Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Altgesellschaftereigenschaft für Zwecke von § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG

Das Regelwerk zu den Ergänzungstatbeständen hat sich über viele Jahre weiterentwickelt. Während der gesetzliche Wortlaut in vielerlei Hinsicht ausgelegt werden muss, ist meist die Steuerverwaltung durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden hervorgetreten. Die gesetzlichen Normen, ausgelegt durch die Steuerverwaltung, haben sich im Laufe der Jahre durch gericht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigung / 5 Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann im Klageweg – schon zusammen mit der Kündigungsschutzklage – geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber die vorläufige Weiterbeschäftigung trotz einer entsprechenden Verurteilung, so wird er auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht dazu durch Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Zur Anteilsvereinigung bei § 1 Abs. 3 GrEStG

Eine Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG ist bei grundbesitzenden Personengesellschaften nur bei Einheitsgesellschaften und m.E. der sog. Einmann-KG möglich (s. oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 5.3.2024 – S 4501, BStBl. I 2024, 383 Tz. 3.2 = ErbStB 2024, 136 [Günther]). Der Grund hierfür ist die sog. Pro-Kopf-Betrachtung, die bei dieser Vorschrift zur An...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 4. Pro-Kopf-Betrachtung bei § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG betrifft hauptsächlich grundbesitzende Kapitalgesellschaften. Hintergrund ist die Ansicht, dass es bei § 1 Abs. 3 GrEStG nicht auf die kapitalmäßige Beteiligung ankäme. Es komme vielmehr auf die dingliche Mitberechtigung an, die jeder Gesellschafter an einer Personengesellschaft gleichermaßen innehätte – unabhängig von der einzel...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsvertrag / 4 Wirkung von Arbeitgebererlassen

Verwaltungsanordnungen (Erlasse, Verfügungen, Rundschreiben, Richtlinien und dgl.) des Arbeitgebers sind keine Rechtsnormen. Es handelt sich hierbei vielmehr um Weisungen einer vorgesetzten Behörde gegenüber nachgeordneten Behörden bzw. mit ihrem Vollzug beauftragten Bediensteten. Als einseitige Verwaltungsanordnungen kommt ihnen keine unmittelbare zivil- und arbeitsrechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.1 Unternehmensseite (Darlehensnehmer)

Bei der steuerlichen Behandlung eines nachrangigen Darlehens ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der handelsbilanziellen Behandlung. Insbesondere hat die Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Bilanzierung der Verbindlichkeit.[1] Die Zinszahlungen sind in steuerlicher Hinsicht Aufwand und somit voll ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.4 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei Leasing vorrangig im Anlagevermögensbereich zu finden ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Ausland für Arb... / 6.3 Unterscheidung bei Übernachtungen im Ausland

Erhält der Arbeitnehmer eine Rechnung, in der nur die Übernachtung und kein Frühstück ausgewiesen sind, erstattet der Arbeitgeber die vollen Übernachtungskosten. Ist das Frühstück in der Rechnung getrennt von den Übernachtungskosten ausgewiesen, darf der Arbeitgeber den gesamten Betrag steuerfrei erstatten, also auch die Kosten für das Frühstück. Voraussetzung ist, dass der A...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Müllentsorgung / 4.1 Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grund nach – deren Höhe zudem ungewiss sein kann –, dass ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegt und dass der Schuldn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Anerkennung ein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Kindesvater) begehrt die Anerkennung einer zu seinen Gunsten erfolgten Sorgerechtsentscheidung eines bulgarischen Gerichts nebst Vollstreckbarerklärung der Verpflichtung der Kindesmutter zur Herausgabe des Kindes. [2] Die Beteiligten waren verheiratet. Aus ihrer Ehe ging das Kind M., geboren am 18.2.2015, hervor. Die Familie leb...mehr

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AGS 02/2026, Beschwer eines... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist leider falsch, weil das OLG nicht bemerkt hat, dass auch dem nach Verkündung des Urteils für das Verfahren mandatierte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr anfällt. 1. Beschwer des Rechtsanwalts Ein Rechtsanwalt ist durch eine Streitwertfestsetzung nur dann beschwert, wenn er mit seiner im eigenen Namen eingelegten Streitwertbeschwerde ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG (Anlass- und Regelabfrage)

Rn. 160 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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FF 02/2026, Anerkennung ein... / Leitsatz

Die fehlende Anhörung des Kindes vor Erlass einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung hindert nicht deren Anerkennung in Deutschland, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zu dieser Zeit nicht bekannt war und das Gericht auch ohne eine solche Anhörung eine ausreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung hatte (Fortführung von Senatsbeschl. v. 8.4.2015 – XII ZB 148/14, ...mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / II. Die Lösung

Zustellung ist zentral für die Vollstreckung Nach § 829 Abs. 3 ZPO ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die Zustellung an den Drittschuldner ist also für die Pfändung konstitutiv. Hinweis Für die Praxis ist zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Dritts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, > Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 116 EStG: Anrechnung auf die Einkommensteuer

Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nach § 115 Abs 1 EStG mit der ESt für den VZ 2022 festgesetzte Energiepreispauschale wird gem § 116 Abs 1 S 1 EStG auf die festgesetzte ESt angerechnet. Bei der Anrechnungsverfügung handelt es sich um einen VA im Rahmen des Erhebungsverfahrens, Krüger in Schmidt, § 116 EStG Rz 1 (44. Aufl 2025). Besteht zwischen StPfl und FA Streit über d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

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zfs 02/2026, Anwaltsvergütu... / 3 Anmerkung:

Die im Ergebnis zutreffende Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit zwei Problemen, die einer Vertiefung bedürfen. Anfall der Verfahrensgebühren Für Anzeige der Verteidigungsbereitschaft Es entspricht einhelliger Auffassung, dass allein die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nur eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG auslöst, da sie keinen, die volle Verfahre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als > Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (> S...mehr

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AGS 02/2026, Insolvenz eine... / II. Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht auch StPO-Kostenfestsetzung

Nach Auffassung des OLG war das Rechtsmittel begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses entsprechend § 240 ZPO unterbrochen worden. Es sei bereits seit Langem obergerichtlich geklärt, dass § 240 ZPO auch auf Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung findet und e...mehr

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FF 02/2026, Wirkung einer b... / Leitsatz

a) Stützt der Anspruchsteller einen Verletzungsunterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB auf einen Sachverhalt, der den Tatbestand von § 1 GewSchG erfüllt, ergibt sich hieraus nach §§ 111 Nr. 6, 210 FamFG die zwingende funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts. Es besteht für den Anspruchsteller im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetze...mehr

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zfs 02/2026, Fahrtenbuch; S... / 2 Aus den Gründen:

… II. Die gegen den Beschl. des VG erhobene … Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. … 1. Fehl geht zunächst der Einwand der Beschwerde, der Antragsgegner habe die Anordnung des Sofortvollzugs auf formell fehlerhafte Weise begründet (§ 80 Abs. 3 S. 1 VwGO). Der Antragsgegner habe sich auf formelhafte Wendungen beschränkt, wonach der Schutz der Verkehrssicherheit Vorrang h...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / b) Einstweilige Anordnung nach dem StVollzG (§ 17 Nr. 4b RVG)

Ob die Vorschrift des § 17 Nr. 4 RVG a.F. auch im Verfahren nach dem StVollzG galt, wenn zunächst nach § 114 Abs. 2 S. 2 StVollzG eine einstweilige Anordnung beantragt wird und sich dann das Verfahren in der Hauptsache nach § 109 StVollzG anschließt, war bis zum 2. KostRMoG umstritten.[3] Der Streit hat sich jedoch durch die Änderungen durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erle...mehr

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AGS 02/2026, Beschwer eines... / II. Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

1. Gesetzliche Grundlagen Soweit – wie wohl hier – das Prozessgericht den Streitwert nicht gem. § 63 Abs. 1 S. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift festgesetzt hat, hat das Prozessgericht den Streitwert gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG festzusetzen, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergangen ist oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat. Vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 63 Abs 1 S 1 EStG bestimmt, für welche Kinder der StPfl Kindergeld erhalten kann. § 63 Abs 1 S 2 EStG regelt mit der Verweisung auf § 32 Abs 3–5 EStG die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, unter denen sich die Berücksichtigungsfähigkeit der Kinder ergibt. § 63 Abs 1 S 3 EStG nennt als weitere Voraussetzung, dass das Kind durch die an ihn verg...mehr

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AGS 02/2026, Vergütungsfest... / III. Hier nur Feststellung des Vergütungsanspruchs

Eine vollstreckbare Festsetzung des Vergütungsanspruchs gem. § 11 RVG kam hier nach den weiteren Ausführungen des OLG Stuttgart jedoch deshalb nicht in Betracht, weil es infolge des Vollstreckungsverbots nach § 210 InsO an einem Rechtsschutzbedürfnis hierfür fehle. Bei dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts A handele es sich nämlich um eine Altmasseverbindlichkeit i.S.d. §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 EStG (Kirchensteuersatz)

Rn. 151 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass das BZSt unabhängig von und zusätzlich zu den in § 139b Abs 3 AO genannten und nach § 39e EStG gespeicherten Daten des StPfl den KiSt-Satz der steuererhebenden Religionsgemeinschaft des KiStPfl speichert sowie zusätzlich die ortsbezogenen Daten, mit deren Hilfe der KiStPfl seiner Religionsgemein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 51a Abs 2c S 1 Nr 4 EStG (Kirchensteuerabzug)

Rn. 176 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 4 S 1 EStG verpflichtet den KiSt-Abzugsverpflichteten zur Durchführung des KiSt-Abzugs für die steuererhebende Religionsgemeinschaft und zur Abführung des KiSt-Betrags an das zuständige FA, wenn am Stichtag oder im Zuflusszeitpunkt eine KiStPfl des Schuldners der KapSt besteht. Dass der KiSt-Abzug bei KapErtr, die zu den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Datenübermittlung (§ 51a Abs 2c S 2–4 EStG)

Rn. 181 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 2 EStG bestimmt, dass die Daten gem § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln sind. Dies betrifft sämtliche Anfragen des KiSt-Abzugsverpflichteten (Regelanfrage und Anlassanfrage). Rn. 182 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 3 EStG bestimmt, dass die Anfr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag des Schuldners der Kapitalertragsteuer (§ 51a Abs 2e S 1 und 2 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Da niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren (Art 140 GG iVm Art 136 Abs 3 S 1 WRV), gibt § 51a Abs 2e S 1 EStG dem Schuldner der KapSt folgerichtig das Recht, beim BZSt schriftlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu beantragen, dass der automatisierte Datenabruf seiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (§ 51a Abs 2b EStG)

Rn. 136 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anordnung des Landesgesetzgebers (§ 51a Abs 6 EStG) regelt § 51a Abs 2b EStG, dass die nach § 43 Abs 1 EStG durch Abzug vom KapErtr erhobene ESt, mithin die KapSt (AbgSt) als Bemessungsgrundlage für die KiSt heranzuziehen ist. Die unter Anwendung des § 43a EStG zu ermittelnde KapSt stellt die Bemessu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verarbeitung der für die Durchführung des Kirchensteuerabzugs erhobenen Daten durch den Kirchensteuerabzugsverpflichteten (§ 51a Abs 2c S 8–10 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KiSt-Abzugsverpflichtete darf die von ihm für die Durchführung des KiSt-Abzugs erhobenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verarbeiten (§ 51a Abs 2c S 8 EStG). Er hat weiterhin organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff auf diese Daten für andere Zwecke gesperrt ist ( § 51a Abs 2c S 9 EStG). Die betriebsinternen Systeme ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 118 EStG: Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 118 EStG enthält die Regelung über die Berücksichtigung der Energiepreispauschale im Vorauszahlungsverfahren. Ist gegen einen Anspruchberechtigten nach § 113 EStG für das dritte Quartal 2022 eine ESt-Vorauszahlung auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG festgesetzt worden, wird diese um 300 EUR gekürzt (§ 118 Abs 1 S 1 EStG). Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bestimmung des Berechtigten durch übereinstimmende Erklärung (§ 64 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die in § 64 Abs 2 S 2 EStG genannten Personen bestimmen durch eine übereinstimmende Erklärung gegenüber der zuständigen Familienkasse (vgl A 25.1 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 DA-KG 2025) den Berechtigten. Das Gesetz sieht für die übereinstimmende Erklärung keine Formerfordernisse vor, deshalb reicht auch die mündliche Erklärung gegenüber der Familie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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AGS 02/2026, Vergütungsfest... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Zweifel, ob die Entscheidung des OLG Stuttgart richtig ist. 1. Zulässigkeit des Vergütungsfestsetzungsantrags Das OLG Stuttgart hat grds. die Zulässigkeit des Vergütungsfestsetzungsantrags bejaht, obwohl an sich hierfür keine Notwendigkeit bestanden hätte. Damit hat sich das OLG Stuttgart gegen die einhellige Auffassung in Rspr. und Lit. gewandt. Mich hätte in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG: § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch fü...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des...mehr

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zfs 02/2026, Aktenvorlage a... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt auf die Sachrüge hin zur Einstellung des Verfahrens durch den Senat (§ 206a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG, § 79 Abs. 5 Satz 1 OWiG) und zur klarstellenden Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung, weil ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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FoVo 02/2026, Auch im gerichtlichen Mahnverfahren kann es Sinn ergeben, zu sprechen: die Terminsgebühr im AGMV

Sprechen kann lukrativ sein Das gerichtliche Mahnverfahren (AGMV) hat grundsätzlich einen sehr stringenten Ablauf. Der Mahnbescheid wird beantragt und wenn kein Widerspruch eingelegt wird, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt wird das Verfahren regelmäßig in das Klageverfahren überführt. Selten erfolgen also im ...mehr

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ZErb 02/2026, Einwände gege... / 1 Gründe

I. Der am XX.XX.2017 in Stadt1 verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und mit der zuvor am XX.XX.2001 verstorbenen U verheiratet. Er selbst hatte keine Kinder. Bei den Beteiligten zu 1) und 2) handelt es sich um die Töchter der vorverstorbenen Ehefrau, die diese – neben einem ebenfalls vorverstorbenen Sohn – in die Ehe einbrachte. Die Eheleute errichteten am 16....mehr