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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 1.2.1 ... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 102

Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übergreifende Definition festlegen, die neben dem Zweck der Transaktion vor allem das Ausmaß der Fremdfinanzierung berücksichtigen soll. Die EZB stellt für definitorische Zwecke darauf ab, dass der Verschuldungsgrad des Kreditnehmers nach der Finanzierung das Vierfache der Gesamtverschuldung im Verhältnis zum EBITDA[1] überschreitet oder dass sich der Kreditnehmer im Besitz eines oder mehrerer finanzieller Sponsoren[2] befindet.[3] Insofern bezieht sich die EZB ebenfalls auf das Ausmaß der Fremdfinanzierung und den Zweck der Transaktion.

 

Rz. 103

Zusammengefasst geht es der EBA bei der Unternehmenssteuerung vor allem darum, dass die Institute gehebelte Transaktionen in ihren Kreditrisikostrategien berücksichtigen, auf Basis geeigneter Parameter ihren Risikoappetit für derartige Transaktionen und deren Syndizierung sowie geeignete (Teil-)Limite festlegen (→ AT 4.2 Tz. 1) sowie angemessene Prozesse für deren Genehmigung und Überwachung implementieren.[4] Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit müssen die Institute den Vorstellungen der EBA zufolge im Fall gehebelter Transaktionen insbesondere auf einen übermäßigen Verschuldungsgrad achten und umfassend bewerten, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, seine Schulden innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuzahlen oder auf ein tragfähiges Niveau zu verringern. Transaktionen mit übermäßigem Verschuldungsgrad sollten eine Ausnahme bleiben, mit dem Risikoapp...

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