Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Direkte Zahlungen

Rn. 53 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die LSt-Pauschalierung setzt Beitragsleistungen des ArbG voraus. Unter Beiträgen werden die Prämienzahlungen verstanden, zu denen der ArbG nach den Vertragsbedingungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist. Die Beitragsleistung muss unmittelbar vom ArbG an die Versicherung erfolgen. Leistungen, die über den ArbN fließen, erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Pauschalierung nach § 40b EStG unterliegen nur die Zukunftssicherungsleistungen des ArbG, die zu steuerbarem und stpfl Arbeitslohn führen. Die Pauschalversteuerung scheidet somit aus, sofern die Beiträge des ArbG steuerfreien Arbeitslohn darstellen. § 40b EStG tangiert insoweit insb die folgenden Steuerbefreiungsvorschriften: § 3 Nr 56 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Deckungskapitals an den Arbeitgeber

Rn. 62 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Hat der ArbG die Beiträge für die Direktversicherung pauschal versteuert und lässt er sich später das Deckungskapital auszahlen, liegt keine Lohnrückzahlung vor. Durch die Auszahlung der Versicherungsansprüche soll nicht der ursprüngliche Zufluss von Arbeitslohn, der in den Beitragszahlungen liegt, rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlungen für Rechnung des Arbeitnehmers

Rn. 54 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Zahlungen des ArbG an das Versicherungsunternehmen können vom ArbG zusätzlich iSd § 8 Abs 4 EStG neben dem unverändert geschuldeten Barlohn geleistet werden. Sie können aber auch bei entsprechender Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN an Stelle eines an sich geschuldeten Barlohnbetrages gewährt werden (sog Barlohnumwandlung, vgl R 40b.1 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Besteuerung der Versorgungsleistungen

Rn. 66 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen führen stets zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 5 EStG; auch wenn sich der Umfang der Besteuerung ggf an den Grundsätzen des § 20 EStG orientiert (s § 22 Rn 650 ff (Mues)). Für die Besteuerung in der Leistungsphase, die entweder in Form von Rentenzahlungen oder in Form einer Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Konkurrenzen (§ 40b Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 5 S 2 EStG schließt die Anwendung des § 40 Abs 1 Nr 1 EStG für pauschalierungsfähige Leistungen des § 40b Abs 1, 3 und 4 EStG aus. Es besteht kein Wahlrecht für den ArbG, ob Leistungen gem § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder § 40b EStG pauschal besteuert werden sollen. Liegen somit nach § 40b EStG pauschalierbare Leistungen vor, so kann ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gruppenversicherung

Rn. 34 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 2 Abs 2 Nr 3 S 3 LStDV sind die Zukunftssicherungsleistungen für mehrere ArbN nach der Zahl der gesicherten ArbN auf diese aufzuteilen, wenn der für den einzelnen ArbN geleistete Teil der Ausgaben nicht in anderer Weise zu ermitteln ist. Dieses Aufteilungsprinzip nach Köpfen nimmt § 40b Abs 2 S 2 EStG auf und verändert es in charakteri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstverhältnis

Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG geht von Zuwendungen eines ArbG aus; idF vor Einführung des AltEinkG umfasste der Wortlaut Beiträge und Zuwendungen des ArbG. Damit wird ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt. Es genügt das Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einem ArbN, um die Voraussetzungen für die Anwendung des § 40b Abs 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bereits 1974 wurde § 40b EStG durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt. Die Zielsetzung war die Förderung von Beiträgen zu Pensionskassen und Direktversicherungen durch den ArbN. Dieses Ziel wurde durch eine pauschale Besteuerung der Beiträge iHv anfangs 10 %, zuletzt 20 % ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.3 Nicht steuerbarer Versorgungsausgleich

In bestimmten Fällen löst die Übertragung des Ausgleichswerts in ein anderes Versorgungssystem keinen Zufluss von Einnahmen bei der zum Ausgleich verpflichteten Person aus. In diesem Fall erfolgt – ohne Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG – keine Besteuerung des Ausgleichswerts. Praxis-Beispiel Ausgleichswert führt zu keinem Zufluss von Einnahmen Für den...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Versorgungsausgleich und "Riester-Förderung"

Wird Altersvorsorgevermögen, das durch die "Riester-Förderung" begünstigt ist, im Rahmen des internen oder externen Versorgungsausgleichs zur Begründung eines Anrechts in einer kapitalgedeckten Pensionskasse (einschl. Versorgungsausgleichskasse), Direktversicherung oder Pensionsfonds[1] oder aus einem auf den Namen der ausgleichsberechtigten Person lautenden zertifizierten A...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 12 Wiederauffüllungsleistungen

Hat die ausgleichspflichtige Person die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen zu leisten, damit die eigenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht gekürzt werden, können diese Zahlungen grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ausnahmsweise kann der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlag...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt

Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse; Kosten für soziale Einricht...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 Direktversicherung

Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Auch ein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.3 Ausschluss der Abtretung oder Beleihung des Bezugsrechts aus einer Direktversicherung

Bei Direktversicherungsverträgen muss die Abtretung oder Beleihung eines dem Arbeitnehmer eingeräumten unwiderruflichen Bezugsrechts ausgeschlossen worden sein.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 3 Direktversicherung

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat im Jahr 2000 für eine Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Laut ELStAM wird ihr die Steuerklasse IV bescheinigt, sie hat keine Kinder und zahlt 9 % Kirchensteuer. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 3,1 %. Die Arbeitnehmerin hat gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich er...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.4 Ausschluss der vorzeitigen Kündigung bei Direktversicherungen

Die vorzeitige Kündigung eines Direktversicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer muss vertraglich ausgeschlossen worden sein.[1] Kündigt dagegen der Arbeitgeber vorzeitig einen pauschal versteuerten Direktversicherungsvertrag und wird der Rückkaufswert an den Arbeitnehmer ausgezahlt, ergeben sich hieraus keine lohnsteuerlichen Folgen für eine bis zu diesem Zeitpunkt vorgeno...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.2 Abgrenzung Rückdeckungsversicherung und Direktversicherung

Die Abgrenzung zwischen Rückdeckungsversicherung und Direktversicherung ist für die Lohnsteuererhebung von erheblicher Bedeutung: Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter in eine Direktversicherung einzahlt, fließen im Zeitpunkt ihrer Entrichtung als Arbeitslohn zu. Diese Beiträge sind begünstigt durch die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 63, § 100 Abs. 6 EStG, die Mö...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktversicherung

1 Pflichtzuschuss des Arbeitgebers wegen SV-Ersparnis 1.1 Arbeitgeberzuschuss von 15 % Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,7 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Januar 2026 wurde eine Entgeltumwandlung von 250 EUR in eine Direktversicherung vereinbart. Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu berechnen? Ergebn...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.5 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Infographic Anwendung bei umlagefinanzierten Pensionskassen und bei kapitalgedeckter bAV Zuwendungen an Direktversicherungen oder Pensionskassen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden[1], sind durch Anwendung der Vervielfältigungsregelung über die Grenze von 1.752 EUR hinaus mit 20 % pauschalierungsfähig. Das pauschalierungsfähige Volumen ergibt...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte

1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbe...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6 Pauschalierung für Direktversicherungen und Pensionskassen

6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensio...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis

Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei Arbeitgeberwechsel Die Pauschalie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.2 Mindestens ein pauschalierter Beitrag vor dem 1.1.2018

Die Pauschalierung von Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung hängt davon ab, dass für den jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. Dies setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 Zuk...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Aufteilung des Freibetrags

Infographic Aufteilung pro rata Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten (2026: 4.056 EUR : 12 = 338 EUR) berücksichtigt werden (Aufteilung pro rata). Praxis-Beispiel Monatlich gleichbleibende Berücksichtigung des Freibetragsmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG

Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse waren dagegen schon seit 2002 bis zu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) kann der Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen wählen. Neben einer Absicherung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kann die Versorgung von Arbeitnehmern auch über eine Unterstützungskasse oder eine Pensions-/Direktzusage erfolgen. Die Durchführungswege unterschei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3 § 40b EStG a. F.: Übergangsregelung

6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 % Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschlie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1 Voraussetzungen

6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei A...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Ausnahmen

1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor. 1.2.2...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.3 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Steuerliche Vervielfältigungsregelung

Aus Anlass der Beendigung einer Beschäftigung können zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten bAV an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG gezahlt werden (2026: max. 40.560 EUR; 2025: max. 38.640 EUR). Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieb...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.2 Leistungen des Arbeitgebers zur Anpassung von laufenden Rentenzahlungen

Der Arbeitgeber muss alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen.[1] Ergänzt der Arbeitgeber die Leistungen einer externen Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), handelt es sich insoweit um eine Direktzusage.[2] Die ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers sind daher Arbeitslohn (Versorgung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.2 Anrechnung von pauschalierten Beiträgen auf steuerfreien Höchstbetrag

Das steuerfreie Volumen von 8.112 EUR mindert sich um Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen und Beiträge für Direktversicherungen, die tatsächlich nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % besteuert werden.[1] Die Anwendung der Pauschalbesteuerung ist somit nicht erst nach Übersteigen des steuerfreien Höchstbetrags von 8.112 EUR möglich, sondern pauschalierte Arbeitgebe...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 %

Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschließlich anwendbar auf Beiträge zur einer Direktve...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.2 Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge an eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer mit 20 % pauschal erheben. Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer sind i. d. R. die tatsächlichen Beiträge, die der Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer erbringt. Gewinna...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.4 Abfindungen zugunsten eines Riester-Vertrags

Wird eine Versorgungsanwartschaft der betrieblichen Altersversorgung abgefunden, unterliegt der Betrag im Zeitpunkt der Abfindung nicht der Besteuerung als sonstige Einkünfte, wenn der Abfindungsbetrag zugunsten eines auf den Namen des Steuerpflichtigen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrags (sog. "Riester-Vertrag") geleistet wird.[1] Hinweis Keine schädliche Verwend...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Höhe des SV-Freibetrags

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 338 EUR monatlich, 4.056 EUR jährlich; 2025: 322 EUR monatlich, 3.864 EUR jährlich) nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitse...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.2 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Erhöhung des Vertrags aufgrund des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Sie hat seit 2018 eine Direktversicherung, die durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 200 EUR monatlich finanziert wird. Es wurde vereinbart, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zur Entgeltumwandlu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr