Rz. 71
Stand: EL 132 – ET: 12/2022
Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, sind bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK steuerfrei (vgl § 3 Nr 16 EStG). Zu den abziehbaren Aufwendungen im Einzelnen > Umzugskosten Rz 3, 30 ff.
Rz. 72
Stand: EL 132 – ET: 12/2022
Solche Umzugskosten entstehen dem ArbN bei einem beruflich veranlassten Umzug (> Umzugskosten Rz 15 ff) und besonders anlässlich der Begründung, des Wohnungswechsels oder der Aufgabe einer Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort. Zu den abziehbaren Aufwendungen > Doppelte Haushaltsführung Rz 150 ff.
Rz. 73, 74
Stand: EL 132 – ET: 12/2022
Randziffern einstweilen frei.
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