Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.1 Bilanzierung dem Grunde nach als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.11 Grundstückserwerb auf Grund sonstiger Erwerbe von Todes wegen

Rz. 34 Als vom Erblasser zugewendet und demzufolge als Erwerb von Todes wegen gelten nach § 3 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6 ErbStG, was als Abfindung für den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Ersatzanspruchs oder eines Vermächtnisses oder für die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag des Erblassers zugunsten Dri...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 7b enthält als zentrale Vorschrift des neuen Regelwerks die Legaldefinition des Begriffs der Wertguthabenvereinbarung. Die in Nr. 1 bis 5 genannten Anforderungen müssen kumulativ vorliegen. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, liegt keine Wertguthabenvereinbarung i. S. d. Gesetzes vor. Die §§ 7c ff. greifen dann nicht, insbesondere läuft der in § 7e geregelte In...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.11 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Wehr- oder Zivildienst bzw. Elternzeit

Rz. 24 Während des Wehr- oder Zivildienstes entfällt die Hauptbeschäftigung. Wird von Wehr- oder Zivildienstleistenden eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese – mit Ausnahme der Rentenversicherung – sozialversicherungsfrei, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Wenn mehr als eine geringfügig entlohnte Beschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.8 Geringfügige Beschäftigung neben kurzfristiger Beschäftigung

Rz. 21 Zur Prüfung der Versicherungspflicht sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen und kurzfristige Beschäftigungen (zum Begriff der kurzfristigen Beschäftigung vgl. Rz. 48 ff.) nicht zusammenzurechnen. Praxis-Beispiel Eine als Familienangehörige bei einer Krankenkasse mitversicherte Raumpflegerin arbeitet seit Jahren bei Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Bezug von Vorruhestandsgeld

Rz. 23 Sofern ein sozialversicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, bleibt er in dieser – mit Ausnahme der Rentenversicherung – versicherungsfrei. Die Vorruhestandsgeldbezieher sind den regulär Beschäftigten gleichgestellt. Dies bedeutet, dass versicherungspflichtige Bezieher von Vorruhestandsgeld in einer daneben ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.3 Insolvenzgeldumlage

Rz. 35a Seit dem 1.1.2009 ist für die Beschäftigten von den insolvenzfähigen Arbeitgebern die Insolvenzgeldumlage aufzubringen. Die Krankenkassen ziehen die Umlage für das Insolvenzgeld i. H. v. 0,1 % des zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Arbeitgebern ein. Maßgebend für die Berechnung der Inso...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.7 Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 40 Seit dem 1.4.2003 ist das Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte erheblich vereinfacht worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, für die er Beiträge zur Ren...mehr

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Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

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Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 4 Teilnahme an geschäftlichen Bewirtungen: 2 Möglichkeiten

Nimmt der Arbeitnehmer an der Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, muss der Unternehmer gemäß R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR wie folgt unterscheiden: Der Kostenanteil, der bei einer Bewirtung auf seinen Mitarbeiter entfällt, gehört nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, erfasst der Unternehmer den Wert dieser Mahlzeit als steuerpfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.4 Optionen für die Wertermittlung

Die Ermittlung des handelsrechtlichen Rückstellungswerts unter Beachtung der vorstehenden Regelungen kann vom Unternehmen selbst vorgenommen werden, wenn das Know-How intern vorhanden ist. Alternativ kann die Ermittlung durch ein versicherungsmathematisches Gutachten eines Aktuars unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erfolgen. Da die Finan...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5 Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 26 Seit dem 1.4.1999 sind für geringfügig entlohnte Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Für die Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Zahlung von Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen. Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (vgl. Rz. 48 ff.) sind k...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfal...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.1 Gesetzestext des § 3 ErbStG

Rz. 18 Die Vorschrift des § 3 ErbStG in der Fassung des Gesetzes v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) durch Vermächtnis (§§ 2147ff. des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.5 Mittelbare Beschäftigung

Rz. 76 Die Begrifflichkeit ist mehrdeutig und normativ nicht definiert. Ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis liegt dem BSG zufolge vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, beschäftigt wird, wobei die Arbeit mit Wissen des Dritten für diesen unmittelbar geleistet wird (BSG, Urteil v. 20.12.1962, 3 RK 31/58). Erfolgt die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.5 Nacherhebung von Beiträgen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

Rz. 60 Soweit bei einem Arbeitgeber infolge von unvollständigen Angaben des kurzfristig Beschäftigten Beiträge nacherhoben werden, darf der Arbeitgeber unter den in § 28g Satz 4 gegebenen Voraussetzungen die Beiträge vom Lohn des Arbeitnehmers noch einbehalten oder kann sie auch noch nachträglich vom Arbeitnehmer fordern (vgl. hierzu § 28g). Die Ausführungen in Rz. 13 gelten...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dieser Vorschrift sollte für alle Zweige der Sozialversicherung eine einheitliche Beurteilung von versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen erreicht werden. Das gilt mit Ausnahme der Rentenversicherung auch weiterhin. Zusätzlich sind mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt seit dem 1.4.2003 besondere Vorschriften für geringfügig...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.2.3 Geburt "außerhalb dieser Gebiete"

Rz. 10 Eine Geburt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und des jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze kann zur Leistungsgewährung führen, wenn die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der genannten Gebiete hatte und sich nur vorübergehend im Ausland aufhielt (z. B. als Urlauberin) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt zwar im Ausland...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3 Zusammenrechnung

Rz. 11 Seit dem 1.4.2003 wird das Arbeitsentgelt aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen für die Prüfung der Geringfügigkeit addiert (vgl. Rz. 12). Dies gilt auch, wenn neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung allgemein noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt (vgl. § 8a) ausgeübt wird. Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.2 Freistellung bis zu 3 Monaten (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 160 Der durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. a des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) eingefügte Satz 2 bestimmt, dass die Regelungen des Satzes 1 entsprechend gelten, wenn während einer bis zu 3-monatigen Freistellung Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2009 sind die §§ 7b ff. durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze ("Flexi II") v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) komplett geändert worden (zur historischen Entwicklung vertiefend Kolvenbach/Sprick, AuA 2014 S. 173 ff.). Die Vorschrift wurde durch Bekanntm...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.3 Kurzfristig beschäftigte polnische Saisonarbeiter

Rz. 58a Während bis zum 30.6.2005 bei Beschäftigung von polnischen Erntehelfern davon ausgegangen wurde, dass diese bei einer Beschäftigung von bis zu 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Allgemeinen versicherungsfrei nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 waren, hat sich dies seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union geändert. Nunmehr sind bei einer Beschäftigung von Saisonarbeitskräften...mehr

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Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.1 Veranlassung des Arbeitsessens ist entscheidend

Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber danach unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamkeiten handelt, er diese Speisen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an seine Arbeitnehmer abgibt oder es sich um eine übliche Beköstigung ohne besonderen Anlass handelt. Bei Sachleistungen, die üblicherw...mehr

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Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unen...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 3 Diese Zahlungen zählen als Jubiläumszuwendung

Eine Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums[1] ist jede Einmalzahlung in Geld oder Geldeswert an einen Arbeitnehmer, die dieser neben dem laufenden Arbeitslohn und anderen sonstigen Bezügen erhält. Dazu gehören auch zusätzliche Urlaubstage im Jubiläumsjahr. Von einem Dienstjubiläum ist das Arbeitgeberjubiläum (bzw. Firmen- oder Geschäftsjubiläum) zu unterscheiden. Ein Arb...mehr

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Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.3 Was als Abgabe im überwiegend betrieblichen Interesse zählt

Überlässt der Arbeitgeber die Mahlzeiten anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, ist von einem überwiegenden betrieblichen Interesse auszugehen. Dies deshalb, weil dadurch der Arbeitsablauf am wenigsten beeinträchtigt wird. Der Wert der Mahlzeit je Arbeitnehmer und Anlass darf allerdings nicht mehr als 60 EUR betragen.[1] Mahlzeiten gehören z. B. nich...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.10.4 Darstellung des Arbeitsergebnisses der Werkstatt (§ 58 Abs. 4 SGB IX)

Rz. 56 Angestrebt wird eine Verbesserung der Transparenz des Arbeitsergebnisses der Werkstatt. Damit steht dieser Teil der Vorschrift in inhaltlicher Wechselbeziehung zu § 12 Abs. 4 WVO, auf deren konkrete Fassung im Gesetzgebungsverfahren besonderer Wert gelegt wurde. Rz. 57 § 58 Abs. 4 Satz 3 SGB IX bestimmt ausdrücklich, dass das Arbeitsergebnis der Werkstatt nicht zur Min...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5 Abbildung einer Jubliläumsrückstellung (Dienstjubiläum) in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Steuerliche Vorschriften zur Abbildung einer Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubil...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.2 Bewertung einer Jubiläumsrückstellung mit abgezinstem Verpflichtungsbetrag

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet den bereits abgezinsten (nominellen) Verpflichtungsbetrag und entspricht dem (abgezinsten) Buchwert der Rückstellung. Die Schätzung des Verpflichtungsbetrags richtet sich nach...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3 Kurzfristige Beschäftigungen

Rz. 48 Eine kurzfristige Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. v. 1.1.2019 liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat durch das Tar...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1.1 Begriff der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 3 Abs. 1 unterscheidet 2 Arten von geringfügigen Beschäftigungen. Danach kann eine Beschäftigung nach Nr. 1 wegen geringfügigen Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder nach Nr. 2 wegen ihrer zeitlichen Beschränkung (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein. Es handelt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um einander ausschließende Alternativen....mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 2.2 Umfang der Kraftfahrzeughilfe

Rz. 10 Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung und zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Rz. 11 Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (vgl. §§ 4 bis 6 KfzHV) setzt voraus, dass der Versicherte über kein geeignetes Kraftfahrzeug verfügt; mithin ein solches weder hält noch sonst zumutbar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 2 Arbeitshilfen

Rz. 208 Rundschreiben RS 2017/034 des GKV-Spitzenvebandes vom 19.1.2017 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Synchronsprechern, http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2017/rds-2017-034-19012017-Synchronsprecher.pdf Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der DRB Bund, der Bundesagentur für Arbeit vom 23.11.2016 zur versicherun...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.2 Bezugsgrößen/Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 3 § 408 enthält Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit zur Herstellung einheitlicher Lebens- und Einkommensverhältnisse. Rz. 4 § 408 regelt die wichtige Frage, welche der für das Beitrittsgebiet und für das übrige Bundesgebiet unterschiedlichen Bezugsgrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen maßgebend sind. Rz. 5 Die Vorschrift legt fest, da...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("gilt") ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 R 7/15 R; Urteil v. 29.6.2016,...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Telearbeit ist eine dezentralisierte Bürotätigkeit mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken. Hierzu haben sich verschiedene Formen herausgebildet: Tele-Heimarbeit, mobile Telearbeit, Telearbeit im Satellitenbüro, Telearbeit in einem Nachbarschaftsbüro (Zweigstelle oder selbstständiges Servicebüro). Technische Voraussetzung sind Computer, Modem und Telek...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 5. Frühzeitige Rechtssicherheit durch einen neuen Teilabschlussbescheid, § 180 Abs. 1a AO-E, und eine frühzeitige verbindliche Zusage, § 204 Abs. 2 AO-E

Teilabschlussbescheid: Mit dem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO-E wird ein neues Verfahrensinstrument eingeführt. Gemäß § 180 Abs. 1a AO-E kann, solange noch kein Prüfungsbericht ergangen ist, ein Teilabschlussbescheid ergehen, in dem einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festges...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 2. Änderung nach § 172 AO

Antrag auf "schlichte" Änderung: § 172 AO hat in der Besteuerungspraxis u.a. wegen der Änderungsmöglichkeit zugunsten des Steuerpflichtigen aufgrund eines sog. "schlichten Änderungsantrags" nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO Bedeutung. Dieser muss auf eine bestimmte Änderung gerichtet sein und deshalb das verfolgte Änderungsbegehren innerhalb der Einspruchs- oder Klag...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / c) Grobes Verschulden

Der Steuerpflichtige hat ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zu vertreten, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient. Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwort...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 4 Das Trinkgeld gehört zum Arbeitslohn

Zum Arbeitslohn[1] gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gezahlt werden. Hierzu zählen auch die Zuwendung eines Dritten, beispielsweise Trinkgeld. Dieses Entgelt wird für eine Leistung gezahlt, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.[2] 4.1 Aber n...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 4.2 Der Trinkgeldempfänger erhält eine doppelte Entlohnung

Trinkgeld ist eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung; freiwillige und persönliche Zuwendung, in Form eines Geldgeschenks, an den Bedachten als besondere Honorierung für eine Dienstleistung, die über das vereinbarte Entgelt hinaus gezahlt wird.[1] Das Trinkgeld und die damit "belohnte" Dienstleistung kommt dem Arbeitnehmer unmi...mehr