Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als neues Instrument zur Eingliederung in Arbeit, dass zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung oder einem durch diese beauftragten Dritten eine erforderliche ganzheitliche Betreuung erbracht werden kann (Abs. 1 Satz 1). Die Vorschrift ist im Zuge der A...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Die GbR seit Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024

Rz. 25 Das im 19. Jahrhundert kodifizierte Recht der GbR wurde der Rechtswirklichkeit seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Unter den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens entfernte sich das gelebte Recht immer weiter vom geschriebenen Recht. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung war die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR im Wege der höchstrichterlichen...mehr

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Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis der GBO zum Landesrecht

Rz. 2 Die GBO a.F. kannte zahlreiche Vorbehalte zugunsten des Landesgrundbuchrechts. Der Vorbehalt des Abs. 1 beruht auf der Erwägung, dass das Grundbuchrecht nicht Selbstzweck ist, sondern der Verwirklichung des materiellen Rechts dient; es liefert das Kleid, in dem das materielle Recht in dem Verkehr auftritt. Da das Kleid sich seinem Träger anpassen muss, war es unvermeid...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Regelungsrahmen der Übernahmerichtlinie

Rz. 353 Die Übernahmerichtlinie sieht in Art. 9 Abs. 2 eine strenge Neutralitätspflicht für den Vorstand der Zielgesellschaft vor, die sich nach Art. 9 Abs. 6 auch auf den Aufsichtsrat erstreckt.[772] Hinweis In der Praxis hat die Möglichkeit des Opt-in – soweit ersichtlich – keine Bedeutung erlangt. Vielmehr haben die börsennotierten Gesellschaften unverändert an dem ursprün...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Erhöhte Haftungsgefahren, Erforderlichkeit der Krisenprophylaxe

Rz. 4 Mit Eintritt der Krise der Gesellschaft entstehen für den in Krise und Sanierung der Gesellschaft handelnden Personenkreis – Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater, Kreditinstitute, etc. – erhebliche persönliche zivil- und strafrechtliche Haftungsgefahren. Gesetzgebung und Rspr. zeigen seit vielen Jahren eine Entwicklung, die vielfältigen Haftungsgefahren für den in ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / q) § 245 AktG

Rz. 1511 Nach § 245 Nr. 1 AktG setzt die Anfechtungsbefugnis für einen Aktionär grds. dessen Erscheinen in der Hauptversammlung voraus. Im Rahmen des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG genügt die elektronische Teilnahme. Der Briefwähler nach § 118 Abs. 2 AktG gilt indessen nicht als Teilnehmer in der Hauptversammlung und hat daher auch kein Anfechtungsrecht.[3980] Rz. 1512 Für die virt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Weitere Zwecke der öffentlichen Präventivkontrolle

Rz. 2352 Der Unionsgesetzgeber betont in ErwG 9 und ErwG 9a die Bedeutung der öffentlichen Präventivkontrolle zur Verhütung illegaler Aktivitäten. Die verpflichtende öffentliche Präventivkontrolle im Einklang mit der DRL II soll im öffentlichen Interesse insbesondere die Umgehung wichtiger Unions- und nationaler Gesetzgebung, namentlich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Befugnisse zum Ersuchen im Einzelnen

Rz. 14 Die Fälle, in denen eine Behörde zur Stellung eines Eintragungsersuchens befugt ist, sind sehr zahlreich; ihre Zahl ist in der neueren Gesetzgebung im Zunehmen begriffen. Für Verwaltungsvollstreckungen gilt grundsätzlich, dass sie nur zulässig sind wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen oder Forderungen, für welche die Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren ausdrü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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Vorwort

Die nun vorliegende 6. Auflage des Handbuchs wird vom tragischen Tod desjenigen überschattet, der dieses Handbuch von Anfang an seit 2007 betreut und ihm den Status verliehen hat, den es heute hat: Thomas Wachter. Sein Tod hinterlässt auch im Gesellschaftsrecht eine große Lücke, da er wie kaum ein anderer in der Lage war, Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrec...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firmenrechtliche Fragen

Rz. 242 Auch hier galt nach § 19 Abs. 5 HGB a.F. wegen des propagierten Grundsatzes der Firmenidentität, dass die ausländische Firma in die Firma der KG wörtlich aufgenommen werden musste, und zwar einschließlich des ausländischen Rechtsformzusatzes.[720] Auf diese Begründung kann aber nach dem neuen Firmenrecht nicht mehr abgestellt werden. Es gibt keinen Grundsatz im deuts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erloschene Rechte

Rz. 9 Entstandene, aber mittlerweile erloschene Rechte sind ebenfalls rechtlich gegenstandslos. Unerheblich ist, ob das Recht aufgrund einer altrechtlichen Regelung oder des derzeitigen materiellen Rechts erloschen ist. Erforderlich ist indes, dass das Recht vollständig weggefallen ist und nicht etwa in anderer Form fortbesteht. Hier kommen solche Rechte in Betracht, die inf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Das GrStG-Saar weicht nicht von den Bestimmungen des Bundesmodells zum Bewertungsrecht ab. Folglich ermitteln die saarländischen Finanzämter im ersten Schritt den Grundsteuerwert nach den allgemeinen Grundsätzen des Bundesmodells. Dies geschieht für unbebaute Grundstücke durch Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert. Bei den bebauten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Kosten des Studiums und der... / V. Kein Vortrag/Rücktrag von Sonderausgaben

Neben dem Umstand, dass Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG auf 6.000 EUR pro Kalenderjahr gedeckelt sind, ist ein Vortrag/Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume hier nicht möglich. Dies ergibt sich aus § 10d Abs. 1 S. 1 EStG bzw. § 10d Abs. 4 S. 2 EStG, wonach sich die Verlustfeststellung auf den Gesamtbetrag der Einkünfte bezieht. Aus § 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. ...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / Zusammenfassung

Zum Jahreswechsel 2023/2024 besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des Veranlagungszeitraums 2023 zu prüfen und sich auf die Änderungen im Jahr 2024 einzustellen. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / I. Gesetzgebung

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Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2023 (AO-StB 2023, Heft 12, S. 375)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2023 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / I. Gesetzgebung

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Der GmbH-Jahresrückblick 2023 (GmbHStB 2023, Heft 12, S. 389)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte GmbH und GmbH & Co. KG-spezifische steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen und Verwaltu...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 15.11.2023)

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Die Erbschaft-Steuerberater-Checkliste 2023 (ErbStB 2023, Heft 12, S. 364)

Jahresrückblick zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres 2023 in Erinnerung. Wie gewohnt enthäl...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / I. Gesetzgebung

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Der Ertragsteuer-Check 2023 (estb 2023, Heft 11, S. 435)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2023 (USTB 2023, Heft 11, S. 364)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verst...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 5 Fortentwicklung des AsylbLG

Rz. 8 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde der Kreis der Leistungsberechtigten auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und andere ausreisepflichtige Personen, bei denen Abschiebungshindernisse bestehen, erweitert. Dabei wurden die sog. Flughafenfälle einbezogen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 25.8.1998 (BGBl....mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 2.2 Materielles Gesetz

Ein Gesetz im materiellen Sinne ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die sich an eine Vielzahl von Personen richtet und eine Vielzahl von Fällen regelt also grundsätzlich jeder positive Rechtssatz. Insoweit ist auch natürlich ein formelles Gesetz auch eine materielle Rechtsnorm. Rechtsverordnung Wichtigstes materielles (und nicht formelles) Gesetz ist die Rechtsverordnung. ...mehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 5: §§ 1922-2385, CISG, IPR, EGBGB

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLVIII, 2.713 S., 189,00 EUR Das Gesamtwerk bestehend aus fünf Bänden überzeugt mit seinen Neuerungen und seiner Aktualität auf knapp 15.000 Seiten. Die Neuaufl...mehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: §§ 481-704, AGG

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. XXXVIII, 2.877 S., 189,00 EUR Das gesamte Werk umfasst fünf Bände, die auf rund 15.000 Seiten das bürgerliche Recht kommentieren. Der neue Band 2 kommentiert die Vorsc...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.3 Arbeitsklima

Das Arbeitsklima muss frei von Herabwürdigungen und Erniedrigungen sein. Das AGG erfasst speziell solche, die entweder an eines der Merkmale des § 1 AGG (bspw. Geschlecht und sexuelle Identität) anknüpfen oder sexuelle Belästigungen sind. Für Verstöße seitens der Mitarbeiter haftet der Arbeitgeber, da § 278 BGB ihm das Verhalten der Mitarbeiter zurechnet. Belästigungen i. S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebssicherheitsverordnu... / 2.1 Werbemittel ohne Herstellerangaben

Ein Fallstrick, der in der europäischen Gesetzgebung lauert und kaum beachtet wird, ist die allgemeine Produktsicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Wenn also die werbende Firma nicht den Hersteller des Werbemittels gemäß den Regularien auf dem Produkt sehen möchte, sondern ausschließlich ihr eigenes Firmenzeichen, ihre Marke etc., ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsratings für ... / 2.1 EcoVadis

EcoVadis ist eine führende Plattform für Nachhaltigkeitsratings, die Unternehmen in über 160 Ländern abdeckt. Bewertet werden die Themenbereiche: Umweltpraktiken und Klimaschutz, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Ethik. Das Ergebnis der EcoVadis-Bewertung wird in Form einer "Medaille" (Bronze, Silber, Gold, Platin) sowie einer Rückmeldung zu Stärken und Verbesserungspotenzi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / Schrifttum:

Rittner, Die sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 1975; Lange, Bilanzrecht und Ökonomische Theorie des Rechts, 1999; Icking, Die Rechtnatur des Handelsbilanzrechts – zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht, 2000; Hennrichs/Schubert, EG-Rechtswidrigkeit übermäßiger Angabepflichten nach IFRS,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 5

Auf einen Blick Das neue Betreuungsrecht hat einige Auswirkungen auf die Gestaltung von und den Umgang mit Vorsorgevollmachten. Bei der Gestaltung ist zunächst die neue Normenzählung zu’beachten. Anregungen können aus dem neuen Recht zur individuellen Regelung von Umgangs-, Aufenthalts- und Schenkungsregeln entnommen werden. Das Ehegattenvertretungsrecht wird eher in der Ber...mehr