Rz. 9

Bei der Veräußerung von Kunst sind grundsätzlich kunsthistorische Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen. Hierbei geht es im Besonderen um die Prüfung der Qualitätskriterien: Echtheit, Zustand, Provenienz, Exportierbarkeit.

Eine Prüfung der Authentizität ist unerlässlich. Ist kein Eintrag im Werkverzeichnis des Künstlers vorhanden, muss eine Expertise eingeholt werden. Hierbei ist zu beachten, dass für jeden Künstler nur ein Experte bzw. ein Expertengremium international anerkannt ist. Die Würdigung eines Werks durch einen Kunsthändler, Museumsdirektor oder vereidigten Sachverständigen wird am Kunstmarkt nicht als valide Expertise angesehen.

 

Praxishinweis

Insbesondere bei Gemälden ist der tatsächliche Zustand mit dem bloßen Auge kaum einzuschätzen. Es lohnt sich, einen Restaurator zu bitten, mit einer UV-Lampe die Bilder zu prüfen. Ein später entdeckter Mangel, etwa ein gekittetes Loch oder Retuschen können zu Konflikten unter den Erben oder mit dem Erwerber führen.

 

Rz. 10

Die Prüfung der Provenienz von Bildern, die vor 1945 entstanden sind, ist ebenso obligatorisch und gehört durch die jüngste Gesetzgebung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) zu den Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen, die in einem zumutbaren Aufwand betrieben werden sollen (§ 42 Abs. 1 S. 3 KGSG). Es gibt internationale Verzeichnisse, die Anfragen zu Restitutionsansprüchen umgehend und mit überschaubaren Kosten beantworten. Der Eintrag in einem solchen Register bedeutet – ob zu Recht oder nicht – dass dieses Werk aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse zunächst erst einmal unverkäuflich ist.

 

Rz. 11

Seit der Verabschiedung des KGSG besteht die Verpflichtung, Kunstwerke, die eine bestimmte Wert- und Altersgrenze haben, bei Export der Landesbehörde zu melden, um eine Genehmigung zur Ausfuhr einzuholen. Wird ein Kunstwerk, da es für die Kultur Deutschlands identitätsstiftend ist, als national wertvolles Kulturgut eingestuft, besteht ein Ausfuhrverbot, und damit ist es international unverkäuflich (§ 21 KGSG; eine Ausleihe für max. zwei Jahre ist möglich).

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