Rz. 50
Beispiel 28: Einfacher Vollstreckungsauftrag
Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.860,00 EUR durchzuführen.
Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG).
1. | 0,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VV | 49,80 EUR | |
(Wert: 1.860,00 EUR) | |||
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 9,96 EUR | |
Zwischensumme | 59,76 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 11,35 EUR | |
Gesamt | 71,11 EUR |
Rz. 51
Eine Reduzierung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen.
Beispiel 29: Einfacher Vollstreckungsauftrag; vorzeitige Beendigung
Wie vorangegangenes Beispiel 28. Bevor der Anwalt den Vollstreckungsauftrag erteilt, zahlt der Schuldner, sodass sich die Sache erledigt.
Eine Ermäßigung bei vorzeitiger Erledigung ist in der Zwangsvollstreckung nicht vorgesehen. Der Anwalt erhält auch hier eine 0,3-Verfahrensgebühr wie im Beispiel 28.
Rz. 52
Bei Minimalforderungen bis 500,00 EUR ist der Mindestbetrag einer Gebühr nach § 13 Abs. 3 RVG in Höhe von 15,00 EUR zu beachten.
Beispiel 30: Einfacher Vollstreckungsauftrag; Mindestbetrag
Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 160,00 EUR durchzuführen.
0,3 einer vollen Gebühr würden sich auf 13,50 EUR belaufen. Daher ist nach § 13 Abs. 3 RVG der Mindestbetrag in Höhe von 15,00 EUR anzusetzen.
1. | 0,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VV | 15,00 EUR | |
(Wert: 160,00 EUR) | |||
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 3,00 EUR | |
Zwischensumme | 18,00 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 3,42 EUR | |
Gesamt | 21,42 EUR |
Rz. 53
Müssen zur Vorbereitung einer Vollstreckungsmaßnahme oder während der Vollstreckung Auskünfte eingeholt werden, z.B. beim Einwohnermeldeamt, beim Gewerbeamt, beim Grundbuchamt oder beim Handelsregister, so werden diese Tätigkeiten mit der Verfahrensgebühr abgegolten und lösen keine gesonderte Vergütung aus.[32]
Beispiel 31: Vollstreckungsauftrag mit Einwohnermeldeamtsanfrage
Vor Einleitung der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung in Höhe von 160,00 EUR soll der Anwalt eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen, um die aktuelle Adresse des Schuldners in Erfahrung zu bringen.
Das Einholen der Einwohnermeldeamtsanfrage zählt mit zur Vollstreckungsangelegenheit und löst keine gesonderte Vergütung aus.[33] Es bleibt bei der Verfahrensgebühr.
Abzurechnen ist wie im vorangegangenen Beispiel 30.
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