Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

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Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum steuerbaren Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistung...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Mehrere Durchführungswege

Wird die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig über mehrere Durchführungswege nebeneinander praktiziert (z. B. Direktzusage bzw. Unterstützungskassenversorgung neben Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), gelten für jeden Durchführungsweg die im EStG, SGB IV oder in der Sozialversicherungsentgeltverordnung genannten Grenzen. Werden jedoch mehrere in den m...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod in Form ei...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen der externen betrieblichen Versorgungseinrichtungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.2 Gewährung des BAV-Förderbetrags

Gefördert werden nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] geleistete Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR bis maximal 960 EUR im ersten Dienstverhältnis. Barlohnumwandlungen sind nicht begünstigt. Der BAV-Förderbetrag wird als Zuschuss für den Arbeitgeber mit 30 % der Beiträge und Zuwendungen berechnet und beträgt daher zwischen 72 EUR und 288 EUR. Im Erg...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3.1.1 Aufteilung des Freibetrags pro rata oder en bloc möglich

Der Freibetrag steht für jedes Kalenderjahr in voller Höhe zur Verfügung (2026: 4.056 EUR). Bei einer Aufteilung pro rata wird jeden Monat ein gleichbleibender Betrag berücksichtigt. Bei einer Beschäftigung im kompletten Kalenderjahr ergeben sich so (4.056 EUR : 12 =) 338 EUR monatlich. Werden die Direktversicherungsbeiträge nicht für ein komplettes Kalenderjahr abgeführt, e...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3.1.2 Arbeitgeberbezogener Freibetrag

Für die Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit wird auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung abgestellt. Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Kalenderjahres kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden.mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2026 bis zur Höhe von 338 EUR monatlich bzw. 4.056 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Pensionskasse

Für Zuwendungen an Pensionskassen gelten grundsätzlich die Aussagen zu den Zuwendungen an eine Direktversicherung.[1] 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9.1 Maximaler Freibetrag

Beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durch die Nutzung mehrerer verschiedenartiger Durchführungswege, deren Begünstigung sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ableitet, ergibt sich durch die Kumulierung der maßgebenden Freibeträge kalenderjährlich ein maximal anzusetzender Freibetrag eines Arbeitnehmers aus 2 × 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgeme...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird max. für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr gezahlt und beträgt...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 4.056 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsansprüche und -anwartschaften sind unter den Voraussetzungen von § 7 BetrAVG durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert, wenn über das Vermögen ihres Arbeitgebers[1] das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können nicht uneingeschränkt auf einen anderen Versorgungsschuldner übertragen werden. § 4 BetrAVG schränkt solche Übertragungen durch ein ausdrückliches Übertragungsverbot zwingend ein.[1] Ausnahmen sind nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2–4 BetrAVG möglich. Gemäß § 4 Abs. 2 BetrAVG ist eine Übertragung aufgru...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2 Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung

1.2.1 Steuerbefreiung Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft dara...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1 Laufende Zuwendungen

1.3.1.1 Steuerbefreiung Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invalidit...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Hinweis Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag ab dem 1.1.2027 ausgeweitet. Dement...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.3 Keine Riester-Förderung

Zuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme sind auch bei individueller Lohnversteuerung nach den ELStAM von der Gewährung der Altersvorsorgezulage bzw. des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs[1] ausgeschlossen. Die sog. "Riester-Förderung" begünstigt ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.5 Rückzahlung des BAV-Förderbetrags

Für die Inanspruchnahme des Förderbetrags sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung maßgebend. Spätere Änderungen in den Verhältnissen sind unbeachtlich und führen nicht dazu, dass ein bereits gewährter BAV-Förderbetrag vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss.[1] Eine Rückzahlung muss aber erfolgen, wenn eine Anwartschaft des Arbeitnehmers auf betriebliche Al...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3 Umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung

Nicht alle Pensionskassen wirtschaften im Kapitaldeckungsverfahren. Zu den umlagefinanzierten Pensionskassen gehören im Wesentlichen die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst, die z. B. für Angestellte des Bundes, der Länder oder Gemeinden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen.[1] Für die steuerliche Beurteilung von Zuwendungen an umlagefinanzierte...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5 BAV-Förderbetrag

1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterblieben...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

In gewissen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung mitbestimmungspflichtig, sie gehört in den Bereich betrieblicher Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bei der Durchführung über eine "Sozialeinrichtung" (Unterstützungskasse oder Pensionskasse, nicht jedoch Direktversicherungen) auch gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.[1] Nicht mitbestimmt sind "Contractual Trus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Mitteilungspflichten im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds[1] mitteilen.[2] Der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird dadurch ermöglicht, ihren Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Besche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.1 Korrektur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Vermeidung der Haftung eine entsprechende Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt richten, damit die Nachford...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 1 Zusammenhang Lohn- und Finanzbuchhaltung

Auf den Lohnkonten werden sämtliche Bezüge der Arbeitnehmer monatlich dokumentiert. Dazu gehören bspw. Löhne und Gehälter, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Zuschüsse und Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Zulagen, pauschal versteuerte Leistungen wie z. B. Erholungsbeihilfen, (alte) Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse, steuerfreie Bezüge. Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Direktversicherung

a) Lebensversicherung Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Übergangsregelung für Beiträge für eine Direktversicherung und kapitalgedeckte Pensionskasse

A. Allgemeines Rn. 45 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch das AltEinkG wurde ein Systemwechsel in der Besteuerung der Altersvorsorgebezüge vollzogen. In diesem Zusammenhang entfiel ab dem 01.01.2005 die Pauschalierung für Leistungen an kapitalgedeckte Pensionskassen und Direktversicherungen. Da die durch den § 40b Abs 1 EStG idF bis zum 31.12.2004 (aF) begünstigten Altersvorsorg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lebensversicherung

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bezugsberechtigung auf Seiten des Arbeitnehmers

Rn. 52 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um die Merkmale der Direktversicherung zu erfüllen, muss der ArbN hinsichtlich der Versicherungsleistungen bezugsberechtigt sein. Die Bezugsberechtigung kann auch den Hinterbliebenen des ArbN zustehen. Es genügt, dass der ArbN oder seine Hinterbliebenen teilweise bezugsberechtigt sind. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderrufl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Rn. 51 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist als Direktversicherung nur die Lebensversicherung anzusehen, die der ArbG als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Der ArbG muss demnach selbst Vertragspartner des Versicherungsunternehmens sein. Aus der Sicht der FinVerw genügt es allerdings, wenn der ArbG die Position als Partner des Versicherungsvertrages ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 58 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG idF bis 31.12.2004 war um folgenden S 2 erweitert: Zitat Die pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung ist nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres abgeschlossen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kündigungsausschluss

Rn. 61 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beiträge für eine Direktversicherung werden nach § 40b Abs 1 S 2 EStG aF iRd LSt-Pauschalierung nur anerkannt, wenn eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den ArbN ausgeschlossen ist. Damit soll dem ArbN die vorzeitige Verfügung über die Mittel aus der Versicherung versperrt werden. Der ArbN könnte die Mittel sonst ihrem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung seit dem 01.01.2005

Rn. 55 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit der Einführung des AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) sind Beiträge zu einer Direktversicherung oder kapitalgedeckten Pensionskasse seit dem 01.01.2005 grds nicht mehr nach § 40b Abs 1 EStG pauschal besteuerbar. Stattdessen kommt als Vergünstigung die Steuerfreistellung der Beiträge gem § 3 Nr 63 EStG in Betracht (s § 3 Rn 2640 ff (Stickan). R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versicherung auf den Erlebensfall

Rn. 59 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nach § 40b Abs 1 S 1 EStG aF begünstigte Direktversicherung auf das Leben des ArbN kann als Versicherung auf den Todesfall oder als Versicherung auf den Erlebensfall ausgestaltet sein. Wird der Erlebensfall gewählt, so darf nicht ein früheres als das 60. Lebensjahr des ArbN den Versicherungsfall bilden. Andernfalls wäre der Zweck des § 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch das AltEinkG wurde ein Systemwechsel in der Besteuerung der Altersvorsorgebezüge vollzogen. In diesem Zusammenhang entfiel ab dem 01.01.2005 die Pauschalierung für Leistungen an kapitalgedeckte Pensionskassen und Direktversicherungen. Da die durch den § 40b Abs 1 EStG idF bis zum 31.12.2004 (aF) begünstigten Altersvorsorgeinstrumente i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzung des § 40b Abs 1 S 2 EStG aF

1. Allgemeines Rn. 58 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG idF bis 31.12.2004 war um folgenden S 2 erweitert: Zitat Die pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung ist nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres abgeschlossen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge des Arbeitgebers

a) Direkte Zahlungen Rn. 53 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die LSt-Pauschalierung setzt Beitragsleistungen des ArbG voraus. Unter Beiträgen werden die Prämienzahlungen verstanden, zu denen der ArbG nach den Vertragsbedingungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist. Die Beitragsleistung muss unmittelbar vom ArbG an die Versicherung erfolgen. Leistungen, die über d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verteilung einer Einmalprämie auf zwei Jahre

Rn. 32 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wird eine Direktversicherung gegen Einmalprämie abgeschlossen, die Einmalprämie jedoch in zwei Teilleistungen zum Dezember und zum Januar des folgenden Jahres erbracht, kann der Grenzbetrag für jede der beiden Teilleistungen in Anspruch genommen werden (BFH BFH/NV 1988, 499). Da die beiden Teilleistungen in zwei Kj geleistet werden, bestehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht

Rn. 3 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben des ArbG, um einen ArbN oder diesem nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern (§ 2 Abs 2 Nr 3 S 1 LStDV). Die Leistungen des ArbG führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der ArbN im Zeitpun...mehr