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Einkommensteuer

Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2025 im Vergleich zum Vorjahr dar. Vordrucke, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen geändert wurden, werden näher erläutert.





























Eingewachsenes Gartenhaus *** Local Caption ***
Eingewachsenes Gartenhaus *** Local Caption ***
BFH Kommentierung

Veräußerung eines baurechtswidrig bewohnten Gartenhausgrundstücks innerhalb der Spekulationsfrist

Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, das nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.








Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine – wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt – Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängige gesetzliche Altersrente.




Taschenrechner Cent Tax
Taschenrechner Cent Tax
BFH Kommentierung

Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein daraus, dass der Sozialleistungsträger den Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.