Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.2 Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 59 Die Unwirksamkeit einer Rücknahme kann vor oder nach Erlass eines Einstellungsbeschlusses (Rz. 47) geltend gemacht werden. Nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses kann die Unwirksamkeit der Rücknahme allerdings wegen § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden (Rz. 53), vielmehr ist das Verfahren fortzusetzen. Der Kläger/Antragsteller kann daher ...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / 2. Verzicht

Die Möglichkeit eines Verzichts auf das Pflichtteilsrecht sieht § 2346 Abs. 2 BGB zwar ausdrücklich vor, allerdings ist hiermit nur der Verzicht vor Eintritt des Erbfalls angesprochen (Everts in BeckOGK/BGB, § 2346 Rz. 25; Lange, ZEV 2022, 557, 558). Der postmortale Verzicht ist letztlich nichts anderes als ein Erlass i.S.d. § 397 Abs. 1 BGB zugunsten der verpflichteten Pers...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 9 Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, die sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungs-grundlage für die Grunderwerbsteuer, stellt mithin keine Gegenleistung dar (so nochmals BFH v. 3.6.2020, II B 54/19, BStBl II 2020, 586). In der...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Verzicht ist keine steuerbare und steuerpflichtige Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsverpflichteten Person stellt sich zunächst die Frage, ob der zu ihren Gunsten ausgesprochene Verzicht – genauer: Erlass – (schenkung-)steuerliche Konsequenzen entfaltet. Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, dürfte dies einer Schenkungsteuerbarkeit nicht per se entgegenstehen, da der Anspruch trotz Verjährung fortbesteht. Allenfalls könnte ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Erforderlichkeit der Einwilligung

Rz. 29 Der Einwilligung des Beklagten in die Rücknahme bedarf es, wenn die Rücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt wird.[1] Nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung lebt das Recht auf Zurücknahme der Klage ohne Einwilligung des Beklagten wieder auf.[2] In der Revisionsinstanz ist für wirksame Klagerücknahme schon im Hinblick auf die erstinstanzliche ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Erbbaurecht

Rz. 39 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbstständige wirtschaftliche Einheit, für die jeweils ein Wert festzustellen ist. Die Bewertung ist in § 148 BewG geregelt. Nach dem bis 31.12.2006 geltenden § 148 BewG a. F. hat der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18,6-Fache ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 27 § 157 Abs. 2 BewG regelt die Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die entsprechenden Grundbesitzwerte sind für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 4.1 Bildung von Personalräten – Zahl der Mitglieder

Gemäß § 13 BPersVG sind in allen Dienststellen, die in der Regel mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, Personalräte zu bilden. Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG, wer passiv wählbar ist, regelt § 15 BPersVG. Für die Zahl der "in der Regel" in der Dienststelle Beschäftigten ist der für die Dienststelle charakteristische Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 6 Verwaltungsverfahren und Rechtsweg

Rz. 66 Die Bewilligung von Mutterschaftsgeld ist antragsabhängig (§ 19 Satz 1 SGB IV). Eine Entscheidung der zuständigen Krankenkasse – die Bewilligung oder die Ablehnung von Mutterschaftsgeld – ergeht i. d. R. durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Gegen einen die (werdende) Mutter benachteiligenden Verwaltungsakt ist zunächst Widerspruch zu erheben (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG). De...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.3 Inkrafttreten

Rz. 56 Abs. 5 ist nach § 34 Abs. 13b S. 3 KStG ab Vz 2013 anzuwenden. Für Vz ab 2013 ist die zeitliche Geltung nicht beschränkt, vor allem nicht an § 8b Abs. 4 KStG angepasst, wonach für Zuflüsse nach dem 28.2.2013 die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % gilt. Für Kapitalerträge, die vor Vz 2013 zugeflossen sind, gilt Abs. 5 nach § 34 Abs. 13b S. 4 KStG nur, wenn die Kapitale...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Betriebliche Übung / 7 Besonderer Vertrauensschutz

Ein besonderer Vertrauensschutz nach Treu und Glauben kann gegeben sein, wenn die Nichtigkeitsfolgen für die Beschäftigten zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würden.[1] Im Fall eines besonderen Vertrauensschutzes kann eine betriebliche Übung im öffentlichen Dienst auch ohne Einhaltung der Schriftform entstehen. Voraussetzung ist, dass zu der regelmäßig wiederho...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Rz. 129 Bei Umwandlungsmaßnahmen, an denen die Organgesellschaft beteiligt ist, ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto der Organgesellschaft. Zu systematischen Verwerfungen konnte es in der Vergangenheit kommen, sofern Ausgleichsposten bestanden und die Finanzverwaltung davon ausging, dass umwandlungsbedingte Mehr- und Minderabführungen außer- ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / III. Erlass eines allgemeinen Veräußerungsverbots

Rz. 54 Das Gericht kann ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen und anordnen, dass Verfügungen der Erben nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO. Verfügungen der Erben sind bei Erlass eines allgemeinen Veräußerungsverbots absolut unwirksam, §§ 24 Abs. 1, 81, 82 InsO. Das Verbot tritt bereits mit seinem Erlass, s...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / IV. Prüfungsmaßstab des Gerichts vor Erlass des Vorbehaltsurteils

1. Einrede der beschränkten Erbenhaftung Rz. 28 Notwendige aber auch hinreichende Voraussetzung für den Erlass eines Vorbehaltsurteils und damit Prüfungsmaßstab des Gerichts ist jedenfalls, dass der Erbe die Einrede der beschränkten Erbenhaftung erhoben hat, was nicht zwingend durch einen Antrag geschehen muss (siehe oben Rdn 22), bzw. dass dies ausnahmsweise entbehrlich war ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Art der zu gewährenden Verschonung (Erlass)

Rz. 429 Soweit die auf das begünstigte Vermögen geschuldete Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer das verfügbare Vermögen i.S.v. § 28a Abs. 2 ErbStG übersteigt, wird sie dem Steuerpflichtigen erlassen (§ 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Eine weitere Prüfung der Erlassbedürftigkeit nach den Vorschriften der AO findet nicht statt. Rz. 430 Allerdings steht dieser Erlass unter der auflösende...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 13. Erlass- oder Befreiungsvermächtnis

Rz. 70 Das Erlassvermächtnis ist nicht explizit geregelt. Nach § 2173 S. 2 BGB kann der Erblasser eine dem Vermächtnisnehmer gegenüber dem Erblasser bzw. dem Beschwerten vorliegende Schuld erlassen. Der Vermögensvorteil ist die Befreiung von der Verbindlichkeit, der Erlass der Forderung. Die Verbindlichkeit ist dann nicht mehr von den Erben bzw. dem Beschwerten als Nachlassf...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 2362 BGB, § 935 ZPO

Rz. 139 Der wirkliche Erbe kann nach § 2362 Abs. 1 BGB vom Besitzer des unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. Deshalb hat er auch einen Anspruch darauf, dass eine einstweilige Verfügung den Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins absichert.[147] Es gilt jedoch auch für dieses Verfahren, dass der öffentliche Glaube des Erbscheins e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 12 Die Erteilung des Erbscheins ist Sache des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG, sofern nicht eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, was dann zu einer funktionellen Zuständigkeit des Richters nach § 16 RPflG führt. Der Richter ist jedoch befugt, die Erteilung des Erbscheins nach § 16 Abs. 2 RPflG auf...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 53 Bei einem Grundstücksvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer – ein Rechtsanwalt – hatte mit Schriftsatz vom 31.3.2017 Verfassungsbeschwerde gegen ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz eingelegt und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / II. Grundbuchberichtigungsklage

Rz. 51 Als vorläufiger Rechtsschutz bei einer Grundbuchberichtigungsklage kommen somit in Frage:mehr

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AGS 12/2023, Verfahrensgebü... / II. Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 VV

Im Ermittlungsverfahren erhalte der Verteidiger neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV zusätzlich eine Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV. Abgegolten werden solle seine Tätigkeit im Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird. Nehme ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VII. Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mangels einer Regelung und der fehlenden Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 49 Abs. 1 FamFG nicht möglich.[36] Ohnehin würde der Einzug des Testamentsvollstreckerzeugnisses rechtlich keine Vorteile bringen, da der Testamentsvollstrecker sein Recht nicht ...mehr

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / 2 Aus den Gründen: "… II."

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Aus den in den Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnende Entscheidung des VG zu ändern oder aufzuheben wäre. Gemäß § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO kann das Gericht eine einstweilige Anordnu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Einrede der beschränkten Erbenhaftung

Rz. 28 Notwendige aber auch hinreichende Voraussetzung für den Erlass eines Vorbehaltsurteils und damit Prüfungsmaßstab des Gerichts ist jedenfalls, dass der Erbe die Einrede der beschränkten Erbenhaftung erhoben hat, was nicht zwingend durch einen Antrag geschehen muss (siehe oben Rdn 22), bzw. dass dies ausnahmsweise entbehrlich war (siehe oben Rdn 17 ff.).mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 31 Für sämtliche Voraussetzungen zum Erlass eines Vorbehaltsurteils hat der Erbe die zugrundeliegenden Tatsachen darzulegen und (nötigenfalls) zu beweisen. Rz. 32 Der Gläubiger kann dem Erben entgegenhalten, dass es eine Vereinbarung zwischen beiden gebe, nach der der Erbe seine Haftung nicht beschränken kann ( § 397 BGB) oder dass jedenfalls der Erbe einen entsprechenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verfahrensrecht

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der nachträgliche Einbringungsgewinn I ist gegen den (originären) Einbringenden festzusetzen. Dies gilt auch im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge hinsichtlich der sperrfristverhafteten Anteile und der Mitverstrickung, wenn die Veräußerung (oder das gleichgestellte Ereignis) durch den Rechtsnachfolger oder einen Dritten verwirklicht wo...mehr

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / Leitsatz

1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr be...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Einstweilige Anordnung der Rückgabe des Erbscheins zu den Akten

Rz. 137 Nach § 49 FamFG kann das Beschwerdegericht durch eine einstweilige Anordnung die Rückgabe des Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts anordnen. Diese Anordnung hat aber nicht dieselbe Wirkung wie der Einziehungsbeschluss nach § 2361 S. 1 BGB.[145] Denn durch die einstweilige Anordnung der Rückgabe wird der öffentliche Glaube, mit dem der Erbschein nach § 2366 BG...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / C. Auszug aus dem FamFG

Rz. 3 § 343 Örtliche Zuständigkeit (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. (3) I...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Erbschein

Rz. 48 Wie oben bereits ausgeführt (siehe Rdn 36), kommt lediglich eine einstweilige Rückgabe des Erbscheins, nicht aber die vorläufige Einziehung des Erbscheins in Frage. Gesichert werden kann der Anspruch durch Erlass Ein Antrag für ein...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Einleitung des Aufgebotsverfahrens gem. §§ 1970–1974 BGB

Rz. 280 Es kann mit dem Mandanten besprochen werden, ob eventuell das Aufgebotsverfahren statt der Nachlassverwaltung ausreichend ist. Sachlich und örtlich zuständig für das Aufgebot der Nachlassgläubiger ist das Nachlassgericht (§ 990 ZPO, §§ 343, 344 Abs. 1 FamFG), nicht das Gericht der Fürsorge. Der Antrag ist unter dem Aktenzeichen des Nachlassverfahrens einzureichen. An...mehr

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AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

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FoVo 12/2023, Was kostet ei... / II. Die Lösung

Ehegattenhaftung nach § 1357 BGB sehr gut gesehen Richtig hat der Gläubiger gesehen, dass bei Ehegatten immer zu prüfen ist, ob nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten haften. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte gehandelt hat. Nach § 1357 BGB kommt nämlich eine gesamtschuldnerische Haftung nicht nur in Betracht, wenn beide Ehegatten gemeinsam gehandelt haben oder der ein...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Einhaltung/Unterschreitung des Lohnsummenkriteriums

Rz. 537 Die Prüfung der Einhaltung oder Unterschreitung der Mindestlohnsumme hat nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht nur betriebsbezogen, sondern für das insgesamt übertragene begünstigte Vermögen zu erfolgen, indem die Lohnsummen aller von der Übertragung erfassten wirtschaftlichen Einheiten zu einer Summe zusammengerechnet werden.[861] Das gilt sowohl für die Ausgan...mehr