Rz. 21

Wird der Rechtsanwalt erst in einem späteren Rechtszug beigeordnet, erhält er seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Eine Rückwirkung auf die Vorinstanz oder das Ermittlungsverfahren kommt jetzt nicht automatisch in Betracht. Insoweit muss sich der Anwalt an seinen Mandanten halten, von dem er die Wahlanwaltsgebühren erhält.[3]

 

Beispiel 11: Erstreckung der Bestellung im Berufungsverfahren

Der Anwalt hatte als Wahlanwalt im Ermittlungsverfahren und in erster Instanz verteidigt. Im Berufungsverfahren findet ein Hauptverhandlungstermin statt, in dem die Hauptverhandlung ausgesetzt wird. Vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin wird der Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt.

Die Bestellung ist zwar erst nach dem ersten Hauptverhandlungstermin erfolgt, sie erstreckt sich jedoch auf das gesamte Berufungsverfahren (§ 48 Abs. 6 S. 2 RVG). Die Vergütung im Ermittlungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren erhält der Anwalt dagegen aus der Landeskasse nicht. Insoweit muss er sich an seinen Mandanten halten, von dem er allerdings die Wahlanwaltsgebühren erhält.

 
I. Vergütung aus der Landeskasse (Pflichtverteidigergebühren)
  Berufungsverfahren
1. Verfahrensgebühr, Nr. 4124 VV   282,00 EUR
2. Terminsgebühr, Nr. 4126 VV   282,00 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 584,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   110,96 EUR
Gesamt   694,96 EUR
II. Vergütung vom Mandanten (Wahlanwaltsvergütung)
a) Vorbereitendes Verfahren
1. Grundgebühr, Nr. 4100 VV   220,00 EUR
2. Verfahrensgebühr, Nr. 4104 VV   181,50 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 421,50 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   80,09 EUR
Gesamt   501,59 EUR
b) Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren
1. Verfahrensgebühr, Nr. 4106 VV   181,50 EUR
2. Terminsgebühr, Nr. 4108 VV   302,50 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 504,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   95,76 EUR
Gesamt   599,76 EUR
[3] AG Tiergarten AGS 2010, 133 = RVGreport 2010, 18.

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