Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.1 Einfache Übertragung

Im einfachsten Fall wird der Führungskraft die Befugnis durch eine Einzelweisung übertragen, die Art und Inhalt umfasst. Eine bestimmte Form muss dabei nicht eingehalten werden. Praxis-Beispiel Im Jahr 2009 wurde dem Beschäftigten C die Leitung des Teams "Grünanlagenpflege" übertragen. In einem einfachen Anschreiben des Bürgermeisters wurde C mitgeteilt, dass er ab dem Tag ge...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Arten der Weisungserteilung

Weisungen können individuell über Einzelweisungen an einen Beschäftigten oder kollektiv über Dienst- oder Betriebsanweisungen für alle Beschäftigten erteilt werden. Dienst- und Betriebsanweisungen stellen höhere Anforderungen an die Ermessensausübung, da nicht nur die Interessen eines Einzelnen, sondern einer ganzen Gruppe von Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Soweit der...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Weisungsrecht als Tatbestandserfordernis

Das Weisungsrecht selbst kann auch Voraussetzung für tarifvertragliche Ansprüche des Weisungsbefugten sein. Insbesondere im Hinblick auf Eingruppierungstatbestände ist die Übertragung von einem qualifizierten Weisungsrecht von besonderer Bedeutung. Beispiel Die Eingruppierung eines Arztes als Oberarzt i. S. d. EG Ä 3 erste Fallgruppe TV-Ärzte setzt u. a. voraus, dass dem Arzt...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.1 Umfang des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht betrifft danach in erster Linie die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, dauerhaft oder kurzfristig den Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung verbindlich festzulegen (siehe Punkt 3.2 ff.). Eine vom Arbeitgeber hinsichtlich der Zeit, des Orts und der Art der Arbeitsleistung vorgenommene Weisung hat für den Arbeitnehmer ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3 Anwendungsbereiche

Durch Ausübung seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einseitig die Leistungspflicht des Beschäftigten nach Inhalt, Zeit und Ort der Leistungserbringung konkretisieren bzw. bestimmen. Das Weisungsrecht setzt zwingend ein Arbeitsverhältnis voraus. In anderen Vertragsverhältnissen ist für eine derart weitreichende einseitige Leistungsbestimmung eine vertragliche Regelung e...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.8 Weisungsrecht als Abgrenzungskriterium

Das Weisungsrecht spielt nicht nur im unmittelbaren Verhältnis Beschäftigter-Arbeitgeber eine Rolle, sondern wirkt sich als Abgrenzungskriterium auch auf andere arbeitsrechtliche Vorschriften aus. Hierzu zählt der Betriebsbegriff. Als Betrieb wird die organisatorische Einheit verstanden, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Beschäftigten mithilfe von techni...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.2 Qualifizierte Übertragung

In einigen gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Fällen kann eine besondere Übertragung gefordert sein. Damit die entsprechenden Rechtsfolgen greifen können, muss die Übertragung diesen Anforderungen entsprechen. So ist etwa i. S. d. § 13 Abs. 2 ArbSchG eine schriftliche Bevollmächtigung zwingend erforderlich. Ist eine ausdrückliche Übertragung notwendig, so ist eine wir...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Personalauswahl

Bei der Entscheidung, welcher Beschäftigte eine bestimmte Tätigkeit auszuüben hat, wird es in der Praxis häufig zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren qualifizierten Beschäftigten kommen. Beschäftigte, die fachlich oder persönlich ungeeignet sind, braucht bzw. darf der Arbeitgeber dabei nicht berücksichtigen.[1] In diesen Fällen sind die jeweiligen Interessen der betroff...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Grundlage der Weisungsbefolgung

Das Weisungsrecht dient nicht nur zur Konkretisierung der Arbeitsleistung, es ist vielmehr die Grundlage der Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber – und damit der Leistungsverpflichtung durch den Beschäftigten.[1] Daher ist es für den Arbeitgeber auch von großem Interesse, dass der Beschäftigte nicht nur intellektuell in der Lage ist, die erteilten Weisungen entsprechend...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.5 Verantwortlichkeit bei der Befolgung von Weisungen

Der Angestellte muss dienstlichen Weisungen in den genannten Grenzen nachkommen (Punkt 4 Grenzen des Weisungsrechts). Die Verantwortung hat im Rahmen der Schadensverteilung grundsätzlich der Anordnende zu tragen (im Unterschied zu den Beamten), es sei denn, die Anordnung verstößt erkennbar für den Weisungsunterworfenen gegen Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit. In letzterem Fa...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.10 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.5 Doppelte Weisungsausübung

Betreffen Weisungen mehrere miteinander verbundene Sachverhalte, hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht für jedes der betroffenen Sachverhalte nach den Grundsätzen der Punkte 3.1-3.4. zu prüfen und das billige Ermessen auszuüben (siehe Punkt 4.8). Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber möchte der Beschäftigten A vorübergehend nach § 14 TVöD/TV-L eine höherwertige Tätigkeit übertragen...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.3 Mitbestimmung und Weisungsrecht

Soweit die Weisung nur eine individuelle Konkretisierung der Leistungserbringung zum Inhalt hat, besitzt sie keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz.[1] Betrifft die Weisung jedoch auch den arbeitsorganisatorischen und sozialen Bereich, ist in vielen Fällen auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich (Mitbestimmung).[2] Zu den Kernbereichen der Mitbestimmu...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6 Weisungsrecht bei Suspendierung der Hauptleistungspflicht

Das Weisungsrecht ist nicht zwingend an die Verpflichtung des Beschäftigten gebunden, die Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn die schuldrechtliche Verpflichtung durch gesetzliche Bestimmungen suspendiert ist, ruht entsprechend auch die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Inhalt für die Dauer der Suspendierung festzulegen bzw. der Beschäftigte ist nicht verpflichtet, den Weisung...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.9 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.5 Verhältnis zum Änderungsvertrag

Der Änderungsvertrag ist eine nachträgliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien mit dem Inhalt, die bislang geltenden Arbeitsvertragsbedingungen zu ändern. Der geänderte Vertrag bestimmt nach Wirksamwerden die rechtlichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und damit auch den Inhalt des Weisungsrechts. Der Änderungsvertrag kann nicht einseitig bewirkt werden, sondern muss ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.6 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.1 Weisungsrecht und Arbeitszeit

Gemäß § 611a BGB kann in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber vom Beschäftigten die Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verlangen. Das Gesetz sieht weder unmittelbar noch durch die weiteren Bestimmungen eine Festlegung der Arbeit im Rahmen einer Zeitbestimmung vor. § 614 Satz 2 BGB regelt lediglich, dass die Dienste nach Zeitabschnitten bemessen werden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.8 Billiges Ermessen

Soweit das Weisungsrecht weder durch gesetzliche noch durch tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen begrenzt wird, hat der Arbeitgeber lediglich die Schranke des billigen Ermessens zu beachten, d. h., dass die Entscheidung unter Abwägung der Interessen des Beschäftigten einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits erfolgen muss.[1] Hinweis Die Pflicht des Ar...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.1 Ermächtigungsgrundlage

Das gesetzlich geregelte Weisungsrecht des Arbeitgebers ist mit der persönlichen Bindung der Vertragspartner zu begründen und ist im Hinblick auf seine Ausübung und Grenzen nach § 106 GewO und § 315 BGB und dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu beurteilen. Da der genaue Inhalt der Arbeitspflicht eines Beschäftigten aus der Natur der Sache heraus nicht in allen Einzelheiten du...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2 Weisung in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen 2 Arten der Weisungsausübung. Zum einen gibt es das hier besprochene arbeitsvertragliche Weisungsrecht gem. § 106 GewO, das einem Arbeitgeber gegenüber eigenen Beschäftigten zusteht. Im Rahmen des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts kann eine Führungskraft eigene Beschäftigte inhaltlich, zeitlich und örtlich disponieren bzw. Arbeit un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ergeben sich nur in wenigen Ausnahmen konkrete Regelungen zu Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit. Sie schaffen lediglich eine grobe Struktur, in der die Arbeit zu leisten ist. Dies gilt etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, Pausen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten etc. Auch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe im TVö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.7 Sonderfall: Streik

Nach Art. 9 Abs. 3 GG gestattet es die Rechtsordnung, dass die Tarifvertragsparteien verbindliche Regelungen im Hinblick auf die Inhalte der Arbeitsverhältnisse verhandeln und auch dazu gegenseitig Druck aufbauen können, um eine Einigung bei widerstreitenden Interessen durchzusetzen. Dieser Druck erfolgt durch den Arbeitskampf, auf der Gewerkschaftsseite regelmäßig als Strei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.6 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.3 Beschäftigte in der ARGE

Eine besondere Problematik besteht bei kommunalen Arbeitgebern, die ihr Personal im Rahmen von Zuweisungen und Personalgestellungsverträgen der ARGE zur Verfügung gestellt haben. Das Arbeitsverhältnis mit diesen Beschäftigten besteht weiter. Auch sind die Beschäftigten nicht aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA ausgenommen, sodass ihnen das Leistungsentgelt zugänglich sein mu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag sieht jedoch nur für Zielvereinbarungen Sonderregelungen für Teamleistungen vor, bei der systematischen Leistungsbewertung finden sich dage...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.1 Publikumsgesellschaften

Rz. 346 Unter Publikumsgesellschaften versteht man eine KG, die zum Zweck der Ansammlung von Kapital eine unbestimmte Vielzahl meist öffentlich geworbener und nur als Kapitalanleger interessierter Kommanditisten auf der Grundlage vorformulierter Verträge aufnimmt.[1] Persönlich haftende Gesellschafterin ist meist eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Der Bestand der Kommanditis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsordnung der GmbH / 2 Grundsätze erfolgreicher Zusammenarbeit

Toleranz: Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Das schließt nicht aus, dass einer der Geschäftsführer als Vorsitzender oder Sprecher fungiert. Kritik: Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.3 Umschulung und Fortbildungsmaßnahmen

Die Umschulung hat das Ziel, dem Arbeitnehmer die notwendige fachliche Qualifikation für die Ausübung eines anderen Berufs zu vermitteln. Fortbildungsmaßnahmen bezwecken dagegen, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, den gestiegenen Anforderungen in seinem Beruf durch die Vermittlung der dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gerecht zu werden. Der Arbeitgeber muss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.1 Kündigung als letztes Mittel

Die Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien [1] Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, ggf. auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden.[2] Frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze, die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Kann der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.2 Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus personenbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2 Prüfungsschritte für die personenbedingte Kündigung

Es kommt auf folgende Prüfungsschritte an: Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung: Gründe in der Person des Arbeitnehmers (persönliche Fähigkeiten oder Eigenschaften stehen künftiger Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen entgegen) Negative Prognose: Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.4 Kündigung wegen völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird der dauernden Leistungsunfähigkeit gleichgestellt, weil auch hier der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit daran gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben. Negative Prognose Auch hier ist wieder streitig, ob die frühere Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für weitere Arbeitsunfähigkeit darstellt. Bei e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.1 Weiterbeschäftigung durch Versetzung

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.3 Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit

Die dauerhafte Leistungsunfähigkeit kann sich aus körperlichen (z. B. Blindheit) oder psychischen Gründen ergeben. Dabei ist jedoch der rentenversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung nicht deckungsgleich mit dem arbeitsrechtlichen Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Erhält ein Arbeitnehmer befristet Rente wegen Erwerbsminderung, ist damit noch keine unwiderlegliche V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4 Prüfungsschritte für die krankheitsbedingte Kündigung

Es kommt auf folgende Prüfungsschritte an: Krankheitsbedingter völliger oder teilweiser Ausfall der vertragsmäßigen Arbeitsleistung Negative Prognose: Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann? Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen durch die krankheitsbedin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr