Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Kein Nachweis von Eigenbemühungen

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund vom Jobcenter geforderte Eigenbemühungen nicht nachweisen. Der Gesetzgeber hat die Änderung des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zum 1.7.2026 damit begründet, dass es sich um eine Folgeände... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt. Danach wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 geän... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 9 und 10 (seit 1.7.2026, zuvor Abs. 1 Satz 7 und 8) erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in höherem als angemessenem Umfang, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Die Verschiebung der Regelungen ist durch den neu eingefügten Abs. 1 Satz 7 un... mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.1 Gesprächsversäumnis und Verpflichtung nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 setzt ein Gesprächsversäumnis voraus. Ein solches Versäumnis liegt nicht nur vor, wenn die leistungsberechtigte, eingeladene Person auf die Einladung zum Gespräch nicht erscheint, sondern auch dann, wenn der Leistungsberechtigte nicht selbst zum Gespräch erscheint, aber der Termin von einem Bevollmächtigten wahrgenommen wird. Ebenso ist von einem Versäumn... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.2 Grund und Höhe der vorläufigen Leistung (Abs. 2)

Rz. 21 Die vorläufige Leistungsgewährung erfolgt von Amts wegen durch Verwaltungsakt. Eines Antrags des Leistungsberechtigten auf vorläufige Leistungsbewilligung bedarf es nicht (allg. Meinung, vgl. Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 41a Rz. 44). Eine vorläufige Bewilligung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hi... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erlassene Formblatt-Verordnungen aufgrund der Ermächtigung des § 330

I. Überblick über die einzelnen erlassenen Verordnungen Rn. 44 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Folgende VO wurden aufgrund der Ermächtigungen des § 330 bisher erlassen: Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute: Neufassung der VO über die RL der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998 (BGBl. I 1998, S. 3568ff.), umbenannt im Zuge des Gesetz... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit und Wirkung

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unverändert ist gegen Entscheidungen des BfJ über die Festsetzung von Ordnungsgeldern, die Verwerfung des Einspruchs oder eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie gegen eine Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach § 335 Abs. 3 Satz 5 eine Beschwerde zulässig, "soweit sich aus Satz 2 oder den nachst... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rn. 7 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJV, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter sowie abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWE der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Das diesbezügliche Einverständnis des BR wird nicht benötigt. Dem Wunsch des BR, e... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung darstellt, ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalte der aufgeführten Verordnungen

1. Institute sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds Rn. 45 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Da die ihren Ursprung explizit in den Abs. 2 bis 4 des § 330 findenden VO über die RL besagter Institutionen bereits unter HdR-E, HGB § 330, Rn. 25ff., 29a, 34ff., 43, näher betrachtet wurden, bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterungen. Stattdessen werden die übrigen –... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Institute sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Rn. 45 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Da die ihren Ursprung explizit in den Abs. 2 bis 4 des § 330 findenden VO über die RL besagter Institutionen bereits unter HdR-E, HGB § 330, Rn. 25ff., 29a, 34ff., 43, näher betrachtet wurden, bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterungen. Stattdessen werden die übrigen – vorstehend aufgeführten – VO im Folgenden genauer untersucht. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verkehrsbereich

Rn. 49 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 1 der VO über die Gliederung des JA von Verkehrs-UN müssen KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen) oder Kfz im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), oder die Beförderung von Gütern für andere mit Kfz betreibe... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die VO über die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet – vorbehaltlich größenabhängiger Erleichterungen – Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), PersG i. S. d. § 264a sowie eG (vgl. § 1 Nr. 1 lit. a) JAbschlWUV), sofern sie "sich nach dem in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag festgesetzten Gegenstand oder nach ihrer überwiegend... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 (ABl. EG, L 372/1ff. vom 31.12.1986) über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelu... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über die einzelnen erlassenen Verordnungen

Rn. 44 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Folgende VO wurden aufgrund der Ermächtigungen des § 330 bisher erlassen: Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute: Neufassung der VO über die RL der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998 (BGBl. I 1998, S. 3568ff.), umbenannt im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rn. 46 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die RL- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) unterliegen Krankenhäuser, unbeachtlich einer potenziell bestehenden Kaufmannseigenschaft und ihrer Rechtsform, der KHBV (vgl. grundlegend dazu HdJ, Abt. VIII/1 (2017)). Ausnahmen werden durch § 1 Abs. 2 der KHBV geregelt. Krankenhäuser, die in der Rechts... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Auch die Übertragung von mehrere... mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.2 Erlass des Wahlausschreibens

Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Mit dem Erlass des Wahlausschreibens gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Der Inhalt des Wahlausschreibens ist in § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV anzuwenden ist. Eine Abschrift oder ein Abdruck des Wahlauss... mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.1 Größe

Die Größe richtet sich gemäß § 62 Abs. 1 BetrVG ausschließlich nach der Zahl der Jugendlichen (Arbeitnehmer unter 18 Jahre) und Auszubildenden, die in einem Betrieb in der Regel beschäftigt werden. Alle übrigen Arbeitnehmer des Betriebs sind irrelevant. Das Gesetz schreibt als Mindestzahl für die Wahl einer JAV 5 Jugendliche oder Auszubildende vor. Wird diese Zahl in einem Be... mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 2. Entscheidung

Der EuGH hebt in seiner Entscheidung zunächst hervor, dass das Verfahren nach Art. 267 AEUV zentral der einheitlichen Auslegung und Anwendung von Unionsrecht dient. Mit Blick auf das in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und Art. 47 Abs. 2 GRCh niedergelegte und nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 EMRK gerade in Haftsachen zu beachtende Recht auf Verhandlung binnen angemessener Frist stel... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Keine Einziehung bei Erlöschen des Steueranspruchs

Bei Taten der Steuerhinterziehung besteht das Erlangte i.d.R. in ersparten Aufwendungen, weil sich der Täter die Aufwendungen für die verkürzten Steuern erspart. Das gilt aber nur, wenn und soweit hierdurch beim Täter tatsächlich ein messbarer Vermögensvorteil eingetreten ist. Zunächst muss eruiert werden, in welcher Höhe durch die Verwirklichung eines Besteuerungstatbestand... mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.4 Prüfung der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand hat die eingehenden Wahlvorschläge zu prüfen. Die Wahlvorschläge sind Grundlage der Wahl. Vorschlagsberechtigt sind nur die Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, nicht aber die sonstigen Arbeitnehmer. Nach den gesetzlichen Regelungen soll jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweis... mehr

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Weilbach, GrEStG § 12 Pausc... / 2 Pauschalierung im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen

Rz. 2 Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und unter der Voraussetzung einer nicht wesentlichen Änderung des steuerlichen Ergebnisses könne von der genauen Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach §§ 8–10 GrEStG abgesehen und diese nach § 162 AO geschätzt werden, wenn der Steuerpflichtige hierzu sein Einvernehmen erklärt.[1] Nach einer anderen Auffassung sei die Pausc... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.3 Unterlassungsanspruch

Rz. 10 Verrichtet der Arbeitnehmer während seines Urlaubs eine urlaubszweckwidrige Erwerbstätigkeit, begeht er eine Nebenpflichtverletzung im beurlaubten Arbeitsverhältnis. Hiergegen kann sich der Arbeitgeber mit einer Klage oder aufgrund der in solchen Fällen generell vorliegenden Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der ... mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Beseitigung der Rechtsfolgen des § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG (Sätze 3 bis 5)

Rz. 63 Nach § 14c Abs. 2 S. 3 UStG kann der nach § 14c Abs. 2 S. 1 oder S. 2 UStG geschuldete Steuerbetrag berichtigt werden. Einerseits muss der Rechnungsaussteller hierzu die Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger berichtigen und andererseits muss die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt werden. Zur Rechnungsberichtigung gegenüber dem Rechnungsempfänger genügt es, ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.3 Verspätete Zahlung

Rz. 20 Werden die Vorauszahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags[1]; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, sog. Schonfrist ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung beruhen die §§ 31-... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) "Symbolischer" Preis

"Symbolischer Preis" ist für EuGH ein Entgelt: Dass auch "symbolische" Preise zu den Entgelten i.S.d. Mehrwertsteuerrechts gehören, ergibt sich auch aus der Scandic-Entscheidung des EuGH.[59] Dort hatte er angeführt, die – von der schwedischen Regierung gesehene – Gefahr, dass durch die Erhebung "symbolischer Preise" die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verhinder... mehr

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ZAP 5/2026, Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Verwerfung durch zweites Versäumnisurteil

(BGH, Urt. v. 26.3.2026 – IX ZR 52/24) • Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid darf nicht durch zweites Versäumnisurteil verworfen werden, wenn der Antragsgegner bereits vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hatte. Auf eine zulässige Berufung gegen ein nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids ergangenes zweites Versäumn... mehr

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Hinweis der Redaktion

Die Darstellungen in diesem Handbuch beruhen daher auf der Richtlinie selbst sowie der bisherigen Rechtsprechung und Rechtslage. Mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 7.6.2026 besteht für Arbeitgeber unmittelbarer Handlungsbedarf: Die Richtlinie ist in wesentlichen Teilen hinreichend bestimmt, um bereits vor Erlass eines Umsetzungsgesetzes Rechtswirkungen zu entfalten. Dieses Ha... mehr

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China: Neue Gegensanktionen

Zusammenfassung Chinas neue Gegensanktionsregeln (Verordnungen Nr. 834 & 835) verschärfen den Rechtskonflikt für international tätige Unternehmen: Lieferketten-Audits, Sanktionen & Compliance können kollidieren – mit wachsendem Risiko auch für Manager vor Ort. Am 7.4.2026 hat der Staatsrat der VR China 2 neue Verordnungen zum Thema Gegensanktionen verkündet: Regulations on the... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Inhalt

Rz. 48 Der Inhalt des Wahlausschreibens ist gesetzlich im Katalog des § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV Anwendung findet. Danach muss das Wahlausschreiben folgende Angaben enthalten: Datum des Erlasses Dieses Datum muss übereinstimmen mit dem Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt oder in elektronischer Form bekan... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i.V.m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitneh... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 45 Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Dieses Wahlausschreiben muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein (§§ 38 i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Mit dem Erlass des Wahlausschreibens gilt die Wahl... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.2 Einreichung der Wahlvorschläge und Prüfung

Rz. 100 Für das vereinfachte Wahlverfahren enthält die Wahlordnung eine andere, kürzere Einreichungsfrist als für das reguläre Verfahren. Während im regulären Verfahren die Wahlvorschläge vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen sind, reicht es im vereinfachten Verfahren aus, wenn die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand bis 1 Woch... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.3 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Rz. 97 Grundsätzlich gelten für den Einspruch gegen die Wählerliste im vereinfachten Wahlverfahren die gleichen Regelungen wie für das reguläre Wahlverfahren.[1] Zu beachten ist allerdings, dass Einsprüche im vereinfachten Wahlverfahren nur vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden können (§§ 40, 36 Abs. 1 Satz 3, 3... mehr