Wann ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten?

Am 23.6.2016 hat das Vereinigte Königreich beschlossen, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten (sog. Brexit). Nachdem der ursprüngliche Austrittstermin am 29.3.2019 nicht eingehalten und mehrmals verschoben wurde, wurde der Austritt am 31.1.2020 vollzogen. Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr.

Was ist der Übergangszeitraum?

In einem Austrittsabkommen hatten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Übergangszeitraum nach dem Brexit geeinigt ("Geregelter Brexit"). Der Übergangszeitraum dauerte bis zum 31.12.2020. Während des Übergangszeitraums wurde über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt, in dem die künftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich geregelt werden sollten. Die Verhandlungen wurden am 24.12.2020 abgeschlossen und das Abkommen am 30.12.2020 unterzeichnet. Es trat am 1.1.2021 zunächst vorläufig und am 1.5.2021 endgültig in Kraft.

Was änderte sich steuerlich während des Übergangszeitraums?

Während des Übergangszeitraums galt das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiter. Das Vereinigte Königreich wurde also weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Steuerlich änderte sich zunächst also nichts.

Was ändert sich steuerlich nach dem Ende des Übergangszeitraums?

Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein EU-Mitgliedstaat mehr. Seit diesem Datum galt der Übergangszeitraum, der bis zum 31.12.2020 dauerte. Seit dem 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich "ein Drittstaat" und wird auch als solcher behandelt. Drittstaat ist ein Staat, der weder ein Mitgliedstaat der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist. Gegenüber dem Vereinigten Königreich sind damit einkommen- und lohnsteuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, nicht mehr anwendbar. Dabei handelt es sich vor allem um bisher anwendbare begünstigende Regelungen, die nun entfallen.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat das Handels- und Kooperationsabkommen?

Keine. Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Bestimmungen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer. Es ändert sich also nichts daran, dass das Vereinigte Königreich seit dem 1.1.2021 ein Drittstaat ist und auch als solcher behandelt wird. Einkommen- und lohnsteuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, sind nicht mehr anwendbar.

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