Rz. 51

Als vorläufiger Rechtsschutz bei einer Grundbuchberichtigungsklage kommen somit in Frage:

ab Rechtshängigkeit der Klage der Rechtshängigkeitsvermerk;
sobald die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs nach § 899 BGB;
u.U. könnte in besonderen Fällen auch eine einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Veräußerungsverbots in Betracht kommen;
nach Erlass des erstinstanzlichen vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs nach § 895 ZPO.[33]
 

Rz. 52

Muster 14.3: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs

 

Muster 14.3: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs

Es wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung gem. § 937 Abs. 2 ZPO – beantragt, zu Lasten des im Grundbuch des Amtsgerichts München für Bogenhausen Blatt _________________________ eingetragenen Grundbesitzes für den Antragsteller einen Widerspruch gegen die Eintragung des Antragsgegners als Eigentümer des Grundbesitzes einzutragen.

Ferner soll nach Erlass der einstweiligen Verfügung das zuständige Grundbuchamt um die Eintragung des Widerspruchs ersucht werden.

[33] Wobei die nach §§ 709, 711 ZPO zu leistende Sicherheit im Einzelfall sehr hoch sein kann.

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