Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 7 Ansprüche aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Macht der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht Ansprüche aus einem Tarifvertrag geltend, so hat er darzulegen und zu beweisen, dass sowohl er als auch der Arbeitgeber tarifgebunden sind. Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich, ist dieser vom Gericht von Amts wegen zu beachten. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, dass d...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 10 Klage wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Gegen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Gemäß der Legaldefinition in § 3 Abs. 4 AGG stellt die sexuelle Belästigung eine Form stets unzulässiger Benachteiligung i. S. v. § 7 AGG dar. Für Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche wegen sexueller Belästigung ist auf die vorstehenden Ausführu...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 3 Statusklagen

Bei Statusklagen handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Kläger durch das Gericht feststellen lassen will, dass er gegenwärtig Arbeitnehmer und nicht etwa selbständiger Unternehmer ist. Praxis-Beispiel Klageantrag Statusklage "Es wird festgestellt, dass der Kläger/die Klägerin Arbeitnehmer/in des/der Beklagten ist." Besteht zwischen den Prozessparteien Streit übe...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

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Auslagenersatz / 3 Beitragspflicht bei Ersatz von Buß- und Verwarnungsgeldern

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Beschäftigten die Auslagen für Bußgelder, die z. B. als Kraftfahrer im Speditionsgewerbe wegen Überschreitung der Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten entstanden sind, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Vergleichbares gilt auch für anderweitige Verwarnungsgelder. Folglich ist dieser Auslagenersatz auch beitragspfl...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 17 Schadensersatzklage des Arbeitnehmers

Auch für den Arbeitnehmer sind Schadensersatzklagen gegen den Arbeitgeber möglich. Dabei hat der Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und unter Beweis zu stellen. Von Bedeutung ist dabei insbesondere der Ersatz von Eigenschäden, die durch die Arbeitsleistung beim Arbeitnehmer selbst entstanden sind. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ersatz von Eigenschäd...mehr

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Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16.1 Nichterfüllung bzw. Vertragsbruch

Für den Arbeitgeber können bei einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers Schadensersatzansprüche entstehen. Vertragsbruch ist die schuldhafte Nichterfüllung der Arbeitsverpflichtungen durch den Arbeitnehmer. Dies kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer ohne hinreichenden Grund vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder vereinbart...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt

Rz. 17 Zuständig für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstätten-FA. "Betriebstätte" i. S. d. LSt-Rechts ist nach § 41 Abs. 2 EStG derjenige Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für den LSt-Abzug maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Das für diese Betriebsstätte zuständige FA ist in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO dasjenig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 9 Klage wegen Diskriminierung

Nach § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts erstreckt sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auf alle Bereiche, in die der Arbeitnehmer ein...mehr

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Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nach Verschmelzung

Zusammenfassung Für ein Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nach einer Verschmelzung bedarf es besonderer Umstände, die die weitere Erbringung der Leistung durch den übernehmenden Rechtsträger unzumutbar machen. An diese Umstände sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen. Sachverhalt In dem vom OLG München entschiedenen Fall stritten die...mehr

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Auslagenersatz / 2 Schäden am Arbeitnehmer-Eigentum

Nach § 670 BGB hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Erstattung der Sach- und Vermögensschäden, die ihm bei der Arbeit ohne Verschulden des Arbeitgebers entstanden sind, sog. "Gefährdungshaftung des Arbeitgebers". Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und d...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Vorschriften sind niedergelegt in den Absätzen (1), (1A), (1B) und (2) der Anlage Zehn zum MwSt-Gesetz des Jahres 2000 und in den einschlägigen Verordnungen (Allgemeine MwSt-Vorschriften A11-12 von 2004) in der ab 1.5.2004 geltenden geänderten Fassung. Registrierte Unternehmer sind in Zypern verpflichtet, eine Rechnung für MwSt-Zwecke auszustellen, wenn sie e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gilt. Es wird also ab Wirksam...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 288 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 qualifiziert die Einnahmen aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern in Miet- und Pachtverträge um. Ab dem Wirksamwerden der Option gelten (wie auch sonst) nicht mehr die Regeln über Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch hier ist auf den rechtzeitigen Abschluss von Verträgen zu achten, wenn diese noch nicht vorliegen. Handelt es s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.5 Lohnsteuerrechtliche Fragen, Abs. 3 S. 7

Rz. 330 § 1a Abs. 3 S. 7 knüpft an die Klassifizierung der Tätigkeit des Gesellschafters im Dienst der optierenden Gesellschaft in Abs. 3 S. 2 Nr. 2 an. Danach gilt die optierende Gesellschaft als Arbeitgeber, der Gesellschafter als Arbeitnehmer. Die optierende Gesellschaft hat alle lohnsteuerrechtlichen Pflichten der §§ 38ff. EStG zu erfüllen. Sie hat insbesondere Lohnkonte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in De...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5 (Vergütungs-)Ansprüche des abberufenen Verwalters

7.5.1 Maßgeblicher Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Wie bereits ausgeführt, endet der Verwaltervertrag qua Gesetz spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters. Was nun Vergütungsansprüche des abberufenen Verwalters betrifft, sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Kündigung des Verwaltervertrags, enden Verg...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 4.6 Konsequenzen erfolgreicher Beschlussanfechtung

Wird der Abberufungsbeschluss für ungültig erklärt, erhält der Verwalter sein Amt zurück. Ein zwischenzeitlich bestellter anderer Verwalter verliert sein Amt. Seine Bestellung war dann von Anfang an unwirksam. Selbstverständlich hat der Interimsverwalter Anspruch auf Vergütung für seine Amtsführung. Allerdings hat auch der zu Unrecht vom Amt abberufene Verwalter Vergütungsans...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.3 Zahlungsklage

Der Verwalter sollte sich ohnehin darauf beschränken, entsprechende Zahlungsklage zu erheben. Im Rahmen dieser Klage wird dann inzidenter geprüft, ob die Kündigung wirksam oder wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Zeitnahe Geltendmachung Auch wenn die Zahlungsklage zeitlich unbefristet erhoben werden kann, sollte sich der Verwalter nicht allzu viel Zeit las...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.2.1 Erteilte Entlastung

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich im Aktienrecht ist in § 120 AktG die vergleichbare Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergibt sich zunächst, dass der Wohnungseigentumsverwalter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat. Ein sol...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 1 Jederzeitige Abberufung

Die Abberufung des Verwalters kann nach § 26 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 WEG seit Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden. Die Wohnungseigentümer können sich also wesentlich leichter vom Verwalter trennen, wenn sie mit seiner Tätigkeit nicht mehr zufrieden sind, das erforderliche Vertrauensverhältnis zumindest nicht me...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 6.4 Beschlussanfechtung

Grundsätzlich ist der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters erfolgreich anfechtbar, wenn ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung vorliegt. Ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters, wenn die Wiederbestellung erfolgt, ohne dass die Eckpunkte der Konditionen des Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 4.2.1.3.3 Abstimmungsvorgang

Im Rahmen der konkreten Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters ist bei mehreren Kandidaten zunächst durch unverbindliche Beschlussanträge zu ermitteln, auf welchen Verwalter die meisten Stimmen entfallen. Sodann wird dieser Verwalter förmlich durch Beschlussfassung zum Verwalter bestellt. Entsprechendes sollte in der Versammlungsniederschrift dokumentiert werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 2 Muss ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden?

Im Rahmen der Verwalterbestellung wird in aller Regel mit dem bestellten Verwalter auch ein Verwaltervertrag abgeschlossen und hierüber Beschluss gefasst.[1] Darüber, ob dies zwingend erforderlich ist oder nicht, besteht in der Rechtsprechung Streit.[2] Die herrschende Trennungstheorie zugrunde gelegt, müssten die Wohnungseigentümer den Verwalter auch bestellen können, ohne e...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.2 Feststellungsklage

Ist die Vertragslaufzeit nicht an den Bestellungszeitraum gekoppelt, konnte der Verwalter nach alter Rechtslage zunächst gerichtlich die Feststellung begehren, es fehle am Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags.[1] Die Feststellungsklage statt der unmittelbaren Zahlungsklage konnte sich dann empfehlen, wenn zweifelh...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 6.2 Alternativangebote einholen?

In aller Regel bedarf es bei der Wiederbestellung nicht des Einholens von Vergleichsangeboten. Allerdings sind 3 Ausnahmen zu berücksichtigen[1]: Die Verwaltung erfolgt nicht mehr so effizient, wie dies in der Vergangenheit der Fall war; das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter hat sich aus anderen Gründen verschlechtert; die von dem bisherigen Verwalter angebo...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.1 Maßgeblicher Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

Wie bereits ausgeführt, endet der Verwaltervertrag qua Gesetz spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters. Was nun Vergütungsansprüche des abberufenen Verwalters betrifft, sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Kündigung des Verwaltervertrags, enden Vergütungsansprüche des Verwalters mit der Beschlussfas...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2 Die Ausgestaltung variabler Vergütung mit Jahresbezug (Short term Incentive)

Bei der Ausgestaltung variabler Vergütung für Führungskräfte und AT-Mitarbeiter haben sich in den letzten Jahren eindeutig zielorientierte Systeme durchgesetzt. In der Vergangenheit noch häufiger zu findende "freie Bonuszahlungen", die ohne systematische, vertragliche Grundlage gewährt worden sind, werden kaum noch eingesetzt. Die nachfolgenden Gestaltungshinweise beziehen s...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 1 Trends – Die Ausrichtung variabler Vergütung ändert sich

Stand in der Vergangenheit oft die Bonifizierung der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Vordergrund, so verschiebt sich der Schwerpunkt heute deutlich in Richtung kollektiver, auf den Erfolg der Organisation bezogener Vergütung. Die Motive hierfür lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Unternehmen haben in der Anwendung erlebt, dass variable Vergütung, die an indi...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 3 Die Messgrößen (Key Performance Indicators/KPI) für die variable Vergütung

Die Festlegung der Messgrößen ist eine der entscheidenden wesentlichen Voraussetzungen für die Wirkung variabler Vergütung. Eine allgemeingültige Aussage zu den "richtigen" KPI gibt es nicht, diese werden vielmehr durch die jeweiligen unternehmerischen Zielsetzungen und strategischen Herausforderungen geprägt. Zur Abbildung des Unternehmenserfolges wird man in der Regel auf d...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1 Die Zusammensetzung der Einkommen

2.1.1 Das Zieleinkommen Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugr...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 4 Bewertungsregeln

Hier gilt es, für jede Messgröße die geeigneten "Kurveneinstellungen" für die Ermittlung der tatsächlichen variablen Ist-Vergütungen entsprechend der Zielerreichung festzulegen. Die erste Frage lautet: wo liegt die Einstiegshürde für die Zielerreichung, ab der überhaupt erst eine variable Vergütung gezahlt wird? Abgeleitet aus den Erfahrungen der Vorjahre und unter Berücksich...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind in modernen Vergütungssystemen für Führungskräfte und Außertarifliche Mitarbeiter (AT) ein nicht wegzudenkendes Element. Trotz aller Kritik, die in den letzten Jahren immer wieder an den Wirkungsweisen geäußert wurde, ist kein grundsätzliches Infragestellen dieses Bausteins an sich zu erkennen. Allerdings sehen wir spürbare Verä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.1 Das Zieleinkommen

Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugrunde liegenden Zielsetz...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 3.5 Budget-/Planorientierung

Trotz des oben geschilderten Dilemmas ist die Budgetorientierung immer noch der am weitesten verbreitete Mechanismus zur Zielfestlegung. Damit wird die Konzentration aller Beteiligten auf die Realisierung der Planungen gelenkt. Sie erfordert jedoch mit Blick auf die Vergütung die Berücksichtigung der Ausgangssituation, potentieller Marktentwicklungen und sonstiger Rahmenbedi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3.2 Dauerhafter Standard

Für eine Reihe von Erfolgskriterien wird es möglich sein, relativ leicht akzeptierte Standards zu definieren, denen ein Unternehmen gerecht werden sollte: z. B. eine Kapitalrendite von x %. Die Festlegung eines solchen Standards kann sich z. B. am Niveau vergleichbarer Branchen-Unternehmen oder an den historischen Daten des eigenen Unternehmens orientieren. Ein solcher Standa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.4 Bonifizierung der individuellen Leistung

Die Wahl der Bewertungsebenen hängt auch maßgeblich von der Frage ab, ob – und wenn ja, wie - die individuelle Leistung in der variablen Vergütung berücksichtigt werden soll. Hier gilt es, im jeweiligen Unternehmenskontext bisherige Erfahrungen mit diesem Baustein, Zielsetzungen variabler Vergütung, aber auch Vermittelbarkeit einer Lösung zu überprüfen und zu bewerten. Abb. 4...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3.1 Performance-Standards – Das Dilemma der Zielfestlegung

Was ist das richtige Zielniveau? Ein sehr weit verbreitetes Vorgehen ist es, die jeweilige Planung zur Grundlage für die Vergütung zu machen. Dieses ist jedoch nicht ganz unproblematisch, wie das folgende Beispiel zeigt: Abb. 6: Zielorientierte Systeme führen dann gewollt zu attraktiven Einkommen, wenn das vereinbarte Ziel möglichst weit übertroffen wird (1. Effekt). Ein zweit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.2 Bestandteile des Zieleinkommens

In der Regel wird das vertraglich zugesagte Zieleinkommen in zielorientierten Systemen aus zwei Bestandteilen bestehen: einem Fixeinkommen als garantiertem Mindestvergütungsanspruch und einem variablen, erfolgsabhängigen Zieleinkommen. Zunächst eine Vorbemerkung zur Darstellung: war es in Deutschland lange Zeit üblich, die Zusammensetzung des Zieleinkommens "im Hundert" auszudr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 5 Tipps zur Veränderung bestehender Vergütungsregelungen

Variable Vergütung braucht Akzeptanz! Um diese zu erzielen, sollte bei einer Einführung oder Veränderung bestehender Regelungen folgendes beachtet werden: Maximale Transparenz! Kommunizieren Sie die Zielsetzung der angestrebten Veränderungen. Gestalten Sie das System so, dass die Chancen als mindestens gleichwertig zu den unvermeidbaren Risiken wahrgenommen werden. Es ist sel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3.3 Benchmarking

Dieser Ansatz geht von der Überlegung aus, dass ein Unternehmen dann gut ist, wenn es besser oder zumindest vergleichbar abschneidet als die wesentlichen Wettbewerber und die Ergebnisse unbefriedigend sind, wenn es schlechter als die wesentlichen Wettbewerber abschneidet. Der Vorteil dieser Erfolgsbewertung liegt darin, dass mit dem Referenzwert des Wettbewerbs eine dynamisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führungskräfte und außertarifliche Mitarbeiter

Zusammenfassung Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind in modernen Vergütungssystemen für Führungskräfte und Außertarifliche Mitarbeiter (AT) ein nicht wegzudenkendes Element. Trotz aller Kritik, die in den letzten Jahren immer wieder an den Wirkungsweisen geäußert wurde, ist kein grundsätzliches Infragestellen dieses Bausteins an sich zu erkennen. Allerdings sehen wi...mehr