Trotz der ungewöhnlichen Umstände, unter denen ich diesen Vortrag halten muss, war es mir eine große Freude, daran zu arbeiten und mich dabei an die gemeinsame Zeit mit Herrn Dr. Steffen zu erinnern. Es ist mir eine Ehre, dass ich Ihnen heute aus dem schönen Anlass seines 90. Geburtstags hierüber berichten darf. Ich kenne Herrn Steffen schon seit 1990, denn er war mein Berichterstatter, als ich mich damals in Karlsruhe zur Richterwahl vorgestellt habe. Schon bei diesem Gespräch hat mich seine Persönlichkeit sehr beeindruckt und deshalb habe ich mich ganz besonders gefreut, dass ich nach der Wahl – die wegen der Wiedervereinigung erst im Juni 1991 erfolgte – tatsächlich in "seinen", nämlich den VI. Zivilsenat eintrat. Die Zeit mit Herrn Steffen als Vorsitzendem war für mich eine enorme fachliche und persönliche Bereicherung, denn er war der beste Vorsitzende, den ich je hatte und den ich mir überhaupt vorstellen kann. Nun macht auch der beste Vorsitzende die Rechtsprechung nicht allein, sondern er braucht einen guten Senat, also kluge, erfahrene und hoch motivierte Richter, die nicht nur eine umfassende Beratung der Sache ermöglichen, sondern als Berichterstatter das gemeinsam erarbeitete Urteil auch überzeugend umsetzen, nämlich schriftlich begründen können. So waren meine Kollegen, so war unser Senat!

Der VI. Zivilsenat des BGH ist für den Schadensersatz zuständig und damit für eine überaus spannende Materie, die große Anforderungen an den Richter stellt. Die Entwicklungen im täglichen Leben und in der Technik bringen es mit sich, dass die geltenden Grundsätze ständig überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Das gilt auch und gerade im Verkehrsunfallrecht. Um dieses Sachgebiet haben sich Herr Steffen und sein Senat große Verdienste erworben und die heutige Veranstaltung zeigt, dass diese unvergessen sind. Es war damals ganz selbstverständlich, dass der Senat geschlossen zum Verkehrsgerichtstag nach Goslar fuhr wie auch zu den Homburger Tagen und ich kann nur sagen, dass der ständige Dialog mit der Praxis, also mit den Verkehrsrechtsanwälten und anderen Schadensspezialisten, etwa aus dem Kreis der Versicherungen, dem Senat viele wertvolle Anregungen für seine Rechtsprechung gegeben hat. Die Außenwirkung des Senats war beträchtlich und wirkt, wie wir heute sehen, noch immer fort. Aber noch eindrucksvoller war für mich als Neuling beim BGH das Innenleben, also der Geist des Senats. Unvergesslich sind mir der Ernst und die Sachkunde, mit der die Grundfragen des Schadensersatzes diskutiert wurden. Das schloss übrigens nicht aus, dass es bei den Beratungen auch heiter zugehen konnte und das Senatsklima war – wie während meiner ganzen Tätigkeit im Senat – von gegenseitiger Achtung und Vertrauen geprägt. Es war eine schöne Zeit, an die ich gern zurückdenke.

Nun komme ich zur Sache und will Ihnen wesentliche Grundsätze der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats vermitteln, für die Herr Steffen über viele Jahre richtungweisend war. Hierfür werde ich Ihnen markante Urteile insbesondere aus der gemeinsamen Zeit von 1991 bis 1995 vorstellen, aber auch aus früherer und späterer Zeit, um die Kontinuität dieser Rechtsprechung darzustellen, die ihm und dem Senat immer ein besonderes Anliegen war. Der Schwerpunkt liegt natürlich beim Schadensersatz nach Verkehrsunfällen. Ich möchte aber auch die Wechselwirkung zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung ansprechen und dabei zwei Sachgebiete streifen, für deren Entwicklung der Jubilar von solcher Bedeutung war, dass man sie einfach erwähnen muss, nämlich das Persönlichkeitsrecht und die Arzthaftung.

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