Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 40. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.696 S., 199,00 EUR

Schon die Vorauflage des Standardkommentars zum UWG hatte grundlegende Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, BGBl I 2020, 2568, das zum überwiegenden Teil am 2.12.2020 in Kraft getreten ist, zu berücksichtigen. Inzwischen sind auch die Regelungen zur Aktivlegitimation der qualifizierten Wirtschaftsverbände am 1.12.2021 in Kraft getreten. Weitere für die Neuauflage zu berücksichtigende Gesetzesänderungen sind hinzugekommen. Durch das stufenweise in Kraft tretende Gesetz für faire Verbraucherverträge ist zum 1.10.2021 ein neuer § 7a in das UWG aufgenommen worden, der die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bei Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher regelt. Zum 28.5.2022 bringt das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht neue Regelungen mit sich betreffend Ranking, Echtheit von Verbraucherbewertungen, Influencer-Marketing und Schadenersatz der Verbraucher. Bezüglich der ebenfalls zum 28.5.2022 in Kraft tretenden neuen PAngV finden sich in der 40. Aufl. zunächst noch die Kommentierungen der alten und der neuen Version. Neu hinzugekommen sind ferner die Kommentierungen der P2B-VO (durch Alexander) sowie neuer Marktverhaltensregelungen, bedingt durch Änderungen des TMG, des Medienstaatsvertrags 2021, des Glückspielstaatsvertrags 2021 sowie durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Die Neuauflage bringt das Werk bezüglich der Gesetzgebung und der Rspr. auf den Stand von Oktober 2021, zum Teil auch noch November 2021. Mit dem gewohnt hohen Niveau und seiner Nutzerfreundlichkeit weist der Kommentar den Weg durch das UWG und seine Nebengesetze. Der "Köhler/Bornkamm/Feddersen" stellt für den Wettbewerbsrechtler eine unverzichtbare Informationsquelle und Arbeitshilfe dar.

Autor: Dr. Harald Schneider

Rechtsanwalt, FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg

AGS 5/2022, S. III

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