Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zum Lohnsteuerabzug

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fließt ein Sachbezug dem ArbN als Einnahme aus dem Dienstverhältnis zu, handelt es sich grundsätzlich um > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG; § 2 Abs 1 LStDV). Dieser unterliegt dem LSt-Abzug, sofern es keine Befreiungs- oder Freistellungsvorschrift gibt (> Rz 14). Im Allgemeinen ist vor der Bewertung (> Rz 37 ff) zu entscheiden, ob der Zuflu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnzufluss

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Zufluss von Arbeitslohn.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.64 Kaufkraftausgleich (§ 3 Nr. 64 EStG)

(1) 1Wird einem Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von einem inländischen Arbeitgeber ein Kaufkraftausgleich gewährt, so bleibt er im Rahmen des Absatzes 2 steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen in ein Gebiet außerhalb des Inlands entsandt wird und dort für einen begrenzten Zeitraum einen Wohnsitz i. S. d. § 8 AO oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begünstigte Arbeitgeber

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE bezweckt, die (inländische) Volks-(Export-)wirtschaft zu fördern (vgl § 34c Abs 5 EStG; vgl bereits > Rz 1). Grundsätzlich sollten ursprünglich der Einleitung des ATE folgend nur die ArbN > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 EStG (> R 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 16 f, EFG 2001, 974) begünstigt sein, was verfassungskonform ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN, dessen Arbeitslohn vom ATE begünstigt wird, muss mindestens drei Monate ununterbrochen eine begünstigte Tätigkeit (> Rz 15 ff) in einem oder mehreren vom ATE erfassten Staaten (> Rz 3 f) ausüben. Der ATE ist auch anwendbar, wenn die Tätigkeit im Ausland im Zusammenhang mit mehreren Vorhaben steht und nur dadurch die zeitliche Vorau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Patengeschenk

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erhält die Taufpatin beim Stapellauf eines Schiffes ein Patengeschenk, so ist das idR eine Schenkung. Es kann > Arbeitslohn sein, wenn die Taufpatin oder ihr Ehemann ArbN der Werft oder des Auftraggebers ist. Ergänzend > Gelegenheitsgeschenke sowie > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 15 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslosungsgewinn

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Betriebsveranstaltungen Rz 13 f, > Geschenke, > Lotterie, > Preisgelder Rz 5 ff, > Sachbezüge Rz 70 Lotterielos, > Tombola, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 14. Ergänzend > Spenden Rz 13, > Wohlfahrt Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschale Fehlgeldentschädigung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die ArbN im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, sind stpfl > Arbeitslohn, soweit (Freibetrag) sie 16 EUR im Monat übersteigen (> Fehlgeldentschädigung; > R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.28 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) (§ 3 Nr. 28 EStG)

(1) 1Aufstockungsbeträge und zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 sowie Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 AltTZG sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 2 AltTZG, z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte, vorliegen. 2Die Vereinbarung über die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lose

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Betriebsveranstaltungen Rz 13 f, > Geschenke, > Lotterie, > Preisgelder Rz 5 ff, > Sachbezüge Rz 70 Lotterielos, > Tombola, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 14. Ergänzend > Spenden Rz 13, > Wohlfahrt Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Anhang 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Steuerfreie Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen sowie ausländische > Einkünfte, wenn sie nicht wenigstens unter die > Beschränkte Steuerpflicht fallen, bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden > Einkommen grundsätzlich außer Betracht. Das hat aber zur Folge, dass andere – steuerpflichtige – Einkünfte wegen des progressiv verlaufenden St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des ArbG als > Arbeitsentgelt – Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV; > Anh 15 S 3) – beruht auf der gesetzlichen Ermächtigung in § 17 Abs 1 Satz 1 Nr 4 iVm Satz 2 SGB IV. Sie gilt unmittelbar für die im Sozialgesetzbuch geregelte GKV, GPflV, GRV, GUV und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG erlaubt dem ArbG, auch "Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung" bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK zu ‚vergüten’ (> Rz 5). Zur Vereinfachung darf der ArbG bei ArbN mit Steuerklasse III, IV und V ohne Weiteres vom Vorhandensein eines eigenen Hausstands (> Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, 161) ausgehen; be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Als Gegenstand einer Pauschalbesteuerung kommen grundsätzlich die in > Rz 17 genannten Zuwendungen und Geschenke in Betracht. Gegenstand der Pauschalbesteuerung sind aber nur Zuwendungen, die als > Arbeitslohn besteuerbar sind (> Rz 21). Folgende Punkte sind hervorzuheben: Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Pauschalierung nach § 37b EStG k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.31 Überlassung typischer Berufskleidung (§ 3 Nr. 31 EStG)

(1) 1Steuerfrei ist nach § 3 Nr. 31 erster Halbsatz EStG nicht nur die Gestellung, sondern auch die Übereignung typischer Berufskleidung durch den Arbeitgeber. 2Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (> R 3.33 Abs. 5), so ist anzunehmen, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, wenn nicht das ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bemessungsgrundlage

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Bemessungsgrundlage ist ein Betrag in Höhe des Werts der insgesamt an im > Inland ansässige Empfänger ausgeschütteten Sachprämien. Für die BMG kommen nur Sachprämien in Betracht, nicht jedoch Preisnachlässe, Skonti und Rückvergütungen. Nicht zur BMG gehören deshalb Sachleistungen, auf die § 8 Abs 3 EStG anwendbar ist (> Rabatte Rz 13 ff) un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnzulagen

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besondere tarifliche wie übertarifliche Zulagen, die zB als Leistungszulagen iSv § 87 Abs 1 Nr 11 BetrVG gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; § 2 Abs 1 und Abs 2 Nr 7 LStDV). Das Gleiche gilt für Zulagen zum Zwecke der Repräsentation (BVerfG vom 11.11.1998 – 2 BvL 10/95, BGBl 1999 I, 370 = BStBl 1999 II, 502...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Entwicklungshilfe

Rz. 24 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist die deutsche öffentliche technische oder finanzielle Entwicklungszusammenarbeit (Abschn I Nr 4 ATE). Als Träger der öffentlichen Entwicklungshilfe kommt vor allem die > Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Betracht (ergänzend bereits > Rz 8 aE). Entwicklungshilfe anderer Träger wie zB die DEG (Deutsc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Erschwerniszuschläge, Werkzeuggeld

Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erschwerniszuschläge wie zB Hitzezuschläge, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzuschläge (vgl dazu für den öffentlichen Dienst § 47 BBesG und die Erschwerniszulagen-VO; siehe etwa > Rz 32) gehören zum stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Nr 1 LStR); die Besteuerung ist verfassungsgemäß (BVerfG vom 11.11.1998 – 2 B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Long-Term-Incentives

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu solchen Arbeitslohn-Komponenten > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG) sowie aktuell bestehender § 19a EStG (> Anh 1), > Bonus, > Genossenschaftsanteile, > Incentives, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Sondervergütungen, > Stock Options, > Tantiemen, > Vermögensbeteiligungen, > Wandelschuldverschreibungen. Verwaltungsanweisung zur Steuerb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.30 Werkzeuggeld (§ 3 Nr. 30 EStG)

1Die Steuerbefreiung beschränkt sich auf die Erstattung der Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die betriebliche Benutzung eigener Werkzeuge entstehen. 2Als Werkzeuge sind allgemein nur Handwerkzeuge anzusehen, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder zur Bearbeitung eines Gegenstands verwendet werden; Musikinstrumente und deren Einzelteile gehören ebenso wie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Umzugskosten

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, sind bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK steuerfrei (vgl § 3 Nr 16 EStG). Zu den abziehbaren Aufwendungen im Einzelnen > Umzugskosten Rz 3, 30 ff. Rz. 72 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Solche Umzugskosten entstehen dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Folgewirkungen für die Veranlagung des Arbeitnehmers

Rz. 99 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit der ArbN vom ArbG steuerfreie Erstattungen nach § 3 Nr 16 EStG erhalten hat, werden bei einer > Veranlagung von Arbeitnehmern keine WK abgezogen (> Werbungskosten Rz 70 ff). Der WK-Abzug beschränkt sich also auf den Betrag, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung für den betroffenen VZ übersteigt (BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Arbeitnehmer

Rz. 9 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 8 EStG ist eine besondere Bewertungsvorschrift iSd § 1 Abs 2 BewG. Die Bewertung nach § 8 EStG für geldwerte Vorteile einschließlich der Sachbezüge hat deshalb Vorrang vor den Regeln des BewG. Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abs 1 enthält die für alle Überschusseinkünfte (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 EStG) maßgebliche Definition des Einnah...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antragsloses Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung

Rz. 41 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anders als bei § 37a EStG (> Rz 5) ist kein besonderer Antrag und keine Zulassung der Pauschalierung durch das FA erforderlich. Es liegt beim Stpfl, sich für die Pauschalbesteuerung seiner der Besteuerung unterliegenden Zuwendungen/Geschenke zu entscheiden und die Voraussetzungen von § 37b EStG zu prüfen. Diese Entscheidung muss aber grundsä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ausländische Einkünfte

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das für den besonderen Steuersatz maßgebliche zu versteuernde > Einkommen ist nach inländischem Recht zu ermitteln (BFH 145, 331 = BStBl 1986 II, 287). Dabei sind die dort vorgesehenen Abzugsbeschränkungen zu berücksichtigen (BFH 215, 130 = BStBl 2007 II, 756). In die Berechnung gehen nur Einkünfte ein. SA, wie zB ausländische KV oder RV-Bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.2 Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 3 Nr. 2 EStG)

(1) 1Steuerfrei sind das Arbeitslosengeld und das Teilarbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. 2Etwaige spätere Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit auf Grund des gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 115 SGB X) sind ebenfalls steuerfrei, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder einer der Fälle des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerlich ist die SvEV unmittelbar nur anzuwenden, soweit mit ihr "Werte bestimmt worden sind" (vgl § 8 Abs 2 Satz 6 EStG) – das gilt für Unterkunft und Verpflegung – und § 8 Abs 3 EStG als lex specialis nicht anwendbar ist. Zu Einzelheiten > Rz 20 ff. Nur in Ausnahmefällen gilt das noch für die Bewertung einer Wohnung (> Rz 31 ff). Die SvEV...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.11 Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden (§ 3 Nr. 11 EStG)

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln (1) Steuerfrei sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen für das Kraftfahrzeug

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit die Aufwendungen des ArbN Reisekosten sind (> Rz 5 ff), darf sie der ArbG steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 EStG); dies gilt während der Dauer der Auswärtstätigkeit zeitlich unbegrenzt und ungeachtet einer Mindestentfernung. Fahrtkosten aus Anlass von Auswärtstätigkeiten, die auf begünstigte Fahrten (> Rz 24 ff) entfallen, darf der ArbG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bestimmte Sachzuwendungen kommen für eine Pauschalbesteuerung nicht in Betracht. Sie werden mithin auch durch die Ausübung des Wahlrechts für oder gegen eine Pauschalbesteuerung (> Rz 46 ff) nicht betroffen. Von einer Pauschalierung ausgeschlossen sind:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. Rz. 8 Nur die ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3.2 Materielle und immaterielle Anlagen

Beim Anlagevermögen unterscheiden sich die materiellen von den immateriellen Anlagegegenständen. Die materiellen Anlagegegenstände haben bereits nach ihrer Herstellung einen messbaren Wert. Sie werden bereits aktiviert, sobald sie hergestellt sind. Herstellungskosten werden auch dann zum Bilanzstichtag angesetzt, wenn die Herstellung noch nicht abgeschlossen ist. Bei immateri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 2.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 11 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 2.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 30 Die Höhe der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters am Handelsgewerbe des Geschäftsinhabers lässt sich unterschiedlich ausgestalten. Im Regelfall wird der stille Gesellschafter in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der vereinbarten Bemessungsgrundlage am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.[1] Häufig wird hierbei vereinbart, dass zunächst jedem Gesellschafter au...mehr