinhard Ingerl und Prof. Dr. Christian Rohnke; herausgegeben von Prof. Dr. Axel Nordemann und Dr. Anke Nordemann-Schiffel. 4. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.799 S., 269,00 EUR Seit der Vorauflage (2010) sind einige für das Werk bedeutsame Änderungen, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, eingetreten. In personel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / G. Prüfungen

Rz. 7 Die Abschlussprüfung erfasst nach § 317 Abs. 2 HGB grundsätzlich nur den Aspekt des Vorliegens der nichtfinanziellen Angaben. Eine weitergehende Überprüfung inhaltlicher Art kann auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Dann jedoch ist das Prüfungsurteil der Öffentlichkeit aus Transparenzgründen zugänglich zu machen. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachungsfunktio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.2 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG): Für die Zuständigkeit der A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.8 Gewohnheitsrecht

Rz. 26 Das Gewohnheitsrecht als ungeschriebene Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO entsteht (ohne förmlichen Entstehungsakt und ohne Verkündigung) durch ständige Übung, die von einem andauernden allgemeinen Rechtsbewusstsein der beteiligten Personenkreise und dessen Rechtsüberzeugung von den Gerichten getragen wird.[1] Der Rang eines Gewohnheitsrechts richtet sich nach seinem Inhalt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.2 Sonderabgaben

Rz. 24 Keine Steuern sind die im Staatsrecht höchst umstrittenen sog. Sonderabgaben.[1] Anders als Steuern sind diese hinsichtlich ihrer Erhebung und Verwendung zweckgebunden und dienen nicht der Erzielung von Einnahmen i. S. d. § 3 Abs. 1 AO. Ihr Aufkommen fließt nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern regelmäßig in einen Sonderfonds und ist "gruppennützig" zu verw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.3 Umsetzung des Country-by-Country Reporting in der EU und in Deutschland

Rz. 46 Im Zuge des sog. Anti Tax Avoidance Packages hat die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung von Unternehmenssteuervermeidung initiiert, die sicherstellen sollen, dass Steuern dort bezahlt werden, wo die Gewinne generiert werden. Neben der Arbeit an der Gewährleistung eines automatischen Austauschs von Informationen über Steuerentscheidungen h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Textform, nicht Schriftform

Rz. 52 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung nicht mehr (wie bis zum 30.6.2008) der Schriftform, sondern vielmehr der Textform. Die Textform ist eine erhebliche Vereinfachung für die Praxis. So gab es bis 2008 etliche Gerichtsentscheidungen, die eine lediglich per Fax übermittelte Vergütungsvereinbarung als nicht ausreichend angesehen haben. Da der Anwa...mehr