Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1 Voraussetzungen

6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei A...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.3 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.4 Fortführung der Pauschalierung bei Altzusagen vor dem 1.1.2005

6.3.4.1 Pensionskasse Bei Versicherungen in einer Pensionskasse verbunden mit einer Versorgungszusage vor dem 1.1.2005 ("Altzusage") hatte bis 2017 die Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV verpflichtend Vorrang[1] (4 % der Beitragsbemessungsgrenze/West ohne zusätzlichen Höchstbetrag von 1.800 EUR[2]). Nur ein danach noch verbleibender steuerpflichtiger Beitrag konnte bis z...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3 § 40b EStG a. F.: Übergangsregelung

6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 % Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschlie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Steuerliche Vervielfältigungsregelung

Aus Anlass der Beendigung einer Beschäftigung können zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten bAV an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG gezahlt werden (2024: max. 36.240 EUR; 2023: max. 35.040 EUR). Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieb...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.2 Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge an eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer mit 20 % pauschal erheben. Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer sind i. d. R. die tatsächlichen Beiträge, die der Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer erbringt. Gewinna...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.2 Anrechnung von pauschalierten Beiträgen auf steuerfreien Höchstbetrag

Das steuerfreie Volumen von 7.248 EUR mindert sich um Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen und Beiträge für Direktversicherungen, die tatsächlich nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % besteuert werden.[1] Die Anwendung der Pauschalbesteuerung ist nicht erst nach Übersteigen des steuerfreien Höchstbetrags von 8 % möglich, sondern pauschalierte Arbeitgeberbeiträge si...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 %

Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschließlich anwendbar auf Beiträge zur einer Direktve...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Höhe des SV-Freibetrags

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 302 EUR monatlich, 3.624 EUR jährlich; 2023: 292 EUR monatlich, 3.504 EUR jährlich) nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.3 BAV-Förderbetrag

Seit dem 1.1.2018 sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Förderbetrag zur bAV vor. Den BAV-Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für Arbeitnehmer mit unterdurchschnittlichem Arbeitslohn Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Der für die Erlangung des BAV-Fö...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.3 Durchschnittsberechnung und 2.148-EUR-Grenze

Für die Feststellung der Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR ist eine Durchschnittsberechnung zulässig, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag oder in einer Pensionskasse versichert sind. In diesem Fall sind die Leistungen für alle Arbeitnehmer zusammenzurechnen und durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer zu teilen. Die Durchschnittsbere...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds in der Ansparphase

Zusammenfassung Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) kann der Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen wählen. Neben einer Absicherung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kann die Versorgung von Arbeitnehmern auch über eine Unterstützungskasse oder eine Pensions-/Direktzusage erfolgen. Die Durchführungs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV bei Geringverdienern

Seit 2018 erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss (sog. "BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zusätzliche Beiträge[1] an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung leistet. Voraussetzung ist, dass die Beiträge nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Als Geringverdiener gelten Arbe...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.4 Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Werden Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung aus einer Entgeltumwandlung gezahlt, hat der Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zu der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 8 Steuerbefreiung für Sicherungsbeiträge bei reinen Beitragszusagen

Seit 2018 besteht betriebsrentenrechtlich die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als alleinige Zusage des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen an eine Versorgungseinrichtung zu gestalten (reine Beitragszusage).[1] Die bisherige Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt.[2] Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich bei reinen Beitragszusagen auss...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Steuerfreier Höchstbetrag

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei.[1] In 2024 sind daher Zuwendungen an die begünstigten Versorgungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsentgelt bis zu 7.248 EU...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Unterschiedliche Beurteilungsvarianten

Ausnahmen von der grundsätzlichen Entgelteigenschaft für Einnahmen aus der Beschäftigung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Zusammenhang mit der Entgelteigenschaft von Zuwendungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gibt es dabei unterschiedliche Regelung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4 Durchführung der Pauschalierung

Die Durchführung der Pauschalierung bei Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen nach § 40b EStG in der geltenden Fassung einerseits und für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen nach § 40b EStG a. F. andererseits unterscheidet sich nicht. Es ist weder ein Antrag beim Finanzamt noch die Zustimmung des Finanzamts erforderlich. Die Pauschalbesteuerung k...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1 Kapitalgedeckte bAV

10.1.1 Rechtslage seit 2018 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017 10.1.3 Rechtslage 2002 bis 2004mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassen

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV

3.1 Steuerfreier Höchstbetrag Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei.[1] In 2024 sind daher Zuwendungen an die begünstigten Versorgungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen A...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Kapitalgedeckte bAV

2.1 Höhe des SV-Freibetrags Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 302 EUR monatlich, 3.624 EUR jährlich; 2023: 292 EUR monatlich, 3.504 EUR jährlich) nicht dem sozialversic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.1 Rechtslage seit 2018

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10 Zusammenfassung: Rechtsentwicklung im Überblick

10.1 Kapitalgedeckte bAV 10.1.1 Rechtslage seit 2018 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017 10.1.3 Rechtslage 2002 bis 2004 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht: Beiträge zu einer Direktversicherung (§ 1b Abs 2 S 1 BetrAVG)

Rn. 2170 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hier ist zu unterscheiden (auch s Rn 2156c):mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Externe Durchführungswege im Überblick

1.1 Direktversicherung Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3 Direktversicherung

3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3.504 EUR jährlich, 292 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtli...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5 Steuerbefreiung für umlagefinanzierte Pensionskassen

5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zu...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem U...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.3 Rechtslage 2002 bis 2004

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Zufluss von Arbeitslohn in der Ansparphase

Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung (externe Durchführungswege) durchgeführt, führt dies im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung (Ansparphase) zu einem Zufluss von Arbeitslohn[1], wenn der Arbeitnehmer der Zukunftssicherungsmaßnahme ausdrücklich oder...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen

Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskassen[2] im öffentlichen Dienst. Wichtig Begünstigte Umlage...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.2 Fälligkeit der Versicherung nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr

Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist bei Direktversicherungsbeiträgen nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers abgeschlossen ist. Für Versorgungszusagen vor 2012 ist das 60. Lebensjahr maßgebend.[1]mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2 § 40b EStG (geltende Fassung): Anwendung nur bei umlagefinanzierten Pensionskassen

6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskasse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 9 Aufzeichnungspflichten

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto des Arbeitnehmers folgende Aufzeichnungen zu führen[1]: die Höhe der steuerfreien Beiträge zur bAV, die Höhe der pauschalierten Beiträge zur bAV sowie die darauf entfallende Lohnsteuer, bei Direktversicherungen und kapitalgedeckten Pensionskassen den Nachweis, dass vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[2] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen besteht für die bAV keine Zertifizierungspfl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.7 Verzicht auf Steuerbefreiung zugunsten der Riester-Förderung

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder eine Direktversicherung kommt grundsätzlich auch die Förderung durch Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] in Betracht (Riester-Förderung).[3] Ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass auf die Steuer...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.4 Umlagefinanzierte bAV neben kapitalgedeckter bAV

Leistet der Arbeitgeber neben laufenden Umlagezahlungen an eine Pensionskasse auch Zuwendungen für eine kapitalgedeckte bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), sind Letztere vorrangig bis zum Höchstbetrag von 7.248 EUR[1] steuerfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag von 2.718 EUR für die umlagefinanzierte bAV mindert sich in diesem Fall um die steuerfreien Zuwend...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.1 Finanzierung durch Entgeltumwandlung

Für die Lohnsteuerpauschalierung ist unerheblich, ob die Aufwendungen zusätzlich zum Entgelt vom Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer erbracht werden. Für die beitragsrechtliche Beurteilung zur Sozialversicherung ist allerdings zwischen einer Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt und einer Umwandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu unterscheiden....mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.5 Unterschiedliche Durchführungswege

Leistet ein Arbeitgeber Beiträge zum Aufbau der bAV an verschiedene Versorgungseinrichtungen, die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG erfüllen, kann die Pauschalbesteuerung auf Beiträge zu Pensionskassen und für Direktversicherungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Zahlung der Beiträge angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für die weitere Pausc...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pensionsfonds größere Freiheiten bei ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.8 Arbeitnehmerentsendung ins Ausland

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt und bleibt deren Arbeitslohn nach Maßgabe eines DBA steuerfrei, gilt für die Beiträge zur kapitalgedeckten bAV gleichwohl vorrangig die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG. Folglich fließen die Beiträge in Höhe des steuerfreien Volumens nicht in den Progressionsvorbehalt [1] ein und müssen nicht in der Lohnsteuer...mehr