Ein Arbeitnehmer soll vom 1.5.2021 für 24 Kalendermonate im Vereinigten Königreich arbeiten. Wie ist er versichert?

Vom Austrittsabkommen sind nur Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Dies ist bei einer Entsendung nicht mehr möglich, da diese für einen Zeitraum von 24 Kalendermonaten erfolgt. Allerdings werden weiterhin Sachverhalte erfasst, in denen

  • britische Staatsangehörige in Deutschland oder
  • Unionsbürger im Vereinigten Königreich

bereits vor dem 1.1.2021 dort wohnten.

Handelt es sich um einen solchen Sachverhalt, gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit weiter fort. Für die Dauer der Tätigkeit kann eine Bescheinigung A1[1] ausgestellt werden.

Wird der Sachverhalt nicht vom Austrittsabkommen erfasst, gelten die Regelungen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit. Für die Dauer der Tätigkeit wird ebenfalls eine Bescheinigung A1 ausgestellt.

Kann ein entsandter Arbeitnehmer Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen?

Der entsandte Arbeitnehmer darf weiterhin Leistungen über die EHIC in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl in der Übergangsphase bis zum 31.12.2020 als auch darüber hinaus, solange auf den entsandten Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden. Hierbei ist zu beachten, dass die britischen EHICs mit EU-Logo gegen EHICs ohne EU-Logo (Citizens´ rights-EHIC) bzw. gegen die Global Health Insurance Card (GHIC) ausgetauscht werden. Die britische EHIC mit EU-Logo ist vom 1.1.2021 an nicht mehr gültig. Werden vom 1.1.2021 an Leistungen benötigt, muss über den britischen Träger eine provisorische Ersatzbescheinigung beantragt werden.

Ein Arbeitnehmer soll vom 1.5.2021 für 24 Kalendermonate in Deutschland arbeiten. Wie ist er versichert?

Vom Austrittsabkommen sind nur Sachverhalte erfasst, in denen britische Staatsangehörige in Deutschland oder Unionsbürger im Vereinigten Königreich bereits vor dem 1.1.2021 wohnten.

Handelt es sich um einen solchen Sachverhalt, gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit weiter. Für die Dauer der Tätigkeit kann eine Bescheinigung A1 ausgestellt werden.

Wird der Sachverhalt nicht vom Austrittsabkommen erfasst, gelten die Regelungen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit. Für die Dauer der Tätigkeit wird eine Bescheinigung A1 ausgestellt.

Seit dem 11.1.2021 wird bei Erst- und Folgeanträgen die Global Health Insurance Card (GHIC) für vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit erfasste Personen ausgestellt. Die GHIC verfügt über die gleichen Informationen wie die EHIC. Allerdings unterscheidet sie sich visuell. Auf der GHIC ist die Flagge des Vereinigten Königreichs abgebildet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge