Macht der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht Ansprüche aus einem Tarifvertrag geltend, so hat er darzulegen und zu beweisen, dass sowohl er als auch der Arbeitgeber tarifgebunden sind. Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich, ist dieser vom Gericht von Amts wegen zu beachten. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen, aus der er seine begehrte Leistung herleitet.

 
Praxis-Beispiel

Tarifliche Ansprüche

In einem Tarifvertrag der Druckindustrie heißt es: "Jedem Angestellten wird zum Gehalt ein zusätzliches Urlaubsgeld für jeden tariflichen und gesetzlichen Urlaubstag bezahlt. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 50 % des vereinbarten Monatsgehalts ohne Überstunden und ohne tarifliche Aufschläge jeder Art geteilt durch 22." – Der Arbeitnehmer hat darzulegen und zu beweisen, dass er und der Arbeitgeber tarifgebunden sind, welche Anzahl an Urlaubstagen ihm zusteht, wie hoch das vereinbarte Monatsgehalt ist und wie sich das zu zahlende Urlaubsgeld errechnet.

Das Gleiche gilt, wenn sich der Arbeitnehmer für seine Ansprüche auf die Geltung einer Betriebsvereinbarung beruft. Hier hat er neben der Geltung der Betriebsvereinbarung für ihn und den Arbeitgeber die tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen der Rechtsgrundlage für seine begehrte Leistung darzulegen und zu beweisen.

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