Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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§ 38 Auslagen / 2. Überlassung von Dateien

Rz. 51 Für die Überlassung von Dateien anstelle der nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. d) VV genannten Kopien und Ausdrucke erhält der Anwalt je Datei eine Dokumentenpauschale in Höhe von 1,50 EUR (Nr. 7000 Nr. 2 VV).[16] Beispiel 30: Versendung elektronisch gespeicherter Dateien Der Anwalt übermittelt dem Mandanten eine elektronisch gespeicherte Datei per E-Mail. Er erhält jetzt ein...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 3. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[12] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 1...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Anrechnung von Zahlungen und Vorschüssen

Rz. 108 Soweit der Mandant Vorschüsse geleistet oder Zahlungen erbracht hat für anwaltliche Tätigkeiten, für die der Anwalt später beigeordnet wird, sind diese Zahlungen auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Verrechnet wird allerdings zunächst auf denjenigen Teil der Wahlanwaltsvergütung, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unte...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 33. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 84 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Beispiel 41: Hinzutreten eines weiteren Verteidigers Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 hat er den Anwalt B als weiteren Verteidiger beauftr...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 50. Strafverfahren

Rz. 118 In Strafsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet. Beispiel 59:...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Rückwirkung im späteren Rechtszug

Rz. 21 Wird der Rechtsanwalt erst in einem späteren Rechtszug beigeordnet, erhält er seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Eine Rückwirkung auf die Vorinstanz oder das Ermittlungsverfahren kommt jetzt nicht automatisch in Betracht. Insoweit muss sich der Anwalt an seinen Mandanten halten, von dem er die Wahlanwaltsg...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / 1. Überblick

Rz. 6 Alle übrigen Gebühren und Auslagen sind mit der Landeskasse abzurechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 7 Nach § 6a Abs. 2 S. 1 BerHG ist es allerdings möglich, dass die Beratungshilfe auf Antrag nachträglich aufgehoben wird. Den Antrag kann auch der Anwalt stellen, wenn ermehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO

Rz. 133 Nach § 927 ZPO kann ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung wegen veränderter Umstände aufgehoben werden. Auch in diesem Fall ist das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren eine Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 5 RVG, und zwar unabhängig davon, ob das Arrest- oder Verfügungsgericht oder gem. § 927 Abs. 2, 2. Hs. ZPO ein davon abweichendes Gericht der Hauptsache en...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / cc) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 36 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[12] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / II. Gutachten

Rz. 30 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Geregelt sind lediglich die besonderen Fälle der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die mit der Erstellung eines Gutachtens verbunden sind (Nrn. 2101 und 2103 VV; siehe § 7 Rdn 25 ff., 41 ff.), und die Übersendung der Handakten an den Rechtsmittel...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 1. Schriftform

Rz. 9 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen. Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich jedoch, stets ein gesondertes Rechnungsformu...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 107 Hat der Anwalt Vorschüsse, Zahlungen oder Zahlungen auf anzurechnende Gebühren vor oder nach seiner Beiordnung erhalten, so sind diese auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Allerdings wird zunächst auf denjenigen Teil der Vergütung angerechnet, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG be...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Betragsrahmengebühren

Rz. 4 Während der Wahlanwalt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV grundsätzlich nach Rahmengebühren abrechnet und aus dem vorgegebenen jeweiligen Rahmen nach § 14 Abs. 1 RVG die im konkreten Einzelfall angemessene Gebühr bestimmt, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt jeweils eine Festgebühr, die unterhalb der jeweiligen Mittelgeb...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Rückwirkung im ersten Rechtszug

Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel 9: Erstreckung der Bestellung auf...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 22 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon, ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. IRG oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rech...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 7. Kostenerstattung und -festsetzung

Rz. 29 Eine Ratsgebühr kann auch erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn dadurch andere Gebühren vermieden werden. So kann im Rechtsstreit eine vereinbarte Beratungsgebühr erstattungsfähig sein, wenn die Partei das Verfahren selbst betreibt und sich nur begleitend von einem Anwalt beraten lässt. Die Beratungsvergütung ist dann erstattungsfähig, soweit sie die gesetzlic...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / III. Beratung und Gutachten

Rz. 7 Seit dem 1.7.2006 sind im RVG für Beratung und Gutachten keine Gebührentatbestände mehr vorgesehen. Der Anwalt soll für seine Beratungs- und Gutachtentätigkeit eine Gebührenvereinbarung schließen, nach der er abrechnet (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 8 Trifft er keine Vereinbarung, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht geschuldet, also im Falle der Beratung nach § 612...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags

Rz. 26 Erledigt sich die Angelegenheit, bevor ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist oder bevor der Verkehrsanwalt diesem gegenüber tätig geworden ist, so ist die Gebühr nach Nr. 3400 VV auf eine 0,5-Gebühr begrenzt (Nr. 3405 Nr. 1 VV). Beispiel 5: Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags, noch kein Prozessbevollmächtigter beauftragt Die in Köln wohnende Partei ...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / d) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 25 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[11] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 2. Rechnungsadressat

Rz. 10 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein,[8] wie etwa der Versicherer im Haftpflichtprozess gegen den Versicherten (§ 10 AKB). Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnu...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / I. Überblick

Rz. 1 In sämtlichen Angelegenheiten muss einem Anwalt nicht ein umfassendes Mandat zu Vollvertretung erteilt worden sein. Möglich ist auch, dass der Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten, insbesondere als Verkehrsanwalt oder als Terminsvertreter beauftragt worden ist. Er erhält in diesem Fall grundsätzlich nicht die Vergütung eines umfassend beauftragten Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Überblick

Rz. 7 Für eine isolierte Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erhält der Anwalt die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Diese Regelungen gelten seit den Änderungen durch das 2. KostRMoG auch in Verfahren, in denen nach Betragsrahmen abzurechnen ist. Entsprechende Regelungen fehlten bislang. Rz. 8 Wird der Anwa...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 ‐ V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 ‐ V R...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 283 Einstweilige Anordnungsverfahren werden wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 284 Zu beachten ist, dass einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Das gilt unabhängig davon, ob die einstweilige Anordnung auf Antrag oder von Amts...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Besondere Einzeltätigkeiten

Rz. 66 Nach Nr. 3326 VV erhält der Anwalt für bestimmte Verfahren vor den Arbeitsgerichten eine 0,75-Verfahrensgebühr, und zwarmehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung wird abgelehnt, Rechtsstreit wird dennoch durchgeführt

Rz. 72 Wird der Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe abgelehnt und das Hauptsacheverfahren dennoch durchgeführt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Beispiel 42: Abgelehnte Prozesskostenhilfebewilligung, Durchführung des Rechtsstreits Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftra...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / 1. Anrechnung der Beratungsgebühr auf die Geschäftsgebühr

Rz. 40 Hat der Anwalt den Auftrag für eine Beratung erhalten, soll er eine Gebührenvereinbarung treffen. Geschieht dies nicht, erhält der Anwalt "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Unabhängig davon, ob die Beratung nach Vereinbarung oder nach BGB abgerechnet wird, ist die Gebühr für die Beratung nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühren anzurechnen, die in ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 5. Rückfestsetzung

Rz. 47 Soweit der Anwalt gegen den Gegner eine zu hohe Vergütung hat festsetzen lassen, ist eine Rückfestsetzung in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 4 ZPO möglich.[20] Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn in einem höheren Rechtszug die Kostengrundentscheidung aufgehoben oder abgeändert wird oder nachträglich der Streitwert des Verfahrens herabgesetzt wi...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / aa) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 27 War der Anwalt bereits im Hauptsacheverfahren beauftragt, gilt auch für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG. Das Verfahren über die Gehörsrüge zählt zur Hauptsache, sodass keine gesonderte Vergütung anfällt. Beispiel 11: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Abweisung der Klage durch das SG erhält der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers den Auftrag, Gehörsrüge zu e...mehr

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§ 28 Familiensachen / XIX. Vollstreckung

Rz. 362 Zur Vergütung von Vollstreckungsangelegenheiten in Familiensachen siehe § 33 Rdn 210 ff.mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / b) Vertretung des Erklärungsempfängers

Rz. 72 Die Entgegennahme der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also ebenfalls keine zusätzliche Vergütung, wenn er die Erklärung anfordert und entgegennimmt. Rz. 73 Wird der Anwalt erstmals mit dem Einholen der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt wiederum ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Einfache Vollstreckung

Rz. 50 Beispiel 28: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.860,00 EUR durchzuführen. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Vertretung im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 139 Legt der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rechtspflegers, den von ihm beantragten Vollstreckungsbescheid zu erlassen, sofortige Beschwerde ein, so ist auch der Antragsgegner an diesem Verfahren zu beteiligen, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist. Die Vorschrift des § 702 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Beschwerdeverfahren. Beauftragt der Antragsgegner seinen Anwalt...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / e) Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Lehnt der Rechtspfleger den Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen gem. § 11 Abs. 1 RpflG i.V.m. § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[7] Wird der Anwalt in einem solchen Beschwerdeverfahren beauftragt, handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Er erhält dann eine gesonderte Vergütung nach den Nrn. 3500 ff. VV....mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 42. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 100 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn d...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für alle Auftraggeber

Rz. 61 Ist der Anwalt mehreren bedürftigen Auftraggebern beigeordnet, so ist die gesamte Vergütung aus der Staatskasse zu übernehmen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gehört auch die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu der von der Staatskasse zu übernehmenden Vergütung. Beispiel 31: Prozesskostenhilfe für mehrere Auftraggeber (ders...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Überblick

Rz. 30 Nach § 58 Abs. 3 RVG muss sich der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt Zahlungen und Vorschüsse des Beschuldigten oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gewährende Vergütung anrechnen lassen. Bei nachträglichen Zahlungen ist an die Staatskasse gegebenenfalls zurückzuzahlen (§ 58 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Pflicht zur Anrechnun...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 3. Anrechnung bei Überschreiten des Doppelten der Höchstgebühren eines Wahlanwalts

Rz. 40 Nach § 58 Abs. 3 S. 4 RVG ist auch dann anzurechnen, wenn die Summe von Zahlungen des Auftraggebers oder Dritten und Zahlung der Staatskasse die Höchstgebühren eines Wahlanwalts überschreiten würde. Damit ist gesetzlich klargestellt worden, dass unabhängig von der Regelung des § 58 Abs. 3 S. 3 RVG auch unterhalb des Doppelten der Pflichtverteidigergebühren anzurechnen...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 17 War der Anwalt im Ausgangsverfahren über die Gehörsrüge bereits tätig, so ist auch seine weitere Tätigkeit im Verfahren über die Gehörsrüge durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG). Der Anwalt erhält neben den Gebühren der Hauptsache keine gesonderte Vergütung.[9] Beispiel 1: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Klageabweisun...mehr

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§ 38 Auslagen / c) Mehrfarbige Kopien

Rz. 41 Soweit der Anwalt mehrfarbige Kopien und Ausdrucke anfertigt, erhält er eine höhere Vergütung, und zwar für die ersten 50 abzurechnenden Seiten jeweils 1,00 EUR/Seite und darüber hinaus jeweils 0,50 EUR/Seite. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zu den einfarbigen Kopien und Ausdrucken Bezug genommen werden. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind dieselben. Beispi...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 3. Vertretung im Zulassungsverfahren

Rz. 76 Sowohl der Anwalt des Antragstellers als auch der Anwalt des Antragsgegners erhalten im Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3206 VV. Der Anwalt des Antragsgegners erhält die volle Verfahrensgebühr allerdings nur, wenn er einen Schriftsatz einreicht, der einen Sachantrag enthält, also wenn er z.B. beantragt, die Sprungrevisi...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / a) Vertretung des Erklärenden

Rz. 68 Die Abgabe der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also dafür keine zusätzliche Vergütung. Rz. 69 Wird der Anwalt erstmals mit der Abgabe der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt eine Einzeltätigkeit nach Nr. 3403 VV vor, für die er eine 0,8-Verfahrensgebüh...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / III. Mediation

Rz. 35 Die Mediation, also die Tätigkeit des Anwalts als Mediator, ist ebenfalls in § 34 RVG geregelt. Erfasst sind nur die Fälle, in denen der Anwalt als Mediator tätig wird, also als Vermittler im Auftrage beider bzw. aller Parteien, der im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Beteiligten dahingehend unterstützen soll, eine für sie passende rechtsverbind...mehr