Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Aushilfen / 3.1 Allgemeines

Der Arbeitslohn aus Teilzeitbeschäftigungen ist steuerlich in der Weise privilegiert, dass er nicht zwingend nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers besteuert werden muss, sondern unter bestimmten Voraussetzungen nach § 40a EStG pauschal besteuert werden kann. Der Pauschsteuersatz bei einer kurzfristigen Beschäftigung beträgt 25 % des jeweiligen Bruttoentgelts (...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemein

Rz. 68 Im Eintragungsverfahren deckt sich im Falle der Zurückweisung eines Eintragungsantrags oder des Erlasses einer Zwischenverfügung (§ 18 GBO) das Beschwerderecht mit dem Antragsrecht;[248] jeder Antragsberechtigte ist beschwerdeberechtigt, selbst wenn dieser nicht den Antrag, sondern ein anderer Beteiligter ihn gestellt hat;[249] beschwerdeberechtigt ist daher z.B. auch...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder vo...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. GewSt-liche Konsequenzen bei einzelnen Vertragsformen

Zu beurteilen ist, ob Aufwendungen für Miete oder Pacht vorliegen. Die Frage ist im Einzelfall je nach Gestaltung des Vertrages zu entscheiden. Ein klassischer Mietvertrag liegt abermals nicht vor. Gemischter Vertrag: Sofern bei einem gemischten Vertrag eine Trennung der Leistungen möglich ist, so ist jede Leistung für sich zu betrachten. Das Entgelt ist dann – sofern erforderl...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.5 Einstweilige Regelung, Abs. 5 Satz 2 und 3

Rz. 47 Gemäß Abs. 5 Satz 2 kann das Gericht auf Antrag bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Diese Regelung soll die Vollziehbarkeitslücke bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5 S. 60, 63; vgl. auch Rn. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwaltungsakts e...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.5 Anfechtungs- und Leistungsklage, Abs. 2 Sätze 3 und 4 a. F., Abs. 3

Rz. 39 Nach dem durch Art. 1 Nr. 22 Buchst. a SGGArbGGÄndG eingefügten Abs. 2 Satz 2 galt die Anordnung des Satzes 1 ("dies gilt ...") u. a. auch bei Klagen nach § 54 Abs. 4. Wie bei unechten Leistungsklagen, die auf (die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und) die Verurteilung unmittelbar zur Leistung zielen (§ 54 Abs. 4), die in § 131 Abs. 2 Satz 1 angeordnete Ver...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.2 Fehlende Spruchreife

Rz. 34 Ermessensentscheidungen Geht es um einen Anspruch auf einen Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen der Behörde steht, prüft das Gericht, ob der angefochtene ablehnende Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts aus formellen Gründen oder wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist. Es darf aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985 S. 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82, BG...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01, DVBl. 2002 S. 340). Nur in diesem Umfang soll sie die Beteiligten des Vorprozesses auch im Folgeverfahr...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein. Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BVerwGE 53 S. 134, 137; BSG, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4)...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.6 Wirkung

Rz. 15 Mit der Berichtigung, also dem Erlass des Berichtigungsbeschlusses (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 118 Rn. 7), tritt die berichtigte Fassung des Urteils an die Stelle der bisherigen. Diese Wirkung tritt nach allgemeiner Meinung ex tunc ein, die Berichtigung wirkt also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteils (§§ 132, 133) zurück (vgl. Keller, i...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.3 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 8 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil nach h. M. mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BG...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.3 Die Urteilsformel

Rz. 37 Bei erfolgreicher und vollständig spruchreifer Verpflichtungsklage lautet der Tenor etwa: Der Bescheid (der Verwaltungsakt) vom ... und der Widerspruchsbescheid vom ... werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, einen neuen Bescheid zu erteilen und durch diesen ... oder: ... Die Beklagte wird verurteilt, einen Verwaltungsakt folgenden Inhalts zu erlassen ... oder...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.1 Vorabentscheidung

Rz. 14 Gegenstand eines Rechtsstreits sind nicht Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art, über deren Beantwortung die Beteiligten uneins sind, sondern der mit der Klage geltend gemachte Anspruch (§ 123). Nach ihm richtet sich, worüber in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu befinden ist. Das Gericht hat alle für den Anspruch maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln, weil s...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 16 Über den Antrag auf Urteilsergänzung wird nicht durch Fortsetzung des alten Verfahrens, sondern in einem besonderen Verfahren entschieden (§ 140 Abs. 2). Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluss, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. dazu unten Rn. 19), im Übrigen durch Urteil, d...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.2 Äußerungsfrist

Rz. 15a Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat u. a. zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Frist eingeräumt wird (vgl. BSG, Urteil v. 23.10.2003, B 4 RA 37/03 R; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG, SozR 3-1500 § 128 Nr. 14). Reicht die vor Erlass eine...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.3 Irrtümliche Ergänzung statt Urteilsberichtigung

Rz. 22 Wird in einem Urteil zwar nicht in der Urteilsformel, wohl aber in den Entscheidungsgründen über einen erhobenen Anspruch befunden, ist das Urteil nach h. M. nicht zu ergänzen, sondern nach § 138 wegen offenbarer Unrichtigkeit zu berichtigen (vgl. BGH, NJW 1964 S. 1858; BGH, VersR 1982 S. 70; BGH, Urteil v. 20.5.1998, XII ZR 22/97, vgl. auch oben Rn. 9). Wenn das Geri...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 131 wird häufig mit "Urteilsformel" überschrieben, trifft aber Bestimmungen über die Entscheidungsformel nur für einige Sonderfälle. Allgemeine Leistungsklage, Feststellungsklage und – anders als in der Parallelvorschrift der VwGO (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO) – auch die Hauptanwendungsfälle der Anfechtungs- wie der Verpflichtungsklage werden nicht angespro...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 322 Rn. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a SGG ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.4 Subjektive Grenzen der Rechtskraft

Rz. 33 Die subjektive Reichweite der Rechtskraft (Abs. 1) ist durch Art. 1 Nr. 47 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Wie bisher bindet das rechtskräftige Urteil die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (jetzt: Nr. 1). Beteiligte sind grundsätzlich Kläger, Beklagte und Beigeladene, wobei das Gesetz nicht unterscheidet, ...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9 S. 24 m. w. N.); systematisch handelt es sich um eine gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.3.1 § 97 Abs. 2 AO a. F.

Rz. 20 Nach der Aufhebung des § 97 Abs. 2 AO a. F.[1] m. W. zum 30.6.2013 wurde das Auswahlermessen der Finanzbehörde deutlich vereinfacht, da aufgrund der gestrichenen Subsidiaritätsklausel des § 97 Abs. 2 S. 1 AO die – das Besteuerungsverfahren unnötig verkomplizierende – Vorfrage, ob eine Auskunft vorrangig einzuholen ist[2], – entfiel. Danach sollte die Vorlage von Urkun...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.4 Rechtsmittel, Wirkung

Rz. 17 Trotz eines an sich breiten Anwendungsbereichs wird offenbar nur äußerst zurückhaltend von § 130 Abs. 2 Gebrauch gemacht. Dies wird vor allem daran liegen, dass das Zwischenurteil nach Abs. 2 die Instanz nicht abschließt und es nach ganz h. M. weder der (formellen) Rechtskraft fähig noch rechtsmittelfähig ist (vgl. BSG, Beschluss v. 19.9.2007, B 9/9a SB 49/06, mit zus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, so dass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107 S. 128; Gerhardt, in: Schoch/Sch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996 S. 440). Berichtigt werden kann nach § 138 daher insbesondere auch die Entscheidungsformel einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung. Rz. 6a Versehentliche Unvollständ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.4 Entscheidung des Gerichts, Wirkung

Rz. 46 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor – ob das der Fall ist, ist im Rechtsmittelverfahren voll überprüfbar (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 113 Rn. 49; Kopp/Schenke, § 113 Rn. 167) –, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es den Verwaltungsakt aufhebt oder selbst ermittelt. Ein Anspruch des Klägers auf Entscheidung nach Abs. 5 besteht nicht (v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1.1 Mitteilungspflicht von Besteuerungsgrundlagen, an die Abgaben anknüpfen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 7 § 31 Abs. 1 S. 1 AO regelt die Verpflichtung der Finanzbehörde, solche Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge öffentlich-rechtlichen Körperschaften mitzuteilen, deren Abgaben an die mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen anknüpfen. Welche Finanzbehörde jeweils zur Mitteilung verpflichtet ist, richtet sich nach der jeweils bundes- und landesrechtlich g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Die möglichen Ermittlungshandlungen

Die Verjährung wird durch bestimmte, enumerativ in § 78c StGB aufgeführte Ermittlungshandlungen unterbrochen, was bedeutet, dass nach jeder wirksamen Unterbrechung die Verjährung von Neuem beginnt (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Die Verjährung wird insb. durch folgende Maßnahmen unterbrochen: die erste Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung (z.B. du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 5. Umfang der Feststellung

Gegenstand der Feststellung ist die Entscheidung über folgende Fragestellungen: Haben mehrere Steuerpflichtige aus einer bestimmten Einkunftsquelle gemeinsame Einkünfte erzielt, wie ist die Höhe diese Einkünfte und wie ist der Gesamtbetrag zwischen den einzelnen Beteiligten aufzuteilen? Damit sind einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte sowie mit ihnen im Zusammenh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Billigkeitsmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 8. Schätzung/Außenprüfung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3.1 Vorverfahren

Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und die Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchgeführt worden ist.[1] Dieser Grundsatz wird in bestimmten Fallkonstellationen durchbrochen (z. B. ein Gesetz hat für besondere Fälle bestimmt, dass kein Vorverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 2 Klageziel/-begehren

Der Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit wird in der Regel durch Klageerhebung gewährt. Mit der Klage kann u. a. die Aufhebung oder Abänderung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage)[1], die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage, Untätigkeitsklage)[2], die Gewährung einer Leistung (Leistungsklage)[3], die Aufhebun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist[2] die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.1 Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzenden Personengesellschaften

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

In diesem Fall entfällt die gesamthänderischer Mitberechtigung und die Steuervergünstigung ist rückwirkend zu versagen. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er zu 50 % beteiligt ist. Innerhalb von 10 Jahren wird die OHG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt.[2] Die Steuer für den Grundstücksübergang nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt die laufende 10-Jahresfrist[1] fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Doppelst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf eine GbR, an deren Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen[2]. Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Praxis-Beispiel Fiktion eines Grundstückserwerbs A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand. Achtung Einbringung von Gesellschaftsanteilen § 5 GrEStG ist grundsätzlich auf alle steuerbaren Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG anwendbar, auch auf die fiktiven Erwerbsvorgänge nach § 1...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Dabei gehen die einspruchsführenden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gr...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr