Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Teil B: Vollstreckung von S... / 43 Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 450]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 33 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 526]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 29 Ausländer, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit [Rdn 327]

Rdn 328 Literaturhinweise: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022 Manhart, Wirtschaftliche Hürden für Einbürgerungsbewerber, ZAR 2012, 239 Niesten-Dietrich, Integration und Staatsangehörigkeit, ZAR 2012, 85 Tabbara, Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, InfAuslR 2024, 141 s.a. die Hinw. → Ausländer, Allgemeines, Teil H Rdn... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 12 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Mitteilungs- und Nachweispflichten [Rdn 185]

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Teil C: Vollzug / 36 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 371]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 372 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Strafvollzug, E... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 31 Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Befristung [Rdn 358]

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt... mehr

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Teil C: Vollzug / 45 Strafvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 473]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 18 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines [Rdn 263]

Rdn 264 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft 2008, Rn 882 ff. Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl. 2008, Rn 46 ff. Röttle/Wagner/Theurer, Strafvollstreckung, 9. Aufl. 2023, 2. Kap. Rn 1 ff. Rdn 265 1.a) Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bes... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 61 Jugendliche, Vollstreckung, Jugendarrest [Rdn 805]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 24 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 306]

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Teil E: Register / 10 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Fristen [Rdn 138]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 122 Waffenbesitzer, Allgemeines [Rdn 1337]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 10 Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 114]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 16 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 200]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 15 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Widerruf [Rdn 226]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 23 StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 471]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 472 Literaturhinweise: Siehe die Hinweise bei →... mehr

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Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 19 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 283]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 55 Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 637]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 31 Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 480]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 37 Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 566]

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Weitere Ergänzungsgründe

Rz. 8 Zur Vermeidung einer das verfassungsrechtliche Rechtsschutzgebot (möglicherweise) verletzenden Rechtsschutzlücke wird darüber hinaus in analoger Anwendung des § 109 FGO eine Ergänzung zugelassen, wenn das erkennende FG versehentlich zwischenzeitlich ergangene Änderungsbescheide nicht nach § 68 FGO berücksichtigt hat.[1] Dies gilt auch im Revisionsverfahren, wenn der BF... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Entdeckt das Gericht ei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Antragserfordernis

Rz. 9 Die Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) nach § 109 Abs. 1 FGO ist gem. § 109 Abs. 2 S. 1 FGO nur auf Antrag eines Beteiligten i. S. d. § 57 FGO möglich, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils bzw. des Gerichtsbescheids zu stellen ist. Die Antragsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn gegen das ergänzungsbedürftig... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.3 Einkommensanrechnung bei vorläufig festgesetzter Einkommensteuer

Rz. 17 Das nach Maßgabe des Abs. 2 im Wege des Abfrageverfahrens ermittelte Einkommen ist nach Abs. 5 Satz 1 auch dann der endgültigen Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, wenn die Einkommenssteuer vorläufig (vgl. hierzu z. B. § 165 Abs. 1 AO) oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (vgl. § 164 Abs. 1 AO) festgesetzt wurde oder wenn der Einkommensteuerbescheid im Wege de... mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 19 Bei § 40a ist gesetzlich kein Erstattungsbescheid zwingend vorgesehen, wenngleich er zur Durchsetzung des jeweiligen Erstattungsanspruchs erforderlich sein dürfte (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.3.2022, L 9 AS 216/22 B ER). Der Erstattungsanspruch ist durch Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend zu machen (FG Hessen, Urteil v. 16.4.2021, 2 K 302/18; B... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.9 Überprüfung festgestellter Leistungsminderungen aufgrund des Urteils des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 90 Von einer Leistungsminderung nach früherem Recht bis zum 4.11.2019 betroffene Leistungsberechtigte hatten Anspruch darauf, dass die ergangene Entscheidung durch das Jobcenter überprüft und ggf. ganz oder teilweise zurückgenommen (aufgehoben) wurde. Der Überprüfung lagen neben den Übergangsregelungen durch das BVerfG selbst, die seit dem 5.11.2019 Gesetzeskraft hatten,... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ... mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 35 Vor Erlass des Aufrechnungsaktes ist dem betroffenen Leistungsberechtigten rechtliches Gehör zu gewähren. Die Aufrechnung ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende schriftlich zu erklären und zu begründen (§ 35 SGB X). Gegen den Aufrechnungsakt besteht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtungsklage (BSG, Urteil v. 9.3.2016, B 14 AS 20/15 R; BSG, ... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 29 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.1 Leistungsminderungen nach dem Recht des Grundsicherungsgeldes

Rz. 21 Durch die Einführung des früheren Bürgergeldes sollte es den Jobcentern grundsätzlich ermöglicht werden, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker zu ermutigen und ihre Potenziale weiter in den Mittelpunkt zu stellen. Durch das 12. SGB II-ÄndG wurde der Eingliederungsprozess letztlich als Grundlage für Vorschriften über Leistungsminderungen als wesentlicher... mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen seit dem 1.7.2026 nicht mehr die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung ... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.3 Vorläufige Entscheidung

Rz. 18 In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 hat der Träger der Grundsicherung kein Ermessen zwischen der vorläufigen und der abschließenden Entscheidung (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 41a Rz. 9; Fachliche Weisungen der BA, Stand: 7/2023). Vielmehr ist eine vorläufige Entscheidung in diesen Fällen zwingend (Merten, a. a. O.; BR-Drs. 66/16 S. 56; Kemper, in: Luik/Harich, SGB II, § ... mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.5 Erklärung der Aufrechnung (Abs. 4)

Rz. 31 Nach Abs. 4 Satz 1 ist die Aufrechnung gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vgl. Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 43 Rz. 30). Die Aufrechnungserklärung hat dabei den Charakter eines Grundlagenverwaltungsakts (BSG, Beschluss v. 26.11.2025, B 4 AS 12/25 R). Der Verw... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.6 Wahrnehmung der Ausbildungsvermittlung (Abs. 4)

Rz. 98 Abs. 4 ermächtigt i. V. m. § 22 Abs. 4 Satz 4 SGB III die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II, die Ausbildungsvermittlung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 durch Auftrag an die mit der Ausbildungsvermittlung befassten Stellen der Leistungsträger nach dem SGB III zu vergeben. Das wiederum sind die Agenturen für Arbeit selbst, die auch die Berufsberatung durch... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) geändert. Auf Grundlage von § 52 Abs. 4 ist die Verordnung zur Regelung des... mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f... mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt und seither mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i... mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 die vorherige Fassung aus der Einfügung des § 15a zum 1.7.2023 durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) ersetzt. R... mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.3 Fälle ohne Kooperationsplan

Rz. 44 Nach Abs. 3 verpflichtet das Jobcenter die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person durch schriftlichen Verwaltungsakt zur Vornahme der erforderlichen Mitwirkungshandlungen, wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann. Die Regelung ist dem früheren § 15 Abs. 6 entnommen. Danach hatte das Jobcenter in diesen Fällen Aufforderun... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.11 Rechtsfolgen

Rz. 56 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Re... mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148 Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.202... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 31 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Rombe... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4... mehr