Britta Redmann
, Michael Lender
2.1.1 Das Zieleinkommen
Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugrunde liegenden Zielsetzungen erreicht werden. Die Herleitung und Zusammensetzung des Zieleinkommens sollte dabei auf klar definierten und nachvollziehbaren Kriterien beruhen, um sowohl interne Fairness als auch externe Vergleichbarkeit sicherzustellen.
2.1.2 Bestandteile des Zieleinkommens
In der Regel wird das vertraglich zugesagte Zieleinkommen in zielorientierten Systemen aus zwei Bestandteilen bestehen:
- einem Fixeinkommen als garantiertem Mindestvergütungsanspruch und
- einem variablen, erfolgsabhängigen Zieleinkommen.
Zunächst eine Vorbemerkung zur Darstellung: war es in Deutschland lange Zeit üblich, die Zusammensetzung des Zieleinkommens "im Hundert" auszudrücken (also zum Beispiel 80 % fix, 20 % variables Ziel), so geht der Trend zunehmend in Richtung einer "vom Hundert"-Darstellung. Hier wird das Fixeinkommen gleich 100 % gesetzt, der variable Anteil wird dann auf das Fixeinkommen bezogen. 20 % variabler Anteil am Zieleinkommen sind dann gleichbedeutend mit 25 % vom Fixeinkommen.
Abb. 1: Darstellungsmöglichkeiten des variablen Anteils
Der Beweggrund für diese Umstellung – neben der Tatsache, das eine "vom Hundert"-Darstellung international verbreiteter ist – ist vorrangig psychologischer Natur: Bei Nichterreichen der Zielsetzungen und damit einer Auszahlung von weniger als 100 % des Zieleinkommens wird das Gefühl des Verlierers provoziert. Im Fall der "vom Hundert"-Darstellung kommt ja 100 % (des Fixgehaltes) zur Auszahlung, aus der variablen Vergütung kom...