Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1 Zuwendungsnießbrauch (bzw. Zuwendungswohnrecht) — s. Übersicht Rz. 65

Rz. 66 Unter Zuwendungsnießbrauchsrecht ist das vom Eigentümer dem Nutzungsberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrecht zu verstehen. Für den Vermächtnisnießbrauch gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung die Ausführungen zum unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch entsprechend. Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.7.2 Nießbrauchsbestellung zwischen Angehörigen

Rz. 35 Der Bundesfinanzhof stellt es auch Angehörigen in den Grenzen des § 42 AO frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung und der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich indes nur dann anzuerkennen, wenn sie klar verein...mehr

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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 2. Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag

Der Sachverständige hat den Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zutreffend und hinreichend zu erheben und zu dokumentieren (s. hierzu III. 2.). Der Qualitätsstichtag entspricht bei einer Grundstücksschenkung dem Bewertungsstichtag nach § 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (s. hierzu IV. 1.). Der Wertermittlung ist der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Inhalt des Nießbrauchsrechts

Rz. 1 Der Nießbrauch verkörpert das Recht, sämtliche Nutzungen des belasteten Gegenstandes zu ziehen. Dadurch tritt eine Einschränkung der Rechtsstellung des Eigentümers ein. Nicht er, sondern der Nießbraucher ist berechtigt, die Nutzungen des Gegenstandes zu ziehen. Die Nießbrauchsbestellung ist nur zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person des öffentlichen oder p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.1 Allgemeines

Rz. 173 Der Erlass der Finanzverwaltung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterscheidet zwischen der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs, Zuwendungsnießbrauchs, Vermächtnisnießbrauchs, des dinglichen Wohnrechts und des obligatorischen Nutzungsrechts. Für die Behandlung von Ablösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.9 Dingliches Wohnrecht

Rz. 24 Das dingliche Wohnrecht[1] gibt dem Wohnberechtigten das gegenüber jedermann wirkende Recht auf Bewohnen eines Gebäudes oder Gebäudeteils unter Ausschluss des Eigentümers. Es ist eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und nießbrauchsähnlich ausgestaltet, weshalb die Vorschriften über den Nießbrauch teilweise für entsprechend anwendbar erklärt werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.1 Grundlagen

Rz. 65a Die Rechtsauffassung und Auslegung von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Entgelt für die Bestellung eines zeitlich begrenzten Nießbrauchs an einer Eigentumswohnung sei als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern[1], begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Auch wenn der Steuerta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2.1 Bestellung des Nießbrauchs an Sachen

Rz. 7 Die Bestellung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden hat verschiedene Erfordernisse, je nachdem ob es sich um Grundstücke oder bewegliche Sachen handelt. Sie entsprechen stets jenen für die Übertragung des Eigentums. Daher ist bei Grundstücken Auflassung und Eintragung erforderlich[1], bei beweglichen Sachen Einigung und Übergabe[2]. Die Einigung bezieht sich hier auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.7.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 32 Wie bereits erwähnt, kann das wirtschaftliche Eigentum im Zweifel als Hilfstatsache bei der Zurechnung von Einkünften dienen. Im System der Zurechnung von Einkünften nach dem EStG kommt es jedoch grundsätzlich darauf an, ob der (Nießbrauchs-)Berechtigte die Tatbestandsmerkmale des § 2 EStG auch tatsächlich verwirklicht.[1] Dabei gilt ganz allgemein, dass der Steuertat...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.1 Interne Meldestellen

Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, das heißt natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen, an die sich insbesondere Beschäftigte mit Informationen über Verstöße wenden können, einzurichten und zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.2.1 Unentgeltliche Übertragung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt bei Betriebsfortführung

Rz. 139 Bei unentgeltlicher Übertragung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die Zustimmung verdient, eine Entnahme des Grundstücks mit dem Teilwert anzunehmen.[1] Es sei nicht zulässig, vor dieser Privatentnahme den aktivierten Grundstückswert in einen Nutzungswert, der das Nießbrauchsrecht ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.5 Übergangs- und Entkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsme...mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.3 Unternehmenscheck

Die erste eigentliche Arbeit besteht häufig darin, dass sich der aktuelle Eigentümer ein genaues Bild von den Stärken und Schwächen seines Unternehmens verschaffen muss. Dabei geht es noch nicht darum, den Wert des Betriebes zu bestimmen, sondern eine realistische Einschätzung aller vorhandenen Stärken und Schwachstellen zu identifizieren. Auch wenn der jetzige Inhaber meint...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 4 Fazit

Nur eine frühzeitige und strukturierte Nachfolgeplanung sichert den Weiterbestand gerade von kleinen und mittleren Betrieben, die in der Regel durch einen Eigentümer geführt werden. Dabei kann die Beschäftigung mit der Frage, wie ein geordneter Übergang geregelt werden soll, im Grunde nicht früh genug beginnen. Spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Ausscheiden aus der Firma s...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 1 Ausgangslage und Problemstellung

Gemäß der Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) (Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 – IHK Dresden) stehen im Zeitraum bis 2030 rund 186.000 mittelständische Unternehmen vor einem Wechsel der Inhaber oder Geschäftsführer. Nach heutigem Kenntnisstand wird es für mehr als einem Drittel (!) der Betriebe nicht möglich sein, einen geeigneten Nachfol...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2 Umsatzbesteuerung der einzelnen Eigentümer

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vermieten die einzelnen Eigentümer ihr Wohn-/Teileigentum, besteht ihre wesentliche Tätigkeit in der Entgegennahme und Nachprüfung der vom Verwalter erteilten Abrechnungen sowie der Überwachung der Mieteingänge, der Zahlung des Wohngelds und ggf. der Entrichtung von Schuldzinsen. Diese Tätigkeit wird grundsätzlich am Ort des Wohnsitzes ausgeü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 13 UStG begünstigt zunächst bestimmte Verwaltungsleistungen, nämlich die Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch; die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; die sonstige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. 2.5.1.1 Allgemeines Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.3 Die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

2.5.1.3.1 Allgemeines Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter Instandhaltung ist die aktive Bewahrung des Gemeinschaftseigentums in gebrauchsfertigem Zustand zu verstehen. Zu nennen sind insbesondere die Pflege der Gartenanlage; Reinigung des Treppenhauses; Wartung technischer Geräte wie Antenne, Aufzug, Heizung, Müllschlucker oder Schornstein. Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.3.3 Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter Instandsetzung ist die Wiederherstellung des gebrauchsfertigen Zustands zu verstehen; erfasst werden insbesondere Reparaturarbeiten und Sanierungsarbeiten. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die von der Gemeinschaft erhobenen Umlagen sind umsatzsteuerlich das Entgelt für diese steuerbaren, aber nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien (Sonder-)Leis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Einbringung durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 13 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Sacheinlagetatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG ist seinem Wortlaut nach mit der Vorgängervorschrift identisch. Bisher wurde der im Ges nicht definierte Begriff des "Einbringens" in § 24 Abs 1 UmwStG aF als stliches Tatbestandsmerkmal – zu Recht – so ausgelegt, dass die Verschaffung wirtsch Eigentums (s § 39 AO) bei der aufnehmenden Pers-Ges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.2 Die Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch versteht man die Duldung der zeitweisen oder dauerhaften Nutzung des Gemeinschaftseigentums, insbesondere die Nutzung der Antennenanlage, der Fahrstühle, der Müllschluckanlage, der Telefonzentrale, des Trockenbodens oder -raums, der Wäschetrockner, der Waschküche, der Waschmaschinen. Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.3.4 Die sonstige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerfrei sind demnach insbesondere die Bestandserfassung und -verwaltung, die Auftragsvergabe an Handwerker, die Bezahlung der Rechnungen, Aufstellung eines Wirtschaftsplans, die Rechnungslegung (§§ 27f. WoEigG), die Buchführung, die Steuer- und Rechtsberatung. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die von der Gemeinschaft erhobenen Umlagen sind umsatzs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die zum steuerlichen Sonder-BV gehörenden WG im Eigentum eines Gesellschafters

ba) Der Gesellschaft zur Nutzung im Betrieb unmittelbar oder mittelbar überlassene WG des Gesellschafters (notwendiges Sonder-BV I) Rn. 74 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach ständiger BFH-Rspr gehören zum BV einer gewerblichen PersGes nicht nur die im Gesamthandsvermögen (Gesellschaftsvermögen) der Mitunternehmer stehenden WG, sondern auch WG, die einem Mitunternehmer zu Alleine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2.2 Der Leistungsempfänger: ein anderer Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Gemeinschaft kann nur solche Umsätze als steuerpflichtig behandeln, die sie an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführt (§ 9 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Mitglied der Gemeinschaft muss die Wohnung oder das Teileigentum als Unternehmer i. R. d. Unternehmens verwenden, z. B. als Arztpraxis, Steuerberatungsbüro oder Lagerräume. Nur an die Wo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

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zfs 06/2026, Nachbarschafts... / 2 Aus den Gründen:

II. Der zulässigen Berufung bleibt der Erfolg versagt. Das Landgericht ist im Ergebnis zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kläger keine Ansprüche gegen die Beklagten zustehen. 1. Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 306d Abs. 1, 2, 306a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen die Beklagten kommt nicht in Betracht. Der Beklagte Ziff. 1 war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Charakter

Rn. 180d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein solcher betrifft Tierzucht und Tierhaltung, der nach § 13 Abs 1 Nr 1 EStG iVm §§ 51, 51a BewG keine ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen als Futtergrundlage zur Verfügung stehen (BFH BStBl II 1996, 85; 1990, 152; 1983, 36; FG Nds EFG 1989, 57, 58). Das muss bei der Auslegung der Vorschrift berücksichtigt werden, dh zu Abgrenzungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2023 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; BFH BFH/NV 2004, 1640; BFH BFH/NV 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Die Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 13 UStG begünstigt die Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen. Wärmeähnliche Gegenstände sind u. a. das warme Wasser, die Heizenergie, z. B. Elektrizität. Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nicht begünstigt sein sollen die Lieferung von Kohlen, Koks, Heizöl, Gas (vgl. Abschn. 4.13.1. Abs. 2 S. 6 UStAE) zur Beheizung der eigenen Wohnung....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 1492 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 5 S 2 EStG ist derjenige Anteilseigner, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Somit ist unbeachtlich, ob eine Abtretung des Anspruchs auf Gewinnausschüttung oder auf den Liquidationserlös an eine andere Person vorgenommen wurde. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stein, Nießbrauch am Gewerbebetrieb und bei Betriebsaufspaltungen in der jüngeren Rspr – Konsequenzen und Gestaltungen, DStR 2025, 503 zu II. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, IV C 6 – S 2241/15/10003, BStBl I 2019, 1291 (zum Nießbrauch am verpachteten Gewerbebetrieb); BMF v 28.10.2025, IV C 6 – S 2240/00044/019/033 (COO.7005.100.3.13107528), BStBl I 2025, 1834 (zur une...mehr

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zfs 06/2026, Nachbarschafts... / Leitsatz

1. Die Bestimmung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB betrifft nicht den Fall, in dem zweifelhaft bleibt, ob nicht ein Ereignis die Verletzung verursacht hat, für das eine deliktische Haftungsverantwortlichkeit nicht besteht. 2. Der Anspruch des Grundstücksnachbarn aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstücks setzt voraus, dass die Beeinträchti...mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Ausübung der Option

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Über die Option muss die Eigentümerversammlung entscheiden. Der Options-Beschluss verursacht – nicht zwingend notwendige – Mehrkosten (z. B. gesonderte Verwalterabrechnungen mit USt-Ausweis, Steuerberatungskosten) und kann daher nur einstimmig gefasst werden. Dies wird oft nur erreichbar sein, wenn die die Option befürwortenden Eigentümer die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallende Bezüge

Tz. 50 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 UE werden Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften nicht von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst. Hierbei handelt es sich um die Vergütung, die der Verleiher erhält (Leihgebühr, Kompensationszahlung). GlA s Mühlhäuser/Stoll (DStR 2002, 1597, 1599), s Strunk/Kaminski (NWB, F 4, 4731, 4732), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 108), s M Frotscher (in F/...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einfuhr von Gegenständen in das Vereinigte Königreich unterliegt im Vereinigten Königreich der Einfuhrumsatzsteuer, vgl. VATA 1994, Section 1(1)(c). Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ("import VAT") wird anhand des Wertes nach zollrechtlichen Vorschriften nebst Steuern, Abgaben und weiterer anfallender Kosten ermittelt, vgl. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Sonderfall Reihengeschäft

Rz. 38 Stand: 06/03 – 07/2025 Ein Reihengeschäft ist eine Transaktion, bei der mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte (bis zum 31.12.2019: "Umsatzgeschäfte") abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6a S. 1 UStG, bis 31.12.2019: § 3 Abs. 6 S. 5 UStG). Für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung

Rn. 1284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG muss die Veräußerung der verbrieften oder unverbrieften Zinsforderung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung erfolgen. Als Inhaber der Schuldverschreibung kommt zunächst die Person in Betracht, die das durch die Schuldverschreibung verkörperte Darlehen gewährt. Eine steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 3–11 EStG

Rn. 59 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Im Übrigen greifen im Grundsatz die allg Regeln. Einkünfte aus KapVerm erzielt, wer im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung "eigenes" oder "geliehenes" Kapital gegen Entgelt zur zeitweisen Nutzung überlässt. Bei der Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, wer die Macht hat, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapitalanlag...mehr