Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu kommt vor allem die Forderung möglichst hoher Abschlagszahlungen in Betracht. Im hier relevanten unternehmerischen Verkehr ist § 309 Nr....mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / IV. Leistungen der Sozialversicherer und Sozialleistungen

Rz. 18 Die Entwicklung des Haftpflichtrechts geht dahin, die Fälle der Vorteilsausgleichung einzuschränken. Grundsätzlich soll der Schädiger keinen Vorteil davon haben, wenn der Geschädigte von anderer Seite eine Deckung seines Schadens erhält. Die Gesetzgebung hat daher in weitem Umfang die Vorteilsausgleichung ausgeschlossen und durch einen Rechtsübergang des in dieser Höh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Haftung für vermutetes Verschulden

Rz. 177 Die Haftung des Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 18 StVG ist im Gegensatz zu der des Halters keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.[518] Der Führer muss seinerseits beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dem Geschädigten obliegt – wie immer – der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des vom Kfz-Führer ge...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / B. Deutsche Gerichtsbarkeit

Rz. 8 Da die Ausübung der gerichtlichen Gewalt Ausdruck der staatlichen Souveränität ist, ist die Entscheidungsbefugnis deutscher (Zivil-)Gerichte räumlich und persönlich begrenzt. Rz. 9 Räumlich beschränkt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auf das Inland. Im Ausland können deutsche Gerichte grundsätzlich keine Prozesshandlungen vornehmen, sondern müssen die dortigen Behörden...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Gerichtszweige

Rz. 14 Die staatlichen Gerichte sind fünf Gerichtszweigen zugewiesen (Art. 95 Abs. 1 GG). Jeder Gerichtszweig (Rechtsweg) ist aufgrund seiner Verfahrensordnung für bestimmte Rechtsgebiete zuständig. Rz. 15 Vor die ordentlichen Gerichte gehören – insbesondere – alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (und Strafsachen), für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbeh...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen und Entstehung der Vorschrift

Rz. 9 Bereits am 29.10.2004 hatte die Europäische Kommission im Rahmen der Arbeiten zum sog. Mehrwertsteuerpaket auch einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten vorgelegt, der einen allgemeinen "One-Stop-Shop" als Vorschlag zur Vereinfachung der steuerlichen Pflichten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Anwendbares Verfahrensrecht

Rz. 37 Das MOSS-Verfahren für den in § 18h UStG geregelten Outbound-Fall war durch Art. 18 Nr. 3 des KroatienAnpG der Zuständigkeit des BZSt zugewiesen worden (§ 5 Abs. 1 Nr. 41 FVG in der bis 1.4.2021 geltenden Fassung). Ausführungen zur verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung und Verwaltung bei Steuern, die in einem an...mehr

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Vor §§ 7–14 / b) Amerikanische Subpart-F-Gesetzgebung aus dem Jahre 1962

Rz. 3 [Autor/Stand] Subpart-F. US-Präsident Kennedy hatte bereits am 20.4.1961 gesetzgeberische Maßnahmen gegen sog. Basisgesellschaften angekündigt. Diese Pläne führten im Rahmen der Kennedy-Steuerreform im Jahre 1962 zur sog. Subpart-F-Gesetzgebung in den USA, wobei sich der Begriff "Subpart-F" auf die Stellung der Vorschriften innerhalb des amerikanischen Steuerrechts bez...mehr

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Vor §§ 7–14 / c) CFC-Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 4 [Autor/Stand] OECD-Aufforderung 1998 und internationale Ausweitung der Hinzurechnungsbesteuerung aufgrund des BEPS-Projekts und der ATAD. Die OECD hat bereits durch den Report ihres Ministerrates v. 27./28.4.1998 ihre Mitgliedstaaten aufgefordert[2], eine sog. CFC[3]-Gesetzgebung zwecks Bekämpfung des illoyalen Wettbewerbs einzuführen. Zwischenzeitlich haben die Empfeh...mehr

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Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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AGS 07/2021, Beck´sches Formularbuch IT-Recht

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer und Rechtsanwalt Tilman Mueller-Stöfen. 5. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck. XXXII, 1102 S., 179,00 EUR Das bereits in 5. Aufl. erschienene Formularbuch schließt das gesamte Informationstechnologie- und Multimediarecht ein. Das gesamte Rechtsgebiet wird vom Hardwarekauf und Abschluss von Software- und Cloud-Computing-Verträge...mehr

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AGS 07/2021, Fischer, StGB mit Nebengesetzen - Kommentar

Erläutert von Prof. Dr. Thomas Fischer. 68. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. LXXI, 2737 S., 99,00 EUR Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Rspr. und Gesetzgebung für den Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 sowie bereits die laufenden Gesetzgebungsverfahren. Zu letzterem gehöre...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2 Auswirkungen des Austritts auf das Arbeitsrecht

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU trifft auch Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts. Eine einschneidende Zäsur im Hinblick auf die langjährige EU-Gesetzgebung wird damit zwar vermieden, jedoch dürften sich Großbritannien und EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft auseinanderentwickeln. 2.1 Regelungen mit Bezug auf das Arbeitsrecht im Austrittsabkommen Im Abkomme...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 49 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch das Gesetz vom 15.10.2007 seit VZ 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält seit VZ 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit da...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.1 Vorbemerkung zum britischen Recht

Bis zum Brexit basierte das britische Mehrwertsteuerrecht grundsätzlich auf den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU. Abgesehen von einer größeren Anzahl von Sonderregelungen, die das VK im Zusammenhang mit dem Beitritt in den 1970er Jahren des 20. Jahrhunderts ausdrücklich beibehalten durfte (so beispielsweise den Nullsteuersatz auf zahlreiche Lebensmittel, Bü...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / 6. Fazit

Mit § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG hat der Gesetzgeber – wieder einmal – auf eine geänderte BFH-Rechtsprechung reagiert und die zuvor bestehende Rechtslage gesetzlich festgeschrieben. Auch auf die nachfolgend ergangene BFH-Rechtsprechung haben Gesetzgeber und Finanzverwaltung erneut korrigierend eingewirkt, was die Streitanfälligkeit der Vorschrift deutlich macht. Es ble...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweck der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 führte gegenüber den Einheitswerten nach den Wertverhältnissen von 1935 zu einer erheblichen Steigerung der maßgebenden Bemessungsgrundlagen. Dies ist bei der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 nicht anders, wenn man von der wertabhängigen Bemessungsgrundlage des Bundesmodells ausgeht. Diese Wertsteigerung soll jedoc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die grundsätzliche Steuerpflicht des für Wohnzwecke genutzten Grundbesitzes ergibt sich gemäß § 5 Satz 1 GrStG.[2] Der Wohnzweck scheidet somit kraft ausdrücklicher grundsteuerlicher Sondervorschrift als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuerrechtes aus.[3] Durch § 5 Satz 1 GrStG wird – abgesehen von den in der Vorschrift besonders zugelassenen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG ist (in Verbindung mit § 5 Abs 7 EStG) eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rspr zur bilanziellen Abbildung einer entgeltlichen Übertragung/Übernahme bisher nicht bzw nicht zum vollen Wert passivierter Verpflichtungen. Die Regelung wurde iRd AIFM-StAnpG v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) in das EStG eingefügt. Rn. 4 Stand: EL 151 – E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Koppelungsvorschriften

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach den Koppelungsvorschriften in § 26 GrStG können die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer landesrechtlich miteinander verknüpft werden. Der Landesgesetzgeber kann damit Einfluss auf das Verhältnis der Belastungshöhe dieser Steuerarten nehmen. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch in § 16 Abs. 5 GewStG. Die Koppelungsvorschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Die Besteuerung der Schuldbefreiung, FR 2011, 445 (Teil I), 551 (Teil II); Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Schlotter/Hörhammer Schuldübernahme, Schuldbeitritte und stille Lasten, StbJb 2013/2014, 292; Dannecker/Rudolf, Veräußerung von Mitunt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Regelungszweck

Rn. 9 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Den Regelungszweck konkretisiert die Gesetzesbegründung wie folgt (BT-Drucks 17/13562, 9): Die im Wege entgeltlicher Übertragung von Verpflichtungen mögliche steuerwirksame Realisation stiller Lasten (vgl BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BStBl II 2017, 1228) führt zu "Steuerausfallrisiken in Milli...mehr

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AGS 06/2021, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar (mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV)

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 39. neu bearb. Aufl., 2021. C.H. Beck. XXXI, 2387 S., 195,00 EUR Die Neuauflage des Standardkommentars zum UWG war erforderlich geworden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl I 2020, 2568)...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 2. Bestimmung der Verpflichtungen aus Familienrecht

Das zweite Buch des türkischen Zivilgesetzbuches mit dem Titel "Familienrecht", wird für die Bestimmung der familienrechtlichen Verpflichtungen herangezogen.[32] Diese Verpflichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die wichtigste dieser Verpflichtungen, die im Falle einer Verletzung zur Enterbung führen kann, ist die Pflicht zur Unterhaltszahlung (türk. ZGB Art. 364) w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen:[1] Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten, Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erweitern Unternehmen i...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2 Dokumentationsgrundsätze

Rz. 4 Die GoB beziehen sich auf die vertiefende Regelung der §§ 238, 239 HGB, in denen die Buchführungspflicht der Kaufleute festgelegt ist. Die GoB regeln die Buchführungsorganisation und die Eintragung in die Handelsbücher; sie liefern Vorschriften, in welcher Weise die Buchführung der kaufmännischen Unternehmen zu geschehen hat und gelten gleichermaßen für die Handels- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

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AGS 04/2021, Staudinger, BGB, Buch 2, §§ 655a-656; 657-661a, Darlehensvermittlung, Ehevermittlung, Auslobung

2020. Sellier/De Gruyter. VII, 268 S., 99.95 EUR Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil. Das Werk informiert über Gesetzgebung, Rspr. und Lit., sodass es wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah ist. Die Neubearbeitung von 2020 beleuchtet das aktuelle Maklerrecht. Inhaltlich umfasst das Werk das Zustandekommen des Maklervertrages, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Regierungsdirektor Dipl.-Kfm. Dr. iur. Lars Dobratz, Berlin[1] Literaturverzeichnis Dahm in Korn, Einkommensteuergesetz, § 50j EStG (Stand: Juli 2017); Gosch in Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Auflage 2021, § 50j EStG; Holthaus in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 50j EStG (Stand: Juni 2017); Klein/Link in Herrma...mehr

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ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 5 Typisierung und Pauschsätze

Rz. 72 Werbungskosten fallen, vor allem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, häufig in gleicher Art und vergleichbarer Höhe bei einer Vielzahl von Stpfl. an. Eine Prüfung jedes Einzelfalls wäre dann wegen der Vielzahl der Fälle sehr arbeitsaufwändig und wird von der Verwaltung als unnötige Arbeitsbelastung empfunden, da die Gleichartigkeit der Sachverhalte ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 2 Die öffentliche Verwaltung

Der öffentliche Dienst umfasst das gesamte Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie z. B. Richter, Soldaten, Rechtsreferendare) sowie Tarifbeschäftigte (Angestellte öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen). Neben der Tätigkeit der Verwaltung gehören im öffentlichen Dienst auch die Arbeit in Schulen, ...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 2. Die Entscheidung des BVerfG zu § 217 StGB

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung erklärte das BVerfG Anfang diesen Jahres die Norm des § 217 StGB für verfassungswidrig.[42] "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt," wurde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Vorschrift wu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6c Personal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6c regelt die Folgen der gesetzgeberischen Organisationsentscheidung, über die bereits seit dem 1.1.2005 zugelassenen kommunalen Träger als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weitere kommunale Träger nach Maßgabe des § 6a zuzulassen, i. S. einer Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des neuen Jobcenters und seiner Leistungsfähigkeit bei der Ausfüh...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.3 Richtlinienvorschlag zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instrument der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.1 Bundesrecht

Rz. 8 Für die bundesrechtlich geregelten Steuern ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 1 u. 2 GG. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole. Er hat außerdem die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder wenn die Voraussetzungen des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2 Bundesgesetz – EG-Recht

Rz. 7 Nach Abs. 1 gilt die AO für die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelten Steuern und Steuervergütungen. Abweichend von § 3 Abs. 1 RAO stellt diese Vorschrift auf die tatsächliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber ab und nicht mehr auf die Gesetzgebungsbefugnis. Entsprechendes gilt für das Recht der Europäischen Gemeinschaften. Dadurch werden be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit dara...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Arb...mehr