Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Umsatzsteuer in Portugal / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Gebietsfremde Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung in Portugal, die aber über einen Sitz, eine feste Niederlassung oder eine Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat verfügen und in Portugal Gegenstände liefern oder Dienstleistungen erbringen, sind von der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters befreit, können es aber freiwillig tun. Wenn diese Unternehmen, ...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

In einem anderen Mitgliedstaat ansässige ausländische Unternehmer sind zur Bestellung eines Steuervertreters nicht verpflichtet. Ihre Registrierung für MwSt-Zwecke in Malta hängt daher nicht von der Bestellung eines Steuervertreters ab. In der Gemeinschaft ansässige ausländische Unternehmer, die sich in Malta registrieren lassen müssen, können dies entweder im eigenen Namen t...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.7 Verdrängung des Vergabe-/Konzessionsrechts

Rz. 11 Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe zu übernehmen hat. Daran ändert auch die Sonderregelung des § 132 SGB XII nichts, da diese Norm nicht zur unmittelbaren Anwendung des Vergaberechts legitimiert (vgl. Begründung Regierungsentwu...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 5.3 Aufbewahrung von Rechnungen

Die Steuerpflichtigen mit Sitz, fester Niederlassung oder Anschrift im Inland sind verpflichtet, ihre Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich der Rechnungen, in einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Portugal aufzubewahren, außer wenn die Archivierung mit elektronischen Mitteln erfolgt. Die Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die im Inland...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in der EU ansässige Unternehmer müssen einen Steuervertreter bestellen, wenn sie in Zypern steuerpflichtig sind oder, wenn dies nicht der Fall ist, in Zypern Umsätze bewirken, ohne dort über eine wirtschaftliche oder sonstige feste Niederlassung zu verfügen; Eine Bestellungspflicht gilt auch im Falle einer natürlichen Person, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz nicht in...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer muss für MwSt-Zwecke einen Fiskalvertreter in Rumänien bestellen, wenn er in Rumänien Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt, die der rumänischen MwSt unterliegen, sofern der Steuerpflichtige nicht der Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen ist. Auch ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer ist verpflichtet, e...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Muss sich ein ausländischer Unternehmer ohne Niederlassung in Malta dort registrieren lassen, kann er jeden beliebigen, in Malta ansässigen Unternehmer als Steuervertreter bestellen, den die MwSt-Verwaltung zulässt. Wird kein Vertreter bestellt, kann die MwSt-Verwaltung durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehm...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Unternehmer ohne Niederlassung in der EU müssen grundsätzlich keinen Steuervertreter bestellen. Als Steuervertreter können juristische oder natürliche Personen bestellt werden, die eine Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben. Sie müssen in der Tschechischen Republik niedergelassen bzw. ansässig sein oder dort über eine feste Anschrift verfügen und sich damit...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Tschechien / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen insbesondere folgende Umsätze: Handel mit Emissions-Zertifikaten, Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Computerprozessoren, Rohmetallen, Metallen als Halbzeug und von Edelmetallen. Ab dem 1.7.2015 gilt das Verfahren auch für Lieferungen von Getreide für industrielle Zwecke, ab 1.10.2015 für Lieferungen von Zucke...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnungen und anderen Buchungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren. Geschäftsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können außerhalb Schwedens, jedoch innerhalb der EU, aufbewahrt werden, wenn das Unternehmen die Steuerbehörde (Skatteverket) – und in bestimmten Fällen die Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) – vor Beginn der Aufbewahrung über den Aufbewahrungsort und jede...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.4 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 3.3 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3.3 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Rumänien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Seit dem 1. Januar 2010 ist eine MwSt-Registrierung erforderlich für: Steuerpflichtige mit Unternehmenssitz außerhalb Rumäniens, aber mit Betriebsstätte in Rumänien, in den folgenden Situationen: vor dem Empfang von Dienstleistungen, für den Fall, dass der Steuerpflichtige für seine Betriebsstätte in Rumänien Dienstleistungen empfängt, die der MwSt in Rumänien unterliegen, wen...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.4 Sicherheitsgarantien

Die Behörden prüfen, ob der Steuervertreter in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Fällt das Ergebnis negativ aus, wird eine Bürgschaft zur Deckung der von dem Steuerpflichtigen ggf. zu zahlenden MwSt, Zinsen, Gebühren und Geldbußen verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter können folgende Personen bestellt werden: natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Zypern oder juristische Personen mit wirtschaftlicher oder sonstiger fester Niederlassung in Zypern. Von einer Bestellung zum Steuervertreter ausgeschlossen sind Personen, die gegen ihre steuerlichen Pflichten verstoßen haben oder zahlungsunfähig sind. Juristische Persone...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Bestellt ein von der MwSt-Behörde dazu verpflichteter Unternehmer keinen Steuervertreter, kann die MwSt-Behörde für die Zahlung der (zukünftigen) MwSt-Schuld eine Sicherheit (Bankbürgschaft) verlangen.mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Steuervertreter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die von ihnen vertretenen Unternehmer. Die Steuervertreter müssen der zuständigen Steuerbehörde Mitteilung über die Vertretung machen und erhalten von der Steuerbehörde eine besondere Kennnummer für die Zwecke der Vertretung. Sie sind dann verpflichtet, MwSt-Erklärungen einzureichen, und haften für die Zahlung der ge...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter reicht die MWSt-Erklärungen und die Aufstellungen (Zusammenfassende Meldungen) im Namen des ausländischen Unternehmers ein. Die Bücher des Unternehmers müssen in den Geschäftsräumen des schwedischen Vertreters unmittelbar zugänglich sein. Die Rechte des Vertreters sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter kann eine von den Steuerbehörden zugelassene, in Schweden ansässige natürliche oder juristische Person bestellt werden. Ein über einen Vertreter in Schweden registrierter ausländischer Unternehmer schuldet weiterhin die Entrichtung der MWSt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.5 Sicherheitsgarantien

Die schwedischen Steuerbehörden können verlangen, dass die errechneten Zahllasten durch eine Bankgarantie abgesichert werden, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens befürchtet wird.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Slowenien ansässige Steuerpflichtige, die dort Mehrwertsteuer schulden, können einen Steuervertreter bestellen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Steuervertreter können handeln: Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Spediteure, die Mitglieder des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreichs sind. Unternehmer, die einen Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, können eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Fiskalvertreter beantragen, wenn sie den steuerrechtlichen Verpflichtungen des vertretenen Unternehmers na...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein Fiskalvertreter muss nur bestellt werden, wenn der Unternehmer in einem Drittland ansässig ist, mit dem Österreich kein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen hat, und Umsätze an Einzelpersonen bewirkt.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Die Steuervertreter müssen von der regionalen Steuerbehörde zugelassen sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen die Steuervertreter im Register des Nationalen Amts für Patente und Registrierung eingetragen werden.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Der ausländische Unternehmer wird nicht registriert.mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Ein Fiskalvertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der vertretene Unternehmer. Er erhält von der Steuerbehörde für die Zwecke der Vertretung eine besondere Identifikationsnummer. Er hat die MwSt-Erklärungen einzureichen und ist für die Entrichtung fälliger Steuern verantwortlich. Der Fiskalvertreter muss eine gesonderte Buchführung für jeden Vertretenen unterhalten.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ausländische Unternehmer, die in einem Staat ansässig sind, mit denen Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, müssen einen Steuervertreter bestellen, der für sie in MWSt-Angelegenheiten handelt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Führt ein Unternehmer aus einem Staat, mit dem Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, in Schweden steuerbare Umsätze aus, ohne über einen schwedischen Vertreter registriert zu sein, wird die Angelegenheit untersucht; gegebenenfalls werden Steuern nachgefordert und Verzugsgebühren sowie Bußgelder verhängt.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Steuervertreter werden von Steuerpflichtigen bestellt, die nicht in Slowenien ansässig bzw. niedergelassen sind. Ausländische Steuerpflichtige können in Slowenien niedergelassene juristische oder natürliche Personen, die gemäß dem Mehrwertsteuergesetz mehrwertsteuerpflichtig sind, als Steuervertreter bestellen. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer können nicht als ...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Wurde kein Steuervertreter bestellt, ist die Mehrwertsteuer von den slowenischen Leistungsempfängern zu zahlen!mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 7.11.2021 gilt nach dem Regierungserlass Nr. 8/2021: Die Möglichkeit der Nutzung des nationalen RO-Systems für elektronische Rechnungen in Beziehungen zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer einerseits und öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern andererseits (Business to Government (B2G)-Beziehungen). Sobald sich ein Betreiber für die Nutzung des Systems entschieden...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Umsatz unter 12.500 EUR (bis 31.3.2020: 10.000 EUR) unter der Voraussetzung, dass keine Importe und keine Ausfuhren getätigt werden. Im Einzelhandel besteht eine Umsatzgrenze von 12.500 EUR, unterhalb derer Einzelpersonen nicht zur Mehrwertsteuer registriert werden, wenn sie daneben weder Importe, noch Exporte noch innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen. Die Grenze von 12....mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss die sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des ausländischen Unternehmers in Österreich ergebenden steuerlichen Pflichten erfüllen und die Rechte des vertretenen Unternehmers ausüben.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Die Verpflichtung zur Namhaftmachung eines Steuervertreters beim Finanzamt kann mit einer Geldstrafe durchgesetzt werden, ein entsprechendes Versäumnis kann nach dem Finanzstrafrecht jedoch nicht geahndet werden.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein ausländischer Unternehmer ohne feste Niederlassung in Finnland, der das reverse-charge-Verfahren vermeiden möchte, kann aufgrund eines entsprechenden Antrags für die in Finnland getätigten Umsätze mehrwertsteuerpflichtig werden. Um unter die Mehrwertsteuerpflicht zu fallen, muss der Unternehmer einen Steuervertreter mit festem Wohnsitz in Finnland haben, der von der regi...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Ist kein Steuervertreter bestellt worden, kann die Steuer beim Leistungsempfänger erhoben werden, wenn dieser mehrwertsteuerpflichtig ist.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Steuervertreter sind dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die sich aus der Steuerpflicht eines Ausländers ergeben, erfüllt werden. Die Steuervertreter müssen imstande sein, die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Sie müssen Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit des Ausländers führen, die die Grundlage für d...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Ein Steuervertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der von ihm vertretene ausländische Unternehmer (Näheres regelt Art. 66 des VAT Act). Der Steuervertreter und der Vertretene haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der MwSt sowie der Zinsen und Geldbußen im Zusammenhang mit den in Malta getätigten Umsätzen. Hat ein Vertreter jedoch in gutem Glauben gehandelt un...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Mehrwertsteuervertreter nehmen die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen ausländischer Unternehmer in deren Namen wahr (Vorbereitung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, Buchführung über gestellte und erhaltene Rechnungen, Zahlung der Mehrwertsteuer usw.). Bestellt ein ausländischer Unternehmer einen Steuervertreter, haftet dieser gesamtschuldnerisch für die Zahlung ...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 12 Gesplittete Bezahlung von Rechnungen bei zwischenunternehmerischen Umsätzen

Ab 1.1.2018 waren alle Rechnungen über zwischenunternehmerische Leistungen gesplittet zu bezahlen. Die Umsatzsteuer muss auf ein spezifisches Konto des leistenden Unternehmers gezahlt werden, über welches dieser nur Verfügungen betreffend den Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt treffen konnte. Von dem Konto durften ansonsten keine Geldabflüsse stattfinden, es sei denn die Fina...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer können sich in Rumänien wie folgt für MwSt-Zwecke registrieren lassen: direkt (in der EU niedergelassene Unternehmer) bei der für die Verwaltung der nicht ansässigen Steuerpflichtigen zuständigen Steuerbehörde; über einen Fiskalvertreter bei der für die Verwaltung des Fiskalvertreters zuständigen Steuerbehörde. Die Kontaktinformationen der Behörden, Adr...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer, die in Zypern steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Gesamtwert ihrer steuerbaren Umsätze innerhalb der vergangenen zwölf Monate einmal oder mehrmals den in Zypern für die MwSt-Registrierung geltenden Schwellenwert von 15.600 EUR überstiegen hat; wenn der Gesamtwert ihrer steuerbaren Umsätze innerhal...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Die MwSt-Verwaltung kann durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehmer einen steuerbaren Umsatz bewirkt, oder einen Bevollmächtigten des ausländischen Unternehmers oder jede andere Person mit geschäftlicher Beziehung zu dem ausländischen Unternehmer als dessen Vertreter bestellen. Ist die Bestellung eines Vertrete...mehr