Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Art und Umfang der Maßnahme

Rz. 32 Mit der Formulierung in § 555c Abs. 1 Nr. 1 "in wesentlichen Zügen" soll verankert werden, dass an den Inhalt der Modernisierungsankündigung insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Maßnahme keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (RegEntw- BTDrucks. 17.10485 S. 20). Ausreichend ist, dass die Mieter durch das Ankündigungsschreiben hinreichend in die ... mehr

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Risikomanagement: Krisenprä... / 4.3 Instrumente im Krisenmanagement

Eine professionelle Krisenprävention stellt dem Unternehmen einen passenden Werkzeugkasten an bewährten Instrumenten zur Verfügung. Sicheres Handeln in der Krise erfordert ein sicheres Beherrschen dieser Werkzeuge. Dazu müssen diese Werkzeuge nicht nur erlernt, sondern auch immer wieder, mindestens zu Übungszwecken, angewandt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Führungskr... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / I. Einführung

Zum Beispiel kann durch die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Erwerbe/Übertragungen – auch von sehr hohem Vermögen aller Art – die völlige Steuerfreiheit erlangt werden. Allerdings unterliegen die Übertragungen/Erwerbe dem strengen Regime des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu kommt, dass ein bisher privat unbegrenzt verfügbare... mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 3.3 Die wichtigsten PPWR-Anforderungen

Wenn die neue Verpackungsverordnung in Kraft tritt, gelten auch die zentralen Regeln zur Prüfung der Verpackungskonformität. Diese Vorgaben ergeben sich insbesondere aus den Artikeln 5 bis 12 der PPWR-Verordnung (RL (EU) 2025/40). Welche Übergangsfristen im Einzelnen gelten, hängt jeweils von den Bestimmungen dieser Artikel ab. Nachhaltigkeitsanforderungen Gemäß Artikel 5 der ... mehr

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Brennpunkt: Veräußerung von... / 1. Begriff der Veräußerung

Eine Veräußerung eines Investmentanteils ist anzunehmen, wenn eine entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen anderen Rechtsträger erfolgt. Als Veräußerung von Investmentanteilen gilt auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme, verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft, eine einseitig vom Investmentfonds herbeigeführte Rücknahme von Investme... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst sechs Teilstandards, die sich auf messbare Ziele, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Kompensation, interne CO2-Bepreisung sowie finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert. Insbesondere E1-11 (Finanzielle A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / 3.3 Ab dem 10.2.2026: Erweiterung der Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG)

Rz. 59 Durch das Standortfördergesetz (StoFöG) v. 4.2.2026[1] ist die in § 6b Abs. 10 S. 1 EStG vorgesehene Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erweitert worden: Der Höchstbetrag wurde von 500.000 EUR auf 2.000.000 EUR angehoben. Nach der Gesetzesbegründung soll die Anhebung dazu dienen, größere Spielräume für be... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Nutzungsvergütungen

Rz. 118 Eine Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke liegt nur vor, wenn sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung hoheitlichen Drucks beschafft.[1] Die Überlassung muss mithin nicht hoheitlich erzwungen sein, insbesondere bedarf es keines förmlichen Enteignungsverfahrens. Weil die öffentliche Hand gesetzlich ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Zinsen auf Nutzungsvergütungen

Rz. 121 Zinsen auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 3); die Zinsen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Entschädigung selbst nicht besteuert wird[1]. Durch § 24 Nr. 3 EStG werden ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 51 Bei Miteigentum sind die objektbezogene Einheitlichkeit des Verteilungszeitraums und die personenbezogene Zurechnung des Aufwands strikt zu trennen. Mehrere Eigentümer desselben Steuerobjekts können den Aufwand nur auf den gleichen Zeitraum verteilen; abziehen darf jeder Beteiligte gleichwohl nur den ihm steuerrechtlich zuzurechnenden Betrag. Eine über die Beteiligung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.3 Restabzug und einheitlicher Verteilungszeitraum

Rz. 35 § 11a Abs. 2 ordnet für Veränderungen während des Verteilungszeitraums einen zwingenden Restabzug an. Wird das Gebäude veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Veräußerungsjahr vollständig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzusetzen. Dasselbe gilt bei der Einbringung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes in ein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.2 Regelungsstruktur und Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift besteht aus einem unnummerierten Absatz mit 3 Sätzen. S. 1 enthält für Einzeldenkmale den Grundtatbestand und das Verteilungswahlrecht. S. 2 erstreckt die Begünstigung auf Gebäude oder Gebäudeteile, die selbst kein Baudenkmal sind, aber zu einer als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage gehören; begünstigt ist dort nur der Aufwand zur Erhal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Wechsel- und Beendigungsfälle

Rz. 53 Veräußerung, Einbringung eines zuvor nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes, Entnahme aus dem Betriebsvermögen und Beendigung der Nutzung zur Einkunftserzielung lösen über Satz 3 i. V. m. § 11a Abs. 2 zwingend den Abzug des noch nicht berücksichtigten Erhaltungsaufwands aus. Der Restabzug erfolgt im Veränderungsjahr in einer Summe und ohne zeitanteilige Kürzun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 1492 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 5 S 2 EStG ist derjenige Anteilseigner, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Somit ist unbeachtlich, ob eine Abtretung des Anspruchs auf Gewinnausschüttung oder auf den Liquidationserlös an eine andere Person vorgenommen wurde. Die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung

Rn. 1284 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG muss die Veräußerung der verbrieften oder unverbrieften Zinsforderung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung erfolgen. Als Inhaber der Schuldverschreibung kommt zunächst die Person in Betracht, die das durch die Schuldverschreibung verkörperte Darlehen gewährt. Eine steu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 3–11 EStG

Rn. 59 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Im Übrigen greifen im Grundsatz die allg Regeln. Einkünfte aus KapVerm erzielt, wer im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung "eigenes" oder "geliehenes" Kapital gegen Entgelt zur zeitweisen Nutzung überlässt. Bei der Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, wer die Macht hat, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapitalanlag... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG)

Rn. 444 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG (Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin) gelten als sonstige Bezüge auch die Einnahmen, die anstelle der Bezüge iSd Abs 1 von einem anderen als dem Anteilseigner (gem § 20 Abs 5 EStG) bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 440 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Zuordnung von WG zum BV (zum Begriff BFH BStBl II 1991, 13) richtet sich bei beiden Gewinnermittlungsarten im Grundsatz nach denselben Kriterien: In sachlicher Hinsicht kann nur dasjenige Vermögen, das der Erzielung betrieblicher – freiberuflicher – Einkünfte dient, BV sein (BFH BStBl II 1985, 6 mwN; zur Beteiligung eines Mediziners an e... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Informationsrisikomanagement

Rz. 1 Die Informationsverarbeitung und -weitergabe in Geschäfts- und Serviceprozessen wird durch datenverarbeitende IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse unterstützt. Deren Umfang und Qualität hat sich insbesondere an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie an der Risikosituation zu orientieren (vgl. AT 7.2 Tz. 1 MaRisk). IT-Systeme, die zugehörigen I... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vergnügungssteuer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gemeinden sind berechtigt, auf die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen Steuern zu erheben. Näheres regeln die einzelnen Bundesländer in Kommunalabgabengesetzen und auf dieser Grundlage die Gemeinden, etwa in eigenen Vergnügungssteuersatzungen. Vergnügungen können z. B. folgende Veranstaltungen sein: Tanzbelustigungen gewerblicher Art, Ko... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Wertpapierleihe

Rn. 72 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gegenstand der Leihe nach § 598 BGB ist bei Überlassung und Rückgabe stets dieselbe Sache, wohingegen beim Wertpapierdarlehen nur Wertpapiere gleicher Art, Menge und Güte zurück zu übertragen sind. In der Praxis wird die Wertpapierleihe häufig – fälschlicherweise – mit dem Wertpapierdarlehen gleichgesetzt (s oben; s Haase, INF 2006, 457). Be... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Unter Denkmalpflege sind die Maßnahmen zum Schutze künstlerisch wertvoller oder kulturgeschichtlich bedeutsamer Bau- und Kunstdenkmäler zu verstehen, um Zerstörung, Beseitigung, Verfall, Verunstaltung oder Entfernung des ursprünglichen Zustandes zu verhüten. Es geht um die Bewahrung und Pflege von Gegenständen, deren Erhaltung wegen ihrer ges... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundschuld

Rn. 551 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Grundschuld setzt – im Gegensatz zur Hypothek – kein Bestehen einer persönlichen Forderung voraus. Bei der Grundschuld tritt die Zinszahlung aus dem Grundpfa... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1 Planung

Rz. 275 Ausgangspunkt geschäftsstrategischer Planungen ist die Existenz von Zielen. Häufig werden die Ziele aus übergeordneten Absichten, Wertorientierungen, Missionen oder Unternehmensleitbildern abgeleitet. Bei vielen Instituten werden derartige Leitbilder auch nicht unwesentlich durch Statuten oder sogar Gesetze bestimmt. Bei Sparkassen, Landesbanken und Förderinstituten ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Erträge beim Pensionsgeber

Rn. 69 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Rspr und Verw stehen in ersichtlichem Widerspruch zu der Anordnung des § 340b Abs 4 HGB , wonach Wertpapiere dem Pensionsgeber zuzurechnen sind (mwN s Haase, INF 2006, 457). Im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass beim echten Pensionsgeschäft die Zuordnung der Erträge beim Pensionsgeber erfolgen soll; vor allem für die bilanzsteuerrech... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Normalerweise ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ("privates Veräußerungsgeschäft"), wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst in der Immobilie gewohnt hat (s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d... mehr

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ZErb 08/2026, Keine familie... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch ist G. G. als Eigentümer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung und einem Keller eingetragen. Mit notarieller Urkunde vom 7.7.2025 widerrief er alle etwa von ihm vorliegenden Verfügungen von Todes wegen und setzte die Beteiligten zu 1 und 2 zu untereinander gleichen Anteilen zu seinen Erben ein. Ferner o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Objektivität und Unvoreingenommenheit

Rz. 92 Die EBA hat in Abschnitt 4.4.1 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung Anforderungen an die Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen formuliert, die mit der siebten MaRisk-Novelle wortgleich übernommen wurden. In diesem Zusammenhang verweist sie zunächst auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance. So sollen die Institute sicher... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbauseinandersetzung

Rn. 628 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der steuerlichen Behandlung liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie ein Rechtsgeschäft zwischen den Miterben zur Erfüllung gesetzlicher Ansprüche ist. Da es auch nach der teilweisen Aufgabe der Einheitsthese bei Realteilung ohne Ausgleichszahlung an einem Leistungsaustausch fehlt, vollzieht sie sich nach Realteilungsgrundsätzen (vgl BMF BS... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. IT-Betrieb

Rz. 1 Der IT-Betrieb hat die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie sowie aus den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben, zu erfüllen (vgl. AT 7.2 Tz. 1 und Tz. 2 MaRisk). Rz. 2 Die Komponenten der IT-Systeme und deren Beziehungen zueinander sind in geeigneter Weise zu verwalten und die hierzu erfassten Bestandsangaben regelmäßig sowie anlassbez... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen

Rz. 48 Die deutsche Aufsicht hatte schon in der Vergangenheit differenzierte Bearbeitungsgrundsätze für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen gefordert, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Verständnis von den betriebenen Geschäftsaktivitäten

Rz. 2 Diverse Probleme während der Finanzmarktkrise waren darauf zurückzuführen, dass bestimmte Geschäftsaktivitäten und insbesondere die damit verbundenen Risiken nicht von allen Marktteilnehmern vollständig verstanden wurden. So wurde u. a. von einigen Instituten in großem Stil in strukturierte Produkte investiert, da diese von den maßgeblichen Agenturen lange Zeit mit aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 4. Exkurs: Problem der unbewussten Zuwendungen unter Ehegatten

Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[14] Wird z.B. der Kaufpreis bei Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens auf ein gemeinschaftliches Konto der Ehegatten gezahlt, ohne dass beide Ehegatten vorher Eigentümer der Immobilie oder des Unternehmens waren, führt dieser Vorgang dazu, dass der andere Ehegatte in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Informationsrisikomanagement

Rz. 156 Die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht an ein angemessenes IT-Risikomanagement hat sie in den bisher geltenden BAIT näher ausgeführt. Die BAIT haben jedoch auch bisher keinen vollständigen Anforderungskatalog dargestellt. Sie sollen vielmehr einen verständlichen und flexiblen Rahmen für das Management der IT-Ressourcen, des Informationsrisikos und der Informati... mehr