Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 1.2 An ... / 2.2.2 Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen

Dr. Ralf Hannemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 48

Die deutsche Aufsicht hatte schon in der Vergangenheit differenzierte Bearbeitungsgrundsätze für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen gefordert, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse der Rückzahlungsfähigkeit (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Einige dieser Unternehmen spekulieren auf eine bestimmte Geschäftsentwicklung ihrer Investitionsobjekte und setzen dabei häufig einen relativ hohen Anteil an Fremdkapital ein, um ihre Eigenkapitalrendite zu steigern. Je höher die Gesamtkapitalrendite im Vergleich zu den Fremdkapitalkosten ist, desto stärker ist die gewünschte Hebelwirkung ("Leverage-Effekt"). Da bei diesen Geschäften regelmäßig gewaltige Finanzvolumina investiert werden, können sich derartige Spekulationen nachhaltig auf die Marktentwicklung auswirken.

 

Rz. 49

Über die Regulierung von Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen wird deshalb in Europa und in den USA seit der Finanzmarktkrise diskutiert. Im April 2009 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) vorgelegt, die am 1. Juli 2011 in ihrer endgültigen Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.[1] Unter "alternativen Investmentfonds" (AIF) sind alle Fonds zu verstehen, die nicht unter die Investmentfondsrichtlinie (OGAW)[2] fallen und insofern bis zu diesem Zeitpunkt nicht angemessen reguliert wurden. Zu den AIF gehören auch Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen. Der Richtlinie zufolge müssen die Verwalter von Hedge-, Spezial- und Immobilienfonds sowie von Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich u. a. eine Genehmigung für ihre Tätigkei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Regeln für Kommentare: Netiquette

haufe.de ermöglicht Ihnen, Ihre Meinung zu einem Artikel zu äußern – beispielsweise zu einer gesetzlichen Regelung oder Ihre Erfahrung zum Thema. Sie finden unter den entsprechenden Beiträgen ein Textfeld, in das Sie Ihren Kommentar schreiben und anschließend veröffentlichen können.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren