Vorbereitungen in der Kostenrechnung müssen dafür Sorge tragen, dass die gewünschten Daten möglichst frühzeitig der Finanzbuchhaltung geliefert werden können. Die eigentliche Arbeit erfolgt im Laufe des Jahres, wenn Daten gesammelt und Berechnungen geprobt werden. Nach dem Jahreswechsel muss alles sehr schnell gehen. Fristen für die Bilanzerstellung bis Mitte Januar sind auch für kleine und mittlere Unternehmen keine Seltenheit mehr, wenn ein Gesellschafter mit signifikanten Anteilen ein börsennotiertes Unternehmen ist. Daher wird die Aufgabe in der Regel in den ersten zwei Wochen des neuen Jahres erledigt.

 

Internationale Rechnungslegungsvorschriften

Die deutsche Gesetzgebung hat z. B. mit dem BilRUG und weiteren Gesetzen dafür gesorgt, dass die Informationen, die in der Kostenrechnung für die Finanzbuchhaltung erstellt werden, immer wichtiger werden. Bewertungsvorschriften, Buchungsvorgaben und anerkannte Abläufe in den US-GAAP oder den IFRS sorgen dafür, dass der Unterschied zwischen dem externen Rechnungswesen (der Finanzbuchhaltung) und dem internen Rechnungswesen (der Kostenrechnung) immer geringer werden. Das wird sich am ehesten beim Jahresabschluss zeigen. Bereiten Sie sich darauf vor.

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