Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Recruiting: Auswertung von ... / 3 Auswertung des Lebenslaufs

Der Lebenslauf sollte das Kernstück einer Bewerbung sein und die beruflichen Stationen sowie die jeweils erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen enthalten. Darüber hinaus sollte er den Bildungsweg des Bewerbers abbilden. Anhand dieser Informationen kann abgeglichen werden, inwieweit diese Erfahrungen zu den Anforderungen der Stelle passen. Um keine subjektive Bewertung entste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.1.1 Ausschlagung einer Erbschaft

Grundsätzlich gilt eine Erbschaft ohne weitere Erklärung als angenommen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist die Erbschaft ausgeschlagen wird. Die Gesetzgebung knüpft hier ausnahmsweise an ein Schweigen eine Rechtsfolge. Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel 6 Wochen[1] seit Kenntnis von der Erbschaft.[2] Die Ausschlagung einer Erbschaft kommt vor allem dann in...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.4 Schnell-Ladepunkte

An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / b) Ersatz des Einheitswerts durch den Grundsteuerwert

Rz. 14 Anstelle des wegfallenden Einheitswertes wird jetzt auf den Grundsteuerwert des Land- und Forstwirtschaftsbetriebes abgestellt. Dieser Wert soll nach der Intention des Gesetzgebers eine für die Praxis handhabbare und bundeseinheitliche Ermittlung des maßgeblichen Geschäftswerts für die Zwecke des GNotKG ermöglichen. Der Grundsteuerwert wird seit dem 1.1.2022 nach den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / c) Berücksichtigung des Wohnteils

Rz. 17 Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage gehören Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Insbesondere wird damit der Wohnteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr von den Vorschri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zur flexiblen Frauenquote (Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, 4)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 4 verweist zunächst auf Aktiengesellschaften nach Abs. 1, womit alle börsennotierten und bestimmte kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften erfasst sind (vgl. Rz. 29 ff.). Allerdings wird die Berichtspflicht durch Abs. 2 Nr. 4 dadurch eingeschränkt, dass überhaupt eine Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil nach § 76...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 464 [Autor/Zitation] Nr. 33 verpflichtet zu Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt sind, unter Darstellung ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen. Rz. 465 [Autor/Zitation] Zu berichten ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Das bedeutet, dass über tatsächlich eingetretene Erei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 1 Strenge Maßstäbe für klimabezogene Aussagen

Damit mit attraktiven "grünen Aussagen" kein "Schindluder" getrieben wird, wurden und werden seitens der Legislative konkrete Spielregeln entwickelt, so wie sie für unlauteren Wettbewerb im Prinzip seit Jahr und Tag bestehen. Gerade die zum Redaktionsschluss dieses Buchs noch nicht final verabschiedete, jedoch in der finalen Phase der Gesetzgebung befindliche "EU-Green-Claim...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 3.4 Ausstrahlungswirkung auf andere Unternehmen

Rz. 25 Angesichts des hohen bürokratischen Aufwands, welcher mit der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung verbunden ist,[1] hat die Gesetzgebung im Rahmen der in § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB geforderten Angaben zu Risiken aus den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen einen doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt eingebaut. So müssen die Risiken wesentlich sein un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können diese spezifischeren Vorschriften für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Die endgültige Anerkennung der GmbH & Co. durch Rspr. und Finanzverwaltung sowie einige grundsätzliche Regelungen durch die Gesetzgebung schließen naturgemäß nicht aus, dass in Einzelfällen und bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen nach wie vor Auslegungsfragen bestehen. Eine Fülle von Entscheidungen des BFH belegt, in welch großem Umfang immer wieder gegensätzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / 2. Rahmen der Gesetzgebung

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum eingeräumt, der sich auch auf seinen Ausgestaltungsauftrag im materiellen Recht bezüglich des Elternbegriffes bezieht. Jedoch müsse er bei der Umsetzung die das Elterngrundrecht prägenden Strukturmerkmale beachten, gleichzeitig den grundrechtlichen Schutz des leiblichen Vaters gewährleisten, aber auch die Interessen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Es geht los: 10. Auflage des Münchener Kommentars zum BGB

Münchener Kommentar zum BGB Kommentar, Band 1 von 13, 10. Aufl. 2025 3.244 Seiten, 269 EUR (Gesamtabnahme), Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81021-3 Die 10. Auflage des Münchener Kommentars soll in 13 Bänden in den Jahren 2025 bis 2027 erscheinen. Nun liegt Band 1 zum Allgemeinen Teil des BGB vor. Dabei wird die Existenz in zwei Welten fortgesetzt. Wer es haptisch mag, wird am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / b) Verhältnismäßigkeit und das übergeordnete Kindeswohl

Bei allen Optionen sei der Gesetzgeber an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen. Das Kindeswohl habe hier eine übergeordnete Bedeutung und müsse insbesondere die Stabilität der familiären Verhältnisse gewährleisten, das Ob und Wie elterlicher Pflichtenwahrnehmung berücksichtigen,[32] die Relevanz der eigenen Abstammu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / d) Typisierende und generalisierende Regelungen

Der Gesetzgeber habe generell die Möglichkeit, durch vereinfachende oder typisierende Regelungen eine antizipierte und generalisierte Kindeswohlentscheidung zu treffen, so wie es in § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 BGB geregelt ist. Damit können Rechtsicherheit und Beständigkeit gewährt werden, die den Interessen des Kindes in Bezug auf das Streben nach Statusbeständigkeit und -...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / D. Reformperspektive aus Sicht des biologischen, nicht-rechtlichen Vaters

Am 16.1.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts, noch bevor das Urteil des BVerfG erging.[91] Darauf folgte am 9.12.2024 der Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts.[92] Im Folgenden wird die Reformperspektive aus Sicht des leiblichen, nicht-rechtlichen Vaters beleuchtet. I. Diskussionsentwurf zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / a) Möglichkeit der Mehrelternschaft und dessen Anforderungen

Das BVerfG zeigt auf, dass der Gesetzgeber auch die Möglichkeit hat, Modelle zu entwickeln, in denen sowohl der leibliche als auch der sozial-rechtliche Vater rechtliche Eltern eines Kindes sein können.[28] Dabei müssen klare Bestimmungen in Bezug auf die Rechts- und Pflichtenstellung getroffen werden, insbesondere wem gegenüber das staatliche Wächteramt auszuüben ist und ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / c) Staatliche Wächterfunktion und Gewährleistungsverantwortung

Das dem Kindeswohl dienende Wächteramt des Staates aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG habe die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen und sicherzustellen, dass die elterlichen Pflichten und Rechte im Einklang mit dem Wohl des Kindes ausgeübt werden.[36] Bezüglich der Gewährleistungsverantwortung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sei der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2025, MüKo ZPO, §§ 1-354, Band 1

7. Aufl., 2025. C.H. Beck, München. LIV, 3.114 S., 389,00 EUR Der MüKo zur ZPO besteht aus insgesamt drei Bänden, die die neue Rspr., Lit. sowie die aktuelle Gesetzgebung ausführlich und strukturiert darstellen. Das Werk setzt erneut Maßstäbe für die wissenschaftliche und praxisorientierte Kommentierung des Zivilprozessrechts. Herausgegeben von renommierten Prozessrechtlern, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Geschäftsgeheimnisse

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) Kommentar, 1. Aufl. 2025 666 Seiten, 119 EUR, Nomos Verlag ISBN 978-3-8487-5462-5 Wirtschaftlicher Erfolg gründet auf dem unternehmerischen Know-how. Dieses bildet sich in Informationen vor allem innerhalb bestehender Softwaresysteme ab, aber auch im Wissen der eigenen Mitarbeiter und aller Kooperationspartner. Mangelnde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 35 [Autor/Stand] Auf den ersten Blick erweckt das Bundesmodell den Eindruck mit seiner reduzierten Steuermessesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.a GrStG, vgl. Rz. 11) eine Begünstigung des Wohnens anzustreben. Viel spricht für eine hinreichende tatbestandliche Vorzeichnung eines legitimen Förderziels (Rz. 32). Rz. 36 [Autor/Stand] Doch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Neubewertung de... / 2. Problem der Fristdauer und des Beginns

Ob eine Frist de lege lata zwei Jahre, ein Jahr,[110] sechs Monate[111] oder acht Wochen[112] nach der Geburt des Kindes den Vorrang des Anfechtungsrechts des biologischen Vaters ausschließen soll, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die Gewichtung der Erkenntnisse der Bindungstheorie, die frühzeitige Klärung des abstammungsrechtlichen Status im Interesse des Kindes, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 14 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Berliner Senat aus, dass nachdem 99 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswer tungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.3 Rückwirkende Erfassung von stillen Reserven bei wesentlichen Beteiligungen gem. § 17 EStG

Erhebliche Rechtsunsicherheit und unwägbare Risiken haben sich infolge der Änderung des § 17 EStG (steuerliche Erfassung von stillen Reserven bei wesentlichen Beteiligungen) ergeben. Dies wurde insbesondere durch eine Gesetzesänderung, die rückwirkend ab VZ 1999 galt, bewirkt, wonach der Veräußerer statt bisher 25 % bereits mit einer 10 %igen unmittelbaren oder mittelbaren B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3.2 Verhältnis zu den Regelungen des ZollVG

Rz. 11 Das Zollverwaltungsgesetz [1] ergänzt das Gemeinschaftszollrecht und nicht die Vorschriften der §§ 209 ff. AO.[2] Der UZK hat den Mitgliedstaaten die Gesetzgebung über die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Zollbehörden überlassen. Das ZollVG regelt, in Ausfüllung der vom UZK bewusst gehaltenen Lücke, die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung. Der UZK geht als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gleichstellungsbeauftragte / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Gleichstellungsbeauftragten erfährt in der Gesetzgebung keine Legaldefinition. Er ist vielmehr anhand des gesetzlich dargelegten Aufgabenbereichs der Gleichstellungsbeauftragten zu definieren. Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gewählte bzw. bestellte Person innerhalb einer Behörde, Gemeinde, sozialen Einrichtung oder eines Unternehmens, die mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsschutz in der Landwi... / Zusammenfassung

Überblick Die Landwirtschaft ist ein Bereich der Arbeitswelt, in dem Tradition und Wandel in ganz besonderer Weise aufeinander treffen. Einerseits war noch vor wenigen Generationen ein erheblicher Teil der Bevölkerung in der (überwiegend bäuerlichen) Landwirtschaft beschäftigt und die dabei entwickelten Strukturen und Abläufe sind noch bis heute prägend. Andererseits unterli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Informationssysteme als Vor... / 5.4 KI in der Wesentlichkeitsanalyse

Anwendungen von KI im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse KI-gestützte Datenanalyse Anwendung: KI-Technologien wie maschinelles Lernen und Natural Language Processing (NLP) werden genutzt, um große Mengen an internen und externen Daten zu analysieren, die Relevanz verschiedener Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten und Prioritäten zu setzen. Beispiel: Ein multinationales Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 6.1 Ziele und Inhalt der Green Claims Directive

Die Green-Claims-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, einheitliche Standards für umweltbezogene Werbeaussagen zu schaffen, um Greenwashing zu verhindern. Ein Green Claim suggeriert, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlich ist. Diese Regelung gilt für alle EU-Unternehmen, außer für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rollen und Verantwortung in... / 3.1 Geschäftsleitung

Die rechtlichen Anforderungen an die Geschäftsleitung im Bereich ESG sind umfangreich und variieren je nach Größe, Branche und internationaler Aktivität. Grundsätzlich hat die Geschäftsführung das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu leiten. Hierzu gehört, dass unternehmerische Entscheidungen rechtskonform und gem. der ESG-Gesetzgebung auch unter Berü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 7. "Steuerklauseln"

Rz. 134 In unsicheren Fällen – z.B. bei Fragen der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen (siehe § 8 Rdn 18 ff.), der Gewährung der Steuerbefreiung der lebzeitigen Übertragung des Familienheims an Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.) oder auch, um einem steuerschädlichen Verstoß gegen eine Behaltensfrist bei der Übertragung von Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.6 Fristen und Termine

Vorbereitungen in der Kostenrechnung müssen dafür Sorge tragen, dass die gewünschten Daten möglichst frühzeitig der Finanzbuchhaltung geliefert werden können. Die eigentliche Arbeit erfolgt im Laufe des Jahres, wenn Daten gesammelt und Berechnungen geprobt werden. Nach dem Jahreswechsel muss alles sehr schnell gehen. Fristen für die Bilanzerstellung bis Mitte Januar sind auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das Buch "Steuerfallen im Erbrecht" ist der Nachfrage nach einer ganzheitlichen Beratung im lukrativen wie umkämpften Tätigkeitsmarkt des Erbrechts geschuldet. Regelmäßig wünscht die Mandantschaft – wohl zu Recht – neben der rechtlichen Dienstleistung mindestens auch Hinweise auf entsprechende steuerliche Berührungspunkte. Die Ausführungen im Buch richten sich an Rechtsanwält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Köhler/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, LL.M., Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer, LL.M., und Prof. Dr. Inge Scherer. 43. neu bearb. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 3.001 S., 225,00 EUR Mit der Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen verarbeitet worden, insbesondere die bis zum 27.3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.1 Fachexperte für Lohn und Gehalt

Die Bezeichnung "Entgeltabrechner" ist grob irreführend, denn das Entgelt wird eher nebenbei abgerechnet. Vielmehr geht es darum, die Voraussetzungen für eine korrekte Entgeltabrechnung zu schaffen – und die sind komplex. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle vertragliche Vereinbarungen müssen nicht nur beachtet...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Rz. 1 Das LkSG hat das Ziel, über eine Pflicht zur ausführlichen Berichterstattung die Arbeitsbedingungen insbes. entlang von globalen Lieferketten zu verbessern. Es erfordert von betroffenen Unternehmen die Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und eine entsprechende Berichterstattung dazu. Als Basis dienten die UN-Leitprinzipien für Wirtscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wohnungsunternehmen / III. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 6 Kumulativ muss – als Abgrenzung zur reinen Vermögensverwaltung (um eine solche handelt es sich im Rahmen der Vermietung von Immobilien, § 14 S. 3 AO) – ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 S. 1 AO vorliegen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach Auffassung der Finanzverwaltung jedenfalls erst dann "regelmäßig" anzunehmen, wenn das Unternehmen mehr ...mehr