Kosten für eine Leihmutter keine außergewöhnlichen Belastungen
Die Abziehbarkeit scheitert nach Auffassung des FG Münster, weil die Behandlung nicht nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts vorgenommen wurde. Eine künstliche Befruchtung mit der Eizelle einer anderen Frau und ein Leihmutterschaftsverhältnis seien nicht erlaubt.
Leihmutterschaft in den USA
Vor dem FG wurde folgender Fall verhandelt: Die Steuerpflichtigen, zwei miteinander verheiratete Männer, nahmen die Dienste einer in Kalifornien (USA) lebenden Leihmutter in Anspruch. Diese wurde dort in einer Leihmutterklinik künstlich befruchtet, wobei die Eizelle von einer anderen Frau und die Samenzellen von einem der Steuerpflichtigen stammten. Das hieraus entstandene Kind lebt seit seiner Geburt bei den Steuerpflichtigen in Deutschland.
Die Steuerpflichtigen machten die im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft angefallenen Aufwendungen (Agentur-, Reise-, Beratungs- und Untersuchungskosten sowie Kosten für Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Fertilität) in Höhe von ca. 13.000 EUR als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, weil eine Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) in Deutschland verboten sei.
Keine Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen
Das sieht das FG ebenso und wies die Klage ab. Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die aufgrund der Empfängnisunfähigkeit einer Frau oder der Zeugungsunfähigkeit eines Mannes getätigt würden, seien als Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.
Erforderlich sei hierbei, dass die künstliche Befruchtung in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sowie mit den Richtlinien der Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen werde. Von der Rechtsprechung anerkannt worden seien derartige Aufwendungen unabhängig davon, ob die künstlich befruchtete Frau in einer gemischt- oder gleichgeschlechtlichen oder in gar keiner Beziehung lebe.
Vor diesem Hintergrund sei nicht von vornherein auszuschließen, dass sich die Rechtsprechung weiterhin dahin entwickele, dass auch zwei Ehemänner Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung geltend machen können, wenn bei einem der Partner Symptome einer psychischen Erkrankung eingetreten seien.
Im Streitfall scheiterte die Abziehbarkeit allerdings daran, dass die Behandlung nicht nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts vorgenommen wurde. Nach dem ESchG sind eine künstliche Befruchtung mit der Eizelle einer anderen Frau und ein Leihmutterschaftsverhältnis nicht erlaubt.
FG hält Regelungen durch den Gesetzgeber für verfassungsgemäß
Die Regelungen des ESchG hält das FG auch für verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hätte die Fragen der Eizellenspende und der Leihmutterschaft zwar möglicherweise auch anders regeln können, hat sich aber innerhalb seines Gestaltungsspielraums bewegt. Er hat mit den Regelungen den Zweck verfolgt, die sich möglicherweise aus einer "gespaltenen Mutterschaft" bzw. einer Ersatzmutterschaft ergebenden potentiellen Konfliktsituationen für die seelische Entwicklung des Kindes zu vermeiden. Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
440
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
302
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
272
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
179
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
145
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
145
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
134
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
127
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
-
Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.04.2026
-
Neue anhängige Verfahren im April 2026
30.04.2026
-
Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic
30.04.2026
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
-
Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026