Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Rechtspolitische Erwägungen

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Entwurf einer 5. EG-Richtlinie auf dem Gebiet des Handelsrechts (sog. Strukturrichtlinie) sieht eine unbegrenzte Haftung des Abschlussprüfers vor (Art. 62 des geänderten Vorschlags v. 19.8.1983, BT-Drucks. 10/467, zuletzt geändert durch Vorschlag v. 20.11.1991, ABl. EG 1991 Nr. C 321, 9; vgl. auch H.-P. Müller, DB 1977, 1883, 1887; Ebke, Wirtschaf... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Interaktion mit dem Abschlussprüfer gem. § 171 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 3)

Rz. 382 [Autor/Zitation] Mit dem durch das BilMoG eingeführten (s. BT-Drucks. 16/10067, 94 iVm. 104 f.) Verweis in Abs. 2 Satz 4 auf § 171 Satz 2 und 3 AktG werden strenggenommen keine zusätzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses beschrieben, sondern Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer angesprochen. Dabei betrifft § 171 Abs. 1 Satz 2 die generelle Überwach... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f und § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Geberth/Höhn, Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen, DB 2013, 1192; Günkel, Übergang von steuerlich beschränkt passivierungsfähigen Verpflichtungen beim Unternehmenskauf, BB 2013, 1001; Prinz, Drohend... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di... mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ... mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel... mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Fachbeitrag werden die Besonderheiten der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) näher vorgestellt. Land und forstwirtschaftliche Einkünfte sind nämlich durch die steuerliche Gesetzgebung und durch die Rechtsprechung in vielfacher Hinsicht gegenüber anderen Einkunftsarten privilegiert. Zum Beispiel können Land- und Forstwirte von der Tariferm... mehr

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Organisation des Nachhaltig... / 10 Stakeholder-Analyse: Relevante Anspruchsgruppen identifizieren

Das strategische Nachhaltigkeitsmanagement hilft auch dabei, den immer anspruchsvolleren, teilweise widersprüchlichen, Erwartungen verschiedener Stakeholder gerecht zu werden. Hinweis Stakeholder sind Gruppen oder Einzelpersonen, die die Verwirklichung der Ziele der Organisation beeinflussen können oder davon betroffen sind. Hinweis Stakeholder-Gruppen mehr

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Vertragsverletzungsverfahre... / 2 Inhalt

Das Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 AEUV ist in 3 Stufen gegliedert. Die erste Stufe bildet das Aufforderungs- bzw. Mahnschreiben der EU-Kommission an den jeweiligen Mitgliedstaat. In diesem Mahnschreiben macht die EU-Kommission auf einen aus ihrer Sicht vorliegenden Verstoß gegen den AEUV aufmerksam und fordert den jeweiligen Mitgliedstaat zur Stellungnahme und g... mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.9 Vorgang – Gesetzgebung – Linksammlung

Rz. 58 Der Vorgang zur Gesetzgebung zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) vom 20.8.1996 findet sich online im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Der Vorgang zur Gesetzgebung zum Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v... mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.1 Entgeltersatz

Rz. 2 Das Alg ist die bedeutendste Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere bei der Bestimmung der Höhe der Leistung muss der Gesetzgeber dem Sozialstaatsgebot genügen. Diesen Anforderungen kommt er nur nach, wenn er dem Arbeitslosen einen angemessenen Ersatz für den Ausfall gewährleistet, den dieser dadurch erleidet, dass er gegenwärtig keinen (tariflich od... mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Leistung aus, muss er prüfen, wo diese Leistung nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen als ausgeführt gilt. Dabei kann nicht allgemein auf den Sitz des leistenden Unternehmers abgestellt werden, vielmehr muss immer nach den für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Regelungen geprüft werden, ob der Ort der Leis... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.1.1 Ausschlagung einer Erbschaft

Grundsätzlich gilt eine Erbschaft ohne weitere Erklärung als angenommen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist die Erbschaft ausgeschlagen wird. Die Gesetzgebung knüpft hier ausnahmsweise an ein Schweigen eine Rechtsfolge. Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel 6 Wochen[1] seit Kenntnis von der Erbschaft.[2] Die Ausschlagung einer Erbschaft kommt vor allem dann in... mehr

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§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla... mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / b) Ersatz des Einheitswerts durch den Grundsteuerwert

Rz. 14 Anstelle des wegfallenden Einheitswertes wird jetzt auf den Grundsteuerwert des Land- und Forstwirtschaftsbetriebes abgestellt. Dieser Wert soll nach der Intention des Gesetzgebers eine für die Praxis handhabbare und bundeseinheitliche Ermittlung des maßgeblichen Geschäftswerts für die Zwecke des GNotKG ermöglichen. Der Grundsteuerwert wird seit dem 1.1.2022 nach den ... mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / c) Berücksichtigung des Wohnteils

Rz. 17 Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage gehören Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Insbesondere wird damit der Wohnteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr von den Vorschri... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zur flexiblen Frauenquote (Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, 4)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 4 verweist zunächst auf Aktiengesellschaften nach Abs. 1, womit alle börsennotierten und bestimmte kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften erfasst sind (vgl. Rz. 29 ff.). Allerdings wird die Berichtspflicht durch Abs. 2 Nr. 4 dadurch eingeschränkt, dass überhaupt eine Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil nach § 76... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 464 [Autor/Zitation] Nr. 33 verpflichtet zu Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt sind, unter Darstellung ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen. Rz. 465 [Autor/Zitation] Zu berichten ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Das bedeutet, dass über tatsächlich eingetretene Erei... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
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Die Klimakommunikation / 1 Strenge Maßstäbe für klimabezogene Aussagen

Damit mit attraktiven "grünen Aussagen" kein "Schindluder" getrieben wird, wurden und werden seitens der Legislative konkrete Spielregeln entwickelt, so wie sie für unlauteren Wettbewerb im Prinzip seit Jahr und Tag bestehen. Gerade die zum Redaktionsschluss dieses Buchs noch nicht final verabschiedete, jedoch in der finalen Phase der Gesetzgebung befindliche "EU-Green-Claim... mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.4 Ausstrahlungswirkung auf andere Unternehmen

Rz. 25 Angesichts des hohen bürokratischen Aufwands, welcher mit der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung verbunden ist,[1] hat die Gesetzgebung im Rahmen der in § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB geforderten Angaben zu Risiken aus den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen einen doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt eingebaut. So müssen die Risiken wesentlich sein un... mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können diese spezifischeren Vorschriften für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entspr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber... mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Die endgültige Anerkennung der GmbH & Co. durch Rspr. und Finanzverwaltung sowie einige grundsätzliche Regelungen durch die Gesetzgebung schließen naturgemäß nicht aus, dass in Einzelfällen und bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen nach wie vor Auslegungsfragen bestehen. Eine Fülle von Entscheidungen des BFH belegt, in welch großem Umfang immer wieder gegensätzliche... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B... mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / 2. Rahmen der Gesetzgebung

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum eingeräumt, der sich auch auf seinen Ausgestaltungsauftrag im materiellen Recht bezüglich des Elternbegriffes bezieht. Jedoch müsse er bei der Umsetzung die das Elterngrundrecht prägenden Strukturmerkmale beachten, gleichzeitig den grundrechtlichen Schutz des leiblichen Vaters gewährleisten, aber auch die Interessen de... mehr

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FoVo 05/2025, Es geht los: 10. Auflage des Münchener Kommentars zum BGB

Münchener Kommentar zum BGB Kommentar, Band 1 von 13, 10. Aufl. 2025 3.244 Seiten, 269 EUR (Gesamtabnahme), Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81021-3 Die 10. Auflage des Münchener Kommentars soll in 13 Bänden in den Jahren 2025 bis 2027 erscheinen. Nun liegt Band 1 zum Allgemeinen Teil des BGB vor. Dabei wird die Existenz in zwei Welten fortgesetzt. Wer es haptisch mag, wird am ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S... mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / b) Verhältnismäßigkeit und das übergeordnete Kindeswohl

Bei allen Optionen sei der Gesetzgeber an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen. Das Kindeswohl habe hier eine übergeordnete Bedeutung und müsse insbesondere die Stabilität der familiären Verhältnisse gewährleisten, das Ob und Wie elterlicher Pflichtenwahrnehmung berücksichtigen,[32] die Relevanz der eigenen Abstammu... mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / d) Typisierende und generalisierende Regelungen

Der Gesetzgeber habe generell die Möglichkeit, durch vereinfachende oder typisierende Regelungen eine antizipierte und generalisierte Kindeswohlentscheidung zu treffen, so wie es in § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 BGB geregelt ist. Damit können Rechtsicherheit und Beständigkeit gewährt werden, die den Interessen des Kindes in Bezug auf das Streben nach Statusbeständigkeit und -... mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / D. Reformperspektive aus Sicht des biologischen, nicht-rechtlichen Vaters

Am 16.1.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts, noch bevor das Urteil des BVerfG erging.[91] Darauf folgte am 9.12.2024 der Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts.[92] Im Folgenden wird die Reformperspektive aus Sicht des leiblichen, nicht-rechtlichen Vaters beleuchtet. I. Diskussionsentwurf zur ... mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / a) Möglichkeit der Mehrelternschaft und dessen Anforderungen

Das BVerfG zeigt auf, dass der Gesetzgeber auch die Möglichkeit hat, Modelle zu entwickeln, in denen sowohl der leibliche als auch der sozial-rechtliche Vater rechtliche Eltern eines Kindes sein können.[28] Dabei müssen klare Bestimmungen in Bezug auf die Rechts- und Pflichtenstellung getroffen werden, insbesondere wem gegenüber das staatliche Wächteramt auszuüben ist und ge... mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / c) Staatliche Wächterfunktion und Gewährleistungsverantwortung

Das dem Kindeswohl dienende Wächteramt des Staates aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG habe die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen und sicherzustellen, dass die elterlichen Pflichten und Rechte im Einklang mit dem Wohl des Kindes ausgeübt werden.[36] Bezüglich der Gewährleistungsverantwortung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sei der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung ... mehr

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AGS 05/2025, MüKo ZPO, §§ 1-354, Band 1

7. Aufl., 2025. C.H. Beck, München. LIV, 3.114 S., 389,00 EUR Der MüKo zur ZPO besteht aus insgesamt drei Bänden, die die neue Rspr., Lit. sowie die aktuelle Gesetzgebung ausführlich und strukturiert darstellen. Das Werk setzt erneut Maßstäbe für die wissenschaftliche und praxisorientierte Kommentierung des Zivilprozessrechts. Herausgegeben von renommierten Prozessrechtlern, ... mehr

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FoVo 05/2025, Geschäftsgeheimnisse

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) Kommentar, 1. Aufl. 2025 666 Seiten, 119 EUR, Nomos Verlag ISBN 978-3-8487-5462-5 Wirtschaftlicher Erfolg gründet auf dem unternehmerischen Know-how. Dieses bildet sich in Informationen vor allem innerhalb bestehender Softwaresysteme ab, aber auch im Wissen der eigenen Mitarbeiter und aller Kooperationspartner. Mangelnde... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog.... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 35 [Autor/Stand] Auf den ersten Blick erweckt das Bundesmodell den Eindruck mit seiner reduzierten Steuermessesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.a GrStG, vgl. Rz. 11) eine Begünstigung des Wohnens anzustreben. Viel spricht für eine hinreichende tatbestandliche Vorzeichnung eines legitimen Förderziels (Rz. 32). Rz. 36 [Autor/Stand] Doch ... mehr