Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 2 Inhalt

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit seinem bisherigen (rechtlichen) Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig werden soll.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens eingegliedert ist und sei...mehr

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Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 3 Praxisfragen

Für den LSt-Abzug bei der Arbeitnehmer-Überlassung ist streng zwischen dem rechtlichen und dem wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff zu unterscheiden. Für die Frage, wer Arbeitgeber ist und daher den LSt-Abzug vorzunehmen hat, ist der rechtliche Arbeitgeberbegriff zugrunde zu legen. Der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff, der u. a. im DBA-Recht anzuwenden ist, ist insoweit nic...mehr

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Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.7 Sonstiges zur Anspruchsberechtigung

Rz. 15a Soweit im Gesetz zeitliche Unmittelbarkeit gefordert wird, z. B. für die zur Erfüllung der Anwartschaftszeit beitragende Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung, und die Frist von einem Monat überschritten wird (vgl. § 7 Abs. 3 SGB IV), während der Unmittelbarkeit regelmäßig angenommen wird, kann gleichwohl in Einzelfällen Unmittelbarkeit noch gegeben sein. Hierfür...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten nach § 26...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.5 Amtsniederlegung bzw. Abberufung der Mitglieder (Stellvertreter) der Schiedsämter

Rz. 21 Nach Abs. 7 Satz 5 der Vorschrift ist die Amtsniederlegung gegenüber den Organisationen zu erklären, die das jeweilige Schiedsamt gebildet haben. Legen die Vertreter (Stellvertreter) der Ärzte bzw. Zahnärzte im Schiedsamt ihr Amt nieder, hat die für die Bestellung zuständige Organisation den Vorsitzenden des jeweiligen Schiedsamtes zu benachrichtigen (§ 5 Satz 1 Schie...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.6 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 19 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im ...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.2 Einschränkungen des Direktionsrechts

Rz. 72 Die Vereinbarung eines einseitigen Bestimmungsrechts über die Arbeitszeitlage und Veränderung der Arbeitszeitdauer in den Grenzen von § 12 Abs. 2 Satz 1 TzBfG hält bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben als formularvertragliche Vereinbarung einer Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.[1] Bei der Festlegung der Arbeitszeit unterliegt das Direktionsrecht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1.2 Normzweck

Rz. 10 § 12 TzBfG soll in einer Art Abwägung die Interessen des Arbeitgebers an einem flexiblen Personaleinsatz mit den Interessen der Arbeitnehmer an der eigenen Zeitsouveränität in Einklang bringen. Die Norm soll durch Festschreibung der Mindestdauer, Mindesteinsatzdauer und Ankündigungsfristen die Arbeit auf Abruf sozialverträglich gestalten. Dies ist zum Schutz der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.1 Arbeitsrechtliche Vereinbarung

Rz. 38 Die Abrufarbeit bedarf nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vereinbarung muss zusätzlich zur Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Tätigkeit dem Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht über die Dauer und/oder die Lage der Arbeitszeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann daher nicht kraft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.1 Allgemeines

Rz. 62a In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 3 TzBfG neu aufgenommen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf Aufforderung Arbeit abgerufen werden kann. Nach Art. 2 der RL (EU) 2019/1152 sind dies Zeitfenster an festgelegten Tagen. Nach den Erwägun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.2 Anordnung von Überstunden

Rz. 29 Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden fällt nach überwiegender Meinung nicht in den Anwendungsbereich von § 12 TzBfG.[1] Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden § 12 TzBfG zuordnen wollte.[2] Die 4-tägige Ankündigungsfrist ist daher bei der Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden in Vollzeit- oder Teilzeita...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 4 (Entsprechende) Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG (Abs. 3)

Rz. 11 Für den Umfang der Verringerung und für die gewünschte Verteilung der zeitlich begrenzten Teilzeit sieht § 9a Abs. 3 Satz 1 TzBfG die unmittelbare Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG vor, der für beides unterschiedliche Regelungen enthält. Für den vom Arbeitnehmer begehrten Zeitraum der Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 9a Abs. 3 Satz 2 TzBfG die maßgeblichen Vo...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 1.1 Hauptpflicht des Arbeitnehmers

Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeitsleistung in dem im Vertrag festgelegten Umfang und an dem vertraglich vereinbarten Ort zu erbringen (Leistung "weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit"). Oft sind die näheren Einzelheiten der arbeitnehmerseitigen Hauptleistungspflicht im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben. D...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1.2 Betriebsteil

Rz. 8 Legt man die oben genannten Kriterien zugrunde, spielt es keine wesentliche Rolle, ob ein Betrieb oder ein Betriebsteil übergeht. Bei den übertragenen sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln muss es sich um wesentliche Betriebsmittel einer organisatorischen Untergliederung handeln, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck verfolgt, auch wenn es...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.2 Inhalt der Arbeitspflicht

Rz. 135 § 611 Abs. 2 BGB besagt, dass Gegenstand des Dienstvertrags "Dienste jeder Art" sein können. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitsvertrag, wenn auch dahingehend eingeschränkt, dass es sich um Dienste in Abhängigkeit von einem anderen, dem Arbeitgeber, handeln muss. Hinsichtlich der Art der in einem Arbeitsvertrag zu vereinbarenden Leistung besagt § 611 Abs. 2 BGB l...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.1 Allgemeines

Rz. 154 Der Arbeitsort gehört zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NachwG vorgesehenen Pflichtangaben, die schriftlich niederzulegen sind. Bei der Beschäftigung an mehreren Orten ist hierauf hinzuweisen. Der Ort der Arbeitsleistung wird sich im Allgemeinen zumeist dem Arbeitsvertrag i. V. m. den Umständen der Arbeitsleistung entnehmen lassen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitso...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Einzelfälle

Rz. 120 Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann.[1] Aus diesem weiten Ansatz heraus haben sich verschiedene Fallgruppen entwickelt, die einen großen Teil der Anwendung abdecken: Erhöht der Arbeitgeber die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten während mehrerer Jahre jeweils zu einem bestimmten Termin in A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.3 Tätigkeiten als Arbeitszeit

Rz. 153 Für die Frage, welche Tätigkeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, ist entscheidend, welches Verhalten den Begriff der "Arbeit" erfüllt. Bereitschaftsdienst liegt – sofern Gesetz, TV oder BV nichts anderes bestimmen – nach Definition des BAG vor, wenn der Arbeitnehmer sich für Zwecke des Betriebs lediglich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.2 Versetzung und Umsetzung des Arbeitnehmers

Rz. 156 Die Begriffe Umsetzung und Versetzung werden häufig (anders für Landespersonalvertretungsrecht z. B. BAG, Urteil v. 15.5.1984, 1 AZR 289/83) voneinander unterschieden, wobei die Umsetzung im Allgemeinen die vorübergehende oder dauerhafte einseitige oder einvernehmliche Zuweisung eines neuen individuellen Einsatzorts innerhalb des Betriebs meint, während die Versetzun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2.1 Maßnahmen mit kollektivem Bezug

Rz. 82 Dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterfallen alle Maßnahmen und Entscheidungen des Arbeitgebers, die einen kollektiven Bezug haben, die sich also nicht allein in der einzelfall- und einzelpersonbezogenen Regelung erschöpfen. Erfasst werden vertragliche Vereinbarungen, insbesondere arbeitsvertragliche Einheitsregelungen und Gesamtzusagen, aber auch die Ausübung des Direk...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.1 Bestimmung der Dauer

Rz. 146 Die Dauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung bei Vertragsschluss,[1] der jedoch vor allem durch die Bestimmungen des ArbZG, außerdem sehr häufig durch tarifvertragliche Normen, Grenzen gezogen werden. Gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen über die (Höchst-)Dauer der Arbeitszeit begründen weder eine Verpflichtung des Arbeitnehme...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.2 Rechtsfolge

Rz. 192 Rechtsfolge der Befreiung von der Arbeitsleistungspflicht nach § 275 Abs. 1- 3 BGB ist grundsätzlich der Wegfall des Vergütungsanspruchs gem. § 326 Abs. 1 Satz 1 kraft Gesetzes. Der Gesetzgeber hat auch für das Arbeitsrecht als Grundentscheidung die Regel "ohne Arbeit kein Lohn" im BGB manifestiert.[1] Die Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung richtet sich nach R...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht

Rz. 12 Innerhalb des Arbeitsrechts ging bereits bislang die h. M. von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus.[1] Bei seiner Bestimmung im Einzelfall wird also nicht in Abhängigkeit vom jeweiligen anwendbaren Gesetz differenziert, es sei denn, der persönliche Anwendungsbereich der jeweiligen Kodifikation ist vom Gesetzgeber durch eine gesonderte Regelung speziell zugesch...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.2 Bestimmung der Lage

Rz. 150 Anders als die Dauer der Arbeitszeit entzieht sich jedoch die Regelung ihrer Lage bei einem betrieblichen Arbeitsverhältnis weitgehend der individualvertraglichen Festlegung, denn der einzelne Arbeitnehmer ist eingebunden in die Arbeitsorganisation, etwa in einen arbeitstechnisch festgelegten Produktionsprozess. Die weitgehende Unfähigkeit der Einflussnahme des einze...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.8 Kontrolle und Untersuchung

Rz. 186 Soweit der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen aufgrund einer BV stichprobenartige Taschenkontrollen anordnet, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, wird das Verhalten der Arbeitnehmer insoweit geregelt, als sie verpflichtet werden, die Taschenkontrollen zu dulde...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.2 Zulagen

Rz. 57 Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zulagen ergeben sich häufig aus TV oder dem Einzelarbeitsvertrag, sie können aber Gegenstand aller Rechtsquellen des Arbeitsrechts sein. Der Arbeitnehmer kann in Anerkennung einer besonderen Leistung oder Leistungsfähigkeit eine höhere Entlohnung durch Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe oder durch die Zahlung einer Zulage zum bis...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Vertragsparteien und inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 19 Auf der Arbeitnehmerseite kann grundsätzlich nur eine natürliche Person oder im Fall eines Gruppenarbeitsverhältnisses eine Personenmehrheit Vertragspartei sein. Als Vertragspartner auf der Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, sowie jede Personengesellschaft einen Arbeitsvertrag abschließen. Arbeitgeber u...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.1 Ausgangspunkt von Rechtsprechung und Schrifttum

Rz. 15 Maßgebend ist im Ausgangspunkt immer noch, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpflichtet ist".[1] Die Definition war weitgehend anerkannt, jedoch unvollkommen. Nunmehr ist in § 611a eine Bestimmung des Arbeitsvertrags aufgenommen worden. Inhaltlich knüpft § 611a an den Vertragstypus, also den Arbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht

Rz. 134 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a Abs. 2 BGB hervorgeht, steht sie im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Pflicht des...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.2 Einzelfälle

Rz. 151 Als Überstunden wird im Allgemeinen die Überschreitung der durch Einzelarbeitsvertrag, TV oder BV festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit bezeichnet.[1] Da Überstunden wegen bestimmter besonderer Umstände zusätzlich geleistet werden, kann, wenn ein Arbeitnehmer ständig eine bestimmte Arbeitszeit leistet, die mit der betriebsüblichen oder tariflichen Arbeitszeit nicht ü...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.4.3 Schlechtleistung

Rz. 203 Der Arbeitnehmer haftet auch für Schlechtleistungen, d. h. für alle Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten, die weder Verzug noch Unmöglichkeit der Arbeitsleistung darstellen oder zu einer darüber hinaus gehenden Schädigung des Arbeitgebers führen. Wird die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nicht wie geschuldet erbracht, begeht er eine Pflichtverletzung i. ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Voraussetzungen und Verhinderung einer betrieblichen Übung

Rz. 113 Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers eine betriebliche Übung mit Anspruch auf eine zukünftige Gewährung entsteht oder ob aus dem Verhalten des Arbeitgebers nur eine Vergünstigung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist, ist in den Tatsacheninstanzen unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.[1] Eine vertragliche Bindung kann nur d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 bleibt die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten maßgebliches Kriterium des Arbeitsvertrags, wie es bereits zuvor das BAG angenommen hatte.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistung "im Rahmen einer von Dritten best...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 32 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung konkretisiert, entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB.[1] Das Gesetz spricht von einem Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete hinsichtlich seiner Arbei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.2 Familiäre Mitarbeit

Rz. 23 An einem privatrechtlichen Vertrag fehlt es auch, wenn die Arbeitsleistung aufgrund familiärer Verbundenheit erbracht wird oder der gesetzlichen Unterhaltspflicht Genüge getan wird.[1] Die Pflege von Familienangehörigen führt daher regelmäßig nicht zu einem Arbeitsverhältnis, jedenfalls wenn sie sich in den Grenzen hält, die durch familienrechtliche Beziehungen gepräg...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.3 Nebeneinander und Übergang von arbeitsrechtlicher und nicht-arbeitsrechtlicher Beziehung

Rz. 17 Neben einem nicht-arbeitsrechtlichen Verhältnis, aufgrund dessen Arbeit erbracht wird, kann auch ein Arbeitsverhältnis bestehen. Im Verhältnis freier Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ist man zurückhaltend[1], umfassende Rspr. liegt aber zu den Nebentätigkeiten von Beamten vor. Die Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Die Begründung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.5 Dienstverschaffungsvertrag

Rz. 7 Der Dienstverschaffungsvertrag ist im BGB nicht gesondert geregelt; er unterfällt ebenso nicht § 611 BGB. In ihm verpflichtet sich der Schuldner nicht wie beim Dienstvertrag zur persönlichen[1] Erbringung einer Dienstleistung, sondern dazu, seinem Vertragspartner Dienste eines anderen oder mehrerer anderer Personen zu beschaffen.[2] Die Dienste, die verschafft werden s...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.4 Freizeitausgleich

Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 BetrVG vor, wurde also erforderliche Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung im Rahmen seines Direktionsrechts innerhalb eines Monats zu gewähren. Ohne arbeitgeberseitige Gewähr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4 Rechtsmittel

Rz. 69 Bei Beendigungsstreitigkeiten ist gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts die Berufung an das LAG für die Partei zulässig, die durch das Urteil beschwert ist. Wird ein Auflösungsantrag zurückgewiesen, ist die antragstellende Partei beschwert. Wird einem Auflösungsantrag stattgegeben, ist die Gegenseite beschwert, wenn diese dem Auflösungsantrag entgegengetreten ist. Die...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Gegenstand der Schutzpflicht

Rz. 6 Der Dienstberechtigte ist nach Abs. 1 Fall 1 verpflichtet, die Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, dass von ihnen keine gesundheitlichen Gefahren für den Dienstverpflichteten ausgehen. Um dem Normzweck gerecht zu werden, ist der Begriff des Raums extensiv auszulegen. Deshalb umfasst er nicht nur die reine Arbeitsstätte, sondern da...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 3 Abgrenzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit von Ehrenamtsinhabern und von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5a... / 2 Leitungsfunktionen der Generalzolldirektion (Abs. 1)

Rz. 3 Die Generalzolldirektion leitet nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FVG als Bundesoberbehörde die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung einschließlich des Zollfahndungsdienstes – also die Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter. Der Generalzolldirektion können nach § 4 Abs. 2 und 3 FVG weitere Aufgaben zugewiesen werden. Zur Leitung gehören die Steuerung und Koordinierung ...mehr

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Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

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Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.2.1 Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist.[1] Unter Rückgriff auf diese Rechtsprechung definiert § 611a Satz 1 BGB den Arbeitsvertrag wie folgt: "Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit...mehr