Rz. 71

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, sind bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK steuerfrei (vgl § 3 Nr 16 EStG). Zu den abziehbaren Aufwendungen im Einzelnen > Umzugskosten Rz 3, 30 ff.

 

Rz. 72

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Solche Umzugskosten entstehen dem ArbN bei einem beruflich veranlassten Umzug (> Umzugskosten Rz 15 ff) und besonders anlässlich der Begründung, des Wohnungswechsels oder der Aufgabe einer Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort. Zu den abziehbaren Aufwendungen > Doppelte Haushaltsführung Rz 150 ff.

 

Rz. 73, 74

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Randziffern einstweilen frei.

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