Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung – Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u. a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / e. Einwand Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats bzw. hypothetische Zustimmung

Rz. 36 Der Einwand der hypothetischen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats ist in engen Grenzen zulässig.[1] Gerade bei kleineren oder mittelständischen Gesellschaften werden häufig Zustimmungskataloge, die in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung verankert sind, nicht praktiziert (siehe bereits die Ausführungen unter d.). Oft sind sie den Bet...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / c. Zustimmungsvorbehalte/Haftung im Einverständnis der Gesellschafter

Rz. 29 Die Satzung der GmbH, eine Geschäftsordnung, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch einzelne Beschlüsse der Gesellschafter oder bei entsprechender Zuständigkeit Beschlüsse des Aufsichtsrats können Zustimmungsvorbehalte festlegen. Dann hat der Geschäftsführer die geplante Maßnahme vor ihrer Vereinbarung und erst recht vor ihrer Ausführung dem zuständigen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 8. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB (Haftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeträge)

Rz. 40 Geschäftsleiter können in die Haftung geraten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge bei Fälligkeit nicht abführen. Diese sind am drittletzten Bankarbeitstag des Kalendermonats zur Zahlung fällig. Das Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, primär der Arbeitnehmeranteile löst eine Strafbarkeit nach § 266a StGB aus. Das Strafgesetzbuch ordnet in § 266a Abs. 1 StGB...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Ausnahmen: Rechtswidrige und existenzgefährdende Weisungen/Verstöße gegen die Kapitalerhaltung

Rz. 25 Keine Folgepflicht des Geschäftsführers besteht bei gesetzeswidrigen Weisungen. Dazu gehören z. B. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Weisungen, die auf Handlungen gerichtet sind, die gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßen, also Auszahlungen aus dem Stammkapital, wirken ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / f. Grenze der haftungsentlastenden Wirkung bei unzureichender Information

Rz. 38 Zu Recht wird angenommen, dass sowohl bei einer Weisung als auch bei einem Zustimmungsvorbehalt, die haftungsentlastende Wirkung dann entfällt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung die Tatsachengrundlage nicht ausreichend vermittelt, nicht ausreichend über Risiken oder sonstige Bedenken hinsichtlich der betroffenen Maßnahmen informiert oder sonst wie...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / d. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Praxis-Beispiel Kauf einer Maschine ohne Zustimmung Der Ge...mehr

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B. AVB D&O / 8. Kosten der Strafverteidigung (A-6.1 Abs. 4 AVB D&O)

Rz. 31 Wird im Zusammenhang mit dem Haftungsanspruch ein Ermittlungsverfahren geführt, weil auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, etwa der Vorwurf eines Vermögensdeliktes, wie z. B. eine Untreue, hat der Versicherer ggf. ein Interesse daran, dass eine strafrechtliche Verurteilung abgewehrt wird. Bereits das VVG sieht in § 101 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die Versicherung a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Weisungsgebundenheit

Rz. 20 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Persönlich weisungsgebunden (> Rz 15) und damit ArbN kann nur eine natürliche Person sein. Auf die Geschäftsfähigkeit der ihre Arbeitskraft einsetzenden Person kommt es dabei nicht an; die (ggf schwebende) Unwirksamkeit der Vereinbarungen ist unerheblich. Deshalb können auch Schulkinder oder die in > Beschützende Werkstätten tätigen > Mensch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abgrenzungsmerkmale

Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Zuordnung der > Einkünfte zu einer Einkunftsart ist grundsätzlich nicht von der Art der Haupttätigkeit abhängig (zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 65). Die Einkünfte aus einer als Hilfstätigkeit ausgeübten Tätigkeit können aber mit den Einkünften aus der Haupttätigkeit gleichartig sein; das kommt in Betracht, wenn eine Nebentätigkeit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 35 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Art der Tätigkeit kann Aufschluss darüber geben, ob eine Person weisungsgebunden in den betrieblichen Organismus des Auftraggebers eingegliedert (> 25ff) ist oder nicht. Eher einfach zu beurteilen ist das bei überwiegend manuellen (einfachen) Arbeiten, bei denen idR ein Dienstverhältnis besteht, da bereits organisatorische Dinge betreffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[4] „II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZInsO 2023, 976 veröffentlicht ist, hat gemeint, einem Rechtsanwalt, der von einem von den Gläubigern bestellten gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) beauftragt worden sei, stehe eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für seine V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.2 Abgrenzung der Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit

Rz. 11 Eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann – vornehmlich bei Diensten höherer Art – eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe a...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirksamkeit einer Umsetzung im öffentlichen Dienst nach Vorwurf der sexuellen Belästigung

Leitsatz 1. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet, der Konfliktlage abzuhelfen, ist grundsätzlich ein anerkennenswertes Interesse gegeben, diese Maßnahme zu ergreifen. Seinen Ermessenspielraum verletzt der Arbeitgeber erst, wenn er sich bei der Konfliktlösung von offensichtlich sachfremden Erwägungen leiten lässt. 2. Die Ausü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 9.3 Das Anstellungsverhältnis

Hat der Verein sich zur Anstellung eines bezahlten Geschäftsführers entschlossen, liegt also eine rein ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr vor. Es entsteht ein echtes Anstellungsverhältnis im arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sinn. Für den Vereinsgeschäftsführer als Angestellten des Vereins gelten die gesetzlichen Regeln über die Versicherungspflicht in der ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.3 Fehlerhafte Durchführung

Soweit die Maßnahme dennoch durchgeführt wird, obwohl entweder keine Zustimmung des Personalrats vorliegt oder die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, ist die Anordnung gegenüber Arbeitnehmern unverbindlich. Die Anordnung der Versetzung, Zuweisung bzw. Abordnung stellt lediglich eine Ausübung des Direktionsrechts dar. Soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht vorliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit / 3 Zeitliche Lage der Arbeitszeit

Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gesetzliche Regelungen gelten für Mütter [1] und Jugendliche.[2] Bei der Festlegung der Lage der Arbeitsz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 § 29a AO dient, anders als etwa § 17 FVG, der schnellen und flexiblen Reaktion auf kurzfristige Sonderbelastungen einzelner FÄ. Ein absehbar langfristiger Unterstützungsbedarf ist nur kurzfristig über § 29a AO, langfristig aber über dauerhafte Aufgabenverschiebungen zwischen FÄ durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 S. 3 FVG [1] oder andere – z. B. personalwirtsc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.5 Freistellung für gewerkschaftliche Betätigung

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Sitzungen des Ortsvorstands ihrer Gewerkschaft teilzunehmen. Dieser Fall ist von § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD, der die Fälle einer möglichen Arbeitsbefreiung abschließend regelt, nicht erfasst. Bei der Festlegung der Arbeitszeit im Rahmen des Direktionsrechts hat der Arbeitgeber seine Leistungsbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit im Krankenhaus

Leitsatz Der Arbeitnehmer genügt im Überstundenvergütungsprozess seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Zudem muss er für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Diese allgemeinen Grundsätze dürfen nicht gleichsam schematisch angewandt werden. Stets sind die im jeweiligen ...§ 14 Satz 2 TV-Ärzte/VKAmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot

Für Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis hält die Rechtsprechung an der Konstruktion des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, dass grundsätzlich nur ein tatsächliches Angebot den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen kann.[1] Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung demzufolge zur rechten Zeit, am rechten Ort, in der rechten Art und Weise und als Leistun...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1 Direktionsrecht

Ausgangspunkt für die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweisen, bestimmte Tätigkeiten in einer definierten Art und Weise auszuführen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Arbeitgeber aber vor Einführung der Maßnahmen auch der jeweiligen Schrank...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.2 Individualrechtliche Schranken

Neben den gesetzlichen Vorschriften können die Schranken des Direktionsrechtes auch individualrechtlicher Natur sein, d. h. sich aus Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Hier muss insbesondere der Arbeitsvertrag betrachtet werden. Ggf. werden etwaige Maßnahmen des Unternehmens ausgeschlossen. Ist dies der Fall, kann von dieser arbeitsvertragliche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern . Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Ra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.1 Gesetzliche Vorschriften

Eine in § 106 GewO genannte Schranke stellen zunächst die gesetzlichen Vorschriften dar. So muss bei der Einführung von nachhaltigen Maßnahmen z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. Maßnahmen dürfen Arbeitnehmer etwa nicht aufgrund des Alters, der Herkunft, einer Behinderung, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung unzulässig be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verschwiegenheitspflicht / 5 Betriebsräte

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sogenannte Arbeitsverhalten betrifft.[1] Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.3 Dienstreisen und Dienstwagen

Im Bereich der Mobilität wurde wiederum ein erhebliches finanzielles und ökologisches Einsparpotenzial gefunden. Viele Meetings wurden und werden nur noch virtuell durchgeführt und die Anzahl an Dienstreisen deutlich reduziert. Diese Entscheidung kann ein Unternehmen frei treffen. Schranken sind hier weder im Arbeitsvertrag noch im Bereich der Mitbestimmung zu erwarten, sowe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. Die reine Übertragung der Führungsposition auf Zeit kann im Rahmen des Weisungsrechts einseitig durch den Arbeitgeber übertragen werden und bedarf nicht der Zustimmung des Beschäftigten[1]. Sofern jedoch mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.2 Dauer der befristeten Übertragung der Führungsposition

Hinsichtlich der Dauer der Übertragung der Führungsposition gelten dieselben Fristen wie für den befristeten Arbeitsvertrag eines externen Bewerbers. Das bedeutet, dass die Führungsposition grundsätzlich bis zur Dauer von vier Jahren übertragen werden kann. Bei der Ausübung einer Führungsposition in den Entgeltgruppen 10–12 ist es zulässig, die Übertragung höchstens zweimal ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.1 Mögliche Ausgleichszeiträume

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, ob er im Rahmen individual- bzw. kollektivrechtlicher Regelungen und aufgrund seines Weisungsrechts einen Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder von 24 Wochen festlegen will.[1] Rz. 13 Im Hinblick auf den Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten ist umstritten, ob es sich um Kalendermonate handelt[2] oder um Zeitmonate i. S. d....mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 6c Systematisch wird zu unterscheiden sein, ob in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers bei einem bestehenden "Verhältnis" beide Seiten nicht von der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers ausgehen oder dies nur von einer Seite ausgeht. Für den Anspruch auf Alg bei Weiterbildung werden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 und 2 die Verfügbarkeit, die A...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 157 regelt das Ruhen des Arbeitslosengeldes (Alg) bei Arbeitslosigkeit ebenso wie des Alg bei beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs. 1) bei Erhalt oder Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung einerseits (Abs. 1 und 2) sowie andererseits einen Anspruch auf Gleichwohlleistung (auch: Gleichwohlgewährung) in Fällen, in denen ein solcher Anspruch nicht erfüllt wi...mehr

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AGS 02/2025, Voraussetzunge... / II. Voraussetzungen der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1008 VV erhöhen sich die Verfahrens- oder die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um den Satz von 0,3, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Dabei dürfen nach Abs. 3 der Anm. zu Nr. 1008 VV mehrere Erhöhungen beim Ansatz von Wertgebühren einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Vorliegend hatten die Streit...mehr

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Versetzung / 2.4 Zustimmungsverweigerung

Der Betriebsrat kann die Zustimmung nur aus bestimmten, in § 99 Abs. 2 BetrVG vorgesehenen Gründen verweigern. Die Versetzung eines Mitglieds des Betriebsrats bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats, wenn es dadurch sein Amt verliert (d. h. in einen anderen Betrieb, der nicht von diesem Betriebsrat vertreten wird, versetzt wird) und mit der Versetzung nicht einv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 1.2 Durchführung einer Versetzung

Eine Versetzung kann einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen oder es kann eine Änderungskündigung oder eine Änderungsvereinbarung mit dem Beschäftigten erforderlich sein. Dies hängt zum einen vom Inhalt des Arbeitsvertrags ab, zum anderen auch vom Umfang der Änderung. Durch den Arbeitsvertrag ist sowohl die Arbeitsstelle als auch die Tätigkeit des Arbeitnehmers hinsichtlich ...mehr

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Versetzung / 2.1 Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Ist in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt, hat der Arbeitgeber diesen vor jeder Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und dessen Zustimmung zu der geplanten Versetzung einzuholen. Dazu hat er dem Betriebsrat, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen, Auskunft über die Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 1.3 Billigkeitskontrolle bei einer Versetzung

Das Recht des Arbeitgebers, einen Mitarbeiter zu versetzen, wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags sein Weisungsrecht einseitig ausüben, muss er dafür im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 2.1 Einführung von Vertrauensarbeitszeit

Mangels gesetzlicher Vorgaben zur Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit sind Arbeitgeber grundsätzlich frei darin, ob und wem sie Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell anbieten. Eine Zustimmung oder gar Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ist nicht notwendig, da der Arbeitgeber einseitig auf sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit (und ggf. Ort) sowie sein Rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.1 Schutzvorschriften für Nachtarbeitnehmer

Die Vorschriften des ArbZG zur Nachtarbeit knüpfen nicht an die Leistung von Arbeit zu Nachtzeit, sondern an den Begriff des "Nachtarbeitnehmers" an. Nachtarbeitnehmer i. S. d. ArbZG sind nach § 2 Abs. 5 ArbZG Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjah...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln

Wird ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt, so hat der Arbeitgeber einen sog. Ersatzruhetag zu gewähren.[1] Der Ersatzruhetag ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen (Ersatzruhetag für Sonntag) oder 8 Wochen (Ersatzruhetag für Feiertag) zu gewähren. Der Ersatzruhetag kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 8 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.1 Grundsätzliches

Soweit in diesen Vertretungsfällen das Enddatum des Vertretungszwecks bereits bei Vertragsschluss feststeht, sollte dieses Enddatum von vornherein in den befristeten Vertrag aufgenommen werden (Zeitbefristung). In einigen Fällen, so bei der Erkrankung eines Arbeitnehmers, steht jedoch nicht fest, wann der Vertretungsbedarf entfällt. Hier sind Zweckbefristungen angemessen (vg...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.4 Rücknahme der mündlichen Absprache oder des Duldens

Wurde die Anordnung, aus dem Homeoffice zu arbeiten mündlich per Weisung gemäß dem Direktionsrecht[1] ausgesprochen, kann diese durchaus zurückgenommen werden. Zu beachten ist, dass dabei das billige Ermessen gewahrt werden muss. Bei der Ausübung des billigen Ermessens müssen die Interessen des Arbeitnehmers bereits bei der Aufnahme der Klausel berücksichtigt werden. Besonde...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei...mehr