Rz. 1
Der IT-Betrieb hat die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie sowie aus den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben, zu erfüllen (vgl. AT 7.2 Tz. 1 und Tz. 2 MaRisk).
Rz. 2
Die Komponenten der IT-Systeme und deren Beziehungen zueinander sind in geeigneter Weise zu verwalten und die hierzu erfassten Bestandsangaben regelmäßig sowie anlassbezogen zu aktualisieren.
Erläuterung
Zu den Bestandsangaben zählen insbesondere:
- Bestand und Verwendungszweck der Komponenten der IT-Systeme mit den relevanten Konfigurationsangaben (z. B. Versionen und Patchlevel)
- Eigentümer der IT-Systeme und deren Komponenten
- Standort der Komponenten der IT-Systeme
- Aufstellung der relevanten Angaben zu Gewährleistungen und sonstigen Supportverträgen (ggf. Verlinkung)
- Angaben zum Ablaufdatum des Supportzeitraums der Komponenten der IT-Systeme
- Schutzbedarf der IT-Systeme und deren Komponenten
- Akzeptierter Zeitraum der Nichtverfügbarkeit der IT-Systeme sowie der maximal tolerierbare Datenverlust.
Rz. 3
Das Portfolio aus IT-Systemen bedarf der Steuerung. IT-Systeme sollten regelmäßig aktualisiert werden. Risiken aus veralteten bzw. nicht mehr vom Hersteller unterstützten IT-Systemen sind zu steuern (Lebenszyklus-Management).
Rz. 4
Die Prozesse zur Änderung von IT-Systemen sind abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt auszugestalten und umzusetzen. Dies gilt auch für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von IT-Systemen sowie für sicherheitsrelevante Nachbesserungen (Sicherheitspatches).
Erläuterung
Änderungen von IT-Systemen umfassen auch die Wartung von IT-Systemen. Beispiele für Änderungen sind:
- Funktionserweiterungen oder Fehlerbehebungen von Softwarekomponenten
- Datenmigrationen
- Änderungen an Konfigurationseinstellungen von IT-Systemen
- Austausch von Hardwarekomponent...