Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / beb) Mitunternehmerschaft des Nießbrauchers

Rn. 32a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ob ein Nießbraucher (ggf neben dem Anteilseigner) ertragsteuerlich Mitunternehmer wird, bestimmt sich weniger nach der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung (wegen der zivilrechtlichen Varianten der Nießbrauchbestellung s Rn 31c), als vielmehr nach seiner rechtlichen und tatsächlichen Stellung, die ihm über den Typusbegriff des Nießbrauchers na... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausgliederung des Besitzeinzelunternehmens auf die Betriebs-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gem § 20 UmwStG

Schrifttum: Strahl, Gesamtplanbetrachtung bei Einbringungsvorgängen? Zugleich Anmerkung zum BFH-Urt v 29.11.2017, I R 7/16, NWB 2018, 2172; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545. Rn. 416 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 123 Abs 3 UmwG iVm § 124 Abs 1 UmwG und den §§ 152ff UmwG können Einzelkaufleute, die in das HR eingetragen sin... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Option einer Besitz-PersGes mit Sonder-BV zur KSt gem § 1a KStG

Rn. 427 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wenn die Besitzgesellschaft eine vermögensverwaltende OHG, KG oder nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG ist, kann sich auch eine Option nach § 1a KStG idF lt KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 dazu eignen, eine zukünftige Gewinnrealisierung auf Ebene der Besitzgesellschaft zu vermeiden. Die klassische wandelt sich zur kapitalistischen ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Selbstständigkeit natürlicher Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 173 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Natürliche Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ausführen, werden unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG selbstständig tätig (BMF vom 31.05.2007, BStBl I 2007, 503, Rz. 2). Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Frage der Selbstständigkeit natürlicher Personen ist für die Umsatzsteuer, Einkommens... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 06/2026, Beschränkte Ei... / 2 Aus den Gründen:

“Die Beschwerde ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG zulässig, aber unbegründet. Das LG hat in dem angegriffenen Beschluss die Kostenerinnerung der Klägerin vom 22.9.2025 gegen den Kostenansatz vom 12.9.2025 zu Recht und mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Auf die Begründung in dem angefochtenen Beschluss wird zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen. 2. Die Kläg... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 Abs. 1 S. 1 UStG regelt die Pflicht zur Berichtigung des für einen ausgeführten Umsatz geschuldeten Steuerbetrages durch den leistenden Unternehmer, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Nachhinein geändert hat. Korrespondierend dazu enthält § 17 Abs. 1 S. 2 UStG die Verpflichtung d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drs 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverhält... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus VuV – Anmerkung zu BFH v 06.10.2004, StuB 2005, 167; Heuermann, Entfärbungen – Reduktionen der Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften, DB 2004, 2548 Kratzsch, Abfärbewirkung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden GbR, GStB 2005, 285; Hallerba... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (Abs. 5)

Rz. 72 Ursprünglich war die Verordnungsermächtigung zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung in dem handwerklich verunglückten § 90 Abs. 3 AO im Satz 11 enthalten. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1], die zuletzt im Jahr 2017[2] geändert wurde, umfa... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister

Ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder sind nicht Arbeitnehmer ihrer Gemeinden, sofern sich aus der Gemeindeverfassung nichts anderes ergibt. Es handelt sich regelmäßig um eine "sonstige selbstständige Arbeit"[1]. Charakteristisch für diese nebenberuflichen Ehrenämter ist, dass ihre Ausübung an eine Wahl gebunden ist. Die steuerpflichtigen Einnahmen sind im R... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Akteneinsichtsrecht / 1.1 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Verwaltungsverfahren vorliegt. Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsakts ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13c Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Akteneinsichtsrecht / 1.2 Ermessen/Verpflichtung des Jugendamts

Oftmals ist die Tätigkeit des Jugendamts nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf sog. schlichtes (hoheitliches) Handeln. Dies ist der Fall, wenn das Jugendamt z. B. Familiengerichtshilfe[1] nach § 50 SGB VIII leistet oder beratend tätig wird oder eine Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII vornimmt. Außerhalb eines Verw... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 109 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / d) Unbilligkeit der Gebührenerhebung

Rz. 183 § 17 Abs. 1 S. 2 BNotO erklärte Gebührenerlass und Gebührenermäßigung bis zum 31.7.2021 auch dann für zulässig, wenn sie durch eine sittliche Pflicht oder durch eine auf den Anstand zu nehmende Rücksicht geboten sind und die Notarkammer allgemein oder im Einzelfall zugestimmt hat. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weite... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Zuständigkeit

Rz. 4 Zuständig für den Erlass von Bedingungen für Anderkonten ist seit der Neufassung der DONot 2000/2001 (vgl. § 27 Abs. 2 a.F. DONot) die Bundesnotarkammer (nachfolgend BNotK). Gem. § 10 Abs. 2 DONot sind Notaranderkonten entsprechend den von der Generalversammlung (früher Vertreterversammlung) der BNotK beschlossenen Bedingungen einzurichten und zu führen. Gemäß § 10 Abs... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Aussetzung von Amts wegen, Abwicklungsstörungen

Rz. 35 Das Gebot, eine Amtstätigkeit zu verweigern, wenn sie mit den Amtspflichten des Notars nicht im Einklang steht (§§ 4 BeurkG, 14 Abs. 2 BNotO), kann den Notar zu einer Aussetzung des Urkundenvollzugs verpflichten.[136] Gelangt der Notar nachträglich zu der sicheren Erkenntnis, dass er die Urkundstätigkeit schon nicht hätte durchführen dürfen, muss er den Vollzug verwei... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Verordnungsermächtigung (§ 59 BeurkG)

Rz. 2 Es erscheint nicht logisch, dass die Verordnungsermächtigung in § 59 BeurkG gesetzestechnisch vor der Grundlagenregelung in § 59a BeurkG zu finden ist.[2] Dies kann nur mit dem Datum des Inkrafttretens erklärt werden: Vor der Umsetzung des Großprojekts "elektronisches Verzeichnis der Verwahrungsmassen", d.h. vor seinem endgültigen Wirksamwerden zum 1.1.2022, mussten zu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 54 BeurkG gewährt die Beschwerde in folgenden Fällen: mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. DONot

Rz. 154 Die Zuständigkeiten bei der Geschäftsprüfung einschließlich der Kostenprüfung sind in § 93 Abs. 3 BNotO geregelt. Danach richtet sich die Zuständigkeit zur Durchführung der Prüfung nach den hierzu erlassenen Bestimmungen der Landesjustizverwaltung. Maßgebend ist insoweit die Dienstordnung für Notare (DONot) als bundeseinheitliche Verwaltungsverfügung der Landesjustiz... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 1 NotAktVV trat am 1.1.2022 in Kraft und regelt die Verzeichnisse, die der Notar zu führen verpflichtet ist. Zum Erlass der Norm ermächtigen § 59 S. 1 BNotO sowie § 36 Abs. 1 S. 1 BNotO. Inhaltlich ersetzt § 1 NotAktVV den § 5 Abs. 1 S. 1 DONot-a.F., welcher zum 1.1.2022 außer Kraft trat. Rz. 2 Mit dem Urkunden- und Verwahrungsverzeichnis nennt § 1 NotAktVV die Verzei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / H. Verfassungsmäßigkeit der DONot/Eingriff in Grundrechte

Rz. 30 Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelung in § 10 Abs. 3 DONot und die dort normierten verbindlichen Vorgaben zur Führung von Aufzeichnungen über die Verwahrungstätigkeit der Notare – konkret des Verwahrungs- und Massebuches – verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Notare eingreift und/oder im Übrigen mit dem Grundgese... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Zahlungsnachweise

Rz. 201 Der Einzug der Kostenberechnungen erfolgt durch Einsicht in die Geschäftskonten und Kassenbücher des Notars. Ihre Heranziehung durch die Aufsichtsbehörde ist daher ermessensfehlerfrei. Dass die Buchführung des Notars (auch) betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zwecken dient, ändert daran nichts.[213] Rz. 202 Der Nachweis, dass erhobene Notarkosten tatsächlich gez... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Der Abschluss der Geschäftsprüfung

Rz. 13 Nachdem der Notar Stellung genommen hat, muss der Präsident oder die Präsidentin des Landgerichts entscheiden, ob der (richterliche) Teil der Geschäftsprüfung erledigt ist. Je nach Prüfungsergebnis wird er auch zu entscheiden haben, ob weitere Maßnahmen zu treffen sind. Denkbar ist etwa, bei besonders vielen Beanstandungen eine Sondergeschäftsprüfung nach einiger Zeit... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Willenserklärung

Rz. 18 § 8 BeurkG bezieht sich nur auf die Beurkundung von Willenserklärungen. Der Begriff ist im Beurkundungsgesetz nicht definiert. Er umfasst zunächst Willenserklärungen im Sinne des bürgerlichen Rechts, also Erklärungen, die von einem Erklärungswillen getragen sind und auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sind.[46] Es sind alle einseitigen, zweiseitigen oder... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Betriebs- und Geschäftsauss... / Zusammenfassung

Überblick Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung kommen in nahezu jedem Unternehmen vor – die dazugehörigen Eingangsrechnungen sind daher regelmäßig in den Rechnungswesenabteilungen zu bearbeiten. Der nachfolgende Beitrag erläutert die in der Praxis häufig vorkommenden Geschäftsvorfälle im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung und stellt die daz... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Fristsetzung

Rz. 37 Ist eine Verständigung nicht möglich oder scheitert sie, kann (nicht muss) der Notar dem Widerrufenden eine angemessene Frist setzen. Dies hat deutlich zu geschehen.[89] Innerhalb dieser Frist muss der Widerrufende dem Notar nachweisen, dass ein gerichtliches Verfahren zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Anweisung rechtshängig ist. Der Gesetzgeber hat sich insowe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Vermerke im Sinne des § 39 BeurkG

Rz. 18 Abs. 1 Nr. 3 erklärt inhaltlich unverändert die nach alter Rechtslage in § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 DONot a.F. getrennt aufgeführten Vermerke im Sinne des § 39 BeurkG zu eintragungspflichtigen Geschäften. Genannt werden im Einzelnen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / I. Geschichte

Rz. 1 Im 19. Jahrhundert war die Verwahrung durch Notare teilweise in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Erst die Reichsnotarordnung (RNotO) vom 13.2.1937 schuf eine einheitliche Rechtsgrundlage für das gesamte Deutsche Reich.[1] Die Regelung in § 25 RNotO wurde später gleichlautend in § 23 BNotO übernommen. Damit war eine Zuständigkeitsbestimmung gegeben. Die RNotO st... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.3 Mietleasing

In der Buchhaltungspraxis kommt auch das Leasing von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung vor. In diesem Fall ist zu überprüfen, ob der Leasinggegenstand in der eigenen Bilanz zu aktivieren oder dem Anlagevermögen des Leasinggebers zuzurechnen ist. Wichtig Unterschied "Operating Leasing" zu "Financial Leasing" Das Operating Leasing kommt in der Regel bei kurzfri... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / X. Meldung von Verdachtsfällen

Rz. 39 Gem. § 43 Abs. 1 GwG hat der Verpflichtete einen Geldwäscheverdacht unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Von dieser Meldepflicht sind u.a. Notare in weitem Umfang ausgenommen, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die sie im Rahmen eines der Schweigepflicht unterliegenden Mandatsverhältnisses erh... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine inhaltliche Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz mit konkreter Weisungsbefugnis ist dem Wesen der notariellen Rechtspflegetätigkeit an sich fremd. Der Notar trifft als Organ der vorsorgenden Rechtspflege im Rahmen seiner Beratungs- und Beurkundungstätigkeit "Entscheidungen", die seinem gestalterischen Ermessen überlassen sind. An die Stelle der Korrektur t... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Tatbestandsmerkmal "rechtlicher Vorteil"

Rz. 3 § 7 BeurkG greift nur dann ein, wenn der Inhalt der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung oder einer nach Rdn 2 erfassten Erklärung auf die Verschaffung eines rechtlichen Vorteils gerichtet ist. Der Notar ist also von der Beurkundung ausgeschlossen, wenn der in § 7 BeurkG genannte Personenkreis durch die Beurkundung der Willenserklärung eine günstigere Rechtsposition e... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / II. Verhältnis zur NotAktVV, DONot und zu den Richtlinien der Notarkammern

Rz. 2 Die §§ 57 ff. BeurkG stellen keine abschließende Regelung dar, sondern lassen Raum für ergänzende Regelungen in der DONot. Dies ergab sich bereits aus der Begründung des Gesetzesentwurfs zu §§ 54a bis 54e a.F. BeurkG.[9] Soweit ergänzende Bestimmungen lediglich die Durchführung der Aufsicht erleichtern sollen, kann und darf dies in der DONot erfolgen.[10] Vor allem gil... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / F. Exkurs: Verwendung des Landeswappens

Rz. 24 In engem Zusammenhang mit dem Problem, in welchem Umfang das Dienstsiegel eingesetzt werden darf, steht die Frage, in welchem Umfang das Landeswappen Verwendung finden kann. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen des Wappens leitet sich direkt aus den jeweiligen Landesverfassungen ab. Das Ob und Wie des Führens des Wappens obliegt daher den Landesgesetzgebe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Unbestimmter Rechtsbegriff

Rz. 10 Der Begriff des "berechtigten Sicherungsinteresses" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.[21] Mit dem Inkrafttreten von § 54a BeurkG a.F. als inhaltsgleiche Vorgängerbestimmung entbrannte daher eine heftige dogmatische Diskussion um die Auslegung dieses Begriffes. Geführt wurde die Diskussion zum einen vor dem Hintergrund des regional sehr unterschiedlichen Einsatzes vo... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Allgemeine Anwendungsgrundsätze

Rz. 13 Auf dieser allgemeinen Basis lassen sich für die Auslegung des Begriffes des berechtigten Sicherungsinteresses folgende Anwendungsgrundsätze festhalten: Nach dem Wortlaut der Norm darf der Notar Geld zur Verwahrung nur entgegennehmen, wenn "hierfür", d.h. für die Verwahrung auf Anderkonto, ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Nach der Gesetzesbegründung ist da... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Regelungsgehalt

Rz. 5 Die ohnehin unmittelbar geltenden Vorschriften der DSGVO bleiben durch § 6 NotAktVV unberührt.[4] Der Regelungsgehalt des § 6 NotAktVV geht indes über das allgemeine Datenschutzrecht hinaus: Auch wenn die Schaffung von Verhaltensregeln nach Art. 40 Abs. 2 DSGVO durch Verbände freiwillig ist, wird sie hier – vor dem Hintergrund der Eigenschaft der Notare als Träger eines... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / G. Rechtsnatur und Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 24 Die Rechtsnatur der DONot ist schwierig zu bestimmen. Sie ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung, sondern eine an die Notare gerichtete Verwaltungsanordnung, die von allen Landesjustizverwaltungen im Wesentlichen inhaltsgleich erlassen worden ist.[43] Sie betrifft damit im Ergebnis das bloße Verwaltungsinnenrecht.[44] Die Terminologie schwankt bei Einhelligkeit in der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / 1. Meldepflichten nach Geldwäschegesetz (GwG)

Rz. 43 Nach § 2 Nr. 10 GwG unterfallen notarielle Verwahrungsgeschäfte, unabhängig davon, ob Geld, Wertpapiere oder sonstige Vermögenswerte in die Verwahrung genommen werden, dem Geldwäschegesetz (vgl. dazu ausführlich § 10 BeurkG Rdn 17 ff.). Die nach § 43 Abs. 2 S. 1 GwG bestehenden Meldepflichten von Verpflichteten gelten für Notare nach § 43 Abs. 2 S. 1 GwG jedoch grunds... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Einleitung / II. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 45 Im Mittelpunkt notarieller Tätigkeit steht die Urkunde – traditionell ein Schriftstück. "Notar entstand mit Papierform", meint Püls.[109] Hat der Notar noch eine Zukunft, wenn das Papier immer stärker durch die elektronische Form ersetzt wird bzw. der Füllfederhalter dem Mausklick weicht? Zunächst ist zu bemerken, dass das Papier zwar Medium, nicht aber Kern notariell... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Unbedenklichkeitsbescheinigung im Grundstücksverkehr

Rz. 4 Das Grundbuchamt darf den Erwerber eines Grundstücks, Wohnungseigentums oder eines dinglich gesicherten Sondernutzungsrecht nach § 10 Abs. 3 WEG bzw. eines Mitbenutzungsrechts nach § 1010 BGB, eines Gebäudeeigentums oder Erbbaurechts nicht ohne Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in das Grundbuch eintragen (§§ 22 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 GrEStG). Die G... mehr