Rz. 6

Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

 

Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Zwischen

Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden Verfasser genannt –

und

dem _________________________ Verlag

– im Folgenden Verlag genannt –

wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Rechtsübertragung, sonstige Haupt- und Nebenpflichten

(1) Der Verfasser überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes mit dem (vorläufigen) Titel

"_________________________"

für die erste und alle weiteren Auflagen sowie alle Ausgaben als Hauptrecht.

(2) Zum Zweck einer bestmöglichen Verbreitung des Werkes räumt der Verfasser dem Verlag außerdem für die Dauer des Hauptrechts folgende ausschließliche Nebenrechte – insgesamt oder einzeln – ein:

a) das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks auch in Zeitungen und Zeitschriften;
b) das Recht der Übersetzung in andere Sprachen;
c) das Recht der Herstellung und Verbreitung von deutschsprachigen Ausgaben in anderen Ländern sowie Taschenbuch-, Volks-, Sonder-, Reprint-, Schul- oder Buchgemeinschaften;
d) das Recht der Herausgabe von Mikrokopie- oder Blindenschriftausgaben;
e) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung und Verbreitung insbesondere durch fotomechanische und ähnliche Verfahren (Fotokopie, fotomechanischer Nachdruck), insbesondere "Print-on-Demand", "Online-Publishing" und "E-Book";
f) das Recht zur digitalen Aufnahme auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe mittels Bild-, Ton- oder Datenträger (z.B. Diskette, CD-ROM, DVD, Magnetband, USB-Stick) sowie das Recht zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe;
g) die am Werk oder seiner Bild-, Ton- oder Datenträgerfixierung oder Lautsprecherübertragung oder Sendung entstehenden Wiedergabe- und Überspielungsrechten auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) (z.B. Internet);
h) das Recht zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes in Rundfunk, Fernsehen oder in eigenen oder fremden Datennetzen einschließlich des Wiedergaberechts auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), OTT-Dienste und auf Datenbanken etwa zur Nutzung eines Peer to Peer Dienstes im Internet sowie Podcasts;
i) das Recht zur Nutzung in bisher noch nicht bekannten eigenständigen Nutzungsarten;
j) das Recht zur Vergabe von Lizenzen zur Ausübung der unter Buchstabe n a) bis i) genannten Nebenrechte.

(3) Der Verlag ist zur Ausübung der in Abs. 2 genannten Nutzungsrechte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Soweit Bearbeitungen, Kürzungen oder Ergänzungen des Werkes erforderlich sind, wird der Verlag diese veranlassen, dabei jedoch auf die Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Verfassers achten.

(4) Der Verfasser räumt dem Verlag ferner für die Dauer des Hauptrechts nach Abs. 1 alle durch die Verwertungsgesellschaften Wort, Bild-Kunst oder GEMA wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan zur gemeinsamen Einbringung ein. Bereits abgeschlossene Wahrnehmungsverträge bleiben davon unberührt.

(5) Das Recht zur Vergabe von Nebenrechten erlischt mit der Beendigung des Hauptrechts; zuvor abgeschlossene Lizenzverträge bleiben davon unberührt.

(6) Der Verfasser bestätigt, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an dem Werk zu verfügen und dass er das Werk weder ganz noch teilweise anderweitig vergeben hat.

§ 2 Konkurrenzklausel

(1) Der Verfasser bestätigt hiermit, ohne Zustimmung des Verlages kein gleichartiges oder ähnliches Werk in einem anderen Verlag zu veröffentlichen und an keinem solchen mitzuwirken, solange der Verlag das Werk tatsächlich in seinem Verlagsprogramm führt.

(2) Abhandlungen in Zeitungen und Zeitschriften werden von der vorstehenden Bestimmung nicht betroffen.

§ 3 Ablieferungsvereinbarung

(1) Das PC-erfasste Manuskript erhält der Verlag von dem Verfasser möglichst bis zum _________________________ (Datum). Die Anforderungen an die technische Beschaffenheit ergeben sich aus den dem Vertrag beigefügten Hinweisen des Verlages für PC-erfasste Manuskripte.

(2) Der Umfang des Werkes ist auf ca. _________________________ Druckseiten im Format DIN A _________________________ festgelegt.

(3) Wesentliche Änderungen des Umfangs, auch bei späteren Auflagen, bedürfen einer vorherigen beiderseitigen Vereinbarung. Die Höhe der Auflage setzt der Verlag nach bestem Ermessen fest.

(4) Das Werk soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erscheinen, wobei Herstellungsschwierigkeiten im angemessenen Umfang zu berücksichtigen sind.

§ 4 Herstellung und Vertrieb des Werkes

(1) Der Verlag übernimmt die Herstellung des Werkes auf seine Kosten in _________________________ Ausstattung. Er verpflichtet sich, im angemessenen Umfang den Verkauf des Werkes durch Werbung zu fördern.

(2) Über die festgesetzte Auflagenhöhe hinaus ist der Verlag berechtigt, eine angemessene Zahl von _________________________ Zuschussexemplaren als Pflicht-, W...

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