Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.1 Maßgeblicher Grundlohn

Beim Grundlohn im Sinne von § 3b EStG handelt es sich um den laufenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn (laufendes Arbeitsentgelt), der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum[1] zusteht. Der Grundlohn ist für die Berechnung des steuerfreien Anteils nur insoweit maßgebend, als er 50 EUR in der Stund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anspruch des ArbN auf Übertragung nach BetrAVG

Rn. 2633 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Gemäß § 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG kann der Wert einer vom ArbN erworbenen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen ArbG übertragen werden, sofern sowohl der alte als auch der neue ArbG sowie der ArbN selbst zustimmen. Geringfügig Beschäftigte und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten ebenfalls als ArbN iSd § 3 Nr ...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 15 Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung

Macht ein Arbeitnehmer (z. B. aufgrund eines entsprechenden Tarifvertrags) von der Möglichkeit Gebrauch, zusätzliche vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu verwenden, sind diese Beiträge unter den sonst...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 6 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Arbeitnehmer A erhält für 160 Arbeitsstunden eine Monatsvergütung von 1.550 EUR brutto, die nicht auf einem Tarifvertrag beruht. Im Wege der Entgeltumwandlung werden 200 EUR pro Monat für eine Direktversicherung einbehalten und abgeführt. Ergebnis Nach § 1a Abs. 1 BetrAVG finanziert der Arbeitnehmer die Altersversorgung selbst, indem er auf die Auszahlung eines Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Beitragsrechtliche Behandlung des Zuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den Zuwendungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist daher beitragsfrei, sofern er zusammen mit den übrigen nach § 3 Nr. 63 und § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beiträgen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Schöpft ein Arbeitnehmer allein mit seiner Entgeltumwandlung den maxima...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung

Seit 2018 erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 2 Betriebliche Altersversorgung

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung nimmt angesichts der immer größer werdenden Finanzierungsschwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe steuer- und beitragsrechtlicher Vergünstigungen geschaffen, um die Anreize für eine betriebliche Altersversorgung zu erhöhen. Für die Gestaltung der betrieblichen Alte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.3 Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Die vom Arbeitgeber für Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder 4a SvEV bzw. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind, können generell als Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um pauschalbesteuerte Aufwendungen für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 2 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile ohne Zusätzlichkeitserfordernis

Barlohnumwandlungen in Vergütungsbestandteile für die kein gesetzliches Zusätzlichkeitserfordernis[1] besteht sind grundsätzlich zulässig. Hierzu gehören u. a. folgende Steuervergünstigungen bzw. Pauschalierungen: steuerfreie (private) Nutzung von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten[2] unentgeltlicher oder verbilligter Erwerb von Vermögensbeteiligungen [3] steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig. Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3.504 EUR jährlich, 292 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Gesellschafter-Geschäftsführer

Sachverhalt Für einen leitenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH soll die Gehaltsabrechnung für Januar 2024 durchführt werden. Der Geschäftsführer erhält ein monatliches Gehalt von 10.000 EUR. Zusätzlich werden monatlich 1.000 EUR in eine Direktversicherung eingezahlt. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind erfüllt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr 63 EStG)

Rn. 2658 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit Wirkung ab dem 01.01.2005 wurde in § 3 Nr 63 EStG der S 4 neu aufgenommen, wonach als Kompensation zu der bis dahin geltenden Pauschalierungsmöglichkeit eine Vervielfältigungsregel für Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeführt wurde. Dies...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 3 Durch Entgeltumwandlung 538-EUR-Grenze einhalten

Die Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist eine Handlungsalternative, wenn ein Minijob im Versicherungsstatus vorliegt und neben dem Minijob kein weiteres Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und der zeitliche Umfang einer geringfügigen Beschäftigung nicht eingeschränkt, sondern eher noch erweitert werden soll. Eine Anhebung der Vergütung auf das aktuelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.5 Im Referenzjahr 2016 bereits bestehende Versorgungsvereinbarungen

Mit der Einführung des BAV-Förderbetrags ab 2018 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bAV auszubauen und den Arbeitgeber zu zusätzlichen Beiträgen für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu motivieren. Mitnahmeeffekte bei zu Beginn des Kalenderjahres 2018 bereits vorhandenen Versorgungsvereinbarungen sollten dagegen ausgeschlossen sein. Deshalb wird der Förderbetrag b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.2 Gewährung des BAV-Förderbetrags

Gefördert werden nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] geleistete Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR bis maximal 960 EUR im ersten Dienstverhältnis. Barlohnumwandlungen sind nicht begünstigt. Der BAV-Förderbetrag wird als Zuschuss für den Arbeitgeber mit 30 % der Beiträge und Zuwendungen berechnet und beträgt daher zwischen 72 EUR und 288 EUR. Im Erg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Ab 1.1.2018 erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird maximal für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr geza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entgeltumwandlung

Rn. 2654 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Steuerfrei sind sowohl Beiträge des ArbG, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, als auch Beiträge des ArbG, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Die Beachtung des Mindestbetrages nach § 1a BetrAVG ist dabei nicht erforderlich. Zur Ermittlung des Höchstbetrages von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.1 Geringere Freibeträge

Hinsichtlich der Freigrenzen besteht allerdings keine Übereinstimmung. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in der Sozialversicherung nicht nachvollzogen worden. In der Sozialversicherung sind daher bei Zuwendungen und Beiträgen für eine kapitalgedeckte bAV in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können aufgrund einer einvernehmlichen Regelung durch eine vollständige Übernahme der Versorgungszusage durch einen neuen Arbeitgeber übernommen werden.[1] Es kann auch der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn der neue Arbeitgeber dem Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). Rn. 2670 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) bestimmt in § 23 Abs 1 Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2024 bis zur Höhe von 302 EUR monatlich bzw. 3.624 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.1 Verrechnung in der Lohnsteuer-Anmeldung

Die Gewährung des BAV-Förderbetrags ist in das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren eingebunden.[1] Der Arbeitgeber berechnet die Höhe des Förderbetrags auf Basis der von ihm geleisteten zusätzlichen Beiträge selbst und verrechnet seinen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss mit dem Gesamtbetrag der abzuführenden Lohnsteuer in der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung. Praxis-Tipp Anrufungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.2 Externe Teilung

Der Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht – externe Teilung –, soll nur in Ausnahmefällen vorkommen. In den Fällen der externen Teilung hat die ausgleichsberechtigte Person eine Zielversorgung zu wählen, zu der der Versorgungsträger den Kapitalwert für das auszugleichende Anrecht zahlt. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1.2 Arbeitgeberbezogener Freibetrag

Für die Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit wird auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung abgestellt. Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Kalenderjahres kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2680 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 A Altersvorsorgeleistungen gelten als dem ArbN zugeflossen, sobald sich der Rechtsträger der Verpflichtung ändert. Da eine Versteuerung, ohne dass es zu einem Liquiditätszufluss kommt, dem Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge entgegensteht, bedarf es der Steuerfreistellung, zB § 3 Nr 62 oder 65 EStG. Fünf Wege der betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1.1 Aufteilung des Freibetrags pro rata oder en bloc möglich

Der Freibetrag steht für jedes Kalenderjahr in voller Höhe zur Verfügung (2024: 3.624 EUR). Bei einer Aufteilung pro rata wird jeden Monat ein gleichbleibender Betrag berücksichtigt. Bei einer Beschäftigung im kompletten Kalenderjahr ergeben sich so (3.624 EUR : 12 =) 302 EUR monatlich. Werden die Direktversicherungsbeiträge nicht für ein komplettes Kalenderjahr abgeführt, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9.1 Maximaler Freibetrag

Beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durch die Nutzung mehrerer verschiedenartiger Durchführungswege, deren Begünstigung sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ableitet, ergibt sich durch die Kumulierung der maßgebenden Freibeträge kalenderjährlich ein maximal anzusetzender Freibetrag eines Arbeitnehmers aus 2 × 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Pensionskasse

Für Zuwendungen an Pensionskassen gelten grundsätzlich die Aussagen zu den Zuwendungen an eine Direktversicherung.[1] 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edb) Die Beiträge des ArbG an den Träger der Insolvenzsicherung

Rn. 2140 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen iSd § 3 Nr 62 EStG sind auch die Beiträge des ArbG an den Träger der Insolvenzsicherung. Dies ist der Pensionssicherungsverein aG, § 14 Abs 1 S 1 BetrAVG. Die Beitragspflicht des ArbG beruht auf § 10 BetrAVG, also auf gesetzlicher Grundlage iSd § 3 Nr 62 S 1 EStG Fall 2 (R 3.65 Abs 2 S 2 LStR 2023)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Regelung ab 01.01.2018

Rn. 2652 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Wurden Beiträge des ArbG an eine kapitalgedeckte betriebl Altersversorgung in Form von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktversicherung gezahlt, kann der Beitrag weiter nach § 40b EStG aF besteuert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Abs 1 und 2 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 1 Entgelteigenschaft

Der steuerfrei gezahlte Arbeitgeberbeitrag ist auch sozialversicherungsrechtlich nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.[1] Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeberbeitrag für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers als Jahresbetrag oder in Teilbeträgen (z. B. monatlich) entrichtet wird. Der Förderbetrag i. H. v. max. 288 EUR ersetzt dem Arbeitgeber einen Teil s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 2.718 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund arbeitgeberseitiger Verwertung des Versicherungsanspruchs, gegen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse[1] oder gegen einen Pensionsfonds nicht oder teilweise nicht erfüllt werden können, weil über das Vermögen des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Es ist nicht zulässig, einen du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kürzung des Verpflichtungsumfangs um die Anrechnungsleistung

Rn. 219 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Pensionsrückstellung darf nur für den tatsächlich bestehenden Verpflichtungsumfang aus der Pensionszusage gebildet werden. Die Zusage kann die Regelung beinhalten, dass auf die Pensionsleistungen andere Bezüge angerechnet werden. Eine solche Kürzung der Pensionsleistungen kann im Rahmen von Gesamtversorgungszusagen oder von Pensionszus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Beurteilungszeitpunkt für die Zuschusshöhe

Ob Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist im Monat des Entstehens der Beitragsansprüche zu beurteilen. Der maßgebende Umfang der Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daher aus der konkreten beitragsrechtlichen Auswirkung der Entgeltumwandlung von laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in dem Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.5 Wahlrecht des Arbeitgebers

Das Nachweisverfahren bei der pauschalen Kirchensteuer muss der Arbeitgeber innerhalb seines Betriebes nicht einheitlich ausüben. Er kann nicht nur für die einzelnen Pauschalierungsvorschriften, sondern sich sogar für die innerhalb der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen aufgeführten Pauschalierungstatbestände jeweils unterschiedlich für die Kirchensteuerberechnung nach der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Altersvorsorgeverträge (§ 3 Nr 55c EStG)

Rn. 2638a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Vorschrift des § 3 Nr 55c EStG stellt die Portabilität angesparter Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag der gleichen Person steuerfrei. Der StPfl kann die Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kale...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.2 Umrechnung des Grundlohns in Stundenlohn

Der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Gesamtgrundlohnanspruch (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) ist in einen Stundenlohn umzurechnen und zu diesem Zweck durch die Zahl der Stunden zu teilen, die der regelmäßigen Arbeitszeit des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums entsprechen. Hierzu ist von der Zahl der Stunden der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum vereinbart...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr