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ZErb 05/2024, Symposium zu den Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht - Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft

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Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V.

Die Begrüßung fand durch Herrn Prof. Dr. Gregor Bachmann statt. Es folgte das Grußwort durch die Staatssekretärin beim BMJ Dr. Angelika Schlunck.

Der erste Themenblock betraf die "Kontrolle der Geschäftsfähigkeit bei Errichtung und Widerruf". Das Impulsreferat hierzu hielt Frau Annette Schnellenbach, BMJ, welche die Risiken der umfassenden Vollmacht aufzeigte und den Eingriff durch den Staat diskutierte. Als Leitfaden begann sie mit dem Zitat von Carlo Schmid "Freiheit ist nur möglich, wenn man bereit ist, ein Risiko einzugehen" und endete mit einem Zitat von Lenin: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.".

Frau Notarin Dörte Zimmermann moderierte und eröffnete die Diskussionsrunde des ersten Blocks. Sie betonte die Zunahme der Anzahl der registrierten Vorsorgevollmachten.

Herr RA und FA ErbR Martin Lang führte aus, dass es bei Krankheiten wie vaskulären Demenzen oder Schlaganfall schwankende Diagnosen gäbe, eine Feststellung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar schwierig sei. Aufgabe des Notars sei es, mit dem Vollmachtgeber zu erörtern, welche Inhalte an diesem Tag beurkundet werden sollen. Sei dies nicht möglich, müsse der Notar die Beurkundung ablehnen. Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht sollte zeitnah möglich bleiben, ein Nachforschen durch Notare sei jedoch wünschenswert, da unter Umständen nur eine Einschränkung der Vollmacht gewollt sei.

Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp führte aus, dass die medizinischen Kra...

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