Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Abgrenzung von anderen einseitigen Gestaltungsrechten

Rz. 16 Die Änderungskündigung ist von anderen einseitigen Gestaltungsrechten zur Anpassung von Arbeitsbedingungen an geänderte Verhältnisse abzugrenzen. Von Bedeutung ist diese Abgrenzung vor allem deshalb, weil eine Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen auch durch Ausübung seines Direktionsrechts oder Inansp... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2.1 Änderungsvorbehalte

Rz. 26 Änderungsvorbehalte können sowohl die Art (Inhalt, Ort oder zeitliche Lage) der auszuübenden Tätigkeit als auch die Dauer der Arbeitszeit betreffen. Praktisch bedeutsam sind insbesondere Versetzungsklauseln, welche das arbeitgeberseitige Direktionsrecht hinsichtlich der Art der auszuübenden Tätigkeit erweitern. Beispiel "Der Arbeitgeber behält sich unter Wahrung der Int... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist ein Instrument zur einseitigen Änderung von Vertragsbedingungen. Grundsätzlich bedarf die Änderung des Inhalts eines Arbeitsverhältnisses eines Änderungsvertrags der Parteien (§ 311 Abs. 1 BGB). Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO erlaubt nur eine Änderung der Arbeitsbedingungen innerhalb des vom Arbeitsvertrag gezogenen Rahm... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.1 1. Stufe: Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG

Rz. 83 In der 1. Stufe bedarf es nach der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG eines Kündigungsgrundes i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Insoweit gilt grundsätzlich der gleiche Prüfun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Änderungskündigung: Reaktio... / 6 Prozessuale Fragen

Klageantrag bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung, unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an, lautet der Klageantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wie folgt: "Es wird beantragt festzustellen, dass die Änderung der Arbeits... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gestellungsvertrag / 1 Gestellungsvertrag und Individualarbeitsrecht

Bei dem Gestellungsvertrag nach engem Verständnis besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Gesteller, der gestellten Person und einem Dritten, der die Leistungen in Anspruch nimmt. Zwischen dem Dritten und der gestellten Person selbst besteht dabei kein arbeitsrechtliches Verhältnis. Der Gestellungsvertrag zwischen dem Gesteller und dem Dritten sieht aber regelmäßig vor, da... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gestellungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Gestellungsvertrag nach engem Verständnis ist ein Vertrag zwischen einer geistlichen Genossenschaft (Orden, Diakonissenhaus) und einem Dritten, der zum Gegenstand hat, dass ein Mitglied der geistlichen Genossenschaft im Betrieb dieses Dritten (Krankenhaus, Schulträger, Kirchengemeinde) Arbeiten verrichtet (als Krankenschwester, Arzt, Lehrer, Gemeindeschwester, Pr... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2 Flexible Arbeitszeit im Tagesdienst

Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit im Tagesdienst mit Arbeitszeitrahmen und bereichsspezifischen Servicezeiten dar, die auch als "variable Arbeitszeit" bezeichnet wird. In diesem Modell steht dem Arbeitnehmer ein definierter (und ggf. bereichsspezifisch differenzierter) täglicher Zeitrahmen (z. B. Montag bis Freitag 7–19 Uhr) für die Erbring... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.1 Gleitzeit

Gleitende Arbeitszeit ("Gleitzeit" oder "Gleitzeit/Kernzeit") überlässt es dem Arbeitnehmer, Beginn und Ende der täglichen individuellen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu regeln (Gleitzeit) und verpflichtet ihn nur zur Einhaltung einer bestimmten täglichen Zeitspanne als fester Arbeitszeit (Kernzeit). In der Praxis hat sich die Gleitzeit aus den folge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.1 Rechtsgrundlage für die Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen kann sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Bei der Festlegung eines Arbeitszeitrahmens als Zeitspanne, innerhalb der die vertragliche Arbeitszeit erbracht werden kann, steht dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arbeitsausfall / 5 Leistungsfähigkeit

Der Beschäftigte muss jedoch willens und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen.[1] Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten über § 615 BGB daher keinen zusätzlichen Entgeltanspruch.[2] Allerdings hat das BAG[3] in seinem Urteil vom 24.9.2014 angedeutet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit selbst dann beweisbelastet sein könnte, wenn eine Verpflichtung zu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arbeitsausfall / 4.3 Angebot

Der Arbeitgeber kommt nach § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Neben dem Verzug muss daher die Arbeitsleistung durch den Beschäftigten angeboten worden sein. Die Anforderungen an das Angebot sind jedoch nicht sehr hoch, es muss jedoch dem Arbeitgeber zugehen.[1] § 294 BGB verlangt lediglich ein tatsä... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arbeitsausfall / 4.4 Sonderfall Flexible Arbeitszeiten

Soweit keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang abzurufen. Die moderne Arbeitswelt ist vielmehr geprägt durch die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten – sowohl von den Beschäftigten als auch von den Arbeitgebern. Disponieren die Beschäftigten selbst über ihre Arbeitszeit (... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.11 § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW: Übertragung einer anderen Tätigkeit

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW ist jede 2 Monate überschreitende Übertragung einer anderen Tätigkeit mitbestimmungspflichtig. Vorab: Die Vorschrift betrifft nur Arbeitnehmer – und nicht Beamte. Dies ergibt sich aus dem Sprachgebrauch der Vorschrift: "andere Tätigkeit" (zur Abgrenzung: beim Beamten benutzt der LPVG-Gesetzgeber die Begrifflichkeiten "Dienstaufgaben eines Amtes"... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor, als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten: mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen: mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung[1] auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Hö... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.4 Festlegung der Ruhepausen

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ruhepausen täglich sichergestellt sind.[1] Dabei hat der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehm... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Vorübergehende höherwertige... / 4.2 Nur vorübergehende Übertragung

Ob eine Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird, richtet sich nach gefestigter Rechtsprechung nach dem bei Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers. Dieser kann sich aus den Umständen ergeben, soweit diese dem Beschäftigten erkennbar waren.[1] Eine Beurteilung der Umstände durch eine rückwirkende Betrachtung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig b... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft bleibt nach § 611a Abs. 1 Satz 1 die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten. Die Ausfüllung des Begriffs kann an die umfangreiche Rechtsprechung des BAG anknüpfen.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistun... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Vorübergehende höherwertige... / 8 Widerruf/Erlöschen der Übertragung

Die vorübergehende Übertragung muss nicht ausdrücklich widerrufen werden, wenn die Dauer bei der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde oder sich aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses ergibt. So endet in Vertretungsfällen die Übertragung mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Vertretenen oder aber mit dessen endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsve... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Testamentsvollstreckung / dd) Weisungsgeberlösung

Rz. 243 Schließlich kommt auch bei der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter die Weisungsgeberlösung in Betracht.[296] Der Testamentsvollstrecker übt hierbei lediglich im Innenverhältnis gegenüber den Erben das ihm gem. § 2208 Abs. 2 BGB übertragene Weisungsrecht aus.[297] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Testamentsvollstreckung / c) Vollmachtslösung

Rz. 222 Bei der Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter. Die Erben werden als Inhaber in das Handelsregister eingetragen, die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ist nicht möglich.[262] Da die Erben Inhaber des Einzelunternehmens sind, haftet der Testamentsvollstrecker weder für die Alt... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren aufgrund der Durchsuchungsanordnung.

Rn 12 Der GV ist aufgrund der richterlichen Anordnung befugt, die Wohnung (s § 758 Rn 3 f) und die Behältnisse (s § 758 Rn 5) des Schuldners zu durchsuchen, verschlossene Wohnungs- und Zimmertüren und Behältnisse nach § 758 II öffnen zu lassen (s § 758 Rn 6), sowie nach Maßgabe des § 758 III Gewalt anzuwenden (s § 758 Rn 7). Bei der Durchsuchung hat der GV die Durchsuchungsa... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einl. ZPO Rdn. 42 Wahlfeststellung § 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien § 21b GVG 18 Wahlrecht § 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand § 35 ZPO 2 Eilverfahren § 35 ZPO 3 Mahnbescheid § 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch § 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren § 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage § 35 ZPO 2 Widerklage § 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht § 138 ZPO 4 Wahrh... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition.

Rn 8 Der Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wird von der vermögensrechtlichen Streitigkeit her definiert. Letztere liegt vor, wenn der Kl nachhaltig auch auf wirtschaftliche Vor- oder Nachteile abstellt, wobei es als Indiz von Bedeutung sein kann, ob er zugleich einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden geltend macht (BGH NJW 91, 847 [BGH 06.11.1990 - VI... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zustellungen und Mitteilungen an Gläubiger und Schuldner (Abs 6 u 7).

Rn 9 Im Hinblick auf den Schuldner gilt, dass ihm die Zahlungsaufforderungen nach Abs 1 Nr 1, die Bestimmung des Termins für die Abgabe der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 1, die Ladung zu diesem Termin, die Bestimmung des Orts bzw der Modalität der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 4 sowie die Belehrungen nach Abs 5 zuzustellen sind, wobei die Zustellung im Parteibetrieb (§§ 191 ff) ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Auflagenanordnungen / 3. Testamentsvollstreckung mit Kombination aus Treuhand- und Vollmachtslösung

Rz. 81 Bei der Vollmachtslösung[99] führt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen im Namen der Erben als Bevollmächtigter. Es sind die Erben, die persönlich für die Geschäftsverbindlichkeiten haften. Die Verbindlichkeiten sind dann keine Nachlassverbindlichkeiten, sondern Eigenverbindlichkeiten der Erben. Zu deren Begründung bedarf der Testamentsvollstrecker daher ebenfal... mehr