Prof. Dr. Wanja Wellbrock
Die dritte Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst sechs Teilstandards, die sich auf messbare Ziele, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Kompensation, interne CO2-Bepreisung sowie finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert. Insbesondere E1-11 (Finanzielle Auswirkungen) wurde dabei gegenüber dem bisherigen E1-9 deutlich ausgeweitet. Die Säule umfasst folgende Teilstandards:
- ESRS E1-6: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
- ESRS E1-7: Energieverbrauch und Energie-Mix
- ESRS E1-8: Brutto-Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3)
- ESRS E1-9: Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
- ESRS E1-10: Interne CO2-Bepreisung
- ESRS E1-11: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen
ESRS E1-6: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Der Teilstandard E1-6 entspricht inhaltlich dem bisherigen E1-4 im ESRS Set 1, wurde jedoch ebenfalls gestrafft. Unternehmen müssen konkrete, überprüfbare Klimaziele offenlegen, sowohl für den Klimaschutz (Mitigation) als auch für die Klimaanpassung (Adaptation). Im Kern geht es um absolute THG-Reduktionsziele für Scope 1, 2 und 3, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens kompatibel sein müssen. Gegenüber dem ESRS Set 1 entfällt allerdings die detaillierte Darlegung der Methodik zur Zieldefinition. Der Fokus liegt nun stärker auf dem Nachweis der Wissenschaftlichkeit der Ziele, bspw. durch eine Referenz auf die Science Based Targets Initiative (SBTi).
Unternehmen müssen für jedes Ziel Basisjahr, Zieljahr und Fortsch...