Für den VZ 2021 sind zahlreiche Änderungen aus Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung zu berücksichtigen, die teilweise in den überarbeiteten Formularen abgebildet werden. Fortgeführt werden auch der konsequent modulare Aufbau der ESt-Erklärung und die Berücksichtigung von e-Daten. Der Beitrag wird in EStB 7/2022 fortgesetzt.

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