Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.6 § 39 AO (Zurechnung)

• 2022 Wirtschaftliches Eigentum an Wertpapieren / Wertpapierleihe / Verhältnis von § 39 AO zu § 42 AO / § 39 AO / § 42 AO Nicht eindeutig geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber von Wertpapieren wirtschaftliches Eigentum an diesen erwirbt. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BFH v. 29.9.2021, I R 40/17 und v. 2.2.2022, I R 22/20 ist diese Frage vorrang...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.16 § 8 EStG (Einnahmen)

• 2021 Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer/Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt, bemisst sich der steuerliche Nutzungsvorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Anzuwenden ist dabei grundsätzlich die 0,03 % - Methode. Nutz...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2021 Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers / § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht erbschaftsteuerbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Letzteres kommt...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2021 Hinzurechnung bei Aufwendungen, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen / § 8 Nr. 1 GewStG Der BFH hat mit Urteil v. 30.7.2020, III R 24/18 entschieden, dass Aufwendungen i.S.v. § 8 Nr. 1 GewStG, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen, nicht der Hinzurechnung unterliegen. Geltung hat dies nicht nur in den Fällen einer entsprechenden Aktivieru...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 6.2 Startpakete und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich

Startpakete werden von Netzbetreibern und Serviceprovidern für das jeweilige Mobilfunknetz herausgegeben und enthalten den Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang), die Zuteilung einer Rufnummer, ein Guthaben für die ausschließliche Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen in bestimmter Höhe und ein Mobilfunkgerät. Bereits mit Erwerb des St...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Betriebseinnahmen und -ausgaben)

Rz. 8 Agenturgeschäfte Agenturgeschäfte (Steuerpflichtiger verkauft für Zahlungsempfänger und tritt selbst nur als Vermittler auf) zählen zu den durchlaufenden Posten. Somit zählen die vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgaben.[1] Verwendet de...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 6 Geltendmachung der Sachhaftung

Rz. 32 Die Sachhaftung wird durch Verwertung der Ware gem. § 327 AO geltend gemacht. Die Verwertung setzt voraus, dass der Zahlungsanspruch bei Fälligkeit nicht erfüllt wird und die Ware der Sachhaftung unterliegt.[1] Die Beschlagnahme ist weder eine Voraussetzung für die Verwertung noch löst sie das Verwertungsrecht aus. Erfolgt eine Beschlagnahme vor Entstehung der Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 1 Die Regelung des § 76 AO beruht auf dem gesetzgeberischen Willen, neben dem Steuer- bzw. Zollschuldner und dem Haftungsschuldner ein weiteres Sicherungsmittel zu schaffen, das der Durchsetzbarkeit der Abgabenforderung im Bereich der Zölle und Verbrauchsteuern dienen soll. Die Sachhaftung gibt dem Steuergläubiger das Recht, sich ohne Rücksicht auf Privatrechte irgendwelc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 7 Absehen von der Geltendmachung (Abs. 5)

Rz. 35 Nach § 76 Abs. 5 AO ist die Verwertung der Waren unzulässig, wenn die Waren dem Verfügungsberechtigten abhandengekommen sind. Der Begriff des Abhandenkommens wurde von § 935 Abs. 1 BGB übernommen. Abhanden gekommen ist eine Sache danach, wenn der unmittelbare Besitzer den Besitz ohne oder gegen seinen Willen verloren hat, die Ware also etwa verloren gegangen oder gest...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.1 Erfassung als Sondervergütungen

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überlässt. Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung auf Zeit zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Die Nutzungsüberlassung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8 [Leistungen infolge NS-Unrechts]

Rz. 1 Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren nach den Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts sind nach § 3 Nr. 8 S. 1 EStG steuerfrei. Die gesetzlichen Grundlagen für derartige Leistungen ergeben sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG, dem Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8a [Gesetzliche Renten an Verfolgte des NS-Regimes]

Rz. 1 § 3 Nr. 8a EStG regelt die Steuerfreiheit für Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die aufgrund von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen als Verfolgte nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt sind.[1] Rz. 2 Begünstigt sind zum einen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, die unmittelbar an Verfolgte gezahlt werden (Rz. 3 – 6), und zum anderen R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.2 Rechte und Pflichten des Eigentümers (Rechtsinhabers)

Rz. 15 Der Eigentümer bedarf angesichts der weitgehenden tatsächlichen Gewalt des Nießbrauchers über die Sache eines Schutzes, wenn dieser seine Stellung missbraucht. Der Nießbraucher ist daher dem Eigentümer zur Sicherheitsleistung verpflichtet, wenn sein Verhalten eine erhebliche Verletzung der Rechte des Eigentümers befürchten lässt[1]. Kommt der Nießbraucher nach rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.2 Unentgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 73 Behandlung beim Nutzungsberechtigten Auch für den unentgeltlich bestellten Nießbrauch ist die Tatbestandsverwirklichung für die Einkünftezurechnung das entscheidende Kriterium. Im Falle der Tatbestandsverwirklichung erzielt der Nießbraucher im Falle der Vermietung also Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dass der Nießbraucher an einem vermieteten Grundstück grundsät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.2 Vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 98 Behält sich der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Grundstücks ein obligatorisches Nutzungsrecht vor, stellt die Einräumung des Nutzungsrechts keine Gegenleistung des Erwerbers dar.[1] Behandlung beim Nutzenden Der Nutzungsberechtigte hat bei der Vermietung des Grundstücks die Einnahmen zu versteuern, er darf die von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.1 Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 9 Der Nießbrauch umfasst eine Reihe von Befugnissen. So ist der Nießbraucher zum Besitz berechtigt.[1] Dieses Besitzrecht gewährleistet dem Nießbraucher, die Nutzungen in ihrer Gesamtheit ziehen zu können. Das Nutzungsrecht ist als absolutes Recht umfassend. Es ergreift die natürlichen Früchte, insbesondere die Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen Grundstücks, wie auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.1 Entgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 69 Durch die Rechtsprechung des BFH ist die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Nutzungsrechts sowohl bei dinglicher Bestellung wie bei lediglich schuldrechtlicher Einräumung identisch. Der Nutzungsberechtigte wird quasi wie ein Mieter behandelt, während der Eigentümer als Quasi-Vermieter den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt.[1] Wenn der Nutzungsberech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.3 Verzicht auf den Nießbrauch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 182 Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs Auch bei der Ablösung eines Nießbrauchs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen besteht regelmäßig kein erkennbarer sachlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung von Anteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und der von diesen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts geleisteten Zahlungen. Ein solcher Zusammenhang liegt b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.1 Zugewendete obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 96 Für die Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spielt es keine Rolle, ob das Nutzungsrecht dinglich oder obligatorisch bestellt ist. Auch bei schuldrechtlichen Nutzungsrechten richtet sich die Einkünftezurechnung zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigtem allein nach der Tatbestandsverwirklichung, d. h. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.3.2 Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht

Rz. 94 Der bisherige Eigentümer kann sich auch ein dingliches Wohnrecht i. R. d. Übertragung des Grundstückes vorbehalten. Es gelten in diesem Fall die Grundsätze über den Vorbehaltsnießbrauch entsprechend.[1] Das vorbehaltene dingliche Wohnrecht ist ebenfalls kein Entgelt für die Übertragung des Grundstücks; der Eigentümer erwirbt von vornherein belastetes Eigentum. Der Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.2 § 12 Nr. 2 EStG

Rz. 31i Zuwendungsnießbrauch Eine Zuwendung i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG liegt bei außergewöhnlichen Aufwendungen, zu denen der Nießbraucher berechtigt[1], aber nicht verpflichtet ist, nur vor, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gem. § 1049 i. V. m. §§ 677, 670, 683, 684 S. 2 BGB gegeben ist, vom Nießbraucher aber nicht geltend gemacht wird.[2] Vorbehaltsnießbrauch Übernimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.1.1 Entgeltliche Bestellung

Rz. 128 Die entgeltliche Nießbrauchsbestellung an einem Betriebsgrundstück führt in der Regel nicht zu einer Entnahme des Grundstücks, da es an der Übertragung zivil- und wirtschaftlichen Eigentums zugunsten des Nießbrauchsberechtigten mangelt (s. dazu im Allgemeinen. Tz. 2.5). Ebenso geht der betriebliche Veranlassungszusammenhang nicht verloren, sodass das Betriebsgrundstü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.4 Ablösung von entgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 180 Zahlungen zur Ablösung eines entgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauchs sind beim Eigentümer im Jahre der Zahlung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt nach § 11 Abs. 1 S. 3 EStG auf mehrere Jahre verteilt worden, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.4 Zusammenfassende Hinweise für den Steuerpraktiker

Rz. 95 Der Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen ist ungünstig, wenn außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen entsprechend der gesetzlichen Regelung vom Eigentümer getragen werden, da dieser vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist. Der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch bewirkt einen Werbungskostenleerlauf beim Eigentümer und sollte nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.1 Grundlagen

Rz. 107 In der Besteuerungspraxis hat der unentgeltlich bestellte Nießbrauch an Kapitalvermögen, ausgelöst durch den Gedanken einer möglichen Übertragung der Einkunftsquelle auf niedrig besteuerte Familienangehörige eine deutlich höher einzuschätzende Relevanz gegenüber dem entgeltlich bestellten Nießbrauch. Rz. 107a Rechtshistorisch wurde der Wertpapier-Nießbrauch[1] nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.2 Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 174 Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Ablösungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und Ablösungen im Zusammenhang mit sonstigen Vermögensübertragungen. Zur Abgrenzung der Vermögensübergabe von sonstigen Vermögensübertragungen verweist das BMF-Schreiben v. 30.9.2013 auf die Rz. 2, 3, 5 und 57 des BMF-Schreibens v. 11.3.2010[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.1 Einzelfragen der Gewinnermittlung

Rz. 152 Absetzung für Abnutzung Die Berechtigung zur AfA auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steht dem Nießbraucher nicht zu, da der Besteller regelmäßig Eigentümer des Anlagevermögens bleibt.[1] Ausnahme ist, wenn der Nießbraucher für das nießbrauchsbelastete – ihm nicht gehörende – Wirtschaftsgut Herstellungskosten aufgewende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.2 Ertragsnießbrauch am Unternehmen

Rz. 153 Vom sog. echten Unternehmensnießbrauch gilt es, den Ertragsnießbrauch zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Nießbrauchers gegen den Unternehmer auf Auszahlung eines (Teil-)Gewinns. Hierbei wird dem Berechtigten häufig zur Sicherung seines Anspruchs Teile des Betriebsvermögens sicherungsübereignet. Da dem Nießbraucher ledigl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.3 Ablösung von unentgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 179 Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich als Zuwendungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG zu beurteilen sein. Sie sollen daher beim Nießbraucher nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören. Der Eigentümer soll sie weder als Werbungskosten abziehen können noch sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.5 Andere Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Einkünften

Rz. 121 Als andere Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung der Einkünfte bieten sich z. B. die Vollrechtsübertragung, das echte Wertpapierpensionsgeschäft bzw. ein Wertpapierdarlehen an. Rz. 122 Vollübertragung Hier wird der Übernehmer der Vermögenswerte neuer Inhaber der Anteilsrechte bzw. Wertpapiere. Rz. 123 einstweilen frei. Rz. 124 Wertpapier-Leihgeschäfte (Wertpapier-Dar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.5 Errichtung von Bauwerken oder Vornahme von Einbauten

Rz. 18 Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB gehören nicht zu den wesentlichen Bestandteilen des Grund und Bodens solche Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines Rechts an einem Grundstück mit diesem oder mit dem Gebäude verbunden werden. Verbindung einer Sache in Ausübung eines Rechts an fremdem Grundstück bedeutet in der Terminologie des BGB, dass der Berechtigte dinglich b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.6.1 Unübertragbarkeit

Rz. 19 Der Nießbrauch entzieht dem Eigentümer das Nutzungsrecht und entwertet wirtschaftlich das Eigentum. Deshalb bestimmt das Gesetz wenigstens eine zeitliche Begrenzung. So kann der Nießbrauch seinem Bestand nach nicht übertragen[1], vererbt[2] und belastet werden[3]. Fraglich ist dagegen, ob der Nießbrauch als nicht übertragbares Recht dennoch pfändbar ist oder ob nur di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.2.2 Entgeltliche Übertragung eines betrieblichen Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt bei Betriebsfortführung

Rz. 140 Die entgeltliche Übertragung eines im Betriebsvermögen befindlichen Grundstückes stellt eine gewinnrealisierende Veräußerung dar. Die Besonderheit im Rahmen des Vorbehaltsnießbrauch besteht hier im Verbleib entsprechender Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeiten auf Seiten des Veräußerers. Der Erwerber erlangt von Beginn an belastetes Eigentum. Da der Vorbehaltsnießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.2 Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch

Rz. 113 Behält sich jemand anlässlich der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen an den übertragenen Wirtschaftsgütern den Nießbrauch vor oder ist der Nießbraucher an Kapitalvermögen durch einen Erben als neuem zur Verfügung über das Kapitalvermögen Berechtigten aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt worden, sind die Einnahmen nach Auffassung der Finanzverwal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.1 § 42 AO

Rz. 31g Die Bestellung eines Nießbrauchs kann zu einer Einkünfteverlagerung zwischen Eigentümer und Nießbraucher führen. Infolgedessen kann unter Berücksichtigung beider Parteien eine Minderung der steuerlichen Belastung erreicht werden. Hierin ist jedoch dem Grunde nach kein Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO anzunehmen, insbesondere das Motiv zur Steuerersparnis ist ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.3 Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks

Rz. 149 Wird ein bereits mit einem Nießbrauch zugunsten eines Dritten belastetes Grundstück erworben, sind die Erträge aus dem Nießbrauch beim Berechtigten und nicht beim Eigentümer zu versteuern. Der Nießbraucher verwirklicht hier den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung.[1] Erwirbt ein freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer das Grundstück, ist es handels- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.3.1 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Rz. 93 Ist das Grundstück in der Weise belastet, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen bestellt worden ist, sind die für den Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden.[1] Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingli...mehr

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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 1. Bewertungsstichtag

Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 BewG). Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts hat sich auf den Bewertungsstichtag zu beziehen (§ 198 Abs. 1 Satz 1 BewG). § 11 ErbStG regelt den Bewertungsstichtag. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Ent...mehr