Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung von Ehegatten an den Kapitalerträgen (§ 51a Abs 2c S 7 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 7 EStG bestimmt, dass der Anteil an den KapErtr hälftig zugerechnet wird, wenn an den KapErtr ausschließlich Ehegatten beteiligt sind. Durch diese Regelung werden das elektronische Abrufverfahren und die Durchführung des KiSt-Abzugs in den Fällen ermöglicht, in denen Ehegatten Gläubiger der KapErtr sind (Gemeinschaftskonten)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG (ID-Nr des Schuldners der Kapitalertragsteuer)

Rn. 152 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG regelt, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete die ID-Nr des Schuldners der KapSt, dh des StPfl iSd § 139b AO, beim BZSt anfragen kann, sofern ihm diese nicht bereits bekannt ist. Da der Anleger zur Erteilung eines Freistellungsauftrags seine ID-Nr mitteilen muss (§ 44a Abs 2a S 1 EStG), wird diese dem KiSt-Abzugsverpf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

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FF 02/2026, Wirkung einer b... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller ist Hauptpächter einer Kleingartenparzelle auf dem Vereinsgelände eines Gartenvereins. Er nimmt den Antragsgegner, den ehemaligen Pächter einer anderen Parzelle auf dem Gelände des Gartenvereins, auf Unterlassung in Gestalt von Betretungs- und Näherungsverboten in Anspruch. [2] Am 19.2.2021 verschaffte sich der Antragsgegner unbefugten Zutritt...mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

Zutreffend hat das LG entschieden, dass die Deckungsklage auch begründet ist. Der Kl. hat Anspruch auf die begehrte Feststellung, da die Bekl. ihm gegenüber zur Deckung verpflichtet ist. Sie ist bedingungsgemäß an den Stichentscheid gebunden. Auf die weiteren Einwände kommt es nicht entscheidend an, da ein bindender Stichentscheid vorliegt. Auf die Frage, ob … die Bekl. eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Veranlagung der Kirchensteuer nach dem Kapitalertragsteuerbetrag (§ 51a Abs 2d EStG)

Rn. 216 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wird die nach § 51a Abs 2b EStG zu erhebende KiSt nicht nach § 51a Abs 2c EStG als KiSt-Abzug vom KiSt-Abzugsberechtigten einbehalten, erfolgt gem § 51a Abs 2d S 1 Hs 1 EStG nach dem Ablauf des Kj eine (isolierte) Veranlagung nur für KiSt-Zwecke, Petersen in K/S/M, § 51a EStG Rz C 109 (07/2021). Dieser liegt als Bemessungsgrundlage nicht di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur Berücksichtigung von Kinderlasten bei der KiSt und beim SolZ, FR 1996, 209; Petersen, Die Berücksichtigung von Kindern bei Annexsteuern nach § 51a EStG idF des JStG 1996 – insb bei der KiSt, KuR 1996, 11; Giloy, Neukonzeption einer KiSt vom Einkommen, DStZ 1999, 472; List, KiSt, Rechtsgrundlagen und neuere Rspr, BB 1997, 17; Brockmeyer, Verfassungsrechtliche Maßstäbe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes-K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.3 Wirkung der gesonderten Feststellung (Abs. 5 S. 2)

Rz. 934 Als Wirkung bestimmt § 14 Abs. 5 S. 2 KStG, dass die gesonderte Feststellung für die Besteuerung des Einkommens des Organträgers und der Organgesellschaft bindend ist. Das bedeutet, dass aufgrund der Feststellung der KSt-Bescheid der Organgesellschaft und der des Organträgers an die incidente Feststellung des Bestehens der Organschaft sowie an die Höhe des Einkommens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.3 Wirksamkeit und Wirksamkeitszeitpunkt des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 322 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG setzt die Organschaft voraus, dass der Ergebnisabführungsvertrag handelsrechtlich wirksam wird.[1] Zeitpunkt der Wirksamkeit ist regelmäßig der Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eintragung gestellt wird. Das Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags können die Beteili...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.3 Formwechsel des Organträgers

Rz. 966 Bei einem Formwechsel des Organträgers nach § 190 UmwG bleibt dieser, wenn auch in einem anderen Rechtskleid, bestehen.[1] Die Rechtssubjekte sind identisch, es tritt also handelsrechtlich kein Vermögensübergang ein. Der Ergebnisabführungsvertrag bleibt daher unverändert bestehen. Auch hinsichtlich der Anteile an den Tochtergesellschaften tritt kein Eigentümerwechsel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.8 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 464 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 16.5.2003[1] muss der Ergebnisabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs wirksam geworden, d. h. in das Handelsregister eingetragen worden sein, dessen Ergebnis erstmals dem Organträger zugerechnet werden soll. Europarechtlich ist diese Voraussetzung, die wie eine Ausschlussfrist wirkt, nicht zu beanstanden...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen in ihrer Versammlung am 6.8.2024 Beschlüsse. Am 6.9.2024 geht bei Gericht ein Schriftsatz von Wohnungseigentümer K ein. Es heißt dort: "Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Durchführung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung" (die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte diesen Schriftsatz durch K vorab p...mehr

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor einer Versammlung die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen. Er will sich auf die Versammlung am 15.12.2025 vorbereiten. Weil ihm die Einsichtnahme verwehrt wird, stellt er am 5.12.2025 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Fraglich ist vor allem, ob der Wohnungseigentümer e...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 1 Leitsatz

Die Zustellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der mit einer Beschlussanfechtungsklage in einem Schriftsatz verbunden ist, wahrt nicht die Anfechtungsfrist, wenn die Übersendung des Schriftsatzes nicht von einem Zustellungswillen bezüglich der Anfechtungsklage getragen wird.mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 7 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verordnungsermächtigung

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung muss dabei im Gesetz bestimmt werden. Die jeweilige Rechtsgrundlage ist in betreffender VO anzugeben. Gemäß § 335 Abs. 7 Satz 1 ist das BMJV (zuvor: BMJ)...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Elektronische Aktenführung

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit dem 01.01.2018 ist das BfJ gemäß § 335 Abs. 2a Satz 1 verpflichtet, die Akten einschließlich der Verfahrensakten in der Zwangsvollstreckung in elektronischer Form zu führen. § 335 Abs. 2a Satz 2 schreibt in diesem Zusammenhang für Zwecke der elektronischen Aktenführung ebenso wie Kommunikation die entsprechende Anwendung des § 110c OWiG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.3 Inkrafttreten

Rz. 56 Abs. 5 ist nach § 34 Abs. 13b S. 3 KStG ab Vz 2013 anzuwenden. Für Vz ab 2013 ist die zeitliche Geltung nicht beschränkt, vor allem nicht an § 8b Abs. 4 KStG angepasst, wonach für Zuflüsse nach dem 28.2.2013 die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % gilt. Für Kapitalerträge, die vor Vz 2013 zugeflossen sind, gilt Abs. 5 nach § 34 Abs. 13b S. 4 KStG nur, wenn die Kapitale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Alt- oder Neugesellschafter der Kapitalgesellschaft in Bezug auf die grundbesitzende Personengesellschaft[2] Nicht die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, sondern nur die Kapitalgesellschaft selbst kann unmittelbare oder mittelbare Alt- oder Neugesellschafterin in Bezug auf die grundbesitzende Personengesellschaft sein. Eine als Altgesellschafterin geltende unmittelbar o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Ihr unterliegen (orginär) die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Veräußerer auf den Erwerber herbeiführen. Die Steuertatbestände des § 1 GrEStG setzen einen Rechtsträgerwechsel voraus. Das Eigentum am Grundstück ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.2 Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG im Überblick

§ 1 Abs. 3 GrEStG besteuert einen Rechtsträgerwechsel der der Gesellschaft gehörenden inländischen Grundstücke, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Der Anwendungsvorrang des § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG gilt auch dann, wenn die Grundwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a Satz 6 oder Abs. 2b Satz 6 GrEStG oder auf Grund einer Steuerbefreiung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.11 Ermittlung des %-Satzes

Zunächst ist vorauszuschicken, dass für die Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG nur solche Anteilsübergänge zu berücksichtigen sind, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Zur Ermittlung des %-Satzes[2] ist auf das Verhältnis der Beteiligung der Neugesellschafter zu der fortbestehenden Beteiligung von Altgesellschaftern nach dem Gesellschafterwechsel abzustellen. Maßgebend ist hierfür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5 Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile

§ 1 Abs. 3 GrEStG bestimmt, dass die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer grundbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft oder der Übergang bereits vereinigter Anteile Grunderwerbsteuer auslösen. Diese können sowohl unmittelbar, mittelbar als auch teilweise unmittelbar und mittelbar über eine andere Gesellschaft erfolgen. Beim unmittelbaren Anteilserwerb wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 6 Erwerbsvorgänge mit RETT-Blocker-Strukturen

In der Beratungspraxis wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze, immer wieder nach (neuen) Wegen gesucht, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisitionen häufig auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2 Wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands bei einer Personengesellschaft

Wegen der Vielschichtigkeit der Vorschrift und damit einhergehend der Vielzahl der Fallgestaltungen werden in diesem Beitrag nur die wesentlichen Gesichtspunkte angesprochen. Ausführlichere Informationen finden sich in den gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG.[2] 2.1 Allgemeines Bei einer Personengesellschaft, zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.2 Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Grunderwerbsteuerlich relevant im Rahmen von § 1 Abs. 2a GrEStG sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Änderungen des Gesellschafterbestands. Durch die Erfassung auch von mittelbaren Änderungen des Gesellschafterbestands soll verhindert werden, dass die Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG durch eine mittelbare Beteiligung von Gesellschaftern umgangen wird.[1] Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.2 Neugesellschafter

Unmittelbar beteiligter Neugesellschafter[1] Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung in die Mitberechtigung am Grundstück der Personengesellschaft durch Beitritt, infolge (Teil-)Abtretung eines Anteils am Gesellschaftsvermögen oder aufgrund von Umwan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.3 Weitergeltung des alten Rechts

§ 23 Abs. 20 Satz 1 GrEStG ordnet die Weitergeltung des bisherigen Rechts bis zum 30.6.2026 für die Fälle an, die das neue Recht nicht erfasst. Die Weitergeltung der Altfassung bis zum 30.6.2026 kann nur in dem Fall relevant werden, dass bis zum 30.6.2021 Anteile in Höhe von insgesamt mindestens 90 %, aber weniger als 95 % auf einen neuen oder mehrere neue Gesellschafter übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.1 Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln bei Kapitalgesellschaften und Anwendungsregelung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes [1] hat der Gesetzgeber einen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln bei Kapitalgesellschaften im GrEStG verankert. Während nach § 1 Abs. 2a GrEStG Gesellschafterwechsel an Personengesellschaften mit inländischem Grundbesitz i. H. v. mindestens 90 % innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren Grunderw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.2 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG

Rz. 73e Nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG sind i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG unschädlich, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Rz. 73...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.1 Allgemeines

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass innerhalb von 10 Jahren mindestens 90 % der Anteile [1] am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.4 Besonderheiten bei Treuhandverhältsnissen und bei der identititätswahrenden formwechselnden Umwandlung

Die Besonderheiten bei Treuhandverhältnissen sowie bei der identititätswahrenden formwechselnden Umwandlung, in Betracht kommen hier die identitätswahrende formwechselnde Umwandlung der grundbesitzenden Gesellschaft oder die identitätswahrende formwechselnde Umwandlung einer unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaft, werden an dieser Stelle des Beitrags nicht detai...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Anfechtungsbeschränkung bei Änderungsbescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 1 AO)

Rz. 5 Die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung des Einspruchsverfahrens für die Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden dar.[1] Die Vorschrift stellt klar, dass Verwaltungsakte nur insoweit eine Beschwer enthalten können, als sie selbst einen Regelungsinhalt haben, der nicht bereits verbindlicher (und unanfechtbarer) Regelungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.1 Altgesellschafter

Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter [1] Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer Gründungsgesellschafter ist, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums[2] beteiligt war, im Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks beteiligt war oder bei einer früheren Verwirklichung des Tatbestands na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.3 Erfasste Grundstücke

Die Vorschrift ist grundstücksbezogen und erfasst diejenigen Grundstücke, und zwar jedes für sich, die während des Zeitraums, in dem sich der Gesellschafterbestand ändert, durchgängig zum Vermögen der Kapitalgesellschaft gehören. Es kommt nicht auf das zivilrechtliche Eigentum oder die bewertungsrechtliche Zurechnung an. Die Auslegung des Begriffs der "Zugehörigkeit" erfolgte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.1 Umwandlungsvorgänge nach UmwG

Nach § 6a Satz 1 Halbsatz 1 GrEStG wird für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und 4 und Abs. 3a GrEStG steuerbaren Erwerbsvorgang aufgrund einer Umwandlung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Steuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.1 Herrschendes Unternehmen

Die Vorschrift gilt für alle Rechtsträger i. S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Herrschendes Unternehmen können wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein.[2] Achtung Gruppe natürlicher Personen Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zusammengeschlossen i...mehr